Ja. Auch diesen Stuss sollte der Staat gefälligst unterlassen auch noch zu fördern.
Das schlimme ist, dass an solchen "Lehranstalten" auch noch immer mehr von diesen Idioten gezüchtet werden.
Vor Allem (Familien-)Juristixe und Politixe.
Vor Allem, aber nicht nur, bei der roten und grünen Khmer.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Uli,
kann es sein, dass du noch nicht auf dem aktuellen Stand bist?
Davon kannst Du ausgehen.
Auf den Stand werde ich auch nie kommen. Und wer mir so etwas abverlangen möchte, muss eben auf eine Konversation mit mir verzichten! 🙂
Ich denke die ganze Zeit schon ueber das hier nach Und woher nimmst du die Behauptung, dass ein "klassisches" Rollenmodel" nicht auf Gleichberechtigung basieren würde? und verstehs es nicht :redhead:
Und ist es nicht so, dass wenn das hier Warum belässt man das bestehende eheliche Rollenmodel, wenn es denn angeblich so wichtig ist, nicht einfach so wies ist es und legt neu entstehende Lasten einfach demjenigen auf, der sie verursacht? oefter so gehandhabt wuerde, es ebenso Stress gaebe?
just curious!
cheers, riviera
Naja, das klassische Rollenmodell ist eben ein Arbeitsteiliges.
D.h. jeder übernimmt während der Ehe eigene Aufgaben, die nicht zwingend mit der des Anderen identisch sein müssen.
Also er geht malochen und sie kocht und putzt.
Dies Aufteilung gibt es keineswegs nur unter Zwang.
Im Idealfall gleicht sich das vom Umfang her auch aus.
Aber bei der Scheidung wird nur noch das Geld des Malochers auch weiter durch 2 geteilt.
Kochen und putzen muss sie nicht mehr für ihn.
Eheliche Nachteile entstehen dabei aus Sicht der Justiz aber nur bei ihr, weil sie es verlernt hat, selbst Geld zu verdienen.
Er hat danach keine Nachteile, auch wenn er das Kochen und Putzen verlernt hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
Und zum Thema Quote im öD: Die Frauenquote ist in den niedrigen und mittleren Dienstgraden höher. Im höheren Dienst ist sie geringer. In den mittleren Gehaltsstufen liegen die Verdienstmöglichkeiten in der freien Wirtschaft höher. Es bewerben sich bereits zur Ausbildung mehr Frauen als Männer.
Soweit die Behauptung, aber wie sieht es mit den Fakten aus? Wie nicht anders zu erwarten ist, sehe ich den Sachverhalt ein wenig differenzierter, und dazu bemühe ich mal wieder die Statistik.
Zunächst einmal: Höherer Dienst, mittlerer Dienst usw. sind Begriffe aus jenem Teilbereich des öffentlichen Dienstes, der das Beamtentum umfasst. Sehen wir uns bei Wikipedia die dort üblichen Besoldungsgruppen für Beamte an, dann finden wir:
- Einfacher Dienst ist Besoldungsgruppe A 2 bis A 6
- Mittlerer Dienst ist Besoldungsgruppe A 6 bis A 9
- Gehobener Dienst ist Besoldungsgruppe A 9 bis A 13
- Höherer Dienst ist Besoldungsgruppe A 13 bis A 16
Die Behauptung lautet also, dass irgendwo in der Gegend von Besoldungsgruppe A9 eine Grenze verläuft: In den Besoldungsgruppen von A2 bis ca. A9 sind angeblich die Frauen überrepräsentiert, in den Besoldungsgruppen von ca. A9 bis A16 sind angeblich die Männer überrepräsentiert. Sehen wir nach, was das statistische Bundesamt dazu sagt - egal ob ihr die PDF-Datei öffnet oder die Excel-Datei, die relevante Information findet sich in Kapitel 2.2.1 "Beschäftigte am 30.06.2012 nach Einstufungen und Beschäftigungsbereichen", und dort die Rubrik über "Beamte, Richter, Soldaten", denn genau dort finden wir die Einstufungen nach den Beamten-Besoldungsgruppen A2 bis A16.
Sehen wir uns zunächst die Summenzeile an: In diesem Bereich sind es insgesamt 1.881.494 Beschäftigte, darunter 829.920 Frauen. Der Frauenanteil beträgt in diesem Bereich somit 44,11%, und das heißt: Frauen sind in einer konkreten Besoldungsgruppe genau dann unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil geringer als 44,11% ist. Und jetzt ackern wir uns mal von unten nach oben durch:
In den Besoldungsgruppen A5 bis A2 sind es 49.577 Beschäftigte, davon nur 4.599 Frauen, was einem Frauenanteil von gerade mal 9,28% entspricht - in den niedrigsten Besoldungsgruppen sind die Frauen also, entgegen der Behauptung, klar unterrepräsentiert: Die richtig schlecht bezahlten Beamtenjobs werden zu über 90% von Männern erledigt! In Besoldungsgruppe A6, d.h. an der Grenze zwischen dem einfachen und dem mittleren Dienst, haben wir 37.503 Beschäftigte, davon 10.106 Frauen, also ein Frauenanteil von 26,95%. Auch hier sind die Frauen noch klar unterrepräsentiert, wenn auch längst nicht mehr so dramatisch wie in Besoldungsgruppen A5 bis A2.
Machen wir weiter mit den Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes. In A7 haben wir einen Frauenanteil von 30,52%, in A8 sind es 33,06%, und in A9 sind es 30,57%. Auch im mittleren Dienst finden wir somit, entgegen der Behauptung, weniger Frauen als es ihrem Gesamtbeschäftigungsanteil entspricht!
Weiter mit dem gehobenen Dienst: In A10 haben wir 42,01% Frauen und in A11 sind es 40,09%, d.h. erst hier, in diesen bereits vergleichsweise gut bezahlten Gefilden, haben wir erstmals einen Frauenanteil, der zumindest knapp dem Gesamtbeschäftigungsanteil der Frauen entspricht. Und jetzt kommt's: In A12 haben wir einen Frauenanteil von sage und schreibe 67,20%, und in A13, bereits an der Grenze zum höheren Dienst, haben wir einen Frauenanteil von 57,23% - Frauen sind hier deutlich überrepräsentiert. Da außerdem A12 und A13 die beiden zahlenmäßig größten Gruppen sind, und insbesondere deutlich größer als A10 und A11, können wir ohne Übertreibung sagen: Bei den Beamten ist der gehobene Dienst glasklar in weiblicher Hand!
Bleibt noch der höhere Dienst: In A14 haben wir einen Frauenanteil von 40,58%, was ähnlich wie in A11 knapp ihrem Gesamtbeschäftigungsanteil entspricht. Erst danach fällt der Frauenanteil wieder ab: In A15 haben wir einen Frauenanteil von 28,28%, in A16 sind es 19,99%. Bevor jetzt jemand wegen dieser beiden höchsten Besoldungsstufen "Diskriminierung" schreit, erinnere ich lieber noch einmal an den Frauenanteil von schlappen 9,28%, den wir in den niedrigsten Besoldungsgruppen A5 bis A2 gesehen haben.
Mein persönliches Fazit über Frauen und Männer im deutschen Beamtentum lautet also: Im gehobenen Dienst sind die Frauen bereits heute gewaltig überrepräsentiert, jede weitere Frauenförderung in diesem Bereich ist also ein klarer Verstoß nicht nur gegen die Gleichberechtigung, sondern sogar gegen die Gleichstellung (denn wer Gleichstellung will, der muss den Frauenanteil in A12 von 67,20% erst mal wieder auf 50% drücken). Im höheren Dienst, das ist wahr, sind die Männer noch überrepräsentiert, aber dies soll ja durch Frauenförderung geändert werden. Genau so wahr ist allerdings auch, dass die Männer bei den mies bezahlten Beamtenjobs in wesentlich heftigerem Maße überrepräsentiert sind, und mir ist kein Förderprogramm bekannt, mit dem dies geändert werden soll.
Ach so - bevor mich jemand auf die offensichtliche Lücke hinweist, tue ich es lieber selber: Ich habe hier nur die Zahlen für die Beamten ausgewertet; bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst sieht die Sache längst nicht so klar aus, da ergibt sich ein höchst uneinheitliches Bild. Eine klare Diskriminierung der Frauen kann ich daraus allerdings auch nicht herauslesen (Frauen sind überrepräsentiert in den ganz niedrigen Entgeltgruppen E1 und E2, aber eben auch in den zahlenmäßig stärksten Gruppen E8 und E9, die bereits recht ordentlich bezahlt werden); wer will, kann sich die zugehörigen Prozentzahlen gerne selber ausrechnen, die Basisdaten finden sich in den verlinkten Dateien des statistischen Bundesamtes direkt unter den Angaben für die Beamten.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Interessiert sich irgendjemand für seinen Nachteil?
Ja, dantes_79, der Gesetzgeber. Der hat den §1578b BGB gemacht.
Beispiel1:
Sie hatte vor der Ehe ohne Kinder in einem "typischen Frauenberuf" nach Abschluss der Berufsausbildung ihre 1200 bis 1500 € netto.
Er hatte vor der Ehe in einem "typischen Männerberuf" nach Abschluss der Berufsausbildung seine 1800 bis 2000 € netto.
Beide heiraten, bekommen Kinder. Sie setzt drei Jahre oder (sei es im Einvernehmen mit dem Gatten zum Wohle der Familie oder mangels geeigneter Betreuung für das Kind / die Kinder) länger in ihrem Beruf aus. Kurz vor oder nach der Einschulung des jüngsten Kindes Trennung und Scheidung. Im Trennungsjahr arbeitet sie - wie zuvor - als geringfügig Beschäftigte, nach der Scheidung wieder Vollzeit. Nach mehreren Jahren Familienzeit verdient die Mutter bald wieder soviel wie vor der Ehe in ihrem erlernten Beruf. Damit endet zugleich ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Beispiel2:
Er hatte vor der Ehe als Jungakademiker knapp 2000 € netto.
Sie hatte vor der Ehe als Jungakademikerin knapp 2000 € netto.
Sie setzt drei Jahre oder (sei es im Einvernehmen mit dem Gatten zum Wohle der Familie oder mangels geeigneter Betreuung für das Kind / die Kinder) länger in ihrem Beruf aus. Kurz vor oder nach der Einschulung des jüngsten Kindes Trennung und Scheidung. Im Trennungsjahr arbeitet sie - wie zuvor - als geringfügig Beschäftigte, nach der Scheidung wieder Vollzeit. Nach mehreren Jahren Familienzeit verdient die Mutter deutlich weniger als vor der Ehe, sagen wir Betrag X €.
Mangels Berufserfahrung und als Single-Mutter ist sie im "fortgeschrittenen Alter" von Mitte 30 oder Anfang 40 in dem Berufsfeld, für das sie einst studiert hatte, kaum noch vermittelbar.
Er hat hat pausenlos durchgearbeitet, ist längst kein Jungakademiker und Berufsanfänger mehr, sondern hat eine ziemlich normale Karriere hingelegt. Der Laden, in dem er arbeitet, gehört ihm zwar nicht, aber er verdient doch deutlich mehr als 2000 € netto, sagen wir Betrag Y €.
Die Differenz zwischen 2 x 2000 € und X+Y ist der ehebedingte Nachteil, den Mann und Frau gemeinsam durch ihren Kinderwunsch und ihre Form der arbeitsteiligen Kinderbetreuung während der Ehe verursacht haben.
(Y-X)*3/7 ist der Betrag, der in solchen Fällen als nachehelicher Unterhalt zu fließen pflegt.
Sodass vom gemeinsam verursachten Nachteil dem Mann 3/7 und der Frau 4/7 bleiben.
Soweit die Theorie.
Praktisch gibt es zwischen diesen beiden relativ einfachen Modellen eine Vielzahl von Misch- und Übergangsformen, sodass die Familiengerichte seit 2009 vom Gesetzgeber gehalten sind, jeden Einzelfall zu prüfen und nach Billigkeit zu entscheiden. Was dem einen als recht und billig erscheint, erscheint dem anderen als unfair und willkürlich. Welche Wahrnehmung der Eine oder die Andere hat, hängt auch von den eigenen mathematischen Grundkenntnissen sowie der Leichtgläubigkeit gegenüber geschäftstüchtigen Anwälten ab.
Sehr viele Väter sehen ihr berufliches Fortkommen - ganz uneingeschränkt vom Betreuungsbedarf des gemeinsamen Nachwuchses - als ihre ureigenste Leistung an, an deren Zustandekommen ihre Ehefrau als Mutter der gemeinsamen Kinder nicht das geringste mitgewirkt hat. Dass gleichzeitig die gemeinsamen Kinder wohlbehütet herangewachsen sind, sehen sie als Wunder der Natur, ähnlich wie das Wachsen von Bäumen im Wald. Sie sehen die Betreuung ihrer leiblichen Kinder weder als Leistung der Mutter und schon gar nicht als eine Entlastung, die sich zu ihren Gunsten im Beruf ausgewirkt hat.
Wer als AE-Vater (Witwer o.ä.) am Arbeitsmarkt unterwegs ist, dem bläst in vielen Betrieben, wenn es um Aufstiegschancen geht, ein ähnlich heftiger Gegenwind ins Gesicht, wie ihn sonst nur Frauen verspüren. Viele qualifizierte Männer ziehen als AE die Unwägbarkeiten der Selbständigkeit dem Mobbing durch traditionell geprägte Kollegen und Vorgesetzte vor. Frauen spüren diesen Gegenwind im Beruf übrigens ohne Ansehen des Alters und des Familienstandes, denn das Übel, das sich beim AE-Vater entgegen aller Wahrscheinlichkeit bereits manifestiert hat, schwebt als Damoklesschwert einer höchstwahrscheinlichen Möglichkeit über jeder Frau zwischen 15 und 50 Jahren: Diese potentielle Arbeitnehmerin könnte ganz unabhängig vom Familienstand plötzlich neben dem Job ganz höchstpersönlich und gegenwärtig die Verantwortung für Kinderbetreuung übernehmen.
Bei Ehepaaren sehen Arbeitgeber das Risiko der höchstpersönlichen Verantwortung für die Betreuung eigenen Nachwuchses für künftige oder tatsächliche Väter als vernachlässigbar an, für mögliche oder tatsächliche Mütter dasselbe Risiko hingegen als untragbar. Diese tradierte Auffassung der Personalverantwortlichen wird tagtäglich perpetuuiert durch Familien jeden Alters, die (mit oder ohne Trauschein, mit oder ohne Trennung) der Mutter die Hauptverantwortung für die Betreuung und dem Vater die Hauptverantwortung für die Einnahmen überlassen. Was in diesem Kreislauf aus Erwartung und Verhalten Ursache und was Wirkung ist, lasse ich jetzt mal dahin gestellt.
Tatsächlich hat mein geschiedener Mann in seiner Firma sowohl zur Eheschließung als auch zu Geburt unseres Sohnes je eine übertarifliche Gehaltserhöhung bekommen, die es in diesem Betrieb in dieser Form nur für verheiratete Männer und Väter gibt. Zugleich öffneten sich ihm Karrierechancen, die seine Vorgesetzten nur verheirateten Vätern anbieten, da nur diese (auch im Privatleben) den Mut und die Bereitschaft zur Verantwortung gezeigt hätten. Als kinderloser Single wäre er davon ebenso wie (theoretisch vorstellbare, tatsächlich nicht vorhandene) weibliche Mitbewerber ausgeschlossen geblieben. Dass mein Ex schon seit der Geburt unseres Jüngsten (und lange vor unserer Trennung) großen Wert darauf gelegt hat, möglichst viel Zeit mit unserem Sohn und keinesfalls mehr Zeit im Büro oder auf Reisen zu verbringen, als vor unserer Eheschließung, hat ihm beruflich in diesem Betrieb überhaupt nicht gut getan. Die Erwartungen seiner Vorgesetzten und Kollegen waren eindeutig: Dass ich mich ums Kind kümmere und er bereit für Überstunden und Dienstreisen sei.
Fakt ist, dass es diesen Kreislauf aus Erwartungen an und Erfahrungen mit berufstätigen Müttern und Vätern in fast allen Betrieben und Behörden gibt, und dass eine annähernd gleiche Kinderbetreung durch Mutter und Vater weder in intakten Familien noch in Trennungsfamilien sonderlich populär ist.
Daraus resultiert, dass in vielen Familien mit dem beruflichen Ausstieg der Mutter ein beruflicher Aufstieg des Vaters einhergeht. Was ach der Trennung / Scheidung zu Einkommenunterschieden und Unterhaltsansprüchen führt.
Hinzu kommt, dass das monatliche Nettoeinkommen mit Steuerklasse IV/IV oder I/II deutlich niedriger als mit III/V ist.
Die Sozialversicherung von berufstätigen Ehepaaren mit je 30.000 € p.a. ist deutlich höher als die eines Ehepaar mit 1 x 60.000 € und 1 x 0 € Einkommen oder 1 x 55.200 und einmal 4.800 € p.a..
Wenn im Rahmen einer Scheidung diese Vorteile - bis auf das umstrittene Real-Splitting-Verfahren - wieder zurückgenommen werden, fühlen sich plötzlich die Herren der Schöpfung einseitig benachteiligt, weil bei ihnen der objektiv vorhandene und subjektiv empfundene Einkommensverlust besonders sichtbar wird.
Schon der Wechsel von Steuerklasse III in IV (bzw. später in I oder II, je nachdem wie viele Kinder in welcher Wohnung gemeldet sind), sieht auf der Gehaltsabrechnung hässlich aus. Dass Geld, das zuvor auf das gemeinsame Familienkonto geflossen ist und von beiden Eltern gemeinsam (idealerweise zum Wohle der ganzen Familie und besonders der gemeinsamen Kinder) gern ausgegeben wurde, plötzlich anteilig auf zwei Konten fließt, um zwei Haushalte zu unterhalten und dass man/frau auf das jeweils andere Konto keinen Zugriff hat, fühlt sich subjektiv wie ein noch größerer Verlust an.
Von jedem Euro netto, der vor der Trennung beiden Erwachsenen gemeinsam zur Verfügung gestanden hatte, bleibt nach der Trennung eh nur noch 80 Cent. Und die paar Cent sollen auch noch geteilt werden. Dieses Phänomen erleben beide als Verarmung und Enteignung und lasten es dem bzw. der nicht mehr Angetrauten an. Je mehr man diese Differenz zwischen 1 € (der subjektiv in der Ehe gemeinsam verfügbar war) und 40 oder weniger Cent (die davon nach der Ehe dem / der Einzelnen noch bleiben) dem/der Ex und/oder dem Gericht anlastet und je weniger man diesen Verlust als zwangsläufige Folge der massiven Subventionierung der Alleinverdiener-Ehe sowie der Haushaltsersparnis wahrnimmt, desto unfairer empfindet man/frau die nacheheliche Verteilung des verfügbaren Familieneinkommens.
Die Tatsache, dass ein Euro auf dem Familienkonto in der intakten Ehe auch nur die Hälfte wert ist, wenn man sich nicht einigen will und der Hinweis, dass Trennung und Scheidung extrem kostspielige Veranstaltungen sind, deckt sich nicht mit der subjektiven Erfahrung, was man sich vor der Trennung (gemeinsam) leisten konnte und was man sich nach der Scheidung (allein) noch leisten kann.
Die simple und zugleich falsche Gleichung lautet: Wenn ich früher einen Euro hatte und mein/e Ex hatte genauso viel wie ich, und wenn ich jetzt nur noch 40, 30 oder 20 Cent habe (je nachdem wie teuer die Miete für die neue Wohnung ist und wie hoch das Honorar des eigenen Scheidungsanwalts war), muss mein/e Ex jetzt 1,60 bis 1,80 € von den früheren 2 € haben.
Diese Fantasien liest man hier und anderswo unglaublich oft.
Tatsächlich bleibt das fehlende Geld nach einer Scheidung
- beim Finanzamt
- bei zwei Krankenkasse/n
- bei zwei Vermietern
- in Möbelgeschäften und Baumärkten
- bei Handwerkern und Dienstleistern
- bei zwei oder mehr Anwälten
- bei den Versicherungen
- an der Tankstelle, bei der Bahn oder Fluggesellschaft (Umgangskosten)
- in Freizeitparks und Spielwarengeschäften (um das schlechte Gewissen gegenüber den Kindern zu dämpfen)
- bei Freizeitaktivitäten zur Partnersuche
Die Fantasie, dass der/die Ex zwangsläufig "in Saus und Braus" leben muss, wenn ich selbst nur noch so wenig habe, ist weit verbreitet und fast immer falsch.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Biggi, ich denke du pfuschst.
Du gehst von exakt denselben Startbedingungen aus, denselben Karriereambitionen, damit du schön die Ergebnisse rausbekommst, die Du rausbekommen willst (Um zu polarisieren?). Dies entspricht jedoch nicht der Regel. Nicht der ehebedingte Nachteil wird aufgeteilt, sondern er definiert den maximalen Anspruch als Differenz zwischen virtuell bei maximalrer Karriere möglichem Verdienst und tatsächlichem Verdienst.
Danach wird einfach Gehalt zusammengerechnet und 3/7 4/7 aufgeteilt. Das macht in der Praxis einen gewaltigen Unterschied, wenn man sich das mal durchrechnet an einem praxisnäheren Beispiel mit heutiger Rechtslogik:
Mann, Ingeniur 2000€
Frau, Verkäuferin 1300€
Irgendwie ergreifen Frauen gerne wenig rentable Berufe oder nehmen gerne besser verdienende Männer, die nachfolgende Rechnung erklärt, warum:
Mann nach 10 Jahren 3000€ (natürlich nur wegen seiner Frau...)
Frau nach 10 Jahren 400€ Job.
Jetzt kommt der Trick 1: Frau verdient die 400€ natürlich gezwungenermaßen und nicht etwa deswegen, weil zwei Tage die Woche arbeiten zu gehen angenehm wäre... und da sie so eine karriereorientierte Einstellung hat wäre sie natürlich Marktleiterin geworden und hätte 2000€ Netto oder mit Inflation 1500€ verdient. Damit hat sie einen Anspruch von 1600€ oder 1100€, ist nachfolgend egal.
Trick 2: Mann zahlt für zwei Kinder 800€, die praktischerweise vorab abgezogen werden. Während bei der Frau die Verluste durch die Erziehung den ehebedingten Nachteil erst definieren, gild der KU nicht als Nachteil des Mannes ...:
EkMannRest 2200€
EkFrau -400€
= 1800€*3/7 -> Zahlbetrag ~ 770€
Man behält 1430€ <- 1570€ Verlust durch die Ehe, bei einem 60 Stundenjob (durch die Karriere, den er nun nicht hinschmeissen kann)
Frau erhält 1170€ <- 330€ Verlust durch die Ehe aber... zusätzlich + 800€ für die Kinder + 368€ Kindergeld für die Kinder = 2356€ Haushaltseinkommen und damit mehr, als sie je selber erwirtschaften könnte,
bei 2 Tagen Aushilfsarbeit die Woche und ein wenig Kindererziehung. Man könnte auch sagen, die Kinder kosten was, aber im Gegenzug hat sie durch die Kinder ein Plus von 856€ jeden Monat. Und weil die Frau Rücken, Migräne & Psyche hat (sagt jedenfals die Anwältin), ist sie nicht in der Lage, die Berufstätigkeit zu steigern (lohnt ja auch nicht wirklich...), d.h. das ganze wird zum lebenslänglichen finanziellen Desaster für den Mann.
Das wäre meine Interpretation der Gesetze und ich fühle mich da als Mann vom Gesetzgeber ziemlich verarscht!
lg
P.S. Könnte man die Rechnung davor löschen, da sind zwei Fehler drin. Gepfuscht ist Biggis Beispiel trotzdem.
Malachit an dantes_79: Hab' deinen vorangehenden Beitrag wunschgemäß gelöscht.
Moin dantes,
ich glaube zwar nicht, dass ich @Biggi in Schutz nehmen muss; die kann selbst auf sich aufpassen. Aber wenn Dein Beispiel nur mit Annahmen funktioniert, die beispielsweise heissen:
Man behält 1430€ <- 1570€ Verlust durch die Ehe, bei einem 60 Stundenjob (durch die Karriere, den er nun nicht hinschmeissen kann)
oder
bei 2 Tagen Aushilfsarbeit die Woche und ein wenig Kindererziehung.
dann wird es schräg. Kannst Du einen unterhaltszahlenden Vater namentlich benennen, der nach der Trennung gegen seinen Willen 60 Wochenstunden arbeiten muss, weil er das zu Ehezeiten mal gemacht hat? Ich kenne nur die Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten; das bedeutet 40 oder 38 Wochenstunden. Mehr wird ein Familiengericht nicht verlangen (können), weil schlicht die Rechtsgrundlage fehlt. Und danach hat der nicht Kinder betreuende Papa Feierabend, kann sich seinen Hobbies widmen, mit Freunden um die Häuser ziehen oder vor der Glotze abhängen. Der Kinder betreuende Elternteil hat um 17 Uhr längst nicht Feierabend und am Freitag nachmittag längst nicht Wochenende.
Mit einer "Logik", die den eigenen 40-Stundenjob als "schwere Arbeit" bezeichnet, während die Mutter nur "ein bisschen Kindererziehung" leistet, kann man natürlich alles irgendwie begründen. Aber wenn's wirklich nur "ein bisschen" wäre, hätte Papa es ja zu Ehezeiten (oder auch danach) neben seinem 40- oder 60-Stunden-Ingenieursjob auch noch mit erledigen können, oder?
Mit solchen "Argumenten" anderen zu unterstellen
Biggi, ich denke du pfuschst.
finde ich jedenfalls ziemlich kess.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du gehst von exakt denselben Startbedingungen aus, denselben Karriereambitionen, damit du schön die Ergebnisse rausbekommst, die Du rausbekommen willst
Das stimmt nicht. Ich hatte zwei verschiedene Beispiele dargestellt, die stark vereinfacht jeweils glasklar nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen bzw. begründet haben und habe dann differenziert:
Soweit die Theorie.
Praktisch gibt es zwischen diesen beiden relativ einfachen Modellen eine Vielzahl von Misch- und Übergangsformen, sodass die Familiengerichte seit 2009 vom Gesetzgeber gehalten sind, jeden Einzelfall zu prüfen und nach Billigkeit zu entscheiden.
Zugleich habe ich mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass nicht jeder Cent den der/die Eine nach einer Scheidung weniger auf dem Konto hat, zwangsläufig bei der/dem Anderen landet und dass eine Trennung bzw. Scheidung grundsätzlich und in jedem Fall zu einschneidenden finanziellen Nachteilen führt. Und dass es geschäftstüchtige Anwälte gibt, die diese unabweisbare mathematische Tatsache gern vernebeln oder leugnen. Die Differenz zwischen den eigenen unrealistischen Erwartungen an eine unbeschwerte Zukunft ohne die/den ungeliebte/n Ex und der Realität mit einem deutlich geminderten Einkommen bestimmt zugleich, wie sehr sich an diesem Punkt die Geister scheiden:
Was dem einen als recht und billig erscheint, erscheint dem anderen als unfair und willkürlich. Welche Wahrnehmung der Eine oder die Andere hat, hängt auch von den eigenen mathematischen Grundkenntnissen sowie der Leichtgläubigkeit gegenüber geschäftstüchtigen Anwälten ab.
Mit solchen Äußerungen:
bei 2 Tagen Aushilfsarbeit die Woche und ein wenig Kindererziehung.
bei einem 60 Stundenjob (durch die Karriere, den er nun nicht hinschmeissen kann)
outest du dich sehr klar als Mann, der diese Wahrnehmung hat:
Dass gleichzeitig die gemeinsamen Kinder wohlbehütet herangewachsen sind, sehen sie als Wunder der Natur, ähnlich wie das Wachsen von Bäumen im Wald.
Mein geschiedener Mann gehört nicht zu diesen Fantasten.
Er arbeitet seit der Geburt unseres Sohnes nur in Ausnahmefällen mehr als 38 Wochenstunden und ihm ist vollkommen bewusst, dass die Betreuung und Versorgung von Kindern mit einer 60-Stunden-Woche unvereinbar sind.
Im Ergebnis hat er auch nach der Trennung noch das ehelich geübte Wechselmodell und eine - wie er - Vollzeit berufstätige geschiedene Frau. 60 Wochenstunden kann weder er noch ich arbeiten, seitdem wir Kinder haben.
Wer als Vater oder Mutter im Beruf 60 Wochenstunden macht, kann sich bei der Betreuung nicht so engagieren, wie Kinder es nötig haben. Da müssen entweder der andere Elternteil, andere Verwandte oder fremde Menschen einspringen. Ich kenne auch Familien, wo beide Eltern deutlich mehr als 50 Wochenstunden arbeiten und die Kinder von den Großeltern oder von Angestellten aufgezogen werden.
Die meisten Menschen - in den letzten Jahren auch immer mehr Väter - ziehen es vor, den eigenen Nachwuchs selbst zu betreuen und zu erziehen. Väter und Mütter, die dermaßen viele Stunden mit Erwerbsarbeit verbringen, sind entweder sehr karriereorientiert oder im Niedriglohnsektor beschäftigt und zugleich verschuldet. Wer weder das eine (extrem karriereorientiert) noch das andere (Geringstverdiener) ist, kann sein Familienleben in Mitteleuropa gut so einrichten, dass kein Elternteil wegen der Kinderbetreuung komplett den beruflichen Anschluss verlieren muss.
Das muss aber auch von beiden so gewollt sein. Das Familienrecht steht solchen Änderungen nicht nur nicht im Weg, sondern erweist sogar als Antrieb in diese Richtung.
Die Bereitschaft, wegen der Betreuung eigener Kinder beruflich Abstriche zu machen, muss aus Arbeitgebersicht als "Ausfallrisiko" bei Männern und Frauen gleich groß werden, damit sich am Arbeitsmarkt langfristig etwas ändert. Derzeit fühlt es sich für die meisten Familien bequemer an, die arbeitsteilige Variante ihrer Großeltern zu leben. Das nehmen die meisten Personalentscheider zur Kenntnis und entscheiden entsprechend.
Das Familienrecht steht auch solchen Entscheidungen nicht im Weg, sondern erweist sich ebenso sehr als Antrieb in diese Richtung.
Was junge Männer und Frauen vor ihrer Eheschließung vereinbaren und wie sie es während der Ehe umsetzen, da mischt sich kein Richter ungefragt ein. Welche Folgen die während der Ehe getroffenen Entscheidungen nach einer Scheidung haben, wird im Familienrecht seit 2009 zunehmend differenzierter betrachtet.
Und selbst mit den allergerechtesten menschenmöglichen Entscheidungen kann kein Richter aus gefühlt 2 x 1 Euro während der intakten Ehe mehr als 40 Cent nach der Scheidung machen.
3000 Euro Familieneinkommen mal 2 sind gefühlte 6000 €. Er hat in der intakten Ehe das Gefühl: "Wir haben 3000 € p.m." und sie hat dasselbe Gefühl.
3000 Euro Familieneinkommen geteilt durch zwei sind rein rechnerisch 2 x 1500 und tatsächlich - ohne die Privilegien zugunsten von Ehe und Familie und in zwei Haushalten - wegen dieser Scheidungsfolgen deutlich weniger:
Tatsächlich bleibt das fehlende Geld nach einer Scheidung
- beim Finanzamt
- bei zwei Krankenkasse/n
- bei zwei Vermietern
- in Möbelgeschäften und Baumärkten
- bei Handwerkern und Dienstleistern
- bei zwei oder mehr Anwälten
- bei den Versicherungen
- an der Tankstelle, bei der Bahn oder Fluggesellschaft (Umgangskosten)
- in Freizeitparks und Spielwarengeschäften (um das schlechte Gewissen gegenüber den Kindern zu dämpfen)
- bei Freizeitaktivitäten zur Partnersuche
Das geht zu Lasten beider Geschiedener und vor allem zu Lasten der Kinder. Das Einzige, was hilft diese Nachteile dauerhalt abzufedern, ist ein/e gut situierte/r Next. Dank der Großzügigkeit der Next meines Ex fährt mein Jüngster 2 x im Jahr in Urlaub und hat 3 sehr schöne Kinderzimmer: 1. Bei mir und seiner Schwester, 2. beim Papa und 3. im abbezahlten Eigenheim der Next. Mittelfristig wird sich das auf 2 Kinderzimmer reduzieren, da die Next und der KV zusammenziehen und wahrscheinlich heiraten werden.
Dann werden sie wieder die Vorteile von Ehepaaren haben und unser Sohn wird davon profitieren.
Ich lese hier im Forum unheimlich viel Missgunst von geschiedenen Singles gegenüber geschiedenen Ex-Partnern, die mit ihrer neuen Liebe zusammenleben oder sogar noch einmal heiraten. Für mich ist unvorstellbar, unserem Sohn aus Eifersucht und Missgunst den Umgang mit dem Vater einzuschränken und ich freue mich, dass die Next den Kleinen freundlich aufnimmt. Viele Väter und Mütter stellen ihre eigene gekränkte Eitelkeit über das Wohlergehen ihrer Kinder und verursachen hässliche Streitigkeiten, um den Kontakt zur/zum Next bzw. zum/zur Ex zu erschweren oder zu verhindern.
Für solche rein privaten Entscheidungen kann das Familienrecht sowenig wie der Arbeitsmarkt.
Wie man mit einer Trennung und Scheidung umgeht, ist eher eine Charakterfrage der beteiligten Elternteile, als eine Frage von Gesetzen und Entscheidungen von Richtern und/oder Personalentscheidern am Arbeitsmarkt.
So sehe ich das. Im vollen Bewusstsein, dass es genug Menschen gibt, die rein subjektiv eine andere Wahrnehmung haben.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo !
Kannst Du einen unterhaltszahlenden Vater namentlich benennen, der nach der Trennung gegen seinen Willen 60 Wochenstunden arbeiten muss, weil er das zu Ehezeiten mal gemacht hat?
Reihenweise - auch wenn das ein Gericht natürlich so niemals ausurteilen würde. Die Rechtslogik macht es sich da sehr einfach: Herr X hat vor der Trennung yyy€ verdient, also hat er das weiter zu tun. Ob dieses Einkommen nur deshalb erzielt wurde, da Herr X eine leitende Position hat in der niemand irgendwelche Arbeitszeiten erfasst und es einfach 60 Std. sind interessiert nicht - da hat er halt Pech gehabt.
Reduziert er jetzt auf 40 Std. - und muss entsprechend von seiner Position auf eine schlechter bezahlte wechseln, so kann er das gerne machen, hat aber natürlich den UH auf Basis des bisherigen Einkommens zu zahlen, da eine mutwillige Einkommensreduktion ja gar nicht geht.
Die Theorie "Vollzeit = 40 Std" stimmt halt in vielen Fällen schlicht nicht.
Die Theorie "Vollzeit = 40 Std" stimmt halt in vielen Fällen schlicht nicht.
:applaus1: Ist so!
Das man sich für die Familie gern den A*sch aufreißt das ist das eine.
Speziell wenn das Einkommen der KM erstmal wegfällt und es zuhause kein anderes Thema als Bäuerchen und Windeln gibt.
Das eine Trennung die Arbeitslust nicht wirklich befeuert ist das andere.
Das man mit den ganzen Hick-hack auch zusätzlich belastet wird interessiert beim Unterhalt aber keine Sau 😡
Meine Ex kommt jetzt auch wieder mit ehebedingtem Nachteil und solchen Sperenzchen aus der Höhle.
Ich soll den Unterhalt nach den Leitlinien unseres OLG "freiwillig" titulieren oder sie will mich vors Gericht zerren.
Dabei war der Sack seit über einem Jahr zu hab ich gedacht.
Tussikratie trifft den Nagel auf den Kopf für das Affentheater.
Jetzt haben wir auch noch eine :gunman: Richterin am AG.
Gruss Horst
Moin,
Reihenweise - auch wenn das ein Gericht natürlich so niemals ausurteilen würde. Die Rechtslogik macht es sich da sehr einfach: Herr X hat vor der Trennung yyy€ verdient, also hat er das weiter zu tun.
Du wirst kein einziges Aktenzeichen benennen können, aus dem sich ein familienrechtlicher Zwang dieser Sorte hervorgeht; damit befinden wir uns im Reich der "gefühlten Benachteiligungen". Ja: Als Leitender Angestellter oder als selbständiger Unternehmer hat man nicht unbedingt eine 38-Stunden-Woche und kann möglicherweise nicht mal Überstunden aufschreiben. Das hat sich aber nicht das deutsche Familienrecht ausgedacht.
Ob dieses Einkommen nur deshalb erzielt wurde, da Herr X eine leitende Position hat in der niemand irgendwelche Arbeitszeiten erfasst und es einfach 60 Std. sind interessiert nicht - da hat er halt Pech gehabt.
wenn das "Pech" sein sollte, ist es nicht trennungsbedingt; dieses "Pech" hatte Herr X dann bereits seit Antritt seiner Stelle. Das deutsche Familienrecht kann nichts dafür, dass Herr X sich mit Ausspruch der Trennung plötzlich an den selbst gewählten Rahmenbedingungen seines Arbeitsverhältnisses stört.
Die Theorie "Vollzeit = 40 Std" stimmt halt in vielen Fällen schlicht nicht.
das behauptet niemand; ich bestreite lediglich, dass nicht das Familienrecht einen dazu zwingt. Jedes Paar ist frei in der Gestaltung und Verteilung von Aufgaben und kann ja beispielsweise auch vereinbaren, das beide jeweils 30 Wochenstunden arbeiten und sich Hausarbeit und Kinderbetreuung teilen. Sinnvollerweise frühzeitig und nicht erst, wenn einer sagt "mir reicht's, ich gehe!".
Was mich an der o. a. Phrasenschleuderei gebissen hat, war das oft zu hörende "ich selbst arbeite ja wahnsinnig schwer, aber was mein Ehepartner leistet, sind dagegen ja nur peanuts". Genau diese Geringschätzung und/oder der Versuch, Erwerbsarbeit als "hochwertig"; Haus- und Kinderbetreuungsarbeit dagegen als eine Art bessere Freizeitbeschäftigung darzustellen ("...hockt ja eh den ganzen Tag zuhause..."), ist übrigens nicht selten der Auslöser ehelicher Zerwürfnisse, die dann auch zu Trennungen führen können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Wer weder das eine (extrem karriereorientiert) noch das andere (Geringstverdiener) ist, kann sein Familienleben in Mitteleuropa gut so einrichten, dass kein Elternteil wegen der Kinderbetreuung komplett den beruflichen Anschluss verlieren muss.
Das muss aber auch von beiden so gewollt sein. Das Familienrecht steht solchen Änderungen nicht nur nicht im Weg, sondern erweist sogar als Antrieb in diese Richtung.
Dies gilt aber nur für intakte Familien. Im Trennungsfall erweist sich das Familienrecht dahingehend nicht als Antrieb, sondern als Bremse, weil es nur die starre Regelung Betreuungelternteil/Umgangselternteil bzw. Betreuungsunterhalt/Barunterhalt kennt.
Was mich an der o. a. Phrasenschleuderei gebissen hat, war das oft zu hörende "ich selbst arbeite ja wahnsinnig schwer, aber was mein Ehepartner leistet, sind dagegen ja nur peanuts". Genau diese Geringschätzung und/oder der Versuch, Erwerbsarbeit als "hochwertig"; Haus- und Kinderbetreuungsarbeit dagegen als eine Art bessere Freizeitbeschäftigung darzustellen ("...hockt ja eh den ganzen Tag zuhause...")
Wie du zu dieser Einschätzung kommst, bleibt dein Geheimnis. Hier im Forum lese ich von einer Geringschätzung jedenfalls relativ selten.
Beklagt wird vielmehr, die vorgeschobene Ausrede, aufgrund der Betreuung nicht selbst arbeiten zu können, um daraus einen möglichst langen Unterhaltsanspruch zu generieren.
--
Brainstormer
Moin,
Du wirst kein einziges Aktenzeichen benennen können, aus dem sich ein familienrechtlicher Zwang dieser Sorte hervorgeht; damit befinden wir uns im Reich der "gefühlten Benachteiligungen".
@Martin:
In dem Augenblick, in dem Du ein Aktenzeichen benennst, in dem die eheprägenden Einkommensverhältnisse auf Seiten eines Verpflichteten nicht fortgeschrieben wurden, werde ich mich umgehend im Reich der "gefühlt Bevorzugten" wiederfinden.
Gruß
United
Moin BS,
Dies gilt aber nur für intakte Familien. Im Trennungsfall erweist sich das Familienrecht dahingehend nicht als Antrieb, sondern als Bremse, weil es nur die starre Regelung Betreuungelternteil/Umgangselternteil bzw. Betreuungsunterhalt/Barunterhalt kennt.
Alle Eltern und Familien können vereinbaren was immer sie wollen. Wieso sollte das Familienrecht nach Trennungen plötzlich "kreativer" sein als die Beteiligten selbst jemals waren oder sein wollten? Die "starre Regelung" kennt das Familienrecht nur in den Fällen, in denen die Rollenverteilung auch vor der Trennung bereits "starr" war. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem bei einem Ehepaar, das sich Erwerbs- und Betreuungsarbeit mit Teilzeit-Jobs bislang halbwegs paritätisch geteilt hat, der eine bei der Scheidung zur Aufnahme einer Vollzeit-Tätigkeit verurteilt und dem anderen die Aufgabe seiner eigenen Erwerbstätigkeit "erlaubt" worden wäre, um künftig auf Kosten des anderen zu leben.
Sicher ist allerdings: Trennungen sind nicht der richtige Zeitpunkt für neue Rollenmodelle. Sicher ist auch: Es ist nicht die Aufgabe des Familienrechts, solche zu entwickeln und sprachlose Ex-Paare dazu zu verurteilen, sie gefälligst zu praktizieren.
Wie du zu dieser Einschätzung kommst, bleibt dein Geheimnis. Hier im Forum lese ich von einer Geringschätzung jedenfalls relativ selten.
vatersein.de ist nur eines von vielen Trennungsforen; erfreulicherweise keines von der Jammer- oder Frauenhasser-Sorte. Davon abgesehen: Es gibt auch noch ein "richtiges Leben" abseits von Internet-Foren...
Beklagt wird vielmehr, die vorgeschobene Ausrede, aufgrund der Betreuung nicht selbst arbeiten zu können, um daraus einen möglichst langen Unterhaltsanspruch zu generieren.
Wenn das bis zum Tag der Trennung ok war, ist es nicht vorgeschoben. Bemerkenswert ist dann höchstens, wenn (potenziellen) Unterhaltszahlern genau anlässlich der Trennung ein- und auffällt, dass sie sich schon immer mal verstärkt in Hausarbeit und Kinderbetreuung einbringen und ihre Berufstätigkeit reduzieren wollten - und jetzt von ihren schlimmen Ex-Frauen und dem bösen Familienrecht genau daran gehindert werden...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
" Bemerkenswert ist dann höchstens, wenn (potenziellen) Unterhaltszahlern genau anlässlich der Trennung ein- und auffällt, dass sie sich schon immer mal verstärkt in Hausarbeit und Kinderbetreuung einbringen und ihre Berufstätigkeit reduzieren wollten"
Was du daran bemerkenswert findest ist mir nicht nachvollziehbar. Es ist ganz offensichtlich das die Hausarbeit, welche bisher die Ehefrau für ihren Mann erledigt hat jetzt schlagartig wegfällt - und der Mann diese nun selber erbringen muss.
Natürlich unter Beibehaltung des vollen Gehaltes - das er möglicherweise nur deshalb erwirtschaften konnte WEIL die Frau ihm die Hausarbeit abgenommen hat.
Moin United,
In dem Augenblick, in dem Du ein Aktenzeichen benennst, in dem die eheprägenden Einkommensverhältnisse auf Seiten eines Verpflichteten nicht fortgeschrieben wurden, werde ich mich umgehend im Reich der "gefühlt Bevorzugten" wiederfinden.
warum bist Du der Ansicht, das Familienrecht müsste eine einseitig "gefühlte Bevorzugung" liefern? Die Unterhaltspflicht, die sich aus der Eheschliessung (oder besser: Aus einem selbst gewählten (!) wirtschaftlichen Ungleichgewicht der Ehepartner) ergibt, wirkt eben auch noch ein Stück weit über das Ende einer Ehe hinaus. Das ist ein alter Hut; wer es wissen möchte, weiss es am Tag seiner Eheschliessung auch.
Du wirst auch Kindern Unterhalt bezahlen müssen, die nichts mit Dir zu tun haben wollen (die Gründe für die Ablehnung sind unerheblich). Und wenn Du Arbeitgeber bist, Gehalt an Mitarbeiter, die Du nicht leiden kannst oder Abfindungen an Mitarbeiter, die Du gefeuert hast. Und selbst wenn Du Dein Auto in den Graben fährst, musst Du den Kreditvertrag dafür weiter bedienen, obwohl Du für die monatlichen Raten gar keine Gegenleistung mehr bekommst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin habakuk,
Es ist ganz offensichtlich das die Hausarbeit, welche bisher die Ehefrau für ihren Mann erledigt hat jetzt schlagartig wegfällt - und der Mann diese nun selber erbringen muss.
Du hast die sexuellen Gratis-Dienstleistungen vergessen, die der Mann sich nach der Ehe irgendwo teuer kaufen (oder "selbst erbringen") muss... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
Alle Eltern und Familien können vereinbaren was immer sie wollen. Wieso sollte das Familienrecht nach Trennungen plötzlich "kreativer" sein als die Beteiligten selbst jemals waren oder sein wollten? Die "starre Regelung" kennt das Familienrecht nur in den Fällen, in denen die Rollenverteilung auch vor der Trennung bereits "starr" war.
Wie kommst du darauf, dass Eltern in der Gestaltung der "Rollenverteilung" nicht kreativ sind? Das Gegenteil ist der Fall, denn es gibt diverse Graustufen zwischen "Vati arbeit 60 h/Woche" und "Muddi hütet die Kinder". Das Familienrecht kennt aber nur schwarz oder weiß.
Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem bei einem Ehepaar, das sich Erwerbs- und Betreuungsarbeit mit Teilzeit-Jobs bislang halbwegs paritätisch geteilt hat, der eine bei der Scheidung zur Aufnahme einer Vollzeit-Tätigkeit verurteilt und dem anderen die Aufgabe seiner eigenen Erwerbstätigkeit "erlaubt" worden wäre, um künftig auf Kosten des anderen zu leben.
Jeder Umgangselternteil wird praktisch zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit "verurteilt", allein um den Mindestunterhalt für die Kinder zu erwirtschaften.
Sicher ist allerdings: Trennungen sind nicht der richtige Zeitpunkt für neue Rollenmodelle. Sicher ist auch: Es ist nicht die Aufgabe des Familienrechts, solche zu entwickeln und sprachlose Ex-Paare dazu zu verurteilen, sie gefälligst zu praktizieren.
Sicher ist vor allem, dass es in intakten Familien keine einheitlichen Rollenmodelle gibt.
Das "neue" Rollenmodell nach einer Trennung wird allerdings durch das Familienrecht vorgegeben, weil es nur die starre Regelung Betreuungselternteil/Umgangselternteil kennt.
vatersein.de ist nur eines von vielen Trennungsforen; erfreulicherweise keines von der Jammer- oder Frauenhasser-Sorte. Davon abgesehen: Es gibt auch noch ein "richtiges Leben" abseits von Internet-Foren...
Eben. Die von dir angeblich so oft gehörte Phrasenschleuderei: "ich selbst arbeite ja wahnsinnig schwer, aber was mein Ehepartner leistet, sind dagegen ja nur peanuts", wirst du im Real Life nicht wirklich oft gehört haben. Tatsächlich beklagen sich Unterpflichtige eher über die vorgeschobenen Gründe, die sich Unterhaltsberechtigte gerne einfallen lassen, um den Anspruch nicht zu verlieren.
Wenn das bis zum Tag der Trennung ok war, ist es nicht vorgeschoben.
Nein, ist es nicht! Und das steht auch klar im Gesetzestext:
Dabei [...] die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Bemerkenswert ist dann höchstens, wenn (potenziellen) Unterhaltszahlern genau anlässlich der Trennung ein- und auffällt, dass sie sich schon immer mal verstärkt in Hausarbeit und Kinderbetreuung einbringen und ihre Berufstätigkeit reduzieren wollten - und jetzt von ihren schlimmen Ex-Frauen und dem bösen Familienrecht genau daran gehindert werden...
Bemerkenswert finde ich daran nix, denn ich wüsste nicht inwiefern man sich nach einer Trennung in die "Hausarbeit" der Ex einbringen könnte.
Mir ist ebenfalls schleierhaft, wie du darauf kommst, dass berufstätige Eltern keinen Anteil an der Kinderbetreuung gehabt hätten - und vor allem, warum ihnen das erst nach der Trennung eingefallen sein soll.
--
Brainstormer
@Brainstormer,
to make a long story short: Vernünftige Eltern (also die weit überwiegende Mehrzahl; ich schätze mal in 85 oder 90 Prozent der Fälle) klären sowohl während Beziehung und Ehe als auch nach eventuellen Trennungen all diese Fragen einvernehmlich, erwachsen, mit Augenmass, im Interesse der Kinder und vor allem so, dass alle Beteiligten mit den gefundenen Lösungen leben können. Wenn sich Veränderungsbedarf ergibt, klären sie auch diesen und finden angemessene Lösungen. Staat, Gesellschaft, Bürokratie oder Justiz haben keinerlei Probleme mit dieser Eigenmächtigkeit und mischen sich nirgends ungefragt ein. Das ist einer der preise dafür, in einer der freiheitlichsten Gesellschaften der Erde zu leben.
Ein paar wenige hoch zerstrittene Eltern wollen oder können das allerdings nicht, sondern wollen eine gerichtliche Lösung haben. Dort wollen die einen bestehende Besitzstände erbittert verteidigen, die anderen wollen neue erkämpfen. EIne gerichtliche Lösung bekommen sie dann auch; allerdings sind damit naturgemäss höchstens 50% zufrieden; zwei "Gewinner" und "Null Verlierer" gibt es vor Gericht nun einmal nicht. Die Justiz orientiert sich bei den zu findenden Lösungen in erster Linie an der bisherigen Rollenverteilung; in zweiter daran, dass nicht die Allgemeinheit - also der Steuerzahler - für irgendwelche nachehelichen Kollateralschäden einzelner Bürger aufzukommen hat. Das kann ich als Steuerzahler nur begrüssen.
Daran ändern auch die hübschesten Verschwörungstheorien nichts.
Die Justiz ist allerdings tatsächlich ausserstande, Urteile à la "Du Mann lernst jetzt gefälligst kochen und bügeln, Du Frau arbeitest ab morgen 30 Wochenstunden, und für Eure Kinder gilt ab sofort ein Wechselmodell!" zu fällen. Wer mit solchen Erwartungen in Gerichtsverfahren geht, kann in der Tat nur verlieren; ein Familiengericht ist schliesslich kein Kindergarten, das erwachsenen Menschen Verhaltensmassregeln für ihr Privatleben gibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
