Kannst Du einen unterhaltszahlenden Vater namentlich benennen, der nach der Trennung gegen seinen Willen 60 Wochenstunden arbeiten muss, weil er das zu Ehezeiten mal gemacht hat? Ich kenne nur die Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten; das bedeutet 40 oder 38 Wochenstunden. Mehr wird ein Familiengericht nicht verlangen (können), weil schlicht die Rechtsgrundlage fehlt.
Also ich kenne einen, der muss, um seinen aktuellen Titel mit seinem aktuellen Stundenlohn bedienen zu können, 483 Stunden pro Monat arbeiten.
Das sind ca. 120 Stunden pro Woche also ziemlich genau 24 Stunden pro Tag.
Zumindest bei einer 5 Tagewoche.
Dabei ist das Einkommen weder bereinigt, noch bleibt auch nur 1,- Kobo als Selbstbehalt übrig oder Geld für etwaigen Umgang mit seinen 4 Kindern.
Der Abänderungsantrag wurde gerade erst abgeschmettert, sodass man davon ausgehen darf, dass die Justiz genau das völlig in Ordnung findet.
Aber natürlich ist auch das lediglich ein bedauerlicher Einzelfall, der keinesfalls als Beleg für eine evtl. Unausgewogenheit des Familienrechts herhalten kann.
So wie das stets bei Diskussionen mit dir ist.
Dieser Vater heißt übrigens Beppo und ich kenne ihn recht gut.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dieser Vater heißt übrigens Beppo und ich kenne ihn recht gut.
Hi Beppo,
schon mal über einen Anwaltswechsel nachgedacht?
Was du schreibst, geht doch nicht mit rechten Dingen zu.
Gruss Horst
der bis jetzt vier Anwälte im Scheidungskrieg verschlissen hat
@Martin: To make a long story short: Ich weiß nicht in welchem Dornröschenschloss du lebst ... dein Bild von der heilen Welt des Familienrechts hat nicht viel mit der Realität zu tun. Zumindest nicht in den Fällen, in denen ein Elternteil, nach der Trennung, nicht an einer vernünftigen Lösung interessiert ist - und genau darum geht es in dieser Diskussion.
--
Brainstormer
Moin,
warum bist Du der Ansicht, das Familienrecht müsste eine einseitig "gefühlte Bevorzugung" liefern?
@Martin, den Passus, aus dem Du diese Ansicht herausliest, mögest Du mir bitte zeigen ... ich bin zu doof, den zu finden.
Du hast unter Bezugnahme auf Habakuk´s korrekte Darstellung "Herr X hat vor der Trennung yyy€ verdient, also hat er das weiter zu tun." nach Aktenzeichen gefragt und ansonsten von einer "gefühlten Benachteiligung" gesprochen ...
... dass sich etliche Aktenzeichen (mehr als eines könnte Beppo liefern) in der Rechtsprechung wiederfinden, in denen sich genau diese Argumentation wiederfindet, hast Du durchaus selbst bestätigt, weshalb sich eine weitere Diskussion erübrigt.
Gruß
United
Moin United,
@Martin, den Passus, aus dem Du diese Ansicht herausliest, mögest Du mir bitte zeigen ... ich bin zu doof, den zu finden.
nichts leichter als das:
Moin,
@Martin:
In dem Augenblick, in dem Du ein Aktenzeichen benennst, in dem die eheprägenden Einkommensverhältnisse auf Seiten eines Verpflichteten nicht fortgeschrieben wurden, werde ich mich umgehend im Reich der "gefühlt Bevorzugten" wiederfinden.
Du hast unter Bezugnahme auf Habakuk´s korrekte Darstellung "Herr X hat vor der Trennung yyy€ verdient, also hat er das weiter zu tun." nach Aktenzeichen gefragt und ansonsten von einer "gefühlten Benachteiligung" gesprochen ...
nein, das bezog sich im Ursprung auf:
Kannst Du einen unterhaltszahlenden Vater namentlich benennen, der nach der Trennung gegen seinen Willen 60 Wochenstunden arbeiten muss, weil er das zu Ehezeiten mal gemacht hat? Ich kenne nur die Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten; das bedeutet 40 oder 38 Wochenstunden. Mehr wird ein Familiengericht nicht verlangen (können), weil schlicht die Rechtsgrundlage fehlt.
Die Volte, Arbeitszeit mit Einkommen gleichzusetzen, stammt in diesem Kontext zwar nicht von mir. Trotzdem sind die meisten Gehaltsempfänger in diesem Forum sicher zu Recht der Ansicht, dass sie für ihre Arbeitsleistung von X Stunden pro Woche Y Euros bekommen wollen wie im Arbeitsvertrag festgehalten - und nicht etwa 20 oder 30 Prozent weniger.
Ich werde deshalb nicht müde, immer wieder zu wiederholen, dass man sich Rollenverteilungen dann überlegen muss, wenn man (noch) miteinander reden kann und Rücksicht aufeinander nimmt; nicht erst dann, wenn man hoch zerstritten ist. Und dass es nicht die Aufgabe der Familiengerichtsbarkeit ist, hier allseits gefühlte Gerechtigkeit herzustellen: Das ist weder ihre Aufgabe noch behauptet sie, die diese Erwartung erfüllen zu wollen oder zu können.
... dass sich etliche Aktenzeichen (mehr als eines könnte Beppo liefern) in der Rechtsprechung wiederfinden, in denen sich genau diese Argumentation wiederfindet, hast Du durchaus selbst bestätigt, weshalb sich eine weitere Diskussion erübrigt.
Das es für Deine Behauptung Aktenzeichen gibt, beweist lediglich, dass solche Dinge passieren. Der Kinderglaube, dass Richter so eine Art Götter wären, nach deren Aufsuchen einem umfassende Gerechtigkeit und ein neues Lebensmodell widerfährt, stammt nicht von mir. In der (Familien-)Gerichtsbarkeit geht durchaus einiges schief; das habe ich noch nie bestritten. Ich bestreite nur, dass das systemimmanent und staatlicherseits so gewollt wäre.
Auch in einem Krankenhaus gibt es nur medizinische Behandlungen; keine Garantien für Genesung und Heilung. Dass Menschen in Krankenhäusern sterben oder zumindest nicht als geheilt entlassen werden, bedeutet deshalb im Umkehrschluss ausdrücklich nicht, dass unsere Ärzte medizinisch schlecht ausgebildet oder faul wären oder dass das Frühableben von Krankenhauspatienten systemgewollt sei.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
Darauf kann wie immer nicht geantwortet werden.....
Hi Beppo,
Was du schreibst, geht doch nicht mit rechten Dingen zu.
Oh doch und mir geht es da ähnlich.
der bis jetzt vier Anwälte im Scheidungskrieg verschlissen hat
Gruss Wedi, der sogar seine Anwälte deswegen verklagt hat.
Martin, es wird wirklich immer deutlicher. dass du dich mit der Realität im Familienrecht noch nie, oder schon lange nicht mehr wirklich auseinandergesetzt hast.
Du hast das Glück, dass du es auch noch nie wirklich musstest.
Dein eigener Fall ging für dich sehr glimpflich aus und daraus schließt du, dass alles in Ordnung sein müsse, und alle, die nicht so zufrieden sind, eben Jammerlappen oder Versager sein müssen.
Das ist ein schönes Weltbild und es sei dir gegönnt.
Mit der Realität hat das aber nichts zu tun.
Genauso, wie es nicht unbedingt Tausende von Geisterfahrern geben muss, wenn einem viele Autos auf der eigenen Spur entgegen kommen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich werde deshalb nicht müde, immer wieder zu wiederholen, dass man sich Rollenverteilungen dann überlegen muss, wenn man (noch) miteinander reden kann und Rücksicht aufeinander nimmt; nicht erst dann, wenn man hoch zerstritten ist. Und dass es nicht die Aufgabe der Familiengerichtsbarkeit ist, hier allseits gefühlte Gerechtigkeit herzustellen: Das ist weder ihre Aufgabe noch behauptet sie, die diese Erwartung erfüllen zu wollen oder zu können.
Und ich werde nicht müde, immer wieder zu wiederholen, dass es die von dir behauptete schwarz-weiße Rollenverteilung nicht gibt, aber das Familienrecht ausschließlich auf dieser Annahme basiert. Genau das ist aber die Ursache dafür, dass es für Unterhaltsberechtigte vorteilhafter ist, nicht nach Lösungen zu suchen, sondern sich via Helferindustrie und staatlicher Unterstützung (VKH) einen möglichst langen Unterhaltsanspruch zu sichern.
Im Übrigen solltest du mal darüber nachdenken, dass hinter jedem "bedauerlichen Einzelfall" reale Menschen stecken, die leider nur ein Leben haben. Hier selbstgefällig anderen, bei jeder (un)passenden Gelegenheit, irgendwelche Opferrollen zu unterstellen, finde ich ziemlich daneben - um es mal nett zu formulieren.
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Brainstormer
Hi Brille,
Nur zwei Sachen:
gemacht hat? Ich kenne nur die Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten; das bedeutet 40 oder 38 Wochenstunden. Mehr wird ein Familiengericht nicht verlangen (können), weil schlicht die Rechtsgrundlage fehlt. Und danach hat der nicht Kinder betreuende Papa Feierabend, kann sich seinen Hobbies widmen, mit Freunden um die Häuser ziehen oder vor der Glotze abhängen. Der Kinder betreuende Elternteil hat um 17 Uhr längst nicht Feierabend und am Freitag nachmittag längst nicht Wochenende.
1. Es gibt sehr wohl die Vorschrift, dass der Unterhaltszahler keineswegs sein Einkommen schmälern darf. Und hohes Einkommen ist üblicherweise hohe Verantwortung und an Mehrarbeit über 40 Stunden hinaus gekoppelt. So 3000€ Netto sind immerhin 100K Kosten für die Firma, da wird schon eine entsprechende Gegenleistung verlangt.
2. Nach 60 Stunden Arbeit zieht keiner mehr um die Häuser, sondern fällt ins Bett, um am nächsten Morgen wieder ins Büro zu fahren und nach 14 Stunden wiederzukommen. Wo wird die Arbeitzeit des Vaters berücksichtigt? Ich kenne kein Aktenzeichen.
Natürlich wird der Aufwand für die Kinder auch nicht berücksichtigt, aber hier arbeitet das Alter für die Eltern. Während ein 2-4 jähriges Kind recht stressig sein kann, kann es mit >12 auch mal die Wohnung mit putzen, einkaufen gehen, kochen oder Wäsche waschen. Jedenfalls war das bei mir früher so! Der Aufwand auch teilweise in der Hand der betreuenden Eltern, durch entsprechende Erziehung. Ich meine man mag sich mal Familien anschauen, deren Eltern Restaurants besitzen, da kellnern ganz oft die 14-18 jährigen Kinder am Wochenende, helfen also sogar aktiv mit.
lg
Hi,
einige Spitzfindigkeiten waren deswegen vonnöten, weil z.B. keineswegs der ehebedingte Nachteil, so wie behauptet, einverständlich sein muss und nicht selten der Kinderwunsch von den Frauen ausgeht. Wie dem auch sei, man kann es drehen und wenden wie man will, aber, wenn man die gesetzlichen Vorschriften in dem Fall anwendet, kommt man zu
Man behält 1430€ <- 1570€ Verlust durch die Ehe
Frau erhält 1170€ + 800€ für die Kinder + 368€ Kindergeld für die Kinder = 2356€ vs 1500€ ohne Kinder
und wer da mehr Verlust gemacht hat und wer mit möglichst wenig Verlusten da rausgehen soll, ist rechnerisch ziemlich eindeutig. Zu diesen Verlusten kommt in der Regel noch, dass der Mann sich zusätzlich ne neue Wohnung und neue Möbel leisten muss. Und die Motivation für die Frau, mehr zu arbeiten, um zusätzliches EK zu erwirtschaften, lässt sich auch ziemlich leicht errechnen. Wenn dann am Ende 4€ die Stunde rausspringen, weil nur 4/7 vom Netto übrig bleiben...
lg
Moin Beppo,
Martin, es wird wirklich immer deutlicher. dass du dich mit der Realität im Familienrecht noch nie, oder schon lange nicht mehr wirklich auseinandergesetzt hast.
Du hast das Glück, dass du es auch noch nie wirklich musstest.
Uiiiii... Ich musste das sehr wohl; meine Ex, ihre Berater und ihr Anwalt - der schärfste Hund, den man hier für Geld bekommen kann - haben wenig ausgelassen, um mir zu schaden. Auch Broschüren mit dem Titel "Woran erkennt man Missbrauch?" hatte Madame bereits besorgt. Ich habe es nur nicht für ein Naturgesetz gehalten, mich in eine Opferrolle zu begeben und dort mein Schicksal zu beklagen; ich fand "Gestalten" besser als "Jammern".
Wir hatten schon während des Studiums - also lange, bevor wir überhaupt Kinder hatten - eine recht ausgewogene Rollenverteilung, die sich auch mit den Kindern nicht wesentlich geändert hat. Meine Ex hat zwar trotzdem versucht, sich als "alleinerziehende verheiratete Frau" darzustellen, die zu Ehezeiten 90 Prozent der Erziehungsarbeit geleistet habe. Auch ihr daraus abgeleiteter Unterhaltsanspruch von etwa 3.000 EUR pro Monat (inklusive Pauschalen für Putzfrau, Erholungsurlaub und Friseurbesuche) war durchaus ambitioniert.
Bekommen hat sie am Ende genau Null Euro - und einen kleinen Preisnachlass für die Übernahme unseres ehedem gemeinsamen Hauses. Wie war das denn überhaupt möglich angesichts eines derart väterfeindlichen Familienrechts, in dem Väter nur zum Zahlen vorgesehen sind?
Dein eigener Fall ging für dich sehr glimpflich aus und daraus schließt du, dass alles in Ordnung sein müsse, und alle, die nicht so zufrieden sind, eben Jammerlappen oder Versager sein müssen.
wie gesagt: Das Ergebnis mag glimpflich aussehen, weil es nicht dem Klischee vom geknechteten Unterhaltssklaven entspricht. Tatsächlich beweist es nur: Es war erreichbar; sogar innerhalb eines überschaubaren Zeitraums. Nicht zuletzt, weil mir schon bei der Eheschliessung bekannt war, dass Ehen auch scheitern können.
Das ist ein schönes Weltbild und es sei dir gegönnt.
Mit der Realität hat das aber nichts zu tun.
naja, das ist jetzt eine ähnliche "Realität" wie die Behauptung, das Hummeln nicht fliegen könnten, weil das aufgrund ihrer Flügelfläche und ihres Gewichts physikalisch unmöglich sei. Kann man glauben - oder hinschauen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
kt
Martin,
das Rechenbeispiel entsteht einfach nur, wenn man die BGH Urteile der letzten Jahre als Grundlage zur Berechnung eines fiktiven Unterhalts heranzieht. Und ich sehe darin eine Benachteiligung.
Klar gibt es gerade im Familienrecht Möglichkeiten, davon abzuweichen, aber dabei kann das Pendel durchaus in beide Richtungen ausschlagen und den Vater noch mehr schädigen, als in dem Rechenbeispiel:
Die Verteilung:
Man behält 1430€ statt 300€ <- 1570€ Verlust durch die Ehe
Frau erhält 1170€ + 800€ für die Kinder + 368€ Kindergeld für die Kinder = 2356€ vs 1500€ ohne Kinder
ist nichts anderes als ein staatlich gefördertes Tausch den Mann, behalt sein Geld Programm ;-).
lg
P.S. Danke Malachit.
Ich habe es nur nicht für ein Naturgesetz gehalten, mich in eine Opferrolle zu begeben und dort mein Schicksal zu beklagen; ich fand "Gestalten" besser als "Jammern".
[...]
wie gesagt: Das Ergebnis mag glimpflich aussehen, weil es nicht dem Klischee vom geknechteten Unterhaltssklaven entspricht. Tatsächlich beweist es nur: Es war erreichbar; sogar innerhalb eines überschaubaren Zeitraums. Nicht zuletzt, weil mir schon bei der Eheschliessung bekannt war, dass Ehen auch scheitern können.
Ich halte das für nicht viel mehr als selbstherrliches Geschwafel ... hätte deine Ex (genau wie meine) nicht ihren Willi unter die SFV gesetzt, sondern den Karren absichtlich an die Wand gefahren, wären weder du noch ich so "glimpflich" davon gekommen. Das hat nun wirklich nix mit "Gestalten" zu tun, sondern vielmehr mit purem Glück.
naja, das ist jetzt eine ähnliche "Realität" wie die Behauptung, das Hummeln nicht fliegen könnten, weil das aufgrund ihrer Flügelfläche und ihres Gewichts physikalisch unmöglich sei. Kann man glauben - oder hinschauen.
Irgendwie hast du was von "Weißbier-Waldi".
--
Brainstormer
die Motivation für die Frau, mehr zu arbeiten, um zusätzliches EK zu erwirtschaften, lässt sich auch ziemlich leicht errechnen. Wenn dann am Ende 4€ die Stunde rausspringen, weil nur 4/7 vom Netto übrig bleiben...
Ob ein Mensch gern seinen erlernten Beruf ausübt oder nur notgedrungen einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit nachgeht, ist vor einer Ehe doch absehbar.
Wer eine Frau wie mich als Partnerin hatte, musste in den letzten 35 Jahren stets meine verfügbare Zeit mit meinem anfangs schulischen, später beruflichen Engagement teilen. Als Vollzeit-Hausfrau meinen Kindern beim Wachsen zuzusehen und meinem Ehemann mit Hingabe die Hemden zu bügeln war, für mich schon als 16-Jährige jenseits meiner Vorstellungskraft. Ein Mann, der beruflich auf gebügelte Hemden angewiesen war, und nicht in der Lage gewesen wäre, diesen Bedarf mittels Waschmaschine und Bügeleisen oder außer Haus selbst zu befriedigen, wäre für mich als Partner nie in Frage gekommen. Auch um Männer, die in Abwesenheit ihrer Mütter/Schwestern von Vermüllung, Verwahrlosung und dem Hungertod bedroht waren, habe ich bis heute einen großen Bogen gemacht.
Der Vater meiner Tochter hat sein Herz an mich verloren, als ich ihm im strömenden Regen beim Reifenwechsel geholfen habe.
Den Vater meinen Sohnes hat das "gemachte Nest" angelockt, das ich dem Töchterlein und mir aus eigener Kraft gebaut hatte. Auch seine jetzige Freundin bzw. Verlobte befriedigt als gestandene Frau mit sicherem Einkommen und solidem Eigentum seine Sicherheitsbedürfnisse.
Ein Mann, der mich als Frau anziehen will, muss körperlich und geistig aktiv sein.
Ein Mann, der mich unterhalten will, muss nicht meine Rechnungen bezahlen, sondern meinen Geist anregen.
Ein Mann, der langfristig seine Anziehungskraft nicht verlieren will, muss humorvoll, großzügig und einfühlsam sein.
Großzügig nicht im Sinne von freigiebig im materiellen Sinn, sondern als Gegensatz zu kleinlich / kleinkariert / verbiestert.
An diesem Beuteschema hat sich in den letzten 35 Jahren wenig geändert. Die meisten Menschen die ich kenne, sind ähnlich auf ihre ureigensten Schlüsselreize festgelegt. Eine Frau ohne festes Einkommen wäre für den Vater meines Sohnes so anziehend wie eine Zahnwurzelbehandlung.
Wer als Mann eine Frau heiratet, die gern (!) ihren langweiligen (!!), schlecht entlohnten und ungeliebten (!!!) Beruf aufgibt, um sich "ihrer wahren Bestimmung" :puzz: als Hausfrau und Mutter zu widmen, darf sich anschließend nicht wundern, wenn solche Strukturen
Man behält 1430€ <- 1570€ Verlust durch die Ehe
Frau erhält 1170€ + 800€ für die Kinder + 368€ Kindergeld für die Kinder = 2356€ vs 1500€ ohne Kinder
sich dauerhaft verfestigen.
Ein Mensch, der seinen Beruf liebt, übt ihn notfalls sogar ehrenamtlich aus, nur um im Kontakt mit der Branche zu bleiben.
Als ich wegen meines frühgeborenen Sohns nicht Vollzeit arbeiten konnte, habe ich das Frühchen im Tragetuch mit ins Altersheim und in Schulen genommen, um dort mit rüstigen Senioren und aufgeweckten Schülern wenigstens ein paar Stunden im Monat ohne Entgelt das zu tun, was ich zuvor als Beruf gemacht hatte. Weil ich mit dem Säugling allein zuhause und ohne Kontakt zu Menschen, die meine Liebe zu meinem Beruf geteilt haben (und nicht nur an meinen Säugetier-Eigenschaften interessiert waren) durchgedreht wäre.
Mit einem Mann, der von mir erwartet hätte, aus freien Stücken und jahrezehntelang das zu tun, was ich nach der Frühgeburt gezwungen war, ein paar Monate zu tun, wäre ich nicht einmal in die Nähe eines Standesamts gekommen - geschweige denn in die Nähe eines Kreißsaals. Ein Mann der die Berufstätigkeit seiner Partnerin zähneknirschend hinnimmt und ihre Außer-Haus-Tätigkeit als Einschränkung seiner Bequemlichkeit wahrnimmt, bekommt i.d.R. genau die passende Frau zu seinen Wünschen.
Und diese Frauen ändern sich auch nicht plötzlich, wenn ihrem Ex-Mann der Luxus einer Vollzeit-Mutter und -Hausfrau nach der Trennung zu teuer wird.
Ein Mann der
Aushilfsarbeit ... und ein wenig Kindererziehung
während der Ehe für eine sinnvolle, tagesfüllende Beschäftigung für einen erwachsenen Menschen hält (und nicht bemerkt wie seine Liebste in dem ausweglosen Hamsterrad
Rücken, Migräne & Psyche
bekommt), wird von so einer Tussi (back on topic) mit einer Mischung aus Angst und Rachsucht verfolgt. So wie Simon Solberg Kleists Thusnelda in Karlsruhe
als eine starke Frau, die nicht nur um ihre Kinder kämpft, sondern die sich auch an den Römern rächt.
hat spielen lassen.
Wer als vormaliger Underdog plötzlich die Chance bekommt, den (vermeintlichen?) Feind den Bären zum Fraß vorwerfen zu können, wird eine solche Chance lieber nutzen, als ein souveräner, erwachsener Mensch, der zu seinem eigenen Lebensentwurf stehen kann.
Was unterm Strich nichts anderes bedeutet als
Wie man mit einer Trennung und Scheidung umgeht, ist ... eine Charakterfrage der beteiligten Elternteile
.
Was dem Martin sein Mietnomade ist, sind dem Beppo und dem pure ihre Ex-Frauen und der Majoko ihr KV: Skrupellose Menschen, die sich gewissenlos aller legalen, halblegalen und illegalen Tricks bedienen um ihren Mitmenschen - darunter ggf. sogar dem eigenen Nachwuchs - zu schaden. Moralisch so integer wie jeder dahergelaufene Bankräuber oder Automarder. Als der Vater meines Sohns sich mit den Ersparnissen meiner Tochter auf und davon gemacht hat, musste ich auch mehr als nur einmal trocken schlucken. Wer so einem "fiesen Möpp" zum Opfer fällt, dem fällt es oft schwer, die Opfer-Perspektive wieder zu verlassen und zu erkennen, dass das, was ihm/ihr widerfahren ist, nicht die Regel sondern eine höchst unangenehme Ausnahme im zwischenmenschlichen Umgang ist.
Eine Systematik zu Lasten gut situierter, zahlungskräftiger Menschen sehe ich sowohl in der Medizin (IGEL-Leistungen, Sonderleistungen für Privatpatienten) als auch bei Friseuren, Autohändlern, Bankern, Anwälten, Maklern und Zuhältern: Wer den Eindruck erweckt, auch höhere Honorare / Kaufpreise / Provisionen zahlen zu können, landet dank der "kompetenten Beratung" des eigenen Anwalts tendenziell eher vor Gericht als ein Mensch, der in einer finanziell wenig lukrativen aber arbeitsintensiven Angelegenheit mit Hilfe eines versierten Anwalts "sein gutes Recht" verfolgen will. Dieser Gefahr durch "abschlussstarke Verkäufer" sind finanziell solide aufgestellte Menschen aber nicht nur im Familienrecht ausgesetzt.
Wer seinen eigenen Anteil und die Grenzen der eigenen Möglichkeiten in solchen Situationen erkennen und annehmen kann, findet oft schneller seine Gelassenheit und Gemütsruhe wieder, als die, die ewig mit dem hätte, wenn und aber der Vergangenheit hadern.
Wer sich Übergriffen entschlossen und mit wirksamer Unterstützung widersetzt, kann auch im Familienrecht erstaunliche Erfolge erzielen.
Dass die ältere Halbschwester aus der ersten Ehe des Vaters meiner Tochter bereits 1988 in einem der konservativsten Amtsgerichts- und OLG-Bezirke der alten BRD ihrem Vater zugesprochen wurde, war definitiv kein Selbstgänger. Und es war auch kein Glück. Das war das Ergebnis zielstrebiger und konsequenter Bemühungen mit drei Anwälten (von denen zwei wegen fehlender Einsatzfreude ersetzt wurden).
An dem Punkt schließe ich mich übrigens Horsts Frage an:
schon mal über einen Anwaltswechsel nachgedacht?
und richte diese nicht nur an beppo und wedi, sondern an alle, die lieber jammern als konsequent ihre Ziele zu verfolgen und sich selbst dabei treu zu bleiben.
Dieses weinerliche Jammern und Nachkarten halte ich persönlich für ein typisches Tussi-Merkmal, das meiner Wahrnehmung nach nicht davon abhängt, ob ein Mensch seine Keimdrüsen und Teile der Harnröhre gut sichtbar außerhalb seines Körpers oder im Unterleib verborgen trägt, sondern davon, ob ein Mensch nur eine Wirbelsäule (in flexibler und sehr stark flexibler Ausführung) sondern auch ein Rückgrat hat.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Dieses weinerliche Jammern und Nachkarten halte ich persönlich für ein typisches Tussi-Merkmal, das meiner Wahrnehmung nach nicht davon abhängt, ob ein Mensch seine Keimdrüsen und Teile der Harnröhre gut sichtbar außerhalb seines Körpers oder im Unterleib verborgen trägt, sondern davon, ob ein Mensch nur eine Wirbelsäule (in flexibler und sehr stark flexibler Ausführung) sondern auch ein Rückgrat hat.
Mit Verlaub: Du hast keine Ahnung.
Kannst du auch nicht, da meine Story hier nicht öffentlich drin steht.
Ändert aber nichts daran.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Ich denke man darf durchaus auch mal keck werden, gerade wenn Wortäußerungen davor von Spitzfindigkeiten auch nur so strotzen. Dennoch finde ich die unerschiedlichen Meinungen und Erfahrungen auch wichtig und interessant, davon lebt dieses Forum. Deswegen sollte man sich jedoch nicht in einer Schleife von Reaktion und Gegenreaktion verfangen, auch wenn das schnell geht.
Bezüglich der Punkte hier sollte man bedenken, dass das BGH den untergeordneten Gerichten vorgibt, in welche Richtung Ihre Meinung zu gehen hat. Und trotz Einzelfalllogik fällt sehr schnell auf, dass z.B. finanzielle Einbußen der Frau durch Kindererziehung als auszugleichender ehebedingter Nachteil gelten, man jedoch kein Problem damit hat, finanzielle Einbußen durch Frauen- und Kindsunterhalt bis zu lebenslänglich fortwirken zu lassen und letztendlich entspricht die Berechnung den Vorgaben des Unterhaltsrechts mit Ausreißern nach oben und nach unten.
lg
P.S.: @Biggi: Jetzt kann ich es doch nicht lassen: Es kann nicht Aufgabe eines Partners sein, jede Änderung des Partners vorrauszusehen, insbesondere das Verhalten mit Kind. Ebensowenig kann es die Aufgabe sein, einem Expartner, die "wahre Bestimmung" "als Hausfrau und Mutter" lebenslänglich zu bezahlen, auch noch als Ausgleich für eine angebliche Benachteiligung. Das ist in der Tat Benachteiligung, aber für den Mann und hat mit gleichen Rechten und Pflichten nix zu tun (Und als nächstes wird dann wieder von Gender Pay Gap geredet..).
Mit Verlaub: Du hast keine Ahnung.
Von deiner Geschichte, Beppo? Nein!
Von meiner eigenen Geschichte? Ja!
Und zu behaupten, wir hätten einfach Glück gehabt, dass die Älteste vor mehr als 20 Jahren "tief im westen" ihrem Vater zugesprochen wurde, verkennt unseren Einsatz und den des passenden Anwalts - gegen jede Wahrscheinlichkeit.
Klar könnte ich jetzt auch herum greinen, weil der kleine Sohn (der ältere Halbbruder meiner Tochter) damals bei seiner rabiaten Mutter bleiben musste und Schaden genommen hat. Ich könnte finstere Rachepläne gegen den Vater meines Sohnes schmieden (die samt und sonders zu Lasten unseres Kindes gehen würden) weil das Geld, das der feine Herr bei seinem Auszug seiner Stieftochter geklaut hat, jetzt nach der Schule und vor dem Studium an allen Ecken und Enden fehlt.
Würde mein Geflenne etwas an der Vergangenheit ändern?
Würde es unsere Gegenwart lebenswerter und unsere Zukunft aussichtsreicher machen?
Ich glaube, dass das nicht der Fall wäre.
Shit happens!
Ich ziehe es vor auf kriminelle Machenschaften hereinzufallen, weil ich vertrauen kann. Ich ziehe das Hereinfallen vor, anstatt mir meine Lebensfreude und die Beziehungen zu meinen Mitmenschen durch eine misanthropische Grundstimmung zu verderben. Das ist mein Anteil an unserer aktuellen Lage.
Hätte ich ein Gerichtsverfahren mit zweifelhaftem Ausgang gegen den Vater meines Sohnes angestrengt, hätte meine Tochter u.U. das Geld für ein chices Ballkleid beim Abi-Abschlussball und einen kleinen Grundstock für ihre erste eigene Bude.
Dafür wäre der Kontakt zum Vater des Kleinen deutlich belasteter. Es war mein Entschluss, auf ein paar tausend Euro Erspartes zu verzichten und dafür innere Freiheit und Freizeit mit den Kindern ohne aufwändige Prozesshanselei zu gewinnen.
Nachdem Töchterlein und ich seit dem Auszug des Stiefpapas unsere Ärmel hochgekrempelt haben, haben wir an unserem ehrlich verdienten Geld mit Sicherheit mehr Freude als der Stiefpapa am geklauten Kindersparbuch hat. Das Ballkleid meiner Großen wird nicht so opulent sein wie das der jungen Damen aus gut situierten Elternhäusern. Dafür ist ihr Zeugnis jetzt schon besser - auch ohne kostspielige Nachhilfeinstitute.
Diese innere Haltung meine ich, wenn ich schreibe:
Wer seinen eigenen Anteil und die Grenzen der eigenen Möglichkeiten in solchen Situationen erkennen und annehmen kann, findet oft schneller seine Gelassenheit und Gemütsruhe wieder, als die, die ewig mit dem hätte, wenn und aber der Vergangenheit hadern.
Es liegt mir fern, dich kränken zu wollen, lieber Beppo.
Dennoch fällt es mir schwer zu glauben, dass deine geschiedene Frau ganz allein an deiner finanziellen Misere und deiner Verbitterung schuld ist.
Gute N8! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Nabnd,
Also mein Gefühl ist, dass hier alle verbittert sind, egal ob Beppo, Biggi oder ich. Aus entsprechenden Lebenserfahrungen entstehen auch erstmal unterschiedliche Standpunkte. Auch sind hier sehr unterschiedliche Meinungen was ja gut ist. Ich gebe auch zu, gewisse Spitzen untergebracht zu haben, wie andere auch ;-). Die Frage ist nun, ob man nun generell in persönliche Schuldzuweisen übergehen muss. Hier haben wohl viele Urteile an der Backe, die den Verlust der Kinder und/oder den persönlichen Ruin bedeuten, und wärend die Schuldfrage nicht komplett geklärt werden kann und sollte, ist letzteres, so glaube ich eher unbestritten.
Und klar kann man sagen, das sind alles bedauerliche Einzelfälle, aber wenn man dann in die Urteile des BGHs der letzten Jahre guckt, in die Richtlinien eines der höchsten deutschen Gerichte, stellt man doch einige systematische Mechanismen fest, die derartige Schicksale begünstigen. Die Konfliktfähigkeit beider Eltern wird genutzt, um zu entscheiden, ob der Vater das Sorgerecht oder Umgangsrecht bekommt. Finanzielle ehebedingte Nachteile werden systematisch unterschiedlich behandelt. Eheverträge nachträglich ausgehebelt. Statt einer Neuberechnung, bei der Unterhalt auch in die andere Richtung fließen könnte, werden Unterhaltsfiktionen im Falle von geringerem Verdienst oder Arbeitslosigkeit erschaffen und mit diesen nicht nur aufs komplette Einkommen, sondern auch auf das komplette Vermögen zurückgegriffen (da wird jede Absicherung des Sozialsystems wie das ALG wird so erstmal ausgehebelt.) Zahlungen werden tituliert und Schuldner können diese nur über zeitaufwändige Gerichtsverhandlungen ändern.
Dies wird kombiniert mit dem Fehlen von Regeln, wann was anzuwenden ist. Diese Willkür wird euphemistisch als Einzelfallentscheidung verklausuliert.
Das ist meine Meinung über gewisse Mechanismen und wer über diese Mechanismen anderer Meinung ist, kann diese Argumentation meinetwegen zerreissen.
lg
Ich werde deshalb nicht müde, immer wieder zu wiederholen, dass man sich Rollenverteilungen dann überlegen muss, wenn man (noch) miteinander reden kann und Rücksicht aufeinander nimmt; nicht erst dann, wenn man hoch zerstritten ist. Und dass es nicht die Aufgabe der Familiengerichtsbarkeit ist, hier allseits gefühlte Gerechtigkeit herzustellen: Das ist weder ihre Aufgabe noch behauptet sie, die diese Erwartung erfüllen zu wollen oder zu können.
Das es für Deine Behauptung Aktenzeichen gibt, beweist lediglich, dass solche Dinge passieren. Der Kinderglaube, dass Richter so eine Art Götter wären, nach deren Aufsuchen einem umfassende Gerechtigkeit und ein neues Lebensmodell widerfährt, stammt nicht von mir. In der (Familien-)Gerichtsbarkeit geht durchaus einiges schief; das habe ich noch nie bestritten. Ich bestreite nur, dass das systemimmanent und staatlicherseits so gewollt wäre.
Hallo Martin,
Wenn es nicht Aufgabe der Gerichtsbarkeit ist wenigstens näherungsweise eine für alle Seiten lebbare Gerechtigkeit herzustellen, was ist denn deiner Meinung nach dann die Aufgabe der Gerichtsbarkeit? Ungerechtigkeit für möglichst viele Beteiligte zu herzustellen?
Es ist mir vollkommen Schleierhaft, weshalb du immer wieder in deinen Beiträgen schreibst, es gäbe keine systematischen Benachteiligungen von Vätern im Familienrecht, obwohl du natürlich ganz genau weißt, dass das nicht stimmt. Um Festzustellen, dass Väter systematisch benachteiligt werden und dies staatlicherseits auch so gewollt ist, muss man kein Experte sein. Es genügt ein Blick auf die gesetzliche Regelung zum Sorgerecht. Auch nach der Sorgerechtsreform haben in Deutschland nur Mütter ein natürliches Grundrecht auf Pflege und Erziehung des eigenen Kindes. Ein Vater braucht immer die Zustimmung eines anderen: entweder die der Mutter (durch das Ja-Wort im Standesamt oder die Erklärung der gemeinsamen Sorge) oder die eines Richters. Und allen von dir propagierten angeblich selbstgewählten Rollenverteilungen zum Trotz. Wenn eine Mutter nach der Geburt entscheidet lieber Hausfrau und Mutter zu sein und den Vater arbeiten zu schicken kannst du als Vater dagegen überhaupt nichts machen. Auch dafür reicht ein Blick in bestehende Unterhaltsgesetzgebung. Und auch nur einem Vater kann es passieren, dass man ihm seine rechtliche Anerkennung als Vater verweigert, weil die Mutter (mit dessen Zustimmung) einfach einen anderen Mann als Vater des Kindes angegeben hat. Andererseits kann er sich aber auch nicht der Vaterschaft entziehen, wenn er darauf keine Lust hat. Selbst über so etwas elementares, wie die rechtliche Anerkennung als Vater entscheiden andere. Eine Mutter ist immer auch rechtlich die Mutter. Man muss schon gewaltige ideologische Scheuklappen haben, um hier keine systemimmanente Benachteiligung von Vätern zu sehen.
Darüberhinaus fördert das Familien- und Unterhaltsrecht auch konsequent den Kontaktverlust des Kindes zum nicht betreuenden Elternteil. Dies tut es konsequenterweise mit Müttern und Vätern gleichermaßen, die getrennt von ihren Kindern leben. Nach wie vor werden Verweigerung von Umgangskontakten nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet und letztlich von den Gerichten nur halbherzig geahndet. Unterhalt darf auch bei Umgangsboykott uneingeschränkt weiter kassiert werden. Gleichzeitig werden Umgangselternteilen große Teile der elterlichen Entscheidungsbefugnisse entzogen, denn die gemeinsame Sorge ist nur auf sehr wenige Dinge beschränkt oder man enthält den nicht ehelichen Vätern das Sorgerecht gleich ganz vor. Wer aber keine Rechte hat, der wird auch keine Pflichten übernehmen wollen. Und Umgangselternteile, die keinen Umgang wahrnehmen, werden auch noch finanziell belohnt, dadurch dass sie sich alle Kosten des Umgangs sparen. Wie groß müssen die Scheuklappen sein, um darin keine systemimmanenten Fehler im deutschen Familienrecht zu sehen?
Beste Grüße,
schultze
