2. Unterschrift ben...
 
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2. Unterschrift benötigt

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(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen liebe Experten,

aufgrund von GSR wird (möglichst postwendend) die Unterschrift der Kindsmutter gebraucht.
Auf meine höfliche Anfrage wurde zunächst Kooperationsbereitschaft signalisiert, die sich inzwischen wieder relativiert hat.
Wie würdet Ihr vorgehen, wenn die Bitte um Unterschriftsleistung

a) aktiv verweigert bzw.
b) ignoriert

wird?

Danke,
gardo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 10:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um was geht es denn?

Mehr Licht!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 10:59
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Klassleiter und Schulpsychologe schlagen die Durchführung eines Intelligenztests vor.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 11:05
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Für einen Intelligenztest werden beide Unterschriften benötigt? Und wie äußert sich bitte eine "aktive Verweigerung"?


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 11:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

aktive Verweigerung: Nö, unterschreib sich nicht, seh ich nicht ein, kommt nicht in die Tüte, bin ich dagegen...
passive Verweigerung: keinerlei Reaktion, so tun als ob die Anfrage gar nicht angekommen ist


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 11:20
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Für einen Intelligenztest werden beide Unterschriften benötigt?

Kann natürlich sein, dass die von KM alleine auch reichen würde 😉

Und wie äußert sich bitte eine "aktive Verweigerung"?

Im Gegensatz zum (passiven) Ignorieren ein klares: "Nein, ich verweigere die Zustimmung."


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 11:21
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo gardo,

nochmal Nachfragen:

- Warum ist das so eilig ("...postwendend..."?

- Schon versucht, ob Deine Unterschrift dazu als ausreichend akzeptiert würde?

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 11:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

egal ob aktiv oder passiv, wenn Du die Unterschrift brauchst, dann hilft höchstens ein Antrag auf Alleinentscheidung (wurde im Forum vor kurzem erwähnt).
Sollte funktionieren bei passiver Ablehnung. Bei aktiver Ablehnung: "Hiermit erkläre ich mich ausdrücklich nicht mit dem Intelligenztest einverstanden" könnte es komplizierter werden. Dann kannst Du vermutlich nur mit Klassenleiter und Schulpsychologen zusammen entweder die KM umstimmen oder ihre Zustimmung ersetzen lassen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 11:34
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

- Warum ist das so eilig ("...postwendend..."?

Der Test soll noch vor den Pfingstferien gemacht werden.

- Schon versucht, ob Deine Unterschrift dazu als ausreichend akzeptiert würde?

Die Schule wies gleich anfangs darauf hin, dass eine Unterschrift nicht reicht.

Könnte evtl. auch das JA als Vermittler fungieren?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 11:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Test muss ja nicht an der Schule gemacht werden.

Wenn du in erreichbarer Nähe zu Marburg lebst, kannst du dich mal dort an BRAIN wenden. Das gehört zur dortigen Uni. Ich glaube da reicht eine Unterschrift


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 11:56




(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo gardo,

*nochmal nachfragend*

Woraus resultiert die Eilbedürftigkeit, dies noch vor den Pfingstferien machen zu müssen? Ansonsten bliebe auch mehr Zeit für den Antrag, den Susi erwähnt.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 11:57
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

"Nein, ich verweigere die Zustimmung."

Mit welcher Begründung?


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 12:27
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit welcher Begründung?

Äußerst wisse Argumentation, die von neutralen Stellen sicherlich mit Kopfschütteln quittiert würde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 12:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Geht es denn um das Wohl des Kindes? Ist dies also gefährdet, wenn der Test nicht sofort und unmittelbar gemacht wird?


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 13:11
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geht es denn um das Wohl des Kindes? Ist dies also gefährdet, wenn der Test nicht sofort und unmittelbar gemacht wird?

Extrem zeitkritisch ist es nicht. Aber es gibt objektiv nachvollziehbare Gründe, zugunsten des Kindswohls eine zeitnahen Test durchzuführen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 13:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber es gibt objektiv nachvollziehbare Gründe, zugunsten des Kindswohls eine zeitnahen Test durchzuführen.

Die da wären??

Du bist hier sehr kryptisch. Deshalb mal eine konkrete Nachfrage:
- Geht es darum, dem Kind aufgrund einer (Intelligenz-)Schwäche Hilfe angedeihen zu lassen?
- Oder darum, eine etwaige überdurchschn. Intelligenz (aka Hochbegabung) zu dokumentieren, um hierauf spezielle Förderungen auf zu setzen?

Nicht falsch verstehen: Ich finde beides wichtig und richtig. Nur wirst Du in der Wahrnehmung Dritter beim erstgenannten Sachverhalt eher Unterstützung erhalten und - offen gesagt - da wäre ich auf der Zeitachse hinterher, das da nichts aus dem Ruder läuft.

Beim zweiten ehrlich gesagt, hilft es einem Kind natürlich, wenn man darum weiß und spezielle Förderungen vornehmen kann. Und klar dokumentiert es vielleicht sogar ein Desinteresse oder gar eine Sabotage am Wohl des Kindes durch die KM, aber ich sehe da weder ein zeitkritisches Moment noch das ausschl. ein Testergebnis den Umgang mit dem Kind durch Lehrer, Pädagogen und sonst. Betreuungspers. beeinflusst.

Also, was ist es?

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 13:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht liegt das Problem ja auch darin, dass du die Mutter mit genauso wenig Informationen gefüttert hast wie uns.

Auf dieser Basis würde ich dir auch keine Zustimmung geben.
Weder als GSR-Elternteil noch als Richter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 13:36
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es geht in Richtung LRS.
Die Mutter ist im Bilde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 13:38
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke an alle, die sich bis hierhin eingebracht haben.

Hier der aktuelle Stand:
KM hat sich (soweit aus der Ferne beurteilbar) wieder in weniger emotionsgetriebene Fahrwasser begeben.
D.h. momentan sehe ich wieder eine Chance, dass wir zu einer gemeinsam getragenen Vorgehensweise kommen.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2015 14:35
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehr schön, ich wünsche euch eine Klärung vor Pfingsten! 🙂

In meinem Fall wird auch eine 2. Unterschrift benötigt. Passive Verweigerung, es kommt halt keine Reaktion von Ex. Antrag bei Gericht eingereicht: "Jo, das dauert dann aber."
Obwohl es eilt etc. muss ich mit vier Wochen Verzögerung rechnen. Im besten Fall.

Das arme Kind. Natürlich versuche ich, dass es sich in der Zwischenzeit nichts antut. Die Schnarchnase müssen das JA befragen. Angeblich. Der Arzt behandelt nicht ohne zweite Einwilligung, psychische Geschichte.

Also, schneller wärest du alleine nicht mit einer "ersetzten Unterschrift". (Oder ich habe schon wieder ins Klo gegriffen und kann nichts repräsentatives sagen, kann auch sein.)
Wünsche dir, siehe oben, gütliche Einigung und schnellste Zustimmung.


LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2015 14:49




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