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Trennung und viele Fragen-meine Geschichte

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(@gemini77)
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Hallo zusammen,

Das Forum wurde mir von dem Mitglied "Bengel" empfohlen um hier meine Geschichte und die Fragen zu stellen die mir unter den Nägeln brennen.

Also nun zu meiner Geschichte :

ich bin bereits einmal verheiratet gewesen und habe aus der ersten Ehe die 2006 geschieden wurde einen Sohn (10 Jahre alt). Hier bezahle ich wie mit der Kindesmutter vereinbart lediglich Unterhalt für meinen Sohn.

Seit  Mai 2009 bin ich ein zweites Mal verheiratet. Meine Frau hat sich im Oktober 2012 getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (3 Jahre alt) und ich habe weil es meiner Frau wichtig war Ihre beiden Töchter (15 und 12 Jahre alt) aus Ihrer ersten Ehe adoptiert :knockout:.

Wir haben 2008 gemeinsam ein Haus gekauft( beide stehen im Grundbuch).

Ich arbeite im Angestellten Versicherungsaussendienst und meine Frau arbeitet halbtags als Altenpflegerin.

Wir haben 2 finanzierte Autos.Beide Autos laufen finanzierungstechnisch nur auf mich. Ich bezahle momentan die Raten für beide Fahrzeuge.

Im ersten Schock habe ich Anfang Dezember 2012 eine Trennungsvereinbarung bei de, Anwalt meiner Frau unterschrieben.Diese Vereinbarung ist bis zum Auszug meiner Frau befristet. Sie wird zum 01.03.2013 ausziehen.Jetzt möchte ich natürlich für die Zukunft keinen Fehler machen.
MeineFrau verzichtet bisher komplett auf Ihren Unterhalt und möchte nur den Unterhalt für die Kinder.

Und Nun zu meinen Fragen:

1. Ich verdiene über der höchsten Grenze in der Düsseldorfer Tabelle,da heißt es ja der Unterhalt ist je nach Fall zu entscheiden. Wie entscheidet hier ein Gericht ? Wird im Zweifel einfach die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle angenommen ?

2. was bedeutet in der Düsseldorfer Tabelle "Bedarfskontrollbetrag"

3. Meine Frau trinkt seit einem 3/4 Jahr regelmäßig undin größeren Mengen. Wie stehen meine Chancen wegen den Kindern? ( habe Bilder von leerenund versteckten Flaschen)

4. Ich arbeite Ja im Außendienst.Hier variiert mein Gehalt doch Mal bis zu 40% jährlich.Wann kann ich den Kindesunterhalt neu festsetzen lassen.

5. Sollich mir einen eigenen Anwalt nehmen ?

6. Die 3 Kinder aus der 2 Ehe sind bei mir alle privatversichert.Kann ich das unterhaltstechnisch anrechnen lassen ?
7. Meine Frau nutzt ja momentan das 2.Auto. hier zähle ich momentan die Rate von 600 €.Kann ich das irgendwie anrechnen bzw. Wahrscheinlich wird dann meine Frau sagen dafür verlangt Sie keinen Unterhalt ?

8. ich bin seit 2008 wegen Depressionen in Behandlung und befinde mich aufgrund der momentanen privaten Situation aktuell auch in stationärer Behandlung. Kann ich über ein psychologisches Gutachten das z.B. Bescheinigt das ich in Zukunft aufgrund meiner Erkrankung das bisherige Gehaltsfefüge nicht mehr erreichen kann hier war bezüglich des Kindunterhaltes erreichen?

Danke für Eure Rückmeldungen !

Für alle Fragen bin ich offen!

Danke !


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 23:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gemini,

willkommen im Forum. Du wirst hier gute Hilfe finden.

Was wir immer wieder sehen (und auch ja selbst kennen) ist der tiefe Niederschlag durch die Ereignisse. Versuche- auch wenn es hart ist - aus diesem Tal wieder rauszukommen. Dafür hast Du schon mal die richtigen Schritte eingeleitet. Gut so. Denn nur so geht es auch wieder Berg auf.

Zunächst muss man natürlich sagen: Wow.. das wird ein gutes Stück Arbeit für Dich werden. Du scheinst aber auch über ein entsprechendes Barvermögen zu verfügen, was sicherlich hilfreich ist.

Über den Sinn und Unsinn von Adoptionen in diesem Zusammenhang zu streiten macht sicherllch keinen Sinn. Du hast Dich dafür (hoffentlich sehr bewußt) entschieden und steht somit nun in der Verantwortung.

Was aus der Forenerfahrung anzugehen ist:

- Haus. Muss wahrscheinlich weg, da es für Euch jetzt nicht mehr finanzierbar ist. Einigt Euch auf einen gemeinsamen friedlichen Verkauf und geht so möglichst lastenfrei aus der Sache raus.

- Autos: Ich würde sofort hier für klare Verhältnisse sorgen. Wenn Deine Ex mobil sein soll mit 3 Kindern, ist das verständlich. Dann läuft aber bitte zumindest die Versicherung des Fahrzeuges ab nächster Woche auf ihren Namen und Du meldest das Fahrzeug auf sie um. Das Problem liegt darin, dass mancher Ex-Partner in der Trennungszeit unzurechnungsfähig wird. Ein Crash im Straßenverkehr (mit dem wahrscheinlich auch auf Dich versichertem Fahrzeug) kann zu massiven Ärger und Problemen für Dich führen. Das muss nicht sein.

Die Unterhaltsfragen können Dir unsere Unterhaltsexperten am besten beantworten. Ansonsten lies Dich auch mal in den Trennungs-FAQ ein: www.trennungs-faq.de . Dieser ist sehr hilfreich.

Mit Deinem Einkommen solltest Du Dir einen Anwalt nehmen. Bzw. mit ihr zusammen eine einvernehmliche Trennung und Scheidung anstreben. Dafür habt ihr mit der Vereinbarung schon mal einen guten Schritt gemacht. Auch zu diesen Punkten können wir Dich beraten und Dir Tipps geben, da ich und einige andere damit sehr gute Erfahrungen gemacht haben und man gerade viel finanziellen Schaden abwenden kann.

Wenn Deine Ex ein Alkoholproblem hat, ist das keine gute Nachricht. Auch hier sollte Deine Ex Hilfe bekommen. Ob Du oder andere nahestehende Personen hier noch Einfluss auf sie haben, kann ich nicht sagen.

Krankenversicherung: Das ist ja "ganz großes Tennis" da die Kinder meines Wissens auch nach der Trennung Anspruch auf Weiterversicherung in der PKV haben. Und das als "Sonderleistung" zusätzlich zum normalen Unterhalt.

Lass bitte die Finger von irgendwelchen "Verrechnungsmodellen". Das ist nicht zulässig bzw. kann Dir eine bösartige Ex sofort einen reinwürgen und in Verzug setzen, da Du ja dann offiziell keinen KU zahlst. So geht es nicht. Deine Ex braucht übrigens keine S-Klasse oder Touareg für 600 Euro im Monat. Da tut es auch ein gebrauchter Kombi. Viel zu hohe Kosten aus meiner Sicht.

Also Kopf hoch und die Sachen anpacken. Das Forum steht Dir mit vielen hilfreichen Mitgliedern gern zur Seite. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 23:51
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo30,

Wie einst Du das mit der Krankenkasse ? Die Kinder sind bei mir privat Krankenversichert und ich zahle zusätzlich zum Unterhalt den Beitrag ? Ist das korrekt so ?

Wie komme ich zu den Unterhaltsexperten ?

An meine Frau komme ich und auch die Verwandschaft nicht mehr ran sie hat seit 6 Monaten eine lesbische Beziehung mit Ihrer Chefin. Ist es realistisch aufgrund der Thematik Alkohol die Kinder zugesprochen zu bekommen ?

Mit dem Anwalt ist es so eine Sache.Meine Frau hat ja schon einen Anwalt an den ich mich bisher drangehängt habe.Bekomme aber immer wieder gesagt das ein Anwalt nur die Interessen der Mandantin vertreten kann.Den Anwalt wird meine Frau nicht wechseln.Das tolle an der Geschichte ist das es der Anwalt ist der meine 1. Scheidung durchgezogen hat...den hat sie jetzt durch Ihr Mandat blockiert. Sollich dann einen eigenen Anwalt nehmen ?

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2013 00:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gemini,

bei uns haben manche Mitglieder eine Spezialisierung auf bestimmte Bereiche, wie z.B. Unterhalt. Diese werden sich im Regelfall automatisch in Deinen Beitrag einbringen. Ansonsten kannst Du im Unterforum "Unterhalt" auch noch mal einen speziellen Beitrag dazu eröffnen.

Ist es realistisch aufgrund der Thematik Alkohol die Kinder zugesprochen zu bekommen ?

Ich denke mal hier muss man mehr Details wissen, um eine Einschätzung geben zu können. Generell gebe ich aber zu bedenken, dass die Thematik "ich habe Angst um die Zukunft und will eine einvernehmliche Trennung" und "ich eröffne jetzt mal den Streit um die Kinder" selten so funktionieren wird. Auch hier muss erstmal richtig die Lage sondiert werden, ob wirklich eine Gefahr für das Kindswohl besteht oder nicht.

Zum Thema Anwalt: Die Antwort ist korrekt. Ein Anwalt vertritt immer nur die Interessen seines Mandaten. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit dem Anwalt die Marschrichtung vorzugeben und einen friedlichen Weg zu beschreiten.

Aus meiner Sicht sollte das dann aber auch der Partner anstoßen, der die fianziellen Mittel einbringt. Also Du. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Du über den Tisch gezogen wirst.. Du schreibst selber, dass Du ein Einkommen jenseits der Listung der Düsseldorfer Tabelle hast. Viele Betroffene hier kämpfen hier am Rande des Selbstbehalts von 950 Euro oder mit Einkommen um die 2000 Euro.

Folglich solltest Du schon aus eigen Interesse auf einen eigenen Anwalt zurückgreifen. Wenn beide diese instruieren konstruktiiv an einer einvernehmlichen Scheidung zu arbeiten, sollte dies funktionieren. Zudem braucht ihr am Tag der Scheidung eh zwei Anwälte, wenn ihr es sofort rechtskräftig haben wollt. Auch dafür kann es sich "lohnen" jetzt schon mal die Kontakt zu pflegen - uns sei es nur zur Kontrolle der ausgehandelten Vereinbarungen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 00:28
(@Brainstormer)

Moin Gemini,

ich klinke mich hier mal ein.

Aufgrund der Komplexität eurer wirtschaftlichen Verpflechtungen und deiner überdurchschnittlich guten finanziellen Leistungsfähigkeit, würde ich dir auch dringend raten, einen eigenen Anwalt einzuschalten. Auch wenn es für dich recht harmlos aussieht, so wird der Anwalt deiner Ex ihr sicherlich nicht verheimlichen, in welcher überaus komfortablen Situation sie sich befindet. Das kann bei manchen Frauen Begehrlichkeiten wecken, die man ihnen niemals zugetraut hätte.

Hast du die von Ingo erwähnten TrennungsFAQ schon gelesen? Diese helfen ungemein dabei, die Naivität abzulegen und das solltest du, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 01:18
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brainstormer,

Vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Die Trennungs-FAQ habe ich gelesen..sind sehr gut.

Ich habe dort keine Antworten auf meine Fragen1,2 4 und 8 aus meinem Startbeitrag gefunden.

Kannst Du mir hier weiterhelfen ?

Danke!

Gruss
Gemini77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2013 07:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gemini.

Deine Fragen lassen sich nicht so klar und einfach beantworten.
Salopp würde ich sagen:

1. Ich verdiene über der höchsten Grenze in der Düsseldorfer Tabelle,da heißt es ja der Unterhalt ist je nach Fall zu entscheiden. Wie entscheidet hier ein Gericht ? Wird im Zweifel einfach die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle angenommen ?

Das heißt, dass eben je nach Einzelfall entschieden wird.
Oder nach Lust und Laune des Richters.
Eine Regel gibt es eben nicht.

2. was bedeutet in der Düsseldorfer Tabelle "Bedarfskontrollbetrag"

Dieser Betrag soll dir nach Abzug des KU verbleiben.
Allerdings vor Abzug von EU.

3. Meine Frau trinkt seit einem 3/4 Jahr regelmäßig undin größeren Mengen. Wie stehen meine Chancen wegen den Kindern? ( habe Bilder von leerenund versteckten Flaschen)

Auch das ist keineswegs eine Garantie, dass die Kinder zu dir kommen.
Bevor ein Gericht Kinder der Mutter weg nehmen, wird i.d.R. erstmal intensiv versucht, der Mutter zu helfen.
Andersrum geht das deutlich schneller.

4. Ich arbeite Ja im Außendienst.Hier variiert mein Gehalt doch Mal bis zu 40% jährlich.Wann kann ich den Kindesunterhalt neu festsetzen lassen.

Das ist extrem schwierig.
Schwankendes Einkommen ist für einen beamteten Richter etwas völlig unbekanntes und unglaubwürdiges.
In deren Welt geht Einkommen immer nur nach oben.
Für die ist ein sinkendes Einkommen stets ein Beleg dafür, dass du dich nicht genug anstrengst.

6. Die 3 Kinder aus der 2 Ehe sind bei mir alle privatversichert.Kann ich das unterhaltstechnisch anrechnen lassen ?

Nur wenn dein Selbstbehalt unterschritten wird.
Wenn du Glück hast, schon beim Bedarfskontrollbetrag.

7. Meine Frau nutzt ja momentan das 2.Auto. hier zähle ich momentan die Rate von 600 €.Kann ich das irgendwie anrechnen bzw. Wahrscheinlich wird dann meine Frau sagen dafür verlangt Sie keinen Unterhalt ?

Du kannst und solltest das auf jeden Fall vortragen.
Ob das dann auch berücksichtigt wird steht aber auch in den Sternen.
Na und ob deine Frau sich damit zufrieden gibt ist für uns natürlich erst recht nicht vorhersehbar.

8. ich bin seit 2008 wegen Depressionen in Behandlung und befinde mich aufgrund der momentanen privaten Situation aktuell auch in stationärer Behandlung. Kann ich über ein psychologisches Gutachten das z.B. Bescheinigt das ich in Zukunft aufgrund meiner Erkrankung das bisherige Gehaltsfefüge nicht mehr erreichen kann hier war bezüglich des Kindunterhaltes erreichen?

Auch hier ist es extrem unwahrscheinlich, dass du so einfach vom Haken kommst.

Viel wahrscheinlicher ist es, dass der Richter das einen eigenen Gutachter beauftragt (natürlich auf deine Kosten) der ihm bestätigt, dass das alles nur Drückebergerei bzw. temporäre Probleme wegen der Trennung.

Du kannst davon ausgehen, dass solange bei dir etwas zu holen ist, dieses auch geholt wird.
Einen so dicken Fisch wie dich, lässt die Justiz nicht so leicht vom Haken.

Mir sagte mein Anwaltskumpel auch gleich zu Anfang:
"Nimm soviel du tragen kannst und lauf so schnell und so weit du kannst!"


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 09:33
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Na, das lohnt sich für die Scheidungsindustrie mal richtig. Hol dir unbedingt nen erstklassigen Anwalt.

Hätte auch paar Fragen:
Was zahlst du denn pro Monat für die PKV der 3 Kinder?
Wohnst du noch zusammen mit deiner Frau im gemeinsamen Haus?
Wie habt ihr die Betreuung der Kinder organisiert?

Ich würde gern mal überschlagen, was du un KU/TU zahlen müsstest. Ich glaube nicht, dass dir da was "geschenkt" wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 09:44
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

Vielen Dank für Deine Infos...

Habe noch eine Frage zu Punkt 2 "Bedarfskontrollbetrag"...DuSchreibst das ist der Betrag der mir bleiben darf nach Abzug des KU. Von diesem Rest Betrag muss ich dann meine ganzen Kosten bezahlen ? Oder kann ich Kosten wie Leasing Geschäftsauto etc. Vorher abrechnen...

Danke!

Gruss
Gemini 77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2013 11:18
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oceanborn,

Vielen Dank für Deine Meldung.

Hier die Antworten zu Deinen Fragen:

1. Ich zahle mtl. 410€ für die KV der Kinder, davon bekomme ich Arbeitgeberzuschuss von insgesamt ca.90 €.

2. ja wir wohnen noch gemeinsam im Haus wobei Sie wohl zum 01.03. eine Wohnung gefunden hat und dann mit den Kindern ausziehen wird. Hier stellt sich natürlich die Frage was machen wir/ich mit dem Haus. Aufgrund dessen das die Darlehen erst 5 Jahre laufen entstehen durch Vorfälligkeitsentschädigung und Minderertrag Kaufpreis Haus-Finanzierung ziemlich genau 50.000 € Schulden. Würden die dann wahrscheinlich 50/50 geteilt ?.
Alternative wäre das ich das Haus übernehme und die Einliegerwohnung vermiete bzw. Auch versuche parallel eine Umschuldung auf das jetzige Zinsniveau hinzubekommen.

3. Die Betreuung der Kinder übernimmt Sie..ich kann bisher laut Ihrer Aussage die Kinder so oft sehen wie ich will, hab aber nichts schriftliches.

Was brauchst Du für Daten für Überschlag des Unterhaltes ?

Gruss Gemii77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2013 11:33




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

Habe noch eine Frage zu Punkt 2 "Bedarfskontrollbetrag"... Du Schreibst das ist der Betrag der mir bleiben darf nach Abzug des KU. Von diesem Rest Betrag muss ich dann meine ganzen Kosten bezahlen ? Oder kann ich Kosten wie Leasing Geschäftsauto etc. Vorher abrechnen...

Zuerst wird Dein Einkommen bereinigt (d.h. berufsbedingte Aufwände sind vorab abzuziehen).
Dass das geleaste Geschäftsauto hierbei Berücksichtigung findet, wage ich zu bezweifeln (es sei denn, es existieren irgendwelche arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, ein bestimmtes Auto zu fahren).
Grundsätzlich sind für die Kontrollrechnnung mit Bedarfskontrollbetrag nach meinem Verständnis aber alle Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen (d.h. ggf. auch Verpflichtungen gegenüber Ex).
Allerdings schliessen einige OLGs (Oberlandesgerichte) diese Kontrollrechnung von vornherein aus.

Bei stark schwankenden Einkommen solltest Du zunächst (analog Vorgehensweise bei Selbständigen) vom Mittel der letzten 3 Jahre ausgehen (analog Beppo steht auf einem anderen Blatt, ob ein Richter dieses auch so tut).

Ggf. geben die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Dich zuständigen OLGs etwas mehr Aufschluss.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 12:31
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Gemini,
zum Haus/Hausverkauf:
Ich schätze die VFE (Vorfälligkeitsentschädigung) wird ein richtig dicker Brocken werden, 10 - 20 T Euro kommen schnell zusammen.

Möglichkeit 1: Haus bestmöglich verkloppen, in eurer Situation wird von der Hausbank evtl. ein Treuhandkonto eingerichtet werden (ist günstiger als Notar-Treuhandkonto).
Hauserlös minus Darlehenrest minus VFE minus Energieausweiskosten (falls noch nicht erstellt) minus Grundschuldenlöschung (wenn diese der Käufer nicht übernimmt) minus Treuhandkontogebühren = effektiver 'Erlös', der (da beide im Grundbuch stehen) zu teilen ist.
Großer Vorteil: Keine Streiterei um den Hauswert mehr möglich.

Möglichkeit 2: Haus komplett vermieten, um VFE zu sparen und selber günstiger in Miete zu wohnen. Kann sich rechnen, das musst du entscheiden. Stichwort Wohnvorteil, ersparte Miete, Tilgung als Altersvorsorge (unselbstständig bis 4% vom Brutto anrechenbar). Würde ich persönlich mir gut überlegen...

Möglichkeit 3: Im Haus wohnen bleiben, evtl. in die Einliegerwohnung gehen, um die Mieteinnahmen zu optimieren. Auch hier obacht, das muss alles genau kalkuliert werden.

Bei Nr. 2 und 3: Stolperstein Hauswert und die eventuelle Auszahlung an die DEF.

Gruß Fischkopf


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 12:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

mal eine grundsätzliche Frage aufgrund von

Wir haben einen gemeinsamen Sohn (3 Jahre alt) und ich habe weil es meiner Frau wichtig war Ihre beiden Töchter (15 und 12 Jahre alt) aus Ihrer ersten Ehe adoptiert
[...]
MeineFrau verzichtet bisher komplett auf Ihren Unterhalt und möchte nur den Unterhalt für die Kinder.

Nachdem Du durch die Adoption alle Pflichten eines Vaters auf Dich genommen hast (weit über eine reine Unterhaltspflicht hinaus): Es ist nicht in Stein gemeisselt, dass Kinder bei ihren Müttern leben müssten. Ist es denn auch eine Option, dass eines oder mehrere Kinder in Deinem Haushalt leben? Was würden speziell die beiden Älteren wollen?

Die Alkohol-Kiste würde ich dafür allerdings zu lassen; so etwas artet im Rahmen von Trennungs-Auseinandersetzungen leicht zu Schlammschlachten aus, auch in anderen jetzt zu klärenden Bereichen. Zum einen ist der (auch übermässige) Konsum von Alkohol nicht verboten; zum anderen kannst Du ihn nicht gerichtsfest beweisen. "Bilder von leeren und versteckten Flaschen" sind kein Beweis für irgendwas - ausser für die Existenz von leeren Flaschen. Wer sie geleert hat (und wie schnell) ist darauf nicht zu sehen. Umgekehrt könnte Deine DEF aber ganz schnell Deine Depressionen thematisieren und Dich deshalb als gefährlich für die Kinder darstellen. Oder andeuten, dass sie auf Deinem PC schon mal seltsame Fotos gesehen hätte.

Es gibt für alles sachliche und friedliche Lösungen. Es müssen sie allerdings auch beide finden wollen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 14:09
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille007,

Danke für Deinen Beitrag.

Die 2 älteren Mädels sind sehr mit der Mutter verwurzelt da ich ja auch nicht der leibliche Papa bin.Ich bin zwar immer für Sie da gewesen und werde es auch weiterhin sein die 2 werden aber sicherlich mit zur Mutter gehen.

Zu Ihrem leiblichen Papa besteht seit 8 Jahren keinerlei Kontakt mehr.

Gruss
Gemini77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2013 16:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

Die 2 älteren Mädels sind sehr mit der Mutter verwurzelt da ich ja auch nicht der leibliche Papa bin.Ich bin zwar immer für Sie da gewesen und werde es auch weiterhin sein die 2 werden aber sicherlich mit zur Mutter gehen.

Zu Ihrem leiblichen Papa besteht seit 8 Jahren keinerlei Kontakt mehr.

wenn die Mädels das selbst so wollen und/oder es sachliche Gründe dafür gibt, ist das ja auch ok. Umso mehr stellt sich dann allerdings die Frage, was das Thematisieren der Trinkgewohnheiten Deiner DEF bringen sollte: Schuldfragen werden bei Scheidungen schon seit 1977 nicht mehr erörtert, und Unterhaltsrabatt bekommt man bei Fehlverhalten des Ex-Partners auch nicht.

Also: Haltet Euch an die Fakten und versucht, das möglichst einvernehmlich über die Bühne zu bringen. Vielleicht googelst Du mal nach dem Begriff "notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung". Speziell in Fällen, in denen ein bisschen was zu verteilen ist, spart ein solcher "nachehelicher Ehevertrag" eine Menge Zeit, Geld und Nerven.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2013 16:40
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich hab hier mal eine rein emotionale Frage:

Ich bin bisher sowohl finanziell als auch sonst immer der Kindesmutter entgegengekommen. Wir haben bisher eine Trennungsvereinbarung geschlossen die bis zu Ihrem Auszug aus unserem Haus gilt.

Jetzt wo die endgültigen Themen anstehen benimmt Sie sich total abwertend mir gegenüber beschimpft mich und sagt sie macht mich fertig.

Ich versuche immer wieder bestimmte Themen gütlich mit Ihr zu klären aber entweder ich bekomme gar keine Antwort oder ich höre immer nur was Ihr gesetzlich zusteht.

Weiss einfach nicht mehr weiter und wie ich mich verhalten soll. Sol ich mir einen Anwalt nehmen und im Rahmen meiner Möglichkeiten voll dagegen "schießen". ?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. Lösungen gefunden ?

Gruss

gemini77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2013 00:15
(@Brainstormer)

Moin Gemini,

hast du die TrennungsFAQ tatsächlich gelesen?
Natürlich nimmst du dir einen eigenen Anwalt oder willst du dich komplett über den Tisch ziehen lassen?

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 00:26
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert


Doppelpost gelöscht.
Ich hoffe, ich habe jetzt die Fäden wieder einigermaßen zusammen gestrickt.
Bitte nicht dieselbe Diskussion in 2 Fäden gleichzeitig starten!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2013 00:33
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Moin Gemini,

Ich denke von diesem Thema können hier einige ein Lied singen... Ich ebenfalls  🙂

Es ist durchaus verständlich, wenn (gerade nach der Trennung) die Emotionen hoch kochen.
Ich war da lange Zeit genauso gestrickt und bin auf die "Attacken" meiner hEXe eingegangen.
Mittlerweile sehe ich es jedoch gelassen und nehme ihr so den Wind aus den Segeln.
Ich habe mich auch sehr lange darum bemüht, alles gütlich regeln zu wollen. Habe SMS und Mails geschrieben, weil zwischen hEXe und mir ein normales Gespräch nicht möglich gewesen war (und ist).
Oftmals kamen wilde Unterstellungen auf die ich dann natürlich auch eingegangen bin.

Inzwischen schreibe ich ihr sachlich und ignoriere Drohungen und und ihr "subtile" Art zu schreiben. Ich tausche mit ihr sachlich Informationen aus, wenn es um "Euli" geht. Ein weiterer Kontakt ist nicht gewünscht. Weder von meiner noch von ihrer Seite aus. hEXe versucht zwar immer wieder mal mich zu provozieren und ist ganz verdutzt, dass es nicht mehr klappt.
Wenn Deine Ex Dir erzählt, was ihr alles rechtlich zusteht, lehn Dich zurück und warte was kommt.
Wenn was kommt hast Du immer noch genug Zeit um darauf zu reagieren.
Mein Tipp, entspann Dich und schnapp nicht nach jedem Stöckchen das sie Dir hinhält. Das entspannt die Situation ganz ungemein. Für Dich auf jeden Fall.

Gruß

Ole


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 00:48
(@Brainstormer)

Moin Gemini,

auch hier nochmal: Deine Ex will nur dein Bestes - nämlich dein Geld - und du lässt sie auch noch die Regeln bestimmen? Wach auf und such dir einen gescheiten Anwalt.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 00:54




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