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[Dringende Frage] Rechte an den Bildern der eigenen Kinder

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(@christianberlin)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich bin neu hier und habe eine sehr dringe frage betreff der rechtssprechung über der eigenen kinder.

die umstände:
- SIE hat das sorgerecht
- ICH bin nicht der eingetragende vater, habe aber einen dna test (sie auch) der bestätigt das ich der vater bin.
- wir sind BEIDE auf einer bestimmten webseite registriert udn dort kommt es immer wieder zu anzeigen ihrerseits gegen mich bei dem betreiber.

knackpunkt:
den betreiber dort ist es egal ob ich der vater bin, die argumentieren so das SIE das sorge recht hat, udn somit das recht hat zu bestimmen wer von unserer tochter irgendwo bilder hochlädt.
sie hat sich noch nie dranne gestört, nur wo streß ist nun, tut sie alles um mir eins rein zu würgen.

meine frage:
ist das so , das SIE ganz alleine bestimmen kann ob man bilder hochlädt? selbst wo man der vater ist?

würde mich freuen über hilfreiche antworten.

mlg christian aus berlin


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 18:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kurz und knapp:

Die KM hat das ASR und damit darf ohne ihre Zustimmung kein Bild des Kindes irgenwo veröffentlicht werden.

selbst wo man der vater ist?

Du magst biologischer Vater sein,aber da du nirgends deine Vaterschaft wirksam anerkannt hast bist du rechtliche nicht Vater. Aber auch eine wirksdame Anerkennung würde an oben genannten nichts ändern.

Warum bist du nirgends eingeragen?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 18:32
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Google mal nach "Carriére Knast Foto" ...

Aber im Ernst: man veröffentlicht keine Bilder seiner Kinder im Internet, ich meine, jeder Mensch, auch Kinder, hat das Recht, selbst über sowas zu entscheiden. Auch wenn das Sorgerecht einem juristisch das Recht dazu gibt, moralisch hat da m.E. niemand das Recht dazu.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 18:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.

Dein Beitrag hat bei mir Zahnschmerzen verursacht. Du hast einen Test, der besagt, dass Du der Vater bist, aber Du bist nirgendwo offiziell angegeben? Wer ist denn nun als Vater eingetragen?

Ich sehe das große Problem, dass wenn Madam ärger verursachen möchte, sie Dich als Vater angibt ... und Du den ganzen rückwärtigen Unterhalt nachzahlen darfst. Ein ziemlich risikoloses Unterfangen um Dich bankrott zu kriegen.

Um Deine Frage zu beantworten.
Ja, sie hat das Recht, Dir zu untersagen die Fotos Eures Kindes öffentlich darzustellen. Du bist zwar der Vater, aber hast kein Sorgerecht ... daher bis auf den Umgang rechtlos. Umgang aber auch nur dann, wenn Du als Vater offiziell bestätigt wurdest.

Wie alt ist das Kind?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 18:38
(@christianberlin)
Schon was gesagt Registriert

@ midnightwish

vielen dank für die schnelle antwort  :thumbup:

die umstände sind sehr haarstreubend und sehr komplex, ich werde hier wohl mal dann meine geschichte veröffentlichen. aber die wird sehr lang...
kurz info dazu:
kind war nicht gepalannt, sie setzte pille ab, sie wusste das ich absolut kinderfan bin und sehr gerne vater werden wollte (nur nicht zuden zeitpunkt damals), ja und seit dem setzt sie unsere tochter immer als "waffe" gegen mich ein um mich fertig zu machen. u.a. auch das sie einen anderen als "vater" hat beim ja eintragen lassen usw... , sehen darf ich sie nur wenn sie es will (nur zum geb und weihnachten)...naja volle geschichte dann demnächst hier.

@ pappasorglos
hallo? gehts noch? darf man nicht stolzer papa sein udn mal ein paar bilder seiner tochter ins profil hochladen? ich sehe darann nichts schlimmes, als meine tochter die bilder in meinen profil mal sah, hat sie übers ganze gesicht gestrahlt udn sich drüber gefreut, ebenso wenn ich sie mal sehen darf springt sie mir sofort um den hals udn hört garnicht mehr auf mich zu drücken etc...
über die moral meiner ex lasse ich mich mal nicht aus, nur soviel das meine tochter sachen raushaut wie : "ich will zuhause nicht mehr wohnen weil da andauernd andere männer zu besuch sind" oder "ich spare mein taschengeld auf das wenn mama wieder kein geld hat um essen zu kaufen, ich es ihr geben kann..." etc...  und meine tochter ist jetzt etwas über 7 (!!!) und dann solche sachen... aber ich habe nun endgültig die nase voll udn werde absofort "kämpfen"

in diesen sinne erstmal vielen vielen lieben dank für die antworten.

mlg christian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 18:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

aber ich habe nun endgültig die nase voll udn werde absofort "kämpfen"

dann ist der erste Schritt die Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 BGB. Danach kannst Du ein Umgangsrecht mit Deiner Tochter einklagen, wirst gleichzeitig regelmässig Kindesunterhalt an die Mutter des Kindes überweisen und Dich überdies möglicherweise mit einer Unterhalts-Rückforderung des "Scheinvaters" konfrontiert sehen, der diesen Unterhalt während der vergangenen 7 Jahre bezahlt hat.

An der Sorgerechts-Situation ändert das allerdings nichts; Du wirst auch auf dieser Basis keine Bilder Deiner Tochter veröffentlichen dürfen, wenn die Mutter nicht zustimmt.

Just my 2 cents
Martin
(der trotzdem nicht versteht, warum Dir an einer Vaterschaftsanerkennung nie gelegen war, wenn die Tochter so wichtig für Dich ist)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 18:49
(@christianberlin)
Schon was gesagt Registriert

@ brille007

der trotzdem nicht versteht, warum Dir an einer Vaterschaftsanerkennung nie gelegen war, wenn die Tochter so wichtig für Dich ist

kann ich dir sagen, ich kenne ein paar leute die sich mit sowas etwas auskennen, zudem habe ich bein ja mal angefragt wie es aussieht gegen sowas vorzugegehn udn der rechtlich anerkannte vater zu werden. alle waren der meinung das ich 0 change hätte das durch zu bekommen.

mich juckt das geld nicht, ich zahle gerne für meine tochter, indirekt mache ich das sowieso da ich fast monatlich pakete mit anziehsachen und spielsachen zu ihr schicke. meine ex hällt es ja nicht für nötig das geld für sowas auszugeben, lieber aber 300 euro handy rechnung usw zu machen.

nun aber bin ich wirklich mehr wie angepisst von ihr, jetzt werde ich wiegesagt um meine tochter mit allen mitteln kämpfen.

mlg - christian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 18:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus ChristianBerlin!

, zudem habe ich bein ja mal angefragt wie es aussieht gegen sowas vorzugegehn udn der rechtlich anerkannte vater zu werden. alle waren der meinung das ich 0 change hätte das durch zu bekommen.

Darüber bist Du Dir ganz sicher??
Kann ich ehrlich gesagt nicht glauben, da das JA damit einen Betrug "decken" würde...

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 18:59
(@christianberlin)
Schon was gesagt Registriert

@ 82Marco

laut auskunft des ja, wo eine gute freundin von mir nachfragte, ist es so. zumahl das ja davon weiss das der typ nicht der leibliche vater ist, er wurde expliziet bei der vaterschafts eintragung vom ja darauf hingewiesen das er sozusagen aus der "nr" nicht mehr rauskommt.
zudem hatte das meine ex damals alles hinter meinen rücken gemacht. und wir waren nicht verheiratet. auf der geb urkunde steht kein kindsvater drauf, nur mit dem ja wurde von ihr das so geregelt.

mlg von christian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 19:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Christian,

hörst Du öfter auf Stammtischgeschwätz von irgendwelchen "Leuten, die sich auskennen"?

§ 1600 BGB ist ganz eindeutig:

(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen:
[...]
2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,

Das bist im konkreten Fall Du. Wenn Du Dir über das weitere Vorgehen unsicher bist: Geh zu einem Anwalt und lass ihn das regeln; es ist wirklich keine Kunst. Ggf. wird ein gerichtlicher Vaterschaftstest angeordnet (Kostenpunkt um die 2.000 EUR), den dann die Mutter bezahlen muss, falls ihr plötzlich einfällt, Deine Vaterschaft zu bestreiten.

Da muss man nicht "kämpfen", man muss einfach einen Schritt nach dem anderen machen. Nichts desto trotz ist es unklug, einen Streit über Bilder im Internet vom Zaun zu brechen - Du hast kein Sorgerecht und darfst diese Fotos nicht veröffentlichen - fertig.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 19:05




(@christianberlin)
Schon was gesagt Registriert

@ brille007

das ist eigentlich kein geschwätz, meine bekannte arbeitet mit "schweren fällen" von kindesmissbrauch etc. sie ist da sehr taff drinne udn hatte für mich rücksparche mit dem ja gehalten. hmmm, naja ...

na beigewöhnt haben zu dieser zeit viele, beim vaterschaftstest wurden 3 väter getestet weil die mutter nicht wusste wer den nun der vater war, na wer binnen 1 monats auch mit 3 in die kiste steigt ... aber naja...
der vaterschaftstest wurde von einen tv sender gezahlt und orga, zum thema" ich weiss nicht wer der vater meines kindes ist" ...

also ich werde mich morgen zum ra und ja aufmachen udn die sache in angriff nehmen.

die bilder habe ich ja schon entfernt von der seite, ist mir der mist auch nicht wert.

trotzdem möchte ich ganz dolle danke für eure kommentrae hier sagen!

mlg von christian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 19:10
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

kann ich dir sagen, ich kenne ein paar leute die sich mit sowas etwas auskennen

Deine Leute in allen Ehren, aber sie scheinen sich wohl keinen Deut ausgekannt zu haben..

Null Chance..is klar, grad weil du lt. DNA-Test offensichtlich der biologische Vater bist..naja..

 meine ex hällt es ja nicht für nötig das geld für sowas auszugeben, lieber aber 300 euro handy rechnung usw zu machen.

Du weißt aber ne Menge über deine Ex scheinbar sehr genau..nur nicht über das wesentliche weißt du nichts..naja

nun aber bin ich wirklich mehr wie angepisst von ihr, jetzt werde ich wiegesagt um meine tochter mit allen mitteln kämpfen.

Angepisst weil sie dir verbietet die Bilder zu veröffentlichen, was ihr Recht nunmal is!

Und das du mit ALLEN Mittel kämpfen willst, merkt man..
Frage ist nur was dir ein Krieg bringt...dem Kind brngt es sicher nichts

@ pappasorglos
hallo? gehts noch? darf man nicht stolzer papa sein udn mal ein paar bilder seiner tochter ins profil hochladen? ich sehe darann nichts schlimmes,

Ähm...
Drum nochmal, du bist der biologische Vater, denn nicht der rechtliche u hast kein SR, u somit absolut nicht das Recht Bilder vom Kind ins Net zu stellen..da gibt es gar keine Diskussion!!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 19:13
(@christianberlin)
Schon was gesagt Registriert

@ JensB2001

Deine Leute in allen Ehren, aber sie scheinen sich wohl keinen Deut ausgekannt zu haben..

Null Chance..is klar, grad weil du lt. DNA-Test offensichtlich der biologische Vater bist..naja.

hmmm, aber du weisst alles? 😉

Du weißt aber ne Menge über deine Ex scheinbar sehr genau..nur nicht über das wesentliche weißt du nichts..naja

ich arbeite im IT/TK bereich udn weiss wie ich an "informationen" komme 😉 zudem ich mit ihr es immer wieder neu versucht habe... zuletzt im dez 2007... seit der geb. waren wir 6 mal wieder immer zusammen. wobei ich ihr immer wieder den laufpass gab wegen lügens udn fremdgehen.

Angepisst weil sie dir verbietet die Bilder zu veröffentlichen, was ihr Recht nunmal is!

Und das du mit ALLEN Mittel kämpfen willst, merkt man..
Frage ist nur was dir ein Krieg bringt...dem Kind brngt es sicher nichts

ganz sicher nicht wegen den bilder, mehr wegen z.b. sms wo drinne steht: du wirst dein kind nie wieder sehen, dafür sorge ich!" etc

Ähm...
Drum nochmal, du bist der biologische Vater, denn nicht der rechtliche u hast kein SR, u somit absolut nicht das Recht Bilder vom Kind ins Net zu stellen..da gibt es gar keine Diskussion!!!

jupp, das habe ich nun auch verstanden...

mlg christian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 19:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

zumahl das ja davon weiss das der typ nicht der leibliche vater ist, er wurde expliziet bei der vaterschafts eintragung vom ja darauf hingewiesen das er sozusagen aus der "nr" nicht mehr rauskommt.

Sorry, aber das kann nicht stimmen. Die Anerkennung ist ein Schriftstück das Vater und Mutter unterschrieben und das von einem MA des JA beurkudnet wird. Dieser sagt damit nichts anderes als das er nach besten Wisen und Gewissen den "Tatbestand" für richtig hält. Er wird so ziemlich alles tun, aber nicht wissentlich eine falsche Urkunde ausstellen... das darf er nämlich nicht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 19:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

du wirst dein kind nie wieder sehen, dafür sorge ich!" etc

Tja, dagegen wirst du nichts tn können, du bist nicht der Vater. BTW: Wie lange ist denn der öffentlich Test bei einem Fernsehsender her?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 19:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus CB!

der vaterschaftstest wurde von einen tv sender gezahlt und orga, zum thema" ich weiss nicht wer der vater meines kindes ist" ...

...und der wo-auch-immer-"eingetragene" Vater war auch dabei?
Gruß
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 19:25
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

hmmm, aber du weisst alles? 😉

*lach ... denke dazu braucht man nichts mehr sagen ...

ich arbeite im IT/TK bereich udn weiss wie ich an "informationen" komme 😉 zudem ich mit ihr es immer wieder neu versucht habe... .

Dazu eigentlich auch nichts mehr...
Aber dennoch..u da du weißt wie man da an die Informationen kommst u du die Möglichkeit auch noch hast, tritts du das hier auch noch groß breit u wunderst dich demnächst warum du deinen Job verlierst u auch noch ne Strafanzeige deines Arbeitgebers u von der KM am Hals hast..

ganz sicher nicht wegen den bilder, mehr wegen z.b. sms wo drinne steht: du wirst dein kind nie wieder sehen, dafür sorge ich!" etc

Dafür müßtest du aber erstmal der anerkannte Vater sein..denn bisher hättest du noch nichtmals wirklich das Recht auf Umgang mit dem Kind ..

U das was da s angeblich alles auf dem JA gelaufen sein soll, is ja schon etwas sehr haarsträubend..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 19:35
(@PhoeniX)

Moin CB

hmmm, aber du weisst alles? 😉

Erst einmal fände ich es nett, wenn du nicht frech wirst wenn dir eine Antwort nicht passt.

Deine Bekannten haben scheinbar keinerlei Erfahrungen was Vaterschaftsanfechtungen betrifft. Und auch das das JA so einen Käse erzählt, kann sich hier aus gutem Grund keiner Vorstellen. Niemand riskiert seinen Job, nur weil er dich verulken will.

Vieleicht hättest du in der Talk-Show noch mal den/die Moderator/in gefragt. Der/Die wäre warscheinlich kompetenter gewesen als deine "Bekannten". (Am besten auch noch von Wildwasser oder Co.)

Desweiteren scheinst du dich ja für sehr klug zu halten, nur weil du weißt wie ein Computer an und aus geht. Aber 6 Neubeginne der Beziehung ohne auch nur mal auf die Idee zu kommen dich als Vater eintragen zu lassen und eine Erklärung der gemeinsamen Sorge (oder gibt es so was auch nicht) abzugeben sprechen schon irgendwie dagegen oder?

Und mal eben zu behaupten du könntest ca. 17000 Euro an Unterhalt an den (momentan) juristischen Vater zurückzahlen würde ich mir auch noch mal überlegen, ob du noch mal explizit die Frage stellen solltest was da auf dich zukommt......

Nur mal so als Anmerkung.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 19:44
(@christianberlin)
Schon was gesagt Registriert

@ midnightwish

Sorry, aber das kann nicht stimmen. Die Anerkennung ist ein Schriftstück das Vater und Mutter unterschrieben und das von einem MA des JA beurkudnet wird. Dieser sagt damit nichts anderes als das er nach besten Wisen und Gewissen den "Tatbestand" für richtig hält. Er wird so ziemlich alles tun, aber nicht wissentlich eine falsche Urkunde ausstellen... das darf er nämlich nicht.

dem werde ich nachgehen!

Tja, dagegen wirst du nichts tn können, du bist nicht der Vater. BTW: Wie lange ist denn der öffentlich Test bei einem Fernsehsender her?

dem gehe ich auch nach, der test ist von 11.2000

@ 82Marco

...und der wo-auch-immer-"eingetragene" Vater war auch dabei?

meine ex war dort und die beiden anderen potentiellen väter, ich habe mich 2 fach per schriftstück geäussert (einmal wenn ich der vater sien sollte und einmal wenn nicht), ich gehe nicht in solche shows weil ich die zum kotzen finde.

@ JensB2001

*lach ... denke dazu braucht man nichts mehr sagen ...

nö muss man nicht.

Dazu eigentlich auch nichts mehr...
Aber dennoch..u da du weißt wie man da an die Informationen kommst u du die Möglichkeit auch noch hast, tritts du das hier auch noch groß breit u wunderst dich demnächst warum du deinen Job verlierst u auch noch ne Strafanzeige deines Arbeitgebers u von der KM am Hals hast..

erstens bin ich selbständig ...
zweitens wird es nie ne anzeige deswegen geben 😉 ... wegen was auch immer, soooo blond bin ich nun auch nicht das ich hier details erzähle lol

Dafür müßtest du aber erstmal der anerkannte Vater sein..denn bisher hättest du noch nichtmals wirklich das Recht auf Umgang mit dem Kind ..

U das was da s angeblich alles auf dem JA gelaufen sein soll, is ja schon etwas sehr haarsträubend..

darum werde ich mich kümmern das ich der anerkannte vater werde.
ich schrieb ja schon im startpost das es alles "haarsträubend" ist...

@ PhoeniX

Erst einmal fände ich es nett, wenn du nicht frech wirst wenn dir eine Antwort nicht passt.

öhm frech? hmmm, so war das nicht gemeint ... darum ja auch das zwinkerle dahinter... aber naja

Deine Bekannten haben scheinbar keinerlei Erfahrungen was Vaterschaftsanfechtungen betrifft. Und auch das das JA so einen Käse erzählt, kann sich hier aus gutem Grund keiner Vorstellen. Niemand riskiert seinen Job, nur weil er dich verulken will.

dem werde ich nachgehen.

Vieleicht hättest du in der Talk-Show noch mal den/die Moderator/in gefragt. Der/Die wäre warscheinlich kompetenter gewesen als deine "Bekannten". (Am besten auch noch von Wildwasser oder Co.)

wie schon geschrieben, war ich selbe rnicht dort, sondern habe nur schriftlich meine meinung geäussert.
und nein nicht wildwasser oder sowas.

Desweiteren scheinst du dich ja für sehr klug zu halten, nur weil du weißt wie ein Computer an und aus geht. Aber 6 Neubeginne der Beziehung ohne auch nur mal auf die Idee zu kommen dich als Vater eintragen zu lassen und eine Erklärung der gemeinsamen Sorge (oder gibt es so was auch nicht) abzugeben sprechen schon irgendwie dagegen oder?

ja liebe macht wohl blind... und computer an und aus gehen? willst du jetzt frech werden? 😉 lol ne mal spaß zur seite... das stand immer zur diskusion, jedoch hat sie das nie eingehalten mit zum ja zu gehen und das umschreiben zu lassen.

Und mal eben zu behaupten du könntest ca. 17000 Euro an Unterhalt an den (momentan) juristischen Vater zurückzahlen würde ich mir auch noch mal überlegen, ob du noch mal explizit die Frage stellen solltest was da auf dich zukommt......

hmmm, ich glaube das dich meine finaz nix angehen ... 😉 und ja, selbst wenn, würde ich das vorziehen als wie das ich keinerlei rechte meiner tochter gegenüber habe. ich habe mir in den letzten wochen mehr wie reichlich den kopf drüber zerbrochen was ich machen werde.

Nur mal so als Anmerkung.

passt schon, bin ja hier um andere meinung zu hören.

so in diesen sinne ...

mlg von christian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 20:28
(@PhoeniX)

Moin

Schön das diese Seite geklärt ist, aber das geschriebende Wort ist immer sensibler als das gesprochende.  😉
Also im höflichen Ton weiter:

hmmm, ich glaube das dich meine finaz nix angehen ... 😉 und ja, selbst wenn, würde ich das vorziehen als wie das ich keinerlei rechte meiner tochter gegenüber habe. ich habe mir in den letzten wochen mehr wie reichlich den kopf drüber zerbrochen was ich machen werde.

Da hast du zwar recht, aber mit diesen 17000 erkaufst du dir keine Rechte, sondern lediglich ein Umgangsrecht. Du darfst weder entscheiden ob deine Ex mit dem Kind mal eben 300 km umzieht, du darfst trotzdem keine Bilder ins Netz stellen und auf welche Schule deine Tochter demnächst geht entscheidet auch sie allein.

Nur um dir die Tragweite noch mal aufzuzeigen. Dafür hättest du deine Ex unter den Arm klemmen müssen und die Erklärung der gemeinsamen Sorge abgeben müssen.

Und ich find es ja klasse, das du Stolz auf deine Tochter bist und rechne dein Nicht-Handeln mal den Fehlinformationen zu. Aber du darfst für dich Stolz sein, dieses aber nicht öffentlich machen. So traurig das ganze auch ist.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 20:42




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