:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
keiner will und erwartet hier Wunschantworten, auch ich nicht.
Lieber Thoralf,
in der besten aller möglichen Welten: Was würde dieses Forum für dich tun? Was könnten Martin oder ich oder Beppo oder Brainstormer oder wer auch immer tatsächlich tun, damit so etwas
Das hat sich der Richter ganz alleine, im Rahmen der viel gepriesenen Einzelfallungerechtigkeit aus seinen langen Fingern gesogen.
nicht mehr vorkommt?
Was ich persönlich von einem strittigen Gerichtsverfahren erwarte habe ich hier vor einem knappen Jahr bereits geschrieben:
Zwei Rechtsanwälte gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen." Der Angesprochene gibt ihm ohne große Diskussion 200 € für den Kauf einer neuen Hose. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der Kollege erstaunt: "Seit wann hast du denn einen Hund?" Der Rechtsanwalt antwortet: "Ich habe keinen Hund. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden."
Du hast einen Beschluss bekommen, der dich wütend macht. Deinen Ärger kann hier jeder spüren. Wobei die Erklärungen für den Ärger so verschieden sind, wie die Mitschreiber und deren Lebenserfahrungen hier. Was erwartest du vom öffentlichen Austausch hier? Ich persönlich finde gerade die Vielfalt möglicher Ansichten und Erfahrungen sehr bereichernd. Meist sind gerade die Beiträge, die mich beim ersten Lesen spontan "anpieksen" für mich besonders hilfreich.
Ratlose Grüße ??? Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Biggi!
Ich persönlich finde gerade die Vielfalt möglicher Ansichten und Erfahrungen sehr bereichernd.
Ich auch.
Und natürlich muss jeder seinen Kampf in der Praxis allein ausfechten, keine Frage, das kann niemand anders stellvertretend übernehmen.
VG, schönen Sonntag!
Nebenbei wieder der aktuelle Status:
- Anfang April geht die Umgangsklage raus (derzeitiger Kinderkontakt = 0)
- Die Klage von Ex wegen Trennungsunterhalt erwarte ich für spätestens Mai, da keine Einigung
- Leider droht dazu noch ein Rechtsstreit mit meinem "alten" Anwalt, der mir nach 8 Monaten ohne jeglichen Kontakt einfach noch einmal Rechnungen über rund 1.000 Euro für meiner Meinung nach überhaupt nicht erfolgte Leistungen (Scheidungserstberatung usw.) geschrieben hat, die ich daher nicht anzuerkennen denke und zu begleichen bereit bin (die Sache liegt nun beim "neuen "Anwalt auf dem Tisch)
- Nur für das EINZIGE Verfahren, an dessen Eröffnung ich tatsächlich interessiert bin (SCHEIDUNG) gibt es immer noch keinen Termin, trotz bereits zweifacher Nachfrage meines Anwalts bei Gericht (ich hoffe aber, da tut sich in 2014 endlich was)
Dann ging es weiter mit dem Firmen-PKW. Ich bin ja im Vertrieb tätig und fahre einen 3er BMW Touring mit privater Nutzung über 1% Regelung. Damit fahre ich im Jahr rund 70.000 Km geschäftlich und 3.000 Km privat. Mein Arbeitgeber verweigert die Herausnahme der 1% Versteuerung/ privaten Nutzung. Dem Gericht wurde vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass die 1%Regelung des Firmen-PKW zwingen und alternativlos akzeptiert werden müsste, wenn ich diesen Arbeitsplatz wahrnehmen will. Ein Fahrtenbuch wurde als Methode ausdrücklich nicht akzepziert. So wurde mir der Wagen über die Versteuerung hinaus noch mit zusätzlich 200 Euro pro Monat angerechnet und zusätzlich die Werbekostenpauschale (da keine Fahrtkosten) komplett gestrichen.
In Summe kostet mich das also etwas mehr als 500 Euro pro Monat, also fast doppelt so viel, wie wenn ich alle Privatwege mit dem Taxi erledigen würde.
Ein Firmenwagen ist bei den meisten Leuten ein Incentive, wenn man aber im Vertrieb arbeitet, ist er eine Notwendigkeit.
In beiden Fällen jedoch fährt man einen Wagen, den an sich privat nicht leisten würde, weil es viel zu teuer ist. Und in jedem Fall ist das Auto ein Gehaltsbestandteil. Den hast Du damals in Kauf genommen, genau wie das Einverdienermodell, und jetzt ist es eben so. Auch ein ungleich preiswerterer Wagen allerdings kostet all-in klar mehr als 500 €. Du vergleichst hier einen nicht realen Fall (gar kein Auto) mit den für Dich nicht idealen Fall (50000 € Auto).
So oder so kann ich aber nicht glauben, dass Du realistisch nur 3000km im Jahr privat fährst. Wie kommst Du zB zur Arbeit? Und wie viele private Dinge erledigst Du, während Du auf Dienstfahrt bist?
Sorry, aber das rumgehacke auf dem Dienstwagen bringt Dich nicht weiter. Hättest Du den nicht, hättest Du keinen oder einen schlechteren Job.
So oder so kann ich aber nicht glauben, dass Du realistisch nur 3000km im Jahr privat fährst. Wie kommst Du zB zur Arbeit?
Es soll Menschen geben, die kommen tatsächlich ohne Auto zur Arbeit. Mein Mann z.B. kann laufen, der Mann meiner Chefin fährtm itdem Zug ,wei ldas für ihn entspannter ist und er nicht immer nach nem Parkplatz suchen muss. Selbst Einkäufe sind für uns. z.B. m,eist bequemer zu FUß zu erledigen ,weil wir eben dafür in einer günstigen Umgebung leben. Ein Auto brauchen wir höchstens noch, wenn die Kinder am WE in irgendein Kaff wollen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Liebe midnightwish, er hat aber einen Dienstwagen zur privaten Nutzung und da wäre es doch mehr als ungewöhnlich, den in der Arbeit stehen zu lassen und Zug zu fahren. Aber in der Tat, ausgeschlossen ist es nicht. Ich denke aber, er rechnet er sich schön 😉
Liebe midnightwish, er hat aber einen Dienstwagen zur privaten Nutzung und da wäre es doch mehr als ungewöhnlich, den in der Arbeit stehen zu lassen und Zug zu fahren. Aber in der Tat, ausgeschlossen ist es nicht. Ich denke aber, er rechnet er sich schön 😉
Nix für ungut, aber eine Diskussion auf Basis von persönlichen Mutmaßungen war noch nie konstruktiv.
Wahrscheinlich werden auch nur "Berufskraftfahrer unter permanenten Termindruck" zu schätzen wissen, wie herrlich und befreiend es ist, das Auto nach getaner Arbeit abzuschließen und privat soweit als möglich darauf zu verzichten. Wenn der Nahversorger um die Ecke ist, geht das auch problemlos, da bin ich wie midnightwish .
Für mich war "privat kein Auto" schon immer ein realer Fall und der einzige Grund, warum sich das irgendwann ändern könnte, wäre ein Vorankommen im Thema Kindesumgang.
Aber zu Deinen beiden konkreten Fragen:
Meine Kunden haben üblicherweise Geschäftszeiten von 09:00 bis 18:00 Uhr. Dazu finden regelmäßig Schulungstermine nach Geschäftsschluss statt. Ein Kundentermin dauert durchschnittlich 1,5 Stunden. 5 Kundentermine pro Tag muss ich insgesamt schaffen. Fahrtzeit pro Tag habe ich durchschnittlich 4 Stunden. Nun darf selbst errechnet werden, wie viel Zeit für die "Erledigung privater Dinge" pro Dienstfahrt verbleibt.
😉
Ich wüsste auch nicht, was es privat groß zu erledigen gäbe. Die Einkaufsfrage ist geklärt, zum Sport komme ich zu Fuß. NEXT kommt regelmäßig zu mir. Urlaub kann ich mir nicht leisten. Okay, da sind noch die seltenen Besuche bei meinen Eltern. Und die trennungsbedingten Gerichts- und Anwaltstermine. Die sind aber nur temporär und irgendwann hoffentlich vorbei. Aber nur durch die (+ bisheriger Umgang) komme ich überhaupt auf 3000 Kilometer. Sonst bräuchte ich selbst davon nur einen verschwindend geringen Bruchteil.
vg.
Hallo Thoralf,
Ich wüsste auch nicht, was es privat groß zu erledigen gäbe. Die Einkaufsfrage ist geklärt, zum Sport komme ich zu Fuß. NEXT kommt regelmäßig zu mir. Urlaub kann ich mir nicht leisten. Okay, da sind noch die seltenen Besuche bei meinen Eltern. Und die trennungsbedingten Gerichts- und Anwaltstermine. Die sind aber nur temporär und irgendwann hoffentlich vorbei. Aber nur durch die (+ bisheriger Umgang) komme ich überhaupt auf 3000 Kilometer. Sonst bräuchte ich selbst davon nur einen verschwindend geringen Bruchteil.
Tja. Und jetzt brauchst du leider "nur" noch den Richter davon zu überzeugen, dass (a) dem tatsächlich so ist und (b) er es unterhaltsrechtlich auch anerkennt.
Womit die ganze Diskussion im Wesentlichen auf die Frage zusammenschnurrt, ob ein Fall wie der von dir geschilderte jemals irgendwo anerkannt wurde - d.h. ob für einen unbestreitbar vorhandenen Dienstwagen ein nur geringer geldwerter Vorteil in einem Unterhaltsbeschluss festgesetzt wurde. Mir fällt da auf Anhieb leider kein passender Fall ein ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Thoralf, ich habe hier nur mal die Rolle eines unwilligen Richters angenommen. Mir wurde mal (ok Steuerrecht, nicht Familienrecht) ein vollkommen korrekt geführtes Fahrtenbuch für den Firmenwagen meiner freiberuflichen Gattin als falsch geführt nicht anerkannt - weil ja keine Urlaubs- und Einkaufsfahrten drin seien und die 90% unglaubwürdig seien.
Bleibt trotzdem die Frage, ob Du mit dem Auto nicht nach Hause/ zur Arbeit fährst. Das zählt als Privatfahrten, dafür versteuerst Du ja auch mit 0,03%?
Bleibt trotzdem die Frage, ob Du mit dem Auto nicht nach Hause/ zur Arbeit fährst. Das zählt als Privatfahrten, dafür versteuerst Du ja auch mit 0,03%?
Den "klassischen" Arbeitsweg habe ich ja nicht. Ich starte morgens vom Home Office direkt zu unseren Kunden und komme abends ins Home Office zurück. Ich muss nicht erst in die Firma fahren, was auch schlecht möglich wäre ... ich wohne 420 Km vom Arbeitgeber fort. Laut Arbeitsvertrag ist mein Home Office daher mein definierter Arbeitsplatz, von welchem aus ich die Kundenbetreuung zu steuern habe.
Jetzt verständlich?
vg.
Da ist mir auch kein positives Urteil bekannt. Aber das Für und Wider wird gern aufgezeigt, so zum Beispiel hier:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/pkw-firmenwagen-dienstfahrzeug.html
Psoidoneum trifft es mit seinem Beispiel sehr gut, letztendlich kommt es auf den Richter an und da wird keiner mal einen mutigen Anfang wagen. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass man solche Themen immer wieder aufs Neue platzieren muss, auch bei derzeit keinen bis geringen Erfolgsaussichten.
Letztendlich gehen die Firmen ja genau aus dem Grund vom Fahrtenbuch weg, da der Ärger und die Diskussion bei Prüfungen einfach zu zeitintensiv und damit zu teuer wird. Mit der 1% Regelung geht man der Sache elegant aus den Weg.
Viele Grüße, schönen Sonntag.
update
Es kommt scheinbar Bewegung in die Umgangssache. Nach Einreichung der Umgangsklage kam nun Post vom Familiengericht, dass für die Kurze ein Verfahrensbeistand (Rechtsanwältin) bestellt wurde. Die Dame soll nun Gespräche mit den Eltern und weiteren relevanten Bezugspersonen der Kinder führen. Grundlage ist FamFG §158.
Die Postanschrift des Verfahrensbeistandes ist mit angegeben, sie ist knapp 300 Km weg von mir. Gibt es Erfahrungswerte? Soll ich warten, bis sich die Dame bei mir meldet? Ich bin ja beruflich oft auch mehrere Tage am Stück unterwegs und will natürlich nicht am Freitag einen Brief aus dem Postkasten holen, in dem drin steht, dass Donnerstag ein Termin hätte stattfinden sollen, nur weil ich eine Woche nicht daheim war. Sollte man proaktiv auf die VB zugehen? Ich will ja auch nicht aufdringlich wirken.
Das Internet ist voll mit der Meinung, dass VB nur vom Richter gewünschte Ergebnisse abliefern, um auch in Zukunft noch Aufträge von dem Richter zu bekommen. Könnt Ihr das erfahrungsgemäß bestätigen? Gehören die VB zur gängigen Frauen-Mütter-Mafia oder versuchen diese tatsächlich, sich ein eigenes Bild zu machen?
Naja, ich bin gespannt.
VG.
Sollte man proaktiv auf die VB zugehen?
Hallo Thoralf,
um das
Ich bin ja beruflich oft auch mehrere Tage am Stück unterwegs und will natürlich nicht am Freitag einen Brief aus dem Postkasten holen, in dem drin steht, dass Donnerstag ein Termin hätte stattfinden sollen, nur weil ich eine Woche nicht daheim war.
zu vermeiden?
Ja, auf jeden Fall.
Um die VB vorab "auf deine Seite zu ziehen"? Nein, auf keinen Fall. Die VB ist Anwältin des Kindes und hat den gesetzlichen und gerichtlichen Auftrag, nicht die Interessen des einen oder anderen Elternteils zu vertreten, sondern die Interessen des Kindes / der Kinder.
versuchen diese tatsächlich, sich ein eigenes Bild zu machen?
Das wirst du erst wissen, nachdem du ihre Stellungnahme gelesen hast. Wie in jeder Berufsgruppe gibt es auch bei den VB mehr oder weniger engagierte, professionelle und selbständige Vertreter ihrer Zunft. Das dürfte in deiner Firma / deiner Branche nicht anders sein.
Je offener und vorurteilsfreier du der Dame begegnest, desto leichter kannst du sie davon überzeugen, dass du ein angenehmer, harmloser Zeitgenosse bist, in dessen Obhut die eigenen Kinder während des Umgangs gut aufgehoben wären - falls es dazu käme. Erlebt sie dich im persönlichen Gespräch als paranoiden Wirrkopf, der sie mit hanebüchenen Vorwürfen dieser Art
Gehören die VB zur gängigen Frauen-Mütter-Mafia
konfrontiert, könnte das nach hinten losgehen.
Ich wünsche euch von herzen, dass deine Kinder eine korrekte und engegierte VB erwischt haben.
Gute N8! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Thoralf,
um das zu vermeiden?
Ja, auf jeden Fall.
Um die VB vorab "auf deine Seite zu ziehen"? Nein, auf keinen Fall. Die VB ist Anwältin des Kindes und hat den gesetzlichen und gerichtlichen Auftrag, nicht die Interessen des einen oder anderen Elternteils zu vertreten, sondern die Interessen des Kindes / der Kinder.
Hallo Biggi,
nein, ich hatte und habe keine Pläne, die VB zu beeinflussen. 😉 Ich habe nur die Erfahrung gemacht, dass Richter und Anwälte oft ein sehr stetiges und ruhiges Berufsleben führen und mit dem inhaltlichen Begreifen von Arbeitstätigkeiten wie Außendienst völlig überfordert sind. Da könnte ich mir auch gut vorstellen, dass die einen Brief abschicken, mit einer kurzfristigen Termineinladung, und dann ist die Welt für sie in Ordnung. Und nur das will ich vermeiden. Ich werde der VB also Post mit meinen Kontaktdaten schicken (mehr als max. die Postanschrift von mir hat sie ja nicht) und kurz meine berufliche Situation schildern und bitten, dass sie die Kontaktaufnahme - und eine eventuelle Terminvereinbarung - telefonisch anbahnt.
Ich habe insgesamt keinerlei Bedenken wegen meiner Umgangseignung, auch nicht bzgl. der Wahrnehmung meiner Person durch die VB, sondern ausschließlich wegen des Themas der sexuellen Belästigung. Das, in Kombination mit dem (scheinbaren) Kindeswillen, wird das Hauptthema werden, um mir den Umgangszahn zu ziehen.
LG
VB hat sich heute telefonisch gemeldet, scheint nette Dame zu sein. Sie meinte gleich von sich aus, dass sie mir aufgrund der Entfernung nicht zumuten kann, zu ihr ins Büro zu kommen. Daher schlug sie vor, mit mir einen Telefontermin zu vereinbaren, um alle Fragen durchzusprechen. Ich habe mich für das Entgegenkommen herzlich bedankt, und angemerkt, dass ich selbstverständlich gern auch persönlich erscheine, da ich das durchaus so organisieren kann. So haben wir nun einen Termin vereinbart, und ich glaube, das persönliche Gespräch ist der Dame auch lieber. Der Termin ist recht zeitnah, da laut VB das Gericht die VB darum gebeten hat, dass eine Stellungnahme der VB innerhalb von spätestens 2-3 Wochen vorliegen möchte. Wenn Ihr aus Erfahrung noch weitere Verhaltenstipps für so ein Gespräch habt, dann immer her damit. Biggi hat da ja auch schon dankenswerterweise einiges angemerkt.
VG.
Heute war der große Tag 😉 Gespräch mit der als Verfahrensbeistand eingesetzten Rechtsanwältin.
Die VB hatte bereits die Gespräche mit den beiden Kindern und der Kindesmutter geführt und sich darauf aufbauend ihre Meinung gebildet. So teilte sie mir kurz nach der Begrüßung gleich mit, dass die Kinder keinen Umgang wünschten. Sie als Verfahrensbeistand hätte nun die Aufgabe, dies vor Gericht zu bekräftigen. Ganz ungefragt ergänzte sie, dass es nicht ihre Aufgabe wäre, den Willen der Kinder zu ändern oder gar zu brechen.
Für das Umgangsverfahren machte sie mir daher keine Hoffnung, da sie schon langjährig mit dem Richter zusammen arbeitet. Dann verwies sie kurz darauf, dass das Thema der sexuellen Belästigung auch im Raum steht.
Es folgten ein paar Detailfragen, deren Beantwortung scheinbar dazu dienen sollte, eine gefestigte Meinung zu vervollständigen. Teilweise erschloss sich mir der Sinn der Fragen bzgl. einer Umgangsregelung nicht, zum Bsp.
- "Haben Sie beide Kinder beim Schenken immer gleich behandelt."
- "Haben Sie die Tochter E. mit Geschenken gelockt, damit die Tochter einige Monate nach den Belästigungsvorwürfen einen Besuch bei Ihnen wahrgenommen hat?"
Zu guter Letzt wurde das Gespräch mit dem Hinweis beendet, ob ich mir bewusst sei, was das ganze Procedere für die Kinder bedeute!? Wenn es eine Umgangsregelung gegen den Willen der Tochter geben würde, ob ich dann zur Durchsetzung die Polizei bemühen würde und ob das denn sinnvoll wäre. Das passte sich gut, nach der Abfertigung gleich noch darauf verweisen, was für ein egoistisches Arschloch ich bin. Die Rolle als Zahlvater reicht doch hin.
Ich bleibe trotzdem bei meiner Umgangsklage. Dass man es legitim findet, den Kontakt zu meinen Kindern zu kappen, möchte ich schon gern als Urteil schwarz auf weiß haben.
Insgesamt habe ich mir unter dem Auftrag der VB
"Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen zu führen und am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken" (O-Ton Schreiben Amtsgericht)
etwas anderes vorgestellt.
Die 600 Kilometer Reise hätte ich mir schenken können. Das was mir im persönlichen Gespräch übermittelt wurde hätte man auch in eine SMS oder Mail packen können. Meine Sicht der Dinge hatte keine Relevanz.
vg.
Hallo in die Gemeinde,
leider habe ich mein Passwort nicht mehr parat und meine alte Email-Addy ist nicht mehr existent, daher Neuanmeldung als Thoralf1.
In den letzten knapp 3,5 Jahren ist viel passiert.
Es fing damit an, dass Ende 2015 meine große Tochter über meine Eltern wieder den Kontakt zu mir gesucht hat. Sie ist mit 18 Jahren daheim raus in eine eigene Wohnung. Es ging nicht mehr mit ihrer Mutter. Ohne den mütterlichen Einfluss hat sie grundlegende Sachen anders reflektiert und neu bewertet. Der erste Kontakt war sehr zaghaft, mittlerweile haben wir ein super Papa-Tochter-Verhältnis. Leider hat ihre Mutter es ihr sehr übel genommen, dass meine Tochter wieder Kontakt zu mir gesucht hat. Sie hat meine Tochter sehr böse beschimpft und ihrerseits als Bestrafung den Kontakt nahezu eingefroren. Meiner Tochter tut das richtig weh, weil sie gern ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen hätte. Kommendes Jahr macht sie mich mit Mitte 40 zum Opa 😉
Ende 2016 ist dann meine jüngste Tochter mit 15 daheim weggelaufen, weil sie es mit ihrer Mutter auch nicht mehr ausgehalten hat. Nach vielem Hin und Her mit dem Jugendamt (allerdings ohne wirklich brauchbare Unterstützung) ist sie seit Mai 2017 in meiner Obhut, mittlerweile ist sie 16. Zu ihr hält die Mutter aber noch Kontakt, was zu begrüßen ist. Der Kontakt der Kleinen zu mir hat noch nicht die Herzlichkeit wie bei der Großen, ich glaube, es steht immer noch die Sache damals mit der angeblichen sexuellen Belästigung zwischen uns. Ich habe das Thema nie wieder angesprochen und bin mir diesbezüglich auch nicht darüber klar, ob ich es jemals ansprechen werde.
2016 erfolgte nach fast 5 Jahren Trennung endlich die Scheidung. Seit diesem Jahr bin ich neu und glücklich verheiratet und meine Partnerin wünscht sich ein Kind von mir.
Ich gebe den Status mal als Hoffnung rein, dass sich auch eine aussichtslose Situation manchmal unerwartet wenden kann.
Rückblickend wäre mein Fazit:
Gebt niemals auf! Kämpft!
Signalisiert, dass Ihr für Eure Kinder da seid, auch wenn es eine 100%ig einseitige Kommunikation ist.
Verhaltet Euch so, dass Ihr ruhigen Gewissens in den Spiegel schauen könnt - egal wie bösartig der andere Elternteil agiert.
Ich drücke Euch Allen die Daumen.
Beste Grüße und ein gutes Wochenende.
Das unterschreibe ich total gerne und freue mich, dass es mittlerweile so gut läuft. 16 ist ja auch ein bescheidenes Altet :rofl2:
Aber irgendwie brach die Geschichte mit dem Besuch des Verfahrensbeistandes ab....wie ging es danach weiter?
Hallo Esse,
es ging dann erst einmal den leider "normalen" Weg. Umgangsklage brachte nichts ein, Richterin ordnete Moderation zwischen den Elternteilen an. Ex hat das natürlich nicht wahrgenommen und das blieb auch folgenlos für sie. Ich hatte keine Chance mehr an meine Kinder ranzukommen. Dieser Kindesentzug im Zusammenhang mit meinem durch Scheidung und Scheidungsfolgen angeordneten wirtschaftlichen Ruin und meiner übermäßigen Arbeitsbelastung warfen mich dann in eine Depression. Habe dann meine damalige Next verlassen, weil ich mich ihr nicht mehr zumuten wollte. Blutdruckwerte und andere Parameter explodierten. Ich hatte keine Lust mehr aufs Leben, war aber zu feige, es zu beenden. Es kamen dann noch ein paar Dinge dazu, Krebserkrankungen im elterlichen Bereich, private Enttäuschungen. Ich war am Boden. Viel Unterstützung erhielt ich von Freunden und Kollegen und langsam zog ich mich da wieder raus. Ich versuchte, anders mit den Dingen umzugehen und als sich der Kontakt zu meinen Töchtern wieder etablierte, da ging es stetig bergauf. Es ist nicht alles rosig, mein Papa hat den Kampf gegen den Krebs leider verloren, ich werde meine Schulden mein ganzes Leben lang nicht mehr tilgen können und ob meine Frau sich mit Ende 30 noch ihren größten Wunsch, Mutter zu werden, erfüllen kann, steht in den Sternen. Aber wichtige Dinge sind eben auch deutlich besser geworden in letzter Zeit und mein Leben empfinde ich wieder als lebenswert. LG
Moin,
manchmal braucht alles ein wenig Zeit ...
Kleine, neugierige Frage ... zahlt die KM KU für die minderjährige Tochter bei Dir?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.