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[Dringende Frage] Rechte an den Bildern der eigenen Kinder

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

darum werde ich mich kümmern das ich der anerkannte vater werde.
ich schrieb ja schon im startpost das es alles "haarsträubend" ist

dem gehe ich auch nach, der test ist von 11.2000

Tja, dann werdeich dir leider nun eine Illusion nehmen müssen. Zur Vaterschaftanfechtung hat man nut eine bestimmte Frist Zeit. Diese beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt ab dem man davon Kenntnis hat der Vater zu sein oder es nicht zu sein. Da du bereits seit nun fast 8 Jahren weißt das du der biologische Vater bist hätte die Anfechtung längst geschehen müssen. Du hast ja wohl die Zustimmung zum Test gegeben, auch wenn du dann bei der Sendung nicht direkt dabei warst. Damit dürfte dir aber auch beweisbar das Ergebnis vorgelegen haben...

Aus dieser Situation heraus dürftest du keine Möglichkeit mehr haben die Vaterschaft des anderenanzufechten und deine feststellen zu lassen. Das kannwohl nun nur noch das Kind selber und das muß dazu wohl volljährig sein.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 21:15
(@PhoeniX)

Moin

Mensch Jens, flip nicht gleich aus.... lohnt sich nicht.  😉

Aber Tina hat Recht. Die Vaterschaft kann nicht mehr angefochten werden. Da alle sich im klaren darüber waren wer Vater ist und wer nicht, ist die Vaterschaftserklärung des juristischen Vates jetzt wie eine Adoption zu sehen.

Machen kannst du da gar nichts mehr.

Diesen Aspektpunkt hatte ich vollkommen ausgeblendet. Die Ex kann beweisen, das die Vaterschaft seit 11.2000 bekannt ist und somit wird die Vaterschaftsfeststellungsklage kostenpflichtig abgewiesen werden.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 22:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Ex kann beweisen, das die Vaterschaft seit 11.2000 bekannt ist und somit wird die Vaterschaftsfeststellungsklage kostenpflichtig abgewiesen werden.

Unter diesem (zuvor nicht bekannten) Gesichtspunkt korrigiere auch ich meinen Hinweis, mit Hilfe eines Anwalts und unter Verweis auf § 1600 BGB die Vaterschaft anfechten zu können - der Zug ist durch. Und "öffentlicher" als durch eine datierbare Fernsehsendung ist der Beweis, seit wann die Fakten bekannt sind, ja kaum zu führen. Manchmal wäre es halt schon gut, die relevanten Infos kämen auf einmal und nicht tröpfchenweise...

@ Christian: Sieh es positiv: Du bist damit aus der Unterhaltspflicht raus und auch vor eventuellen Nachforderungen des "Zahlvaters" sicher. Deine Tochter ist "schon" 7 und wird in wenigen Jahren ganz allein entscheiden, wen sie wann warum besucht. Ein gutes, unverkrampftes Verhältnis zu ihr ist daher das Optimum für die nächsten Jahre.

Wenn Du ihr etwas Gutes tun willst: Leg das beim Unterhalt gesparte Geld auf ein Sparkonto; vielleicht kann sie es ja für die Ausbildung mal brauchen. Und natürlich kannst Du Dir auch vornehmen, Deiner Tochter spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit reinen Wein über die tatsächlichen "Familienverhältnisse" einzuschenken. Möglicherweise auch vorher (sofern nicht bereits geschehen). Deine Ex sollte jedenfalls keine Einwände haben - spätestens mit dem Gang in eine TV-Show ist der Geist sowieso aus der Flasche und jede Geheimhaltung beim Teufel.

Nur bitte: Lass unsinnige Aktionen wie diese Fotos im Internet jetzt und in Zukunft einfach bleiben; da sitzt Du nun mal als Nicht-Sorgerechts-Mitinhaber immer am kürzeren Hebel - mit und ohne Vaterschaftsanerkennung.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 22:44
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