Hallo Leute,
Phoenix hat mich in einem anderen Faden mit diesem Zitat
Ein ABR-Antrag ist immer ein "Alles oder Nichts" Antrag. Entweder gehst du mit dem ABR nach hause, oder deine EX. Das muß dir klar sein.
etwas verunsichert.
Meine zukünftige Exfrau neigt eigentlich schon immer zur Erpressung.
Immer wenn ihr was nicht passt oder ich nicht sofort das mache, was sie sich in den Kopf gesetzt hat droht sie mit irgendetwas.
Dazu gehört auch immer mal wieder das ASR bzw. ABR.
Da sich die Umgangssituation in den letzten Monaten entspannt hat und auch das JA nicht mehr so nach ihrer Pfeife tanzt habe ich mir da nicht mehr so grosse Sorgen gemacht.
Jetzt kommt dieser Satz von Phoenix und der beunruhigt mich schon.
Da unsere Kinder immer schon von ihr betreut wurden und ich die Woche über 400 Km weg arbeite, hätte ich keine Chance das ABR zu bekommen.
Heisst das, dass sie das ABR nur zu beantragen bräuchte um es zu bekommen?
Das wäre ja die logische Konsequenz. Wenn jeder Antrag auf ABR die sofortige Alleinzuweisung zu Folge hätte und ich es nicht bekommen könnte, wäre ich es sofort los.
Besorgte Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
*baldrianrüberreich*
Ein Antrag auf ABR muss einen Grund haben. Da der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes der Kinder nicht strittig ist, wird das Gericht einen Antrag nicht durchwinken, sondern wegen Unbegründetheit ablehnen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Beppo
Ganz ruhig durchatmen!
Heisst das, dass sie das ABR nur zu beantragen bräuchte um es zu bekommen?
Das wäre ja die logische Konsequenz. Wenn jeder Antrag auf ABR die sofortige Alleinzuweisung zu Folge hätte und ich es nicht bekommen könnte, wäre ich es sofort los.
Nein, dass heißt es nicht! Wie jeder andere Antrag auch, kann er schlicht abgelehnt werden und wenn EX keine stichhaltigen Gründe
für solch einen Antrag hat, dann wird er auch abgelehnt. Als Teil des SR wird das ABR nicht leichtfertig und ohne Grund einem Elternteil
übertragen, zumal jeder Richter weiß, dass ein solchesw Urteil in der nächsten Instanz sofort kassiert wird.
Hoffe ich konnte dir ein bischen Ruhe zurück geben.
Gruß Thomas
*War klar, dass Deep schneller ist :thumbup:
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo ihr Lieben ich danke euch für den geretteten Tag. 🙂
Ich hätte mir das auch nicht anders vorstellen können, nur gilt das auch für viele andere Unsäglichkeiten im Familienunrecht und die Justiz scheint die Regeln der Vernunft oft genug ins Gegenteil zu verkehren, siehe oben, das jüngste Urteil des OLG Brandenburg. Der Herr schütze die armen Seelen, die solchen Verbrechern in die Hände fallen.
Vor Gericht und auf hoher See hat man schon Pferde kotzen sehen. Oder wie ging noch dieser Spruch? 😉
Erleichterte Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, Beppo,
auch wenn ich nichgts neues beisteuern kann - so kann ich doch die richtigkeit der vorherigen Aussagen bestätigen.
Es gibt zu dieser Sache im Übrigen auch Urteile.
Ich schau mal, ob ich dir einen Link zukommmen lassen kann.
Gruß
Haddock
Moin
Sorry, das ich dir Margenschmerzen bereitet habe, aber ein wenig hast du den Satz aus dem Zusammenhang gerissen.
Ich bin von der Situation des "strittigen" ABR's ausgegangen. In diesem Konkreten Fall leben die Kinder bei der KM und der Vater beantragt das ABR und beide wollen das die Kinder in Zukunft bei ihnen leben. Dann ist es ein "Alles oder Nichts Antrag".
Es gibt auch Fälle in denen die KM das ABR beantragt mit der Lüge im Hintergrund das ABR von einem inkompetenten Richter übertragen bekommt, aber das ist eher eine Seltenheit.
Gruß
Martin
@Phoenix
Kein Problem, ist mir klar, dass das im anderen Zusammenhang war.
Hattest mich nur wachgerüttelt und jetzt weiß ich, dass da keine Gefahr ist.
Danke euch Allen.
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
ich habe den Thread mit Interesse verfolgt. Jetzt frage ich mich...
@Phoenix: du sprichst von einem alles oder nichts Antrag für den Fall das die Kinder bei der KM leben und der Vater
das ABR beantragt. Ist es wirklich so das der Vater in so einem Fall (gesetzt er verliert den Prozess) danach kein geteiltes ABR hat sondern gar keins?
Und wenn es so wäre frage ich mich was es schon zu verlieren gibt. Wenn die Kinder gegen den Willen des Vaters bei der Mutter leben hatte der Vater schon vor dem ABR Antrag kein ABR.
Oder wie sehr ihr das?
Habe ich als Vater einen rechtlichen Nachteil durch einen gescheiterten ABR Antrag.
Gruß
Bart
Hallo Bart
@Phoenix: du sprichst von einem alles oder nichts Antrag für den Fall das die Kinder bei der KM leben und der Vater
das ABR beantragt. Ist es wirklich so das der Vater in so einem Fall (gesetzt er verliert den Prozess) danach kein geteiltes ABR hat sondern gar keins?
Nein, dem ist nicht so ( Ausnahme: siehe weiter unten ).
Und wenn es so wäre frage ich mich was es schon zu verlieren gibt. Wenn die Kinder gegen den Willen des Vaters bei der Mutter leben hatte der Vater schon vor dem ABR Antrag kein ABR.
Selbstverständlich hat man vorher ebenfalls das ABR. Diese Tatsache macht es ja erst möglich, dass Kind im Notfall einzubehalten.
Habe ich als Vater einen rechtlichen Nachteil durch einen gescheiterten ABR Antrag.
Nur wenn ein Beschluss vor Gericht erzwungen wird und das ABR auf die Mutter übertragen wird. Das ABR dann wieder zu bekommen ist sehr schwer
und ein Einbehalten des Kindes ist auch nicht mehr drin.
*EDIT Nachtrag
Jedem sollte klar sein, dass ein Einbehalten oder eine Klage auf ABR ein Stein ist welcher, einmal ins Rollen gebracht, einen unter sich begraben und erschlagen kann.
Kein Richter tastet das ohne stichhaltigen Grund gerne an. Jetzt kann man natürlich sagen "der hat gut reden, hat es ja positiv hinter sich", aber gerade deswegen mahne ich zur Vorsicht und Besonnenheit beim ABR, weil ich weis, was das für ein heißes Eisen ist.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hey
Ein ABR-Antrag ist immer ein "Alles oder Nichts" Antrag. Entweder gehst du mit dem ABR nach hause, oder deine EX. Das muß dir klar sein.
so ganz falsch ist dieser Satz nicht, allgemein gesehen!
Lebt ein Kind bei der KM, u nach einiger Zeit gibt es darüber Streitigkeiten, u der KV beatragt das ABR gerichtlich regeln zu lassen, u es auf sich übertragen zu lassen, ist es schon mehr oder weniger ein alles oder nichts Antrag..sehe das änhlich, bzw genau so..zumindest in dieser Konstellation, u die ist die nunmal meist verbreiteste Konstellation..
Das das Kind beim KV lebt u es darüber nach einer Zeit Streit gibt, u das ABR gerichtlich geregetl werden soll, ist eher eine seltene "Ausnahme", u selbst da ist es immer noch so eine Sache .. hat die KM gewisse Gründe, ist da ein entsprechend "anders" denkendes JA mit im Boot u ist noch ein entsprechender Richter dran beteiligt, kannes entstsprechend laufen..
U auch wenn es so nicht ist, besteht selbst da immer noch sehr große Aussicht, das wenn auch alles ok ist wo das Kind lebt, u es so bleiben sol, also beim KV, so entzieht man auch hier ungern der KM das gem. ABR .. ich würd auch hier von einem entsprechenden "Mutter.-Bonus" reden...es bleibt beim gem. ABR u man wird versuchen so Einigkeit zu erzielen zw den Eltern..selten oder einfahc unter erschwerten Bedingungen wird man dem KV das ABR übertragen...ähnlich eben wie beim SR ..
@Phoenix: du sprichst von einem alles oder nichts Antrag für den Fall das die Kinder bei der KM leben und der Vater
das ABR beantragt. Ist es wirklich so das der Vater in so einem Fall (gesetzt er verliert den Prozess) danach kein geteiltes ABR hat sondern gar keins?
Hier würde ich es fast eher anders herum behaupten, die Wahrscheinlichkeit das hier der KM dann einfach das alleinige ABR übertragen wird, ist größer..
Natürlich kann es auch beim gem ABR bleiben..aber wie gesagt die Wahrscheinlichkeit, so behaupte ich ist eher größer das das hier die KM bekommen würde, als das es beim gem. ABR bleibt..
Und wenn es so wäre frage ich mich was es schon zu verlieren gibt. Wenn die Kinder gegen den Willen des Vaters bei der Mutter leben hatte der Vater schon vor dem ABR Antrag kein ABR.
Sehe ich etwas anders...bei der Trennung u auch danach ohne entsprechende Regelung besteht gem. ABR, will der KV hier z.B. nicht das das Kind bei der KM lebt, so kann er dem widersprechen u es bei sich behalten, was dann allerdings meist pasert ist klar..u soll es dann gerichtlich geregelt werden, bedarf es dann meist eines guten Grundes warum denn das Kind beim KV bleiben soll...das das natürlich eine Schieflage im System ist, ist was anderes..
Drum ist es wichtig, wenn man sich trennt u meint das das Kind sicherlich nicht gut bei der KM asufgehoben ist, hier entsprechend sofort zu handeln..
Natürluich muß man eingestehen, das wie gesagt es hier eine gewisse Schieflage gibt, eben wie schon beschrieben, u auch dadafür das das Kind beim KV lebt, meist es eines guten Grundes bedarf, ist eine ziemliche Schieflage..
Habe ich als Vater einen rechtlichen Nachteil durch einen gescheiterten ABR Antrag.
Naja der einzigste rechtliche Nachteil der hieraus entstehen könnte ist eben, das das ABR gerichtlich einem Elternteil übertragen wurde, u das ist schon eine ziemliche rechtliche Konsquenz..
Gruß
Jens
Moin
Nein, dem ist nicht so ( Ausnahme: siehe weiter unten ).
......
Nur wenn ein Beschluss vor Gericht erzwungen wird und das ABR auf die Mutter übertragen wird. Das ABR dann wieder zu bekommen ist sehr schwer
und ein Einbehalten des Kindes ist auch nicht mehr drin.
Worum geht es denn in einem ABR-Antrag? Wenigstens ein ET beantragt das ABR auf sich alleinig zu beantragen. Meißt ist es der Umgangselternteil, der diesen Antrag stellt. Der Betreuungselternteil möchte an der momentanen Situation nichts ändern, also beantragt er das ABR auf sich zu übertragen. Ergo möchten beide alles und nur einer kann es bekommen und einer wird es daher verlieren.
Von dem Fall, das der Betreuungselternteil mal so einfach losschlendert und es beantragt ist anders gelagert. Dort kann dann der Betreuungselternteil entscheiden ob er auch beantragt das ABR auf sich zu übertragen oder es beim gemeinsamen ABR zu belassen, weil es seiner Meinung nach nicht strittig ist. Einem dieser Anträge wird entspochen werden. Meißt dann das das gemeinsame ABR bleibt.
Wenn beide ET'S das ABR beantragen wird ein Richter nicht so schnell entscheiden das das gemeinsame ABR bleibt und die ET's sich auf dem Rücken des Kindes die Köpfe einschlagen sollen.
Jedem sollte klar sein, dass ein Einbehalten oder eine Klage auf ABR ein Stein ist welcher, einmal ins Rollen gebracht, einen unter sich begraben und erschlagen kann.
Kein Richter tastet das ohne stichhaltigen Grund gerne an. Jetzt kann man natürlich sagen "der hat gut reden, hat es ja positiv hinter sich", aber gerade deswegen mahne ich zur Vorsicht und Besonnenheit beim ABR, weil ich weis, was das für ein heißes Eisen ist.
Hierbei stimme ich dir vollkommen zu und möchte auch jeden davor warnen, sein ABR leichtsinnig aufs Spiel zu setzen.
Gruß
Martin
Hallo.
U auch wenn es so nicht ist, besteht selbst da immer noch sehr große Aussicht, das wenn auch alles ok ist wo das Kind lebt, u es so bleiben sol, also beim KV, so entzieht man auch hier ungern der KM das gem. ABR .. ich würd auch hier von einem entsprechenden "Mutter.-Bonus" reden...es bleibt beim gem. ABR u man wird versuchen so Einigkeit zu erzielen zw den Eltern..selten oder einfahc unter erschwerten Bedingungen wird man dem KV das ABR übertragen...
:schilddanke: ist zwar :schild_shit: aber :genau: so sieht es aus :thumbup:
Wenigstens ein ET beantragt das ABR auf sich alleinig zu beantragen. Meißt ist es der Umgangselternteil, der diesen Antrag stellt. Der Betreuungselternteil möchte an der momentanen Situation nichts ändern, also beantragt er das ABR auf sich zu übertragen. Ergo möchten beide alles und nur einer kann es bekommen und einer wird es daher verlieren.
Genau das meinte ich, als ich sagte :
Nur wenn ein Beschluss vor Gericht erzwungen wird...
Ein brauchbarer Richter wird aber immer ( auch mit Druck ) versuchen, dass ABR bei beiden Elternteilen zu belassen und eine Einigung zu erziehlen.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Moin Jemmy
Dann sind wir uns ja wieder einig, obwohl sich mir der Sinn über:
Ein brauchbarer Richter wird aber immer ( auch mit Druck ) versuchen, dass ABR bei beiden Elternteilen zu belassen und eine Einigung zu erziehlen.
erschließt.
Du meinst der oft zutragenkommende Satz (meißt in Richtung des Vaters): Ziehen sie ihren Antrag zurück und stimmen zu das das Kind bei der KM bleibt, ansonsten werde ich ihnen das ABR entziehen.
Obwohl das einem ABR-Entzug gleich kommt. Du darfst es zwar behalten aber nicht benutzen. Das ist wie, als wenn dir die Frau erlaubt dir ein Motorrad zu kaufen, aber darauf besteht, das du damit nicht fährst und dir den Schlüssel wecknimmt. Aber kurzschließen könnte man es ja....
Oder wie hab ich das zu verstehen?
Gruß
Martin
@PhoeniX
Die Richterin in meinem Verfahren hat schlicht gesagt, dass sie das ABR einem überträgt, wenn einer Mauert. Dadurch kam es zu einer Elternvereinbarung.
Meine EX hat dann noch mit auf den Weg bekommen, wenn sie sich einfallen lassen sollte eines der Kinder einzubehalten ( so wie ich es getan habe ),
würde es keine Anhörung oder gar Verhandlung geben, sonder sie würde das ABR sofort auf mich übertragen.
Ich habe zwar nicht das ABR, aber ich habe trotz allem die Sicherheit für meine Kinder, ohne das das Sorgerecht oder Teile dessen schriftlich für ein Elternteil
eingeschränkt wurden.
Das hat die Dame erreicht, indem sie Druck auf uns ausgeübt hat.
Du meinst der oft zutragenkommende Satz (meißt in Richtung des Vaters): Ziehen sie ihren Antrag zurück und stimmen zu das das Kind bei der KM bleibt, ansonsten werde ich ihnen das ABR entziehen.
Das wäre der Fall, dass einer mauert. Somit ist ja jeder Richter gezwungen einen Beschluss zu fassen. Wenn jemand so dumm ist und mit diesem Wissen den Robenträger zwing etwas zu beschließen und mit "Im Namen des Volkes" zu versehen, dann ist ihm nicht zu helfen, es sei denn, man sieht sich schon in der nächsten Instanz.
LG Thomas
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Moin
Das wäre der Fall, dass einer mauert. Somit ist ja jeder Richter gezwungen einen Beschluss zu fassen. Wenn jemand so dumm ist und mit diesem Wissen den Robenträger zwing etwas zu beschließen und mit "Im Namen des Volkes" zu versehen, dann ist ihm nicht zu helfen, es sei denn, man sieht sich schon in der nächsten Instanz.
... oder er bringt die Richterin aus dem Konzept. In meinem speziellen Fall habe ich der Richterin, die meine "entführte" Tochter wieder im Haushalt der EX sehen wollte, klip und klar gesagt, das ich die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann und sie mir dafür das ABR entziehen muß. Dann hat die Richterin, nachdem mein RA noch gut Arbeit geleistet hat, sich entschlossen, meine EX unter strengster engmaschiger Kontrolle zu stellen, ein Gutachten erstellen zu lassen und das Verfahren erst mal offen zu halten. Damit konnte ich leben, auch wenn hinterher nichts davon außer die Erstellung vom Gutachten (wo ich auch noch hinterherharken mußte) funktioniert hat.
Aber grundsetzlich könnte man zusammenfassen:
Wenn beide ET's darauf besteht, das das ABR geregelt wird, ist es eine "Alles-oder-Nichts" Antrag wie eingangs von mir beschrieben.
Wenn der BetreuungsET darauf besteht und der UmgangsET es bei gemeinsamen ABR belassen möchte, bleibt es gemeinsam.
Wenn der UmgangsET auf's ABR besteht und der BetreuungsET es beim gemeinsamen ABR belassen möchte, kommt es auf die Allgemeinsituation und Haltung des Richters an.
Ausnahmen bestätigen natürlich immer die Regel.
Oder noch irgendwelche Anmerkungen?
Gruß
Martin
Hallo
Wenn beide ET's darauf besteht, das das ABR geregelt wird, ist es eine "Alles-oder-Nichts" Antrag wie eingangs von mir beschrieben.
Wenn der BetreuungsET darauf besteht und der UmgangsET es bei gemeinsamen ABR belassen möchte, bleibt es gemeinsam.
Wenn der UmgangsET auf's ABR besteht und der BetreuungsET es beim gemeinsamen ABR belassen möchte, kommt es auf die Allgemeinsituation und Haltung des Richters an.Ausnahmen bestätigen natürlich immer die Regel.
Gibt es nichts zu zu sagen. Kann ich so unterschreiben! Eine erstklassige Zusammenfassung :thumbup:
LG Thomas
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