Hallo Thoralf,
um nochmal darauf zurückzukommen, ob und wie man Urteile anderer Fälle im eigenen Fall verwenden kann:
selbst wenn es so ein Urteil gibt, ist kein deutsches Gericht verpflichtet, in Deinem Fall genauso zu urteilen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man nur ein (vermeintlich) passendes Urteil finden müsse - und schon blibe einem Gericht gar nichts anderes mehr übrig als im eigenen Sinne zu entscheiden.
Es wäre natürlich keine besonders intelligente Idee, dem eigenen Richter so ein Urteil unter die Nase zu halten und ihn aufzufordern, doch bitteschön genau so zu entscheiden - aber es ist durchaus vernünftig, sich solche Urteile genau anzusehen, und dann die Argumentation im eigenen Fall, wenn es denn passt, so ähnlich aufzubauen. Diese eigene Argumentation kann man dann m.E. durchaus sinnvoll mit einem dezenten Hinweis auf die bestehende Rechtssprechung unterfüttern.
Die andere Baustelle, auf der "fremde" Urteile manchmal gelegen kommen, sind Warnschüsse vor den Bug einer gar zu störrischen KM. Wenn die Dame sich also benommen hat wie das Nashorn im Porzellanladen, dann mag es für eine anschließende Diskussion in einer etwas ruhigeren Stunde durchaus nützlich sein, auf ein Urteil zu verweisen, in dem eine KM für ein vergleichbares Verhalten mit diesen oder jenen Sanktionen belegt wurde. Dies erzählst du selbstverständlich mit dem süffisanten Nachsatz, wie sehr dir an einer friedlichen Beilegung der Angelegenheit liegt, damit ihr euch niemals wegen derart unfeiner Geschichten vor Gericht wiedersehen müsst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Es ist noch Januar und das berechtigt - wenn auch berufsstressbedingt mit ziemlicher Verspätung - der ganzen Forumsgemeinde noch die besten Wünsche für 2014 mit auf den Weg zu geben. Allen hier schreibenden Aktivisten einen ausdrücklichen Dank für stetigen Rat! Möge Euch die Laune zum Helfen auch 2014 nicht ausgehen.
Besonders viel Kraft und Energie wünsche ich aber all den Vätern, die es mit besonders bösartigen Exemplaren von Kindesbesitzerinnen zu tun haben. Ja, Ihr steht in diesem Lande noch auf verlorenem Posten. Aber trotzdem lohnt es, zu kämpfen. Denn wenn sich nicht stetig zur Wehr gesetzt wird, wird sich im hiesigen Familienrecht niemals etwas ändern. Von daher können auch persönliche Niederlagen langfristig den Weg zum Erfolg der Allgemeinheit ebnen.
Ich persönlich freue mich, dass es mein zuständiges Familiengericht nach nur sieben Monaten Verweildauer geschafft hat, der Gegenseite meinen Scheidungsantrag zuzustellen. In grenzenloser Euphorie hoffe ich nun auf Eröffnung des Scheidungsverfahrens noch in 2014 oder 2015, spätestens aber in 2016. 😉
Schön wird es bei den verhärteten Fronten aber nicht werden. Im Hinblick auf die Verwirkung oder Begrenzung von Unterhaltsansprüchen, werde ich zu beweisen versuchen, mit welch hartnäckiger Bösartigkeit mir die Kindesmutter unsere Kinder stetig entfremdet und gegen mich manipuliert hat, bis hin zu der Anstiftung zur Behauptung des sexuellen Missbrauchs. Der mir dadurch zugefügte mentale Schaden ist erheblich. Das Ganze wird die Gesamtstimmung nicht heben. Mit rücksichtsvoll und fair brauche ich es aber bei dieser gewissenlosen Verbrecherin nicht mehr zu versuchen. Da durfte ich ja nun erfahren, wie das endet.
VG.
Hallo Interessierte,
die Gegenseite hat mir nun im Hinblick auf eine außergerichtliche Neuregelung der Unterhaltsvereinbarungen ihre Forderungen überstellt.
Unterm Strich sieht es konkret so aus, dass mir vom monatlichen Nettoeinkommen abzgl. anerkannter berufsbedingter Kosten, Altersvorsorge, nicht anerkannter Kreditabzahlungen und Rückzahlungen für Verfahrenskostenhilfe, das Ganze unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils des Firmenwagens, dazu vermindert um Kindesunterhalt und Ehegattentrennungsunterhalt zunächst ein monatlicher Restbetrag von 823 Euro verbleiben würde.
Dieser Betrag vermindert sich noch um berufsbedingte Kosten, die als solche nicht im entsprechenden, also tatsächlichen, Umfang berücksichtigt sind. Diese Kosten machen noch einmal weitere rund 80 Euro aus. Unberücksichtigt blieben ebenfalls eventuelle Kosten des Umgangs (z. B. Vorhaltung eines Kinderzimmers für Übernachtungen/ Distanz zu den Kindern reichlich 200 Km einfache Strecke/ Umgang findet aufgrund KM nicht statt).
Ex und die beiden Kinder (17, 12) würden bei knapp 2.400 Euro monatlich rauskommen. Unterhalt + Kindergeld + Zuverdienst Ex.
Ich bin jetzt hin und her gerissen.
Soll ich nachgeben und versuchen mit dem Geld hinzukommen? Ich habe eine vom Arbeitgeber vorgegebene Wohnortpräsenz in Braunschweig, wer die Mietpreise in Braunschweig kennt, weiß wie eng das finanziell ist. Allerdings würde ich die massiven Kosten eines Rechtstreites sparen.
Oder soll ich erneut einen Rechtsstreit riskieren, vielleicht verlieren oder zwar etwas besser aus der Sache rauskommen, dann aber ein paar Tausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten an der Backe kleben haben, also unterm Strich so oder so keine Verbesserung. Aber wenigstens das Gefühl, mich nicht kampflos ergeben zu haben. Alternative für den schlimmsten denkbaren Ausgang wäre ja immer noch der sorgenfreie Wechsel vom Job direkt in ALG2 lebenslang und Auflaufen lassen aller Schulden. Mit diesem Status ALG2 hätte ich für mich selbst auch überhaupt kein Problem.
Wozu würdet Ihr raten? Bitte keine Verweise auf fiktive Selbstbehalte, die sowieso nichts nützen, wenn der Richter Schulden nicht ehebedingt anerkennt, berufsbedingte Kosten nicht im tatsächlichen Umfang berücksichtigt, dem aufgezwungenen Firmen-PKW für die Tätigkeit im Außendienst gnadenlos als zusätzlichen geldwerten Vorteil reindrückt usw. usw. usw.
Die Zahlen sind wie oben genannt.
Sich kampflos fügen? Kämpfen?
(Eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung im Sinne eines Kompromiss ist ausgeschlossen, da Gegenseite stets die kompletten Forderungen erfüllt haben möchte oder eben klagt.)
Viele Grüße.
Moin Thoralf,
die Gegenseite hat mir nun im Hinblick auf eine außergerichtliche Neuregelung der Unterhaltsvereinbarungen ihre Forderungen überstellt.
Soll diese in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?
Unterm Strich sieht es konkret so aus, dass mir vom monatlichen Nettoeinkommen [...] zunächst ein monatlicher Restbetrag von 823 Euro verbleiben würde.
Ex und die beiden Kinder (17, 12) würden bei knapp 2.400 Euro monatlich rauskommen.
[...]
Soll ich nachgeben und versuchen mit dem Geld hinzukommen?
Wenn ihr euch einvernehmlich einigt, dann sollte es ja ein Kompriss sein, in dem jede Seite Zugeständnisse macht.
Wenn die Gegenseite nun aber auf die maximal mögliche Forderung beharrt, dann halte ich das nicht für den Versuch einer Einigung.
Wie sieht denn deine eigene Rechnung aus, wenn du den für dich ungünstigsten Fall durchspielst?
Welche Meinung vertritt die Gegenseite in Bezug auf die zeitliche Absenkung und/oder Befristung des nachehelichen Unterhalts? Werden Zugeständnisse gemacht?
Oder soll ich erneut einen Rechtsstreit riskieren, vielleicht verlieren oder zwar etwas besser aus der Sache rauskommen, dann aber ein paar Tausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten an der Backe kleben haben, also unterm Strich so oder so keine Verbesserung.
Na ja, da jede Partei vermutlich die eigenen Kosten selbst trägt und auch die Gerichtskosten hälftig geteilt werden, ist die Höherbelastung überschaubar, denn Kosten für deinen RA fallen auch an, wenn dieser an einer außergerichtlichen Einigung (Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung) mitwirkt.
Oder wolltest du das komplett ohne Anwalt durchziehen?
--
Brainstormer
Moin Brainstormer,
noch geht es neben den Kindesunterhalt um Ehegattentrennungsunterhalt.
Vielleicht noch zur besseren Strukturierung:
- Trennungsjahr ist geraume Zeit vorbei
- Scheidungsantrag wurde von mir nach Trennungsjahr vor rund 9 Monaten gestellt und Ende Januar 2014 endlich der Gegenseite zugestellt
- Titel Kindesunterhalt laufen nach wie vor
- Trennungsunterhalt war bis Ende 2013 gerichtlich geregelt (zeitlich begrenzte Verrechnung mit einem Teil der Schulden, die ich im Innenverhältnis allein zu tragen habe) und muss lt. Vereinbarung ab Januar 2014 neu geregelt werden
Darauf bezog sich das Schreiben der Rechtsanwältin der Gegenseite. Es geht also noch nicht um die nachehelichen Dinge.
Ich hatte gehofft, dass dem Familiengericht neun Monate reichen, um einen Termin zur Eröffnung des Scheidungsverfahrens zu finden bzw. bekannt zu geben. Das war natürlich Pustekuchen.
Problem:
Wenn ich der Gegenseite jetzt widerspreche, wird es zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren kommen. Dabei wird eine Entscheidung getroffen, die dann aber nur für die Zeit des eventuellen Anspruchs auf Trennungsunterhalt Relevanz hat. Nacheheliche Unterhaltsansprüche werden später sowieso neu verhandelt.
Je nachdem, wie schnell nun eventuell das Scheidungsverfahren kommt, lohnen sich die Kosten für einen Rechtsstreit bzgl. Trennungsunterhalt eventuell nicht und es ist insgesamt billiger, den Forderungen einfach nachzugeben und den eigenen Mindestlebensbedarf durch die Aufnahme neuer Kredite sicher zustellen.
Die Kehrseite, zahle ich aber widerspruchslos und die Scheidung dauert noch ewig, dann schieße ich mich selbst ins Knie.
Insgesamt sowieso unsicher ist die Entscheidung des Richters. Ich bin mittlerweile an dem Punkt - wo ich nur noch willig bin, zu arbeiten - wenn mir zukünftig monatlich tatsächlich mindestens 1.050 Euro verbleiben. Ich arbeite jeden Monat hart im Vertriebsstress und mit rund 250 Stunden monatlich auch sehr viel und den Betrag möchte ich einfach haben und zwar in echt und nicht nur auf dem Papier mit schön gerechneten rein theoretischen Wünsch-Dir-was-Zahlen.
Ex und Kinder müssten in dem Fall dann etwas kürzer treten, würden im Osten mit offiziell dann insgesamt knapp 2.200 Euro trotzdem noch sehr anständig über die Runden kommen.
Hi Thoralf,
Insgesamt sowieso unsicher ist die Entscheidung des Richters. Ich bin mittlerweile an dem Punkt - wo ich nur noch willig bin, zu arbeiten - wenn mir zukünftig monatlich tatsächlich mindestens 1.050 Euro verbleiben.
Mir ist nicht ganz klar, wie du auf die Zahl von 1.050 Euro kommst. Dein Selbstbehalt gegenüber der Ex beträgt inzwischen 1.100 Euro (siehe Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt B, Punkt IV), und demzufolge sollten dir sogar mindestens 1.100 Euro bleiben ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Thoralf,
Wenn ich der Gegenseite jetzt widerspreche, wird es zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren kommen. Dabei wird eine Entscheidung getroffen, die dann aber nur für die Zeit des eventuellen Anspruchs auf Trennungsunterhalt Relevanz hat. Nacheheliche Unterhaltsansprüche werden später sowieso neu verhandelt.
Könntest du nicht den Trennungsunterhalt in einer für dich akzeptablen Höhe titulieren lassen?
Der Streitwert und die damit verbundenen Kosten berechnen sich dann ggf. nur aus dem strittigen Betrag.
--
Brainstormer
Hi Thoralf,
Mir ist nicht ganz klar, wie du auf die Zahl von 1.050 Euro kommst. Dein Selbstbehalt gegenüber der Ex beträgt inzwischen 1.100 Euro (siehe Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt B, Punkt IV), und demzufolge sollten dir sogar mindestens 1.100 Euro bleiben ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Hallo Malachit,
die 1.050 Euro sind ein Betrag den ich mindestens für mich monatlich benötige zur Abdeckung von Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon, Nahrung, Drogeriewaren, Kleidung usw.
Mein aktueller Selbstbehalt ist auf em Papier sogar mit 1.300 Euro belassen, was ja in sich toll klingt.
Der Haken liegt aber in folgenden Punkten:
(1) Es bestehen Darlehensverbindlichkeiten. Ich komme aus dem Alleinverdienermodell und da hat die Kohle nicht immer gereicht. Das ist alles Vergangenheit, aber der entscheidende Punkt ist, dass ich diese Verbindlichkeiten allein unterzeichnet habe. Ex stellte sich dann vor Gericht hin, behauptete, sie wüsste von keinen Darlehen. Und ihre Anwältin forderte, nicht einen einzigen Cent Tilgung als Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens anzuerkennen. Der Richter hat das anders gesehen und es zugelassen, die gute Hälfte der Schulden als Minderung anzuerkennen. Damit kam er mir entgegen, hat mich aber auf der anderen knappen Hälfte sitzen gelassen, die ich dann aus meinem Selbstbehalt bedienen musste.
(2) Die Anerkennung der berufsbedingten Kosten erfolgte und erfolgt nicht im vollen Umfang. Trotz Bestätigungsschreiben vom Arbeitgeber über für die Einkommenserzielung notwendige Voraussetzungen wurde ich hier beschnitten und muss die nicht anerkannte Differenz ebenfalls aus meinem Selbstbehalt tragen.
(3) Ich bin im Außendienst und nutze einen Firmen-PKW mit 1% Versteuerung. Ich habe keine Möglichkeit auf Auswahl des Fahrzeugtyps und mein Arbeitgeber schließt die Fahrtenbuchvariante schriftlich aus. Bei dem PKW handelt es sich um einen 3er BMW. Der Richter behandelt diese Situation nun so, dass dies ein fetter Mehrwert wäre. Wer wie ich 1,90 Meter groß ist und jeden Tag mindestens 5 Stunden im Auto sitzt, wird das im Hinblick auf einen 3er BMW sehr relativieren. Ich weiß auch nicht, was der Richter für angemessen hält, um im Jahr beruflich 70.000 Kilometer wegzuschrubben. Obwohl ich mit privat geführten Fahrtenbuch nachweisen konnte und kann, dass ich das Fahrzeug kaum privat nutze und ich mir bei meinem verbleibenden Resteinkommen auch niemals so ein Fahrzeug privat halten würde, hat der Richter zur Grundlage genommen, welche Kosten ich hätte, wenn ich einen 3er BMW privat fahren würde. Dieser „Mehrwert“ über die 1% Versteuerung hinaus wird ebenfalls aus meinem SB getragen. Der Richter wörtlich zu mir: „Es ist doch ihr Pech, wenn Sie das Auto privat nicht nutzen, sie könnten doch mehr fahren!“
(4) Ich habe eine im Arbeitsvertrag vorgeschriebene Wohnortresidenz in Braunschweig. Wer sich mit der Mietentwicklung in Braunschweig auskennt, weiß um die Lächerlichkeit von 360 Euro Mietanteil im Selbstbehalt. Ich wohne sehr ländlich an der Peripherie und keineswegs gehoben. In Braunschweig ist der Regelsatz Mietkosten (Kaltmiete, kalte Betriebskosten, Fernwärme) für ALG2 Empfänger auf einer angemessenen Wohnfläche bereits mit 460 Euro angesiedelt. Nimmt man den durchschnittlichen Mietspiegel bei einer Wohngröße von 50m2 liegt man sogar bei 475 Euro. Diese Mietmehrkosten wurden mir bisher nicht anerkannt.
Ebenso wenig anerkannt wurde die Vorhaltung eines Kinderzimmers für den Umgang. Ex ist mit den Kindern 200 Kilometer weggezogen, die Distanz wurde also nicht von mir geschaffen. In Anbetracht desssen, dass mir die Kurze unter der Beschuldigung sexueller Belästigung (u. a. „Kind muss mit im Schlafzimmer schlafen“) weggenommen wurde, ist ein separates Zimmer unabdingbar, auch wenn derzeit kein Umgang stattfindet, ich mich aber nach wie vor um selbigen bemühe.
(5) Letzendlich muss ich mitllerweile monatlich auch 90 Euro VKH Rückzahlung abdrücken.
Mein realer Selbsbehalt hat also nichts mit dem theoretisch eingehaltenen Papierselbstbehalt zu tun.
Moin Thoralf,
Könntest du nicht den Trennungsunterhalt in einer für dich akzeptablen Höhe titulieren lassen?
Der Streitwert und die damit verbundenen Kosten berechnen sich dann ggf. nur aus dem strittigen Betrag.--
Brainstormer
Darüber werde ich nachdenken!
Danke Euch Beiden.
Moin Thoralf,
der Webfehler liegt nicht bei den bösen Familiengerichten, sondern bei Eurer ehelichen Rollenverteilung. Das hier:
Ich, männlich, 40 Jahre, noch verheiratet (seit 13 Jahre verheiratet, seit 20 Jahre zusammen), zwei Töchter (16 und 11). Klassisches Alleinverdienermodell.
war schon zu Ehezeiten auf Kante gestrickt; da durfte nichts passieren. Dazu noch Schulden. Wenn man davon mit ungünstigerer Steuerklasse zwei Haushalte finanzieren will, wird es naturgemäss eng, denn man kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Die Lösung - auch wenn sie heute nicht mehr hilft - wäre gewesen, dass Deine Ex spätestens ab Schuleintritt des jüngeren Kindes ebenfalls zum Familieneinkommen beiträgt. Du wirst diesem Thema noch einmal begegnen, wenn es um die Aufteilung Eurer Rentenanwartschaften geht. Eure kapitalen Fehler fallen Euch zwar erst jetzt auf die Füsse, aber gemacht habt Ihr sie bereits vor vielen Jahren.
Schlecht bedient bist Du unter diesen Voraussetzungen mit
Es wurde der Vergleich dahingehend geschlossen, dass ich für die Kinder bis einschließlich Juli 2013 Düsseldorf, Stufe 1, zahle. Ab August dann Düsseldorf, Stufe 2 (da dann theoretisch einer der Kredite ausgelaufen ist.)
KEINEN TRENNUNGSUNTERHALT bis Jahresende![...]
Ex arbeitet jetzt voll und hat mit neuer Steuerklasse 800 Euro im Monat. Für die beiden Kinder inkl. Kindergeld 974 Euro. Kommt man meiner Meinung nach ohne soziale Not über die Runden und ab August ist es noch ein Hunderter mehr.
jedenfalls nicht!
Deine Ex und die Kinder haben in ihrem 3-Personen-Haushalt knapp 1.800 EUR (=600 EUR pro Person) zur Verfügung. Wenn man damit "ohne Not über die Runden kommt", solltest Du über Deine 1.050 EUR im Monat
die 1.050 Euro sind ein Betrag den ich mindestens für mich monatlich benötige zur Abdeckung von Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon, Nahrung, Drogeriewaren, Kleidung usw.
eigentlich nicht meckern, oder?
Die Annahme, dass Kinder weniger kosten als Erwachsene ist genauso irrig wie der Glaube, Kinderschuhe seien viel billiger als die für Erwachsene, weil man ja viel weniger Material braucht...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mensch Martin,
Du hast es mir ja nun schon 25 Mal erklärt, dass ich die Situation in der Vergangenheit selbst verschuldet habe, da ich aus dem Alleinverdienermodell komme. Diese Vergangenheit wird sich auch mit den nächsten 25 Erklärungen nicht ändern lassen.
Warum mir aber deshalb nicht der angemessene Selbstbehalt zustehen soll, der anderen Unterhaltspflichtigen auch zusteht, erschließt sich mir dadurch trotzdem nicht. Der Logik, einmal Alleinverdiener gewesen zu sein, begräbt automatisch den Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben in Zukunft, möchte ich einfach nicht folgen.
Du magst ja mit all Deinen Meinungen richtig liegen, aber am Kernthema des Selbstbehaltes laufen diese gerade meilenweit vorbei. Es sei denn, es gibt eine neue, mir noch unbekannte Regelung, dass sich der Selbstbehalt nun nach dem vorhergehenden Lebensmodell ausrichtet.
Im übrigen hatte Ex bereits ab Mitte 2013 1.075 Euro für die beiden Kinder zur Verfügung und verdient selbst mittlerweile 950 Euro netto. Ja, und mit 2.025 Euro kannst Du im Osten sogar sehr gut über die Runden kommen. Ich hatte in dieser Zeit übrigens effektiv 700 Euro tatsächlichen monatlichen Selbstbehalt. Soviel zum Thema "gut bedient sein".
Natürlich kosten Kinder weniger als Erwachsene, sogar deutlich weniger! Der Unterschied entsteht allein schon mit den Mietkosten. Nicht volljährige Kinder wohnen regelmäßig bei einem Elternteil, der hierdurch entstehende Mehrbedarf an Wohnraum beträgt ein Kinderzimmer, dass macht inkl. der Nebenkosten maximal 150 Euro aus, eher deutlich weniger, da größere Wohnungen günstigere n2-Preise haben als die begehrten kleinen Butzen. Das ist weniger als ein Drittel von dem, was ein Erwachsener für Mietzahlungen mindestens aufbringen muss.
Solche "Kleinigkeiten" wie der Umstand, dass nicht volljährige Kinder auch regelmäßig keine Gerichts- oder Anwaltskosten bzw. alternativ VKH-Rückzahlung leisten müssen, lasse ich mal außen vor. Genau wie den häufig beobachteten Umstand, dass nicht volljährige Kinder keinen eigenen PKW unterhalten. Die Liste ließe sich noch erheblich verlängern ... Im übrigen brauchen drei Leute in einem Raum auch nicht automatisch die dreifachen Heizkosten.
Und ganz ehrlich, wenn Du das bestreiten magst, dann hat das für mich schon den Anstrich von Polemik und nicht mehr den Charakter einer ernsthaften Diskussion.
Du hast echt was auf den Kasten, ehrlich. Du weißt viel über Familienrecht und das ist hilfreich. Aber Deine stetige "Friss-oder-stirb-doch" Empfehlung für Leute wie mich, nerven gewaltig. Bei mir kommt diese Art arrogant an. 4 von 5 Männern in meiner Situation, hätten schon in den Sack gehauen und sich im ALG2 einquartiert. Ich nicht und deshalb muss ich mich auch nicht so angehen lassen.
Moin Thoralf,
Du hast es mir ja nun schon 25 Mal erklärt, dass ich die Situation in der Vergangenheit selbst verschuldet habe, da ich aus dem Alleinverdienermodell komme. Diese Vergangenheit wird sich auch mit den nächsten 25 Erklärungen nicht ändern lassen.
ich habe das genau ein einziges Mal getan, nämlich HIER vor etwa 10 Monaten. Nachdem Du seither offenbar nicht weitergekommen bist - zumindest beklagst Du heute dieselben Sachverhalte wie damals - habe ich es wiederholt. Was erwartest Du denn von einem Internet-Forum? Eine Wunschantwort von der Sorte "sollen die Alte und die Kinder doch verhungern!"?
Warum mir aber deshalb nicht der angemessene Selbstbehalt zustehen soll, der anderen Unterhaltspflichtigen auch zusteht, erschließt sich mir dadurch trotzdem nicht.
unter anderem, weil Du blöderweise einen Firmenwagen benutzen und dessen Privatnutzung versteuern musst. Sinnvollerweise macht der Gesetzgeber nicht für jeden denkbaren Einzelfall und jede Eventualität ein eigenes Gesetz.
Der Logik, einmal Alleinverdiener gewesen zu sein, begräbt automatisch den Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben in Zukunft, möchte ich einfach nicht folgen.
Du bist doch gar nicht mehr Alleinverdiener; Deine Ex arbeitet mittlerweile und Du bezahlst nicht einmal Trennungsunterhalt. Und auch wenn Dir am deutschen Familienrecht etwas unlogisch erscheint, ist es nicht die Aufgabe dieses Forums, ein Dir persönlich genehmes Familienrecht zu basteln. Wenn Du Veränderungen möchtest: Besprich Dich mit dem Bundestagsabgeordneten Deines Vertrauens oder dem Bundesjustizminister, organisiere Petitionen und Demonstrationen. In Internet-Foren herumjammern ändert nicht das Geringste.
Natürlich kosten Kinder weniger als Erwachsene, sogar deutlich weniger! Der Unterschied entsteht allein schon mit den Mietkosten. Nicht volljährige Kinder wohnen regelmäßig bei einem Elternteil, der hierdurch entstehende Mehrbedarf an Wohnraum beträgt ein Kinderzimmer, dass macht inkl. der Nebenkosten maximal 150 Euro aus, eher deutlich weniger, da größere Wohnungen günstigere n2-Preise haben als die begehrten kleinen Butzen.
[...]
Solche "Kleinigkeiten" wie der Umstand, dass nicht volljährige Kinder auch regelmäßig keine Gerichts- oder Anwaltskosten bzw. alternativ VKH-Rückzahlung leisten müssen, lasse ich mal außen vor. Genau wie den häufig beobachteten Umstand, dass nicht volljährige Kinder keinen eigenen PKW unterhalten. Die Liste ließe sich noch erheblich verlängern ... Im übrigen brauchen drei Leute in einem Raum auch nicht automatisch die dreifachen Heizkosten.Und ganz ehrlich, wenn Du das bestreiten magst, dann hat das für mich schon den Anstrich von Polemik und nicht mehr den Charakter einer ernsthaften Diskussion.
das hat nichts mit dem Umstand zu tun, dass es sich um Kinder handelt, sondern mit der Ökonomie des gemeinsamen Wirtschaftens: Ausnahmslos JEDER 3-Personen-Haushalt ist pro Nase wirtschaftlicher als ein 1-Personen-Haushalt. Aber es hindert Dich ja niemand daran, in eine WG zu ziehen und für Deine beruflichen Fahrten zahlende Beifahrer mitzunehmen.
Du hast echt was auf den Kasten, ehrlich. Du weißt viel über Familienrecht und das ist hilfreich. Aber Deine stetige "Friss-oder-stirb-doch" Empfehlung für Leute wie mich, nerven gewaltig.
das hast Du von mir noch nie gelesen. Richtig ist allerdings (und das schreibe ich hier auch), dass das blosse Bejammern von Zuständen diese nicht im Geringsten verändert. Genau das solltest Du nach über zwei Jahren im Thema Familienrecht und einem Jahr in diesem Forum aber eigentlich längst selbst bemerkt haben. Deshalb noch einmal die konkrete Frage: Was genau erwartest Du von diesem Forum? Eine schriftliche Bestätigung, dass Ex-Frauen gierig und böse sind, Deine Kinder auch mit 100 EUR pro Monat und Nase auskommen könnten und das deutsche Familienrecht ungerecht ist? Selbst wenn Dir das morgen 100 Leute unterschreiben: Was bringt es Dir?
4 von 5 Männern in meiner Situation, hätten schon in den Sack gehauen und sich im ALG2 einquartiert. Ich nicht und deshalb muss ich mich auch nicht so angehen lassen.
hast Du mit irgendwem hier einen Vertrag, welche Wahrheiten man aussprechen darf und welche verschwiegen werden müssen? Das wäre mir neu...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sinnvollerweise macht der Gesetzgeber nicht für jeden denkbaren Einzelfall und jede Eventualität ein eigenes Gesetz.
Richtig. Für die Annahme, dass jemand, der von 1.000,- € lebt, davon mal eben ein paar Hundert € für einen BMW auszugeben hat, und wenn das Restgeld nicht reicht, er diesen Wagen eben mehr nutzen soll, gibt es tatsächlich kein Gesetz.
Das hat sich der Richter ganz alleine, im Rahmen der viel gepriesenen Einzelfallungerechtigkeit aus seinen langen Fingern gesogen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Das hat sich der Richter ganz alleine, im Rahmen der viel gepriesenen Einzelfallungerechtigkeit aus seinen langen Fingern gesogen.
das bestreitet doch gar niemand. Die Frage ist, was sich daran ändert, wenn man es in Internet-Foren beweint. Im richtigen Leben wäre es viel interessanter, mal einen Arbeitsrechtler zu fragen, was einem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich passieren kann, wenn er bei seinem Arbeitgeber statt der teuren 1-Prozent-Regelung auf einer Abrechnung per Fahrtenbuch besteht. Aber klar: Man muss sich schon selbst für die eigenen Ziele einsetzen...
By the way: In Internet-Foren lese ich auch immer wieder, dass irgendwelche Steuerzahler mit ihren Steuern meinen "dicken Geschäftswagen" subventionieren würden. Wird durch fortlaufende Behauptungen auch nicht wahrer. Aber hört sich natürlich toll und klassenkämpferisch an.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Thoralf,
ich hab' nochmal quergelesen und mir ist nicht ganz klar, in welcher Höhe nun Trennungsunterhalt gefordert wird.
Mit der jetzigen Forderung verbleibt dir:
ein monatlicher Restbetrag von 823 Euro
Zuvor verblieben dir ohne TU zahlen zu müssen:
bis einschließlich Juli 800 Euro Selbstbehalt und ab August monatlich 700 Euro Selbstbehalt.
Wie passt das zusammen?
Außerdem: Da die Vorraussetzungen (2.600 Einkommen und 850 € Unterhaltzahlung) bei dir und mir fast identisch sind, ist mir nicht klar, wie es zu dem von dir ermittelten Rest-Einkommen kommt, denn ich habe deutlich mehr über. Und anstelle des geldwerten Vorteils für den Dienstwagen, fallen bei mir eben die Kosten für ein KFZ an (Rate, Benzin, Versicherung, Steuern) was in der Summe ähnlich hoch sein sollte.
Eigentlich kann es doch nur an den von dir zu tragenden Konsumschulden aus der Ehezeit liegen, wobei deine Ex sich durch Wegfall des TUs daran bisher ja auch irgendwie indirekt beteiligt. Für abzuzahlende Verbindlichkeiten kannst du aber nicht das Unterhaltsrecht verantwortlich machen, denn die wären von dir auch abzutragen, wenn du sie jetzt erst gemacht hättest.
--
Brainstormer
Moin Brainstormer,
scheint verquert kompliziert, ist aber in sich ganz einfach. Zum Jahresende sind ein Teil der Schulden getilgt und die nun frei gewordene "Luft" möchte sich Ex als Trennungsunterhalt krallen. Ich dagegen hatte gehofft, jetzt endlich mal in Richtung Selbstbehalt zu steuern.
Was den Selbstbehalt betrifft, da bist Du schnell drunter. Ich habe aktuell 2.500 Euro, davon ziehst Du die berufsbedingten Kosten ab, die Altersvorsorge und den Kindesunterhalt. Dann die mir verbliebenen Darlehensverbindlichkeiten und den eventuell zu entrichtenden Trennungsunterhalt. Darüber hinaus die 90 Euro Rückzahlung für die Verfahrenskostenhilfe.
Was das Auto betrifft, so kannst Du wenigstens wählen, ob Du Dir eines hältst oder nicht. Ich werde dafür abgestraft, diese Wahlmöglichkeit nicht zu haben.
Ja, und Ex wurde indirekt an der Schuldentilgung beteiligt. Allerdings nur an der guten Hälfte, die der Richter anerkannt hat. Der Rest blieb mein Problem und ist es noch, weil ich ihn aus den reduzierten Selbstbehalt heraus einfach nicht bedienen konnte und nicht bedienen kann.
Eine schlüssige Erklärung, warum Ex als Unterhaltsberechtigte bisher und scheinbar auch zukünftig tatsächlich wirtschaftlich deutlich besser gestellt war bzw. auch sein wird als ich in meiner Rolle als Unterhaltspflichtiger, erwächst aber aus keinem dieser Punkte.
hast Du mit irgendwem hier einen Vertrag, welche Wahrheiten man aussprechen darf und welche verschwiegen werden müssen? Das wäre mir neu...
Grüssles
Martin
Nun zauberst Du mir doch noch ein Schmunzeln ins Gesicht, lieber Martin.
Den eigenen Standpunkt als Wahrheit zu manifestieren, das hat was!
Eine ehrfurchtsvolle gute Nacht!
Moin Thoralf,
Was den Selbstbehalt betrifft, da bist Du schnell drunter. Ich habe aktuell 2.500 Euro, davon ziehst Du die berufsbedingten Kosten ab, die Altersvorsorge und den Kindesunterhalt. Dann die mir verbliebenen Darlehensverbindlichkeiten und den eventuell zu entrichtenden Trennungsunterhalt. Darüber hinaus die 90 Euro Rückzahlung für die Verfahrenskostenhilfe.
Ich bin nun wirklich kein Freund von TU/EU. Und wenn die Kohle, aus der die Schulden resultieren, gemeinsam verbraucht wurde, dann wäre es durchaus angemessen von deiner Ex darauf zu verzichten...
Dein jetziges Liquiditätsproblem resultiert aber vor allem aus dem schlechten Wirtschaften während der Ehezeit.
Du musst die Rechnung nun halt hinterher bezahlen, während ich durch vorherigen Verzicht Rücklagen gebildet habe und daraus die Zugewinnausgleichs- und Scheidungskosten tragen konnte.
In der Summe sind die Gesamtkosten für mich vermutlich ähnlich hoch gewesen wie bei dir, nur das ich halt jetzt etwas mehr Luft habe.
--
Brainstormer
Moin Thoralf,
Nun zauberst Du mir doch noch ein Schmunzeln ins Gesicht, lieber Martin.
Den eigenen Standpunkt als Wahrheit zu manifestieren, das hat was!
naja, offensichtlich sehen andere das ähnlich:
Dein jetziges Liquiditätsproblem resultiert aber vor allem aus dem schlechten Wirtschaften während der Ehezeit.
Das mögen unbequeme Wahrheiten sein, keine Frage. Und wenn Du nach zwei Jahren Trennungsstress immer noch glaubst, mit Deinen subjektiven Vorstellungen von Wahrheit und Gerechtigkeit besser zu fahren und damit bei Gericht eher Gehör zu finden: Von mir aus gerne; niemand erwartet, dass Du den Vorschlägen der erfahrenen User dieses Forums folgst.
Hierzu allerdings auch noch eine unbequeme Wahrheit: Besonders erfolgreich warst Du damit bislang nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Thoralf,
Ich bin nun wirklich kein Freund von TU/EU. Und wenn die Kohle, aus der die Schulden resultieren, gemeinsam verbraucht wurde, dann wäre es durchaus angemessen von deiner Ex darauf zu verzichten...
Dein jetziges Liquiditätsproblem resultiert aber vor allem aus dem schlechten Wirtschaften während der Ehezeit.
Du musst die Rechnung nun halt hinterher bezahlen, während ich durch vorherigen Verzicht Rücklagen gebildet habe und daraus die Zugewinnausgleichs- und Scheidungskosten tragen konnte.
In der Summe sind die Gesamtkosten für mich vermutlich ähnlich hoch gewesen wie bei dir, nur das ich halt jetzt etwas mehr Luft habe.--
Brainstormer
Alles richtig und von mir ja auch zu keiner Zeit bestritten. Ich wollte nur die kleine Irritierung zwischen den Zahlenwerten erklären.
Einzig nach wie vor zu bemängeln meinerseits, dass die wirtschaftlichen Folgen nach der Trennung durch familienrechtliche Zuordnung so schlecht verteilt wurden, dass Ex als Unterhaltsberechtigte besser gestellt ist als ich als Unterhaltsverpflichteter. Ich meine, dies kann man auch ganz objektiv als nicht fair bezeichnen.
Moin Thoralf,
naja, offensichtlich sehen andere das ähnlich:Das mögen unbequeme Wahrheiten sein, keine Frage. Und wenn Du nach zwei Jahren Trennungsstress immer noch glaubst, mit Deinen subjektiven Vorstellungen von Wahrheit und Gerechtigkeit besser zu fahren und damit bei Gericht eher Gehör zu finden: Von mir aus gerne; niemand erwartet, dass Du den Vorschlägen der erfahrenen User dieses Forums folgst.Hierzu allerdings auch noch eine unbequeme Wahrheit: Besonders erfolgreich warst Du damit bislang nicht.
Grüssles
Martin
Ach Martin,
es ging allein um Deine belehrende Art, die sich mittlerweile nur damit beschäftigt, was irgendwann in der Vergangenheit mal schief gelaufen sein könnte, die aber selten Vorschläge irgendwelcher Art zur Lösung von Sachverhalten beinhaltet.
Von anderen Nutzern war da überhaupt keine Rede.
Lies Dir doch mal Deine ganzen letzten Beiträge in meinem Topic durch. Wenn Du nichts Sinnvolles beitragen möchtest, dann brauchst Du doch in meinem Topic auch nichts zu schreiben. Keiner zwingt Dich. Und auch wenn Du noch so der Ober-Forums-Experte bist, sind Deine sogenannten Wahrheiten kein bisschen objektiver als die der anderen Nutzer. Das hat auch nichts mit unbequem zu tun.
Bei weiteren Diskussionsbedarf, gern per PN, da braucht`s das Thema nicht weiter zu verwässern und von den eigentlich in der Sache wichtigen Dingen ablenken.
Einen schönen Start ins Wochenende!
Thoralf
Einzig nach wie vor zu bemängeln meinerseits, dass die wirtschaftlichen Folgen nach der Trennung durch familienrechtliche Zuordnung so schlecht verteilt wurden, dass Ex als Unterhaltsberechtigte besser gestellt ist als ich als Unterhaltsverpflichteter. Ich meine, dies kann man auch ganz objektiv als nicht fair bezeichnen.
mal abgesehen davon, dass Du bislang überhaupt keinen TU bezahlst: Wo steht, dass es einen einklagbaren Anspruch auf "Fairness" gäbe? Mein Banknachbar mit der Mathe-Fünf ist zweimal sitzengeblieben und irgendwann auf die Hauptschule gewechselt. Heute ist die faule Sau Schrotthändler und fährt S-Klasse - ist das fair? 😉
es ging allein um Deine belehrende Art, die sich mittlerweile nur damit beschäftigt, was irgendwann in der Vergangenheit mal schief gelaufen sein könnte, die aber selten Vorschläge irgendwelcher Art zur Lösung von Sachverhalten beinhaltet.
das stimmt ganz sicher nicht; gerade gestern schrieb ich beispielsweise zum Thema Deines kostentreibenden Firmenwagens:
Im richtigen Leben wäre es viel interessanter, mal einen Arbeitsrechtler zu fragen, was einem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich passieren kann, wenn er bei seinem Arbeitgeber statt der teuren 1-Prozent-Regelung auf einer Abrechnung per Fahrtenbuch besteht. Aber klar: Man muss sich schon selbst für die eigenen Ziele einsetzen...
Offenbar bist Du viel zu sehr damit befasst, Dir selbst leid zu tun, "fehlende Fairness" zu beklagen sowie auf die Teller von Ex und Kinder zu starren (und diese für zu gut gefüllt zu befinden) als dass Du Dich selbst und aktiv um die Lösung von Sachfragen kümmern würdest.
Lies Dir doch mal Deine ganzen letzten Beiträge in meinem Topic durch. Wenn Du nichts Sinnvolles beitragen möchtest, dann brauchst Du doch in meinem Topic auch nichts zu schreiben.
Kann es sein, dass Du auch nach über einem Jahr den Sinn eines (öffentlichen!) Internet-Forums nicht verstanden hast? Du und ich haben keinen wie auch immer gearteten Beratervertrag - aber es lesen viele andere Interessenten und User mit, die durch solche Beiträge immerhin erfahren, was sie in ihrem eigenen Fall anders und vielleicht besser machen können.
Wenn Du mundgerechte Antworten ohne Kritik und Widerspruch haben möchtest: Gib einem Anwalt oder Therapeuten 100 EUR pro Stunde; dafür halten die auch die Klappe und widersprechen nicht, wenn Du über das unfaire Familienrecht oder Deine gierige Ex und Kinder schimpfen möchtest. Bringt Dich zwar auch nicht weiter, aber zumindest gibt's ein gutes Gefühl.
Und auch wenn Du noch so der Ober-Forums-Experte bist, sind Deine sogenannten Wahrheiten kein bisschen objektiver als die der anderen Nutzer.
hat das irgendwer behauptet? vatersein.de ist keine Bibel, kein Gesetzbuch und schon gar keine Rechtsberatung, sondern ein öffentliches Diskussionsforum; da liegt es in der Sache, dass sehr subjektive Meinungen und "Wahrheiten" aufeinandertreffen. Was der Einzelne daraus macht, bleibt ihm selbst überlassen. Nur einem Anspruch auf Wunschantworten (oder "Wunsch-Schweigen") gibt es eben nicht. Die Engländer sagen dazu: "If you can't stand the heat - keep out of the kitchen."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Martin,
keiner will und erwartet hier Wunschantworten, auch ich nicht. Damit machst Du ein Thema auf, was nicht vorhanden ist.
Du machst es Dir sehr einfach, wenn Du andere - Dir widersprechende - Meinungen einfach als Nichtakzeptieren "unbequemer Wahrheiten" deklarierst.
An der Stelle profitieren eben auch andere Nutzer und Interessenten nicht mehr, weil die Sachebene verlassen wird.
Deine von Dir oft bemühten "Quervergleiche" sind auch nicht zielführend. Ich denke nicht, dass Dir ein konkreter Nachteil daraus erwächst, dass Dein Banknachbar nun erfolgreicher Schrotthändler ist.
Und am Rande:
Wenn eine bestimmte Art und Weise der Regelung eines Dienstwagens von Beginn an im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist und der Arbeitgeber daran festhält, ist eine Abänderung auch nicht möglich.
Davon abgesehen, dass selbst wenn es die theoretische Möglichkeit arbeitsrechtlich gegeben hätte, kein Vertriebler seinen Auftraggeber beklagen würde, da es die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rasch beschleunigen würde. Das kann man aber nur verstehen, wenn man selbst im Vertrieb arbeitet und weiß, wie die Mechanismen dort funktionieren.
Schönen Sonntag!
