Mach' dir darüber mal genau gar keine Gedanken - ich fühle mich heute deutlich wohler in meiner Haut als noch vor fünf oder vor sieben Jahren 😉
Wie wahr ...!
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja Malachit, da hast du Recht. Das ist eine meiner großen Schwächen, dass ich, wenn ich mir bei solchen Beiträgen nicht einfach augenrollend meinen Teil denke und mich trolle, sondern mir irgendwann die Aorta pulsiert und ich auf solchen Stuss wie in dem damaligen Beitrag reagiere.
Eben das tue ich jetzt einfach mal bei Begriffen wie "Alltagssexualrassismus". Das führt nämlich zu nix, weil keiner von uns den Standpunkt des Anderen teilen kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auch ich mag ein Einzelfall sein, trotzdem habe ich rein subjektiv das Gefühl, Frauen haben es in vieler Hinsicht einfacher nach einer Trennung. Als Mann stehst du am Anfang ziemlich alleine da.
Mein lieber (Nicht)Platt,
genauso, wie Du es beschreibst, habe ich es auch erlebt - also kein Einzelfall!
LG, Uli
Im Gegensatz zu ein paar Usern dieses Forums bin ich nur nicht der Ansicht, dass diese behauptete Bevorzugung vor deutschen Familiengerichten fortlaufend, absichtlich und immer in dieselbe Richtung (nämlich pro Frau und contra Mann) passieren würde. Und nein, ein munter dahergekrähtes "in meinem Fall war das nämlich so!" beweist überhaupt nichts, was jenseits dieses Einzelfalles liegt. Jedenfalls nicht die damit behauptete Systematik von der staatlichen Väterbenachteiligung. Aber das ist Mengenlehre, und die hat schon in der Schule nicht jeder begriffen.
Moin.
Ich denke wir sind uns darüber einig, dass dieses Forum hinsichtlich der Väterbenachteiligung keine Rückschlüsse erlaubt, weil es ganz einfach nicht repräsentativ ist. Die vielen Fälle, die positiv für Väter ausgehen, tauchen hier einfach nicht auf.
Daher hilft nur ein Blick in die Statistik.
Ich habe diesen Link hier schon mal eingefügt, tue dies aber gerne noch einmal:
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Querschnitt/BroschuereJustizBlick0100001099004.pdf;jsessionid=737AEC13904ABD50112FC2AC82515B3C.cae4?__blob=publicationFile
S. 50/51:
Statistisches Bundesamt 2009:
"Nur in 6% Prozent der Fälle, in denen das Gericht bereits bei Scheidungen über das Sorgerecht zu entscheiden hatte, wurde dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen."
Dies sagt alles aus.
Positiv immerhin, dass in 2009 bei nachträglichen Sorgerechtsverfahren ehemals Verheirateter der Anteil der Väter mit alleinigem Sorgerecht auf 15% stieg. Bei den Müttern lag der Anteil bei 50%. Der Rest behielt das GSR oder wurde auf Dritte übertragen.
Und was ganz besonders positiv ist:
Der Anteil derjenigen Eltern, die nach der Scheidung erst gar kein Sorgerechtsverfahren angestrengt haben, ist von ca. 70% im Jahre 2000 auf fast 90% in 2009 gestiegen.
LG
BP
Moin BP,
Du hast die Statistik erfreulicherweise ganz gelesen und nicht nur den Ausschnitt, der irgendwem in den Kram passt. Denn auch Du bestätigst:
Und was ganz besonders positiv ist:
Der Anteil derjenigen Eltern, die nach der Scheidung erst gar kein Sorgerechtsverfahren angestrengt haben, ist von ca. 70% im Jahre 2000 auf fast 90% in 2009 gestiegen.
Bedeutet (für Menschen, die Statistiken lesen können): In 9 von 10 Fällen, also bei etwa 180.000 von 200.000 Scheidungen pro Jahr, ist das Sorgerecht familienrechtlich schon mal gar kein Thema. Ein Staat, der sich (wie immer wieder zu hören und zu lesen ist) ungefragt und systemimmanent ständig in solche Dinge einmischen wollte und würde, um Väter aus dem Leben ihrer Kinder zu kicken, könnte das allerdings kaum so stehen lassen.
Verbleiben etwa 10 Prozent strittiger Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung verlangt und offensichtlich in er Mehrzahl der Fälle zugunsten der Mütter entschieden wird. Auch hieraus lassen sich noch keine Schlüsse in puncto "einseitige Bevorzugung/Benachteiligung" ziehen; dafür müsste man die Umstände der strittigen Einzelfälle kennen. Die Annahme, dass jeder biologische Vater automatisch auch ein präsenter und engagierter Vater sei, ist jedenfalls ein Irrtum; mir sind hier aus dem Forum und aus dem real life einige Fälle bekannt, wo die Väter immer dann durch Abwesenheit oder Kontra-Politik glänzen, wenn sie mit ihrem SR etwas anfangen könnten: Bei der Schul- oder Kindergartenwahl beispielsweise oder bei medizinischen Entscheidungen. Wenn eine Mutter da jedes Mal einen Aufstand veranstalten muss, um wenigstens die Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten unter irgendeinen Wisch zu kriegen, kann ich durchaus verstehen, dass sie irgendwann einen ASR-Antrag stellt, der nichts anderes tut als die juristischen Rahmenbedingungen der längst gelebten Realität anzugleichen.
Das Übergewicht bei den Entscheidungen "pro Mutter" kann man - aber hier bin auch ich auf Spekulationen angewiesen, da mir Detailkenntnisse fehlen - vermutlich ähnlich begründen wie die signifikant höheren Unfallzahlen von männlichen Dachdeckern oder Fernfahrern: Es gibt einfach mehr männliche Dachdecker und mehr AE-Mütter als umgekehrt.
Hingewiesen sei allerdings noch einmal auf eine weitere Zahl aus Deinem Link:
Der Anteil derjenigen Eltern, die nach der Scheidung erst gar kein Sorgerechtsverfahren angestrengt haben, ist von ca. 70% im Jahre 2000 auf fast 90% in 2009 gestiegen.
Daraus kann man durchaus den Schluss ziehen, dass in statistisch lächerlich kurzen 9 Jahren ein echter Gesinnungswandel in die richtige Richtung stattgefunden hat, wohl auch bei Ämtern, Gerichten, Anwälten und sonstigen Beratern: Kinder brauchen beide Eltern; deshalb konnten 40.000 mehr Elternpaare als noch 9 Jahre zuvor davon überzeugt werden, erst gar keinen ASR-Antrag zu stellen. Auch das passt nicht zum Schwarzmaler-Bild vom "familienzerstörenden Staat"; wenn man richtig hinschaut, beweist es sogar ziemlich genau das Gegenteil.
Aber klar: Jeder kann aus Statistiken durch schieres Weglassen herauslesen, was immer er möchte. Meinetwegen auch, dass man in Mecklenburg-Vorpommern viel sicherer leben kann als in Bayern, weil es in MeckPomm viel weniger Seilbahnunglücke gibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Verbleiben etwa 10 Prozent strittiger Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung verlangt und offensichtlich in er Mehrzahl der Fälle zugunsten der Mütter entschieden wird. Auch hieraus lassen sich noch keine Schlüsse in puncto "einseitige Bevorzugung/Benachteiligung" ziehen; dafür müsste man die Umstände der strittigen Einzelfälle kennen. Die Annahme, dass jeder biologische Vater automatisch auch ein präsenter und engagierter Vater sei, ist jedenfalls ein Irrtum
Hättest du die Statistik richtig gelesen, wäre dir aufgefallen, dass es sich bei den 6% Prozent, in denen das Sorgerecht auf den Vater übertragen wurden, um Fälle handelt, in denen Gerichte bereits bei der Scheidung über das Sorgerecht zu entscheiden hatten.
Inwiefern dieses Argument:
Wenn eine Mutter da jedes Mal einen Aufstand veranstalten muss, um wenigstens die Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten unter irgendeinen Wisch zu kriegen, kann ich durchaus verstehen, dass sie irgendwann einen ASR-Antrag stellt, der nichts anderes tut als die juristischen Rahmenbedingungen der längst gelebten Realität anzugleichen.
also zu diesem Zeitpunkt bereits eine Rolle gespielt haben soll, bleibt dein Geheimnis.
Das Übergewicht bei den Entscheidungen "pro Mutter" kann man - aber hier bin auch ich auf Spekulationen angewiesen, da mir Detailkenntnisse fehlen - vermutlich ähnlich begründen wie die signifikant höheren Unfallzahlen von männlichen Dachdeckern oder Fernfahrern: Es gibt einfach mehr männliche Dachdecker und mehr AE-Mütter als umgekehrt.
Auch hier: Es handelt sich um Sorgerechtsentscheidungen während der Scheidung. Dem Faktor Alleinerziehend, kann zu diesem Zeitpunkt also noch keine besondere Bedeutung beigemessen werden.
Hingewiesen sei allerdings noch einmal auf eine weitere Zahl aus Deinem Link:Daraus kann man durchaus den Schluss ziehen, dass in statistisch lächerlich kurzen 9 Jahren ein echter Gesinnungswandel in die richtige Richtung stattgefunden hat, wohl auch bei Ämtern, Gerichten, Anwälten und sonstigen Beratern: Kinder brauchen beide Eltern; deshalb konnten 40.000 mehr Elternpaare als noch 9 Jahre zuvor davon überzeugt werden, erst gar keinen ASR-Antrag zu stellen. Auch das passt nicht zum Schwarzmaler-Bild vom "familienzerstörenden Staat"; wenn man richtig hinschaut, beweist es sogar ziemlich genau das Gegenteil.
Das Gegenteil beweist es nicht, aber es zeigt sehr schön, was passiert, wenn der Staat aufhört, sich ungefragt einzumischen
Meiner Meinung nach resultiert der Rückgang der Anträge nämlich nicht aus einem einfachen "Gesinnungswandel von Ämtern, Gerichten, Anwälten und sonstigen Beratern", sondern ist eine Langzeitfolge der Kindschaftsreform von 1998, nach der es auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt.
Aber klar: Jeder kann aus Statistiken durch schieres Weglassen herauslesen, was immer er möchte.
...wovon du selbst in deinen Ausführungen reichlich Gebrauch gemacht hast.
--
Brainstormer
Moin Brainstormer,
Hättest du die Statistik richtig gelesen, wäre dir aufgefallen, dass es sich bei den 6% Prozent, in denen das Sorgerecht auf den Vater übertragen wurden, um Fälle handelt, in denen Gerichte bereits bei der Scheidung über das Sorgerecht zu entscheiden hatten.
Inwiefern dieses Argument:also zu diesem Zeitpunkt bereits eine Rolle gespielt haben soll, bleibt dein Geheimnis.
Dir ist bekannt, dass Scheidungen in Deutschland (mindestens) ein Trennungsjahr vorausgeht - und in praktisch jedem Fall auch noch eine missglückte Ehe, in der man das Desinteresse am eigenen Nachwuchs auf mannigfaltige Weise zum Ausdruck bringen kann? Deshalb schrieb ich ja bereits (von Dir allerdings "zufällig" beim Zitieren vergessen worden):
Das Übergewicht bei den Entscheidungen "pro Mutter" kann man - aber hier bin auch ich auf Spekulationen angewiesen, da mir Detailkenntnisse fehlen - vermutlich ähnlich begründen wie die signifikant höheren Unfallzahlen von männlichen Dachdeckern oder Fernfahrern: Es gibt einfach mehr männliche Dachdecker und mehr AE-Mütter als umgekehrt.
Und ja: AE-Mütter gibt es ab dann, wenn die zugehörigen Väter sich nicht kümmern. In welchem Bett sie in dieser Zeit schlafen, ist unerheblich.
Das Gegenteil beweist es nicht, aber es zeigt sehr schön, was passiert, wenn der Staat aufhört, sich ungefragt einzumischen
nach Ansicht mancher Foristen tut "der Staat" aber doch das genaue Gegenteil; er verfolgt bei Scheidungen angeblich systematisch eine familienzerstörende Politik...
Ungefragt einmischen tut er sich bei Sorgerechtsfragen spätestens seit der Kindschaftsreform 1998 jedenfalls überhaupt nicht mehr; nur wenn entsprechende Anträge gestellt werden, werden Sorgerechtsfragen bei Scheidungen überhaupt noch verhandelt und - was für ein Wunder: Dann auch entschieden. 20 Jahre zuvor konnte man als Vater oder Mutter das Sorgerecht übrigens noch verlieren, weil man beispielsweise wegen Fremdgehens "schuldig geschieden" wurde und somit nicht als erziehungstauglich galt. Ich erkenne einen klaren Fortschritt in den vergangenen 40 Jahren - auch wenn nicht wenige Scheidungsbetroffene sich das Schuldprinzip heute wieder zurückwünschen.
Vielleicht hättest Du bei eingehender Betrachtung der Statistik auch den grauen, je nach Bundesland unterschiedlich langen Balken mit der Bezeichnung "andere Sorgerechtsmodelle" gesehen: Der steht (Achtung, Vermutung!) für Sorgerechtsübertragungen auf Jugendämter und Kinder in Pflegefamilien, weil weder Vater noch Mutter geeignet waren, das SR auszuüben. Es ist nun einmal die Pflicht des Staates, die Schwächsten zu schützen: Die Kinder. Traurig genug, dass das in knapp 20 % (Bayern) bzw. ca. 50 % (Brandenburg) der strittigen Fälle überhaupt nötig ist. man könnte auch einen anderen Schluss daraus ziehen: Biologie allein befähigt noch lange nicht zur verantwortungsvollen Betreuung von Kindern - und dann MUSS der Staat sich ungefragt einmischen.
Meiner Meinung nach resultiert der Rückgang der Anträge nämlich nicht aus einem einfachen "Gesinnungswandel von Ämtern, Gerichten, Anwälten und sonstigen Beratern", sondern ist eine Langzeitfolge der Kindschaftsreform von 1998, nach der es auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt.
naja, jetzt klemmt aber das Logikmodul: Ein Rückgang von Anträgen resultiert vor allem daraus, dass sie nicht gestellt werden. Nachdem zerstrittene Eltern 2009 vermutlich nicht wesentlich anders gestrickt waren als lumpige 9 Jahre zuvor, gehe ich (Achtung, schon wieder Vermutung!) davon aus, dass die angeblich "familienzerstörende Helferindustrie" in den 2000er Jahren verstärkt von solchen ASR-Anträgen abgeraten und zur Fortsetzung des bisherigen Sorgerechtsmodells zugeraten hat, was eine Steigerung von 70 auf 90 % zur Folge hatte.
...wovon du selbst in deinen Ausführungen reichlich Gebrauch gemacht hast.
nein, wirklich nicht; es war eher anders herum. Aber egal 😉
Grüsles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
ich liebe Statistiken! Die kann man schön manipulieren, nur die für sich interessanten Details rausziehen, je nach Bedarf Zeiträume verlängern oder verkürzen usw.
Wie sinnvoll Statistiken im Leben sein können zeigt die Statistik bezüglich der Inflation. Da gab es Menschen in Deutschland, die haben ernsthaft behauptet, dass durch die Währungsumstellung sich alles verteuert hat. Die Politker haben uns aber anhand der Statistik bewiesen, dass dieses Quatsch ist. Im Warenkorb waren natürlich auch so Sachen wie die Kosten für Telekommunikation. Die sind sogar gefallen. Röhrenfernseher waren auch auf einmal billiger. Das die Lebensmittel auf einmal wesentlich mehr kosten war zwar richtig, aber dass wurde doch die geringeren Telefonkosten oder der Fernseher wieder ausgeglichen. Somit gab es keine Preissteigerung, schon gar nicht wegen des Euros. Nur hatten einige kein Telefon und brauchten auch keinen neuen Fernseher, nur essen mussten Sie. Ein schlauer Professor hat dann den Begriff "gefühlte Inflation" in den Ring geworfen.
Was hat das Ganze jetzt mit dieser Diskussion zu tun?
Wenn ich als Betroffener (Einzelfall) eine Situation ganz anders empfinde, als es eine je nach Bedarf zusammen gestrickte Statistik es darstellt, dann ist dieses meine ganz persönlich gefühlte "Gerechtigkeit oder halt Ungerechtigkeit"
Ich finde es immer wieder bemerkenswert, dass gerade bei solchen Themen versucht wird irgendeine Statistik heran zu ziehen um die Richtigkeit einer Aussage zu beweisen. Hier geht es nämlich nicht darum, ob das BIP innerhalb der letzten 5 Jahre um wieviel Prozent gesteigert wurde, sondern wie Menschen Entscheidungen vor Gericht empfinden. Menschen ticken und verhalten sich in verschiedenen Situationen unterschiedlich.
Nichtplatt
Da hast du recht Nichtplatt. Und das beweist, dass es subjektive Väterbenachteilung genauso gibt wie subjektive Mütterbenachteiligung und ein faires System bzw. faire Lösungen.
Dass es gute und schlechte Arbeit beim Jugendamt gibt. Gute Richter schlechte Richter. Und in vielen anderen Bereichen.
Und dass man daher tunlichst damit aufhören kann Verschwörungstheorien zu behaupten. Es geht einer als Gewinner und einer als Verlierer aus dem Raum. Das liegt daran, dass zwei sich nicht einigen können oder wollen. Und daran ist niemand schuld als sie selbst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Martin,
Dir ist bekannt, dass Scheidungen in Deutschland (mindestens) ein Trennungsjahr vorausgeht - und in praktisch jedem Fall auch noch eine missglückte Ehe, in der man das Desinteresse am eigenen Nachwuchs auf mannigfaltige Weise zum Ausdruck bringen kann?
Ja klar ... und genau diese Väter stellen dann im Rahmen der Scheidung einen Antrag auf Alleinsorge?
Deshalb schrieb ich ja bereits (von Dir allerdings "zufällig" beim Zitieren vergessen worden):
Das Übergewicht bei den Entscheidungen "pro Mutter" kann man - aber hier bin auch ich auf Spekulationen angewiesen, da mir Detailkenntnisse fehlen - vermutlich ähnlich begründen wie die signifikant höheren Unfallzahlen von männlichen Dachdeckern oder Fernfahrern: Es gibt einfach mehr männliche Dachdecker und mehr AE-Mütter als umgekehrt.
Von mir zufällig vergessen? Lies nochmal nach.
nach Ansicht mancher Foristen tut "der Staat" aber doch das genaue Gegenteil; er verfolgt bei Scheidungen angeblich systematisch eine familienzerstörende Politik...
Das mag ja sein, meiner Meinung nach tut er das nicht, aber er hat die Rahmenbedingungen geschaffen, die es einem Elternteil dem Betreuungselternteil erlauben, genau das zu tun.
Ungefragt einmischen tut er sich bei Sorgerechtsfragen spätestens seit der Kindschaftsreform 1998 jedenfalls überhaupt nicht mehr; nur wenn entsprechende Anträge gestellt werden, werden Sorgerechtsfragen bei Scheidungen überhaupt noch verhandelt und - was für ein Wunder: Dann auch entschieden.
:question:
Hatte ich nicht genau das geschrieben?
Ein schöner Beleg dafür, dass sich der Staat auch in anderen Bereichen, wie z.B. der starren Einteilung BET/UET, weiter zurücknehmen sollte, indem er alternative Modelle rechtlich ermöglicht.
Vielleicht hättest Du bei eingehender Betrachtung der Statistik auch den grauen, je nach Bundesland unterschiedlich langen Balken mit der Bezeichnung "andere Sorgerechtsmodelle" gesehen: Der steht (Achtung, Vermutung!) für Sorgerechtsübertragungen auf Jugendämter und Kinder in Pflegefamilien, weil weder Vater noch Mutter geeignet waren, das SR auszuüben. Es ist nun einmal die Pflicht des Staates, die Schwächsten zu schützen: Die Kinder. Traurig genug, dass das in knapp 20 % (Bayern) bzw. ca. 50 % (Brandenburg) der strittigen Fälle überhaupt nötig ist. man könnte auch einen anderen Schluss daraus ziehen: Biologie allein befähigt noch lange nicht zur verantwortungsvollen Betreuung von Kindern - und dann MUSS der Staat sich ungefragt einmischen.
Und was möchtest du mir damit jetzt mitteilen? Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.
naja, jetzt klemmt aber das Logikmodul: Ein Rückgang von Anträgen resultiert vor allem daraus, dass sie nicht gestellt werden. Nachdem zerstrittene Eltern 2009 vermutlich nicht wesentlich anders gestrickt waren als lumpige 9 Jahre zuvor, gehe ich (Achtung, schon wieder Vermutung!) davon aus, dass die angeblich "familienzerstörende Helferindustrie" in den 2000er Jahren verstärkt von solchen ASR-Anträgen abgeraten und zur Fortsetzung des bisherigen Sorgerechtsmodells zugeraten hat, was eine Steigerung von 70 auf 90 % zur Folge hatte.
Das mag ja sein, aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass der Rückgang der Anträge nicht aus einem einfachen "Gesinnungswandel" resultiert, sondern eine Langzeitfolge der Reform ist.
--
Brainstormer
Moin nichtplatt,
auch wenn's mit dem eigentlichen Thema nix zu tun hat...
Wie sinnvoll Statistiken im Leben sein können zeigt die Statistik bezüglich der Inflation. Da gab es Menschen in Deutschland, die haben ernsthaft behauptet, dass durch die Währungsumstellung sich alles verteuert hat. Die Politker haben uns aber anhand der Statistik bewiesen, dass dieses Quatsch ist.
Zu dieser Einschätzung kann man tatsächlich gelangen, wenn man gefakten Statistiken glaubt, die durch Politik und Mainstream Presse verbreitet werden.
Ein Blick auf alternative Statistiken, kann allerdings durchaus erhellend sein.
--
Brainstormer
Was für eine Diskussion ...
Ich empfinde es als recht perfide, wenn man die Meinung vertritt, dass der "Staat" sich aus Scheidungen/Sorgerechtsfragen heraus hält und nur auf Antrag tätig wird (Helferindustrie/Jursiten, etc.)! Auch der Rückgang solcher ASR Anträge kann man deuten wie man will.
Fakt ist, und dies wird bei aller schönrechnerei scheinbar tunslichst vergessen, dass man dem einen (Eltern-)Teil Waffen (Möglichkeiten, teils durch einfaches. unsanktioniertes Handeln, juristischen Möglichkeiten) an die Hand gibt, die den anderen ET schlichtweg zerstören. Dies mit unlogischen und fadenscheinigen Begründungen. Und es trifft nunmal vermehrt die Väter, hierzu gibt es ausreichend Belege.
Auch kann man aus dieser Schönrechnerei nicht herausrechnen, wieviele Väter sich einfach ihrem Schicksal ergeben und nichts tun, da sie sich von Anfang an schlechte Chancen ausrechnen ... das kann man dann natürlich sich auch wieder zurechtrücken wie man will.
Urteile wonach die eheprägenden Verhältnisse nicht einmal der Einwilligung des Ehemannes bedürfen, gibt es auch zu Hauf. Zwingen darf man nicht, aber zahlen halt dann doch.
Wenn man Brilles Ausführungen so liest, kann man sich auch gleich mit dem gegn. Anwalt zusammen setzen und hoffen dass es nicht zu schlimm wird. Oder besser noch, Gehalt abgeben und Essenmarken empfangen. Der Staat mischt sich ein, und zwar erheblich. Dies geschiet nicht nur durch die Justiz, sondern auch durch steuermitteln geförderte Vereine und Interessensverbänden, die schwerlastig proMutter sind. Dann eine Statistik zurate zu ziehen, halte ich - solange ich diese nicht selber gefälscht habe - für unglaubwürdig.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Ein Rätsel stellt sich mir immer wieder: warum diskriminieren männliche Richter Männer? Liegt es an Geburtenjahrgängen unter 1960 oder was ist der Ursprung. Welches Interesse steckt bei diesen Männern dahinter?
Für mich besteht die Antwort in einer Fragestellung: Welche Persönlichkeiten möchten Richter werden und wer entscheidet, dass man es auch wird? Und wenn man weiß, dass die Obergerichte bzw. die zust. Landesministerien die Auswahl treffen und nach der Probezeit das Justitministeriem darüber entscheidet, ob der Betreffende Richter auf Lebenszeit wird oder nicht, kann zumindest ich mir meinen Teil denken. Und LBM, ersetze bitte männlich durch menschlich und Männer durch Menschen 😉 , dann stellen sich zudem auch noch ganz andere Fragen.
Ich halte das Erscheinen des Buches für richtig und wichtig, unabhängig davon, ob nun Männer oder Frauen die Bösen sind, ob es richterliches Schubladendenken gibt, oder ob in China ein Sack Reis umfällt. Ohne Diskussion passiert gar nix, mit Diskussion besteht zumindest Hoffnung. Und dazu ist m.M.n. dieses Buch da.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
Nur weil 9 von 10 Fälle vor Gericht unstrittig bleiben, taugt so ziemlich überhaupt nicht dazu, die Kausalität herzuleiten, das deswegen viele Männer keins haben wollten oder nicht benachteiligt sind (Natürlich genausowenig das Gegenteil.) Zum Beispiel würde der ein oder andere Anwalt seinem Mandanten auch raten: "Deine Frau ist arbeitslos, der Richter wird eine Betreuung Ihrerseits annehmen Ihr die Kinder zusprechen, Du kannst klagen, aber ich kenne Richter X, Du wirst viel Geld verlieren und dennoch kein Erfolg haben."
Was mir auffällt ist die durchaus geschlechtsspezifische Zuweisung des Sorgerechts bei unverheirateten Eltern und dann eine Kausalitätskette, bei der zunächst geschlechtsspezifisch der Frau Unterhalt zugesprochen wird (zum Zwecke der Geburt, was auf der anderen Seite auch irgendwo verständlich ist) und danach? Da gilt dann das Kontinuitätsprinzip und zugleich das Prinzip, dass der Mann alles zu unterlassen hat, was dafür sorgt, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen kann. D.h. wenn man diese Prinzipien zu Ende denkt, hat man durch die Startbedingung (Frau bekommt Kinder + Unterhalt) und das Kontinuitätsprinzip und die Unterhaltspflicht eine Kausalitätskette geschaffen, die im Grunde dafür sorgt, dass ein Mann keine Chance hat, das Kind zu betreuen, wenn die Mutter es nicht will, auch wenn das Kausalitätsprinzip an sich geschlechtsneutral formuliert ist.
Ansonsten sehe ich noch eine gewisse Asymmetrie bezüglich der der Behandlung des Unterhaltszahlers und des Empfängers, komplett geschlechtsunspezifisch (auch wenn 94% der Zahler Männer sind)
Das geht los bei der Titulierung (das einzige Vertragsverhältnis mit Titel im Leben...), weiter beim Punkt, dass die Wohnung in der Regel dem Empfänger zugesprochen wird, weiter beim kompletten Rückgriff auf das Vermögen bei geringerem EK, der Einschränkung, dass Titel nur per Klage zu ändern sind, dem Ausprechen von lebenslangen Unterhaltspflichten ohne Gegenleistung (woanders wäre ein solcher Vertrag sittenwidrig).
Nur mal so.
(das einzige Vertragsverhältnis mit Titel im Leben...)
Nein, dass stimmt nicht.
Es gibt (durch die Vertragsfreiheit) mit jedem normalen Vertrag die Möglichkeit der vereinbarten "unterwerfung der sofortigen Vollstreckung", was einem Unterhaltstitel gleichkommt. Möglich ist dies also, ohne weiteres.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Lieber dantes_79
Keine Ahnung, worauf Du gerade antwortest. Und NEIN, ich werde nicht recherchieren - habe Null Bock. Auf meine, Deinem Beitrag zuvor getätigten Aussagen sicher nicht. Von daher beziehe Dich (glasklar) auf betreffende Beiträge, z.B. über die Zitat-Funktion, über Verlinkung, oder sonst wie - oder aber schweige.
Sorry, wenn das jetzt zu hart rüber kommt. Nimm es daher lediglich als Kritik auf. Nur stößt mir dieser Wildwuchs an "blinden" Beiträgen hier im Forum langsam auf. Kein Outsider - meine Definition des Gegenteils eines Insider - kann nachvollziehen, wer was wann warum schreibt oder antwortet, der Faden geht verloren. Und Spekulationen bzw. aus dem Sinnzusammenhang gezogene Behauptungen werden anscheinend nur zu gerne fabuliert , oder noch schlimmer, definiert.
Gruß und LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
