Hallo alle zusammen,
Seit 10 Jahren bin ich geschieden, Ehedauer 1 Jahr, 19 jährigem Sohn (beim Bund) Unterhalt kann ich nicht zahlen, weil ich die Schulden meiner Ex immer noch bezahle. Habe vor 6 Jahren eine Insolvenz angemeldet.
Meine Ex hat noch nie gearbeitet, Sozialamt für immer. Bin seit 5 Jahren wieder verheiratet. Unterhaltspflicht muss ich für mein Sohn bezahlen. Da gibt es ein Titel. Meine Ex hat noch nie ein Antrag auf Unterhaltsanspruch gestellt. Heute bekomme ein Schreiben vom Sozialamt:
Sehr geehrter Herr .....,
.... ..... erhält von uns laufende Sozialleistungen.
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass Sie nach bürgerlichen Recht verpflichtet sind, für diese Person Unterhaltszahlungen zu leisten. Wir bitten Sie, über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.
Dann schreiben Sie noch:
Der auf uns übergegangene unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch umfasst zwar nicht Auskünfte über die Einkünfte Ihrer Haushaltsangehörige; als Beteiligter sollen Sie jedoch bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken.....
Also wollen Sie auch über meine neue Ehefrau Einkommensauskünfte......
Was soll ich tun?
Moin Mon Cheri,
Du kannst Dich entspannen. In einem Fall wie Deinem spricht man von einer "gerissenen Unterhaltskette". Auch die nacheheliche Solidarität hat Grenzen; zumal, wenn nicht einmal bei Der Scheidung nachehelicher Unterhalt ausgeurteilt wurde. Wovon Deine Ex-Frau heute lebt, muss Dich schon lange nicht mehr interessieren
Wenn Du auf das Schreiben antworten möchtest, schreibst Du einen Zweizeiler, in dem Du nach der Rechtsgrundlage fragst; nicht mehr. Auf keinen Fall schickst Du denen irgendwelche Infos oder Unterlagen. Die Antwort stellst Du dann hier ein; möglicherweise erledigt sich der behördliche Übereifer aber auch bereits mit Deiner Nachfrage.
Grüssles
Martin
PS: Wenn Dein Sohn derzeit beim Bund ist, sollte auch diese Unterhaltspflicht eigentlich ruhen; Bund ist keine Ausbildung.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen vielen Dank, das habe ich mir schon irgendwie gedacht, den Zweizeiler schreibe ich und werde es hier einstellen.
Moin,
Vielen vielen Dank, das habe ich mir schon irgendwie gedacht, den Zweizeiler schreibe ich und werde es hier einstellen.
Wenn die Herrschaften schon schreiben, dass Du nach "bürgerlichem Recht" verpflichtet sein sollst, Unterhalt zu leisten, sollte ihnen die Nennung der Rechtsgrundlage ja nicht schwerfallen.
Die Nennung von 19-jährigem Sohn, 1-jähriger Ehe und "seit 10 Jahren geschieden" wirft allerdings die Frage auf, ob dieser Sohn ein gemeinsamer von Euch ist oder aus einer früheren Beziehung von Dir stammt. Falls Letzteres zutrifft, würde Deine Ehe sowieso als Kurzzeit-Ehe gelten, aus der sich selbst bei der Scheidung kaum Unterhaltsansprüche ableiten liessen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mein Sohn ist aus der gemeinsamen Zeit.
Mein Sohn ist aus der gemeinsamen Zeit.
Hmm, je nach Richter könnte die Erziehungszeit eine Ehezeit gleichgesetzt werden. Dann wäre es nix mit Kurzzeitehe.
Allerdings dürften die langen Jahre ohne Unterhalt für eine nie bestandene Unterhaltskette sprechen. Ich wäre auch eher optimistisch.
Finde ich auch, es hat ja keine Unterhaltskette statt gefunden, das Sozialamt und geschweige denn meine Ex hat nicht mal einen Titel gegen mich. Bei einem Jahr Ehe kann die Forderung ja nicht hoch sein und ich denke es wird sich garnicht für das Sozialamt lohnen weitere Schritte einzugehen. Ich finde versuchen kann man es.
Habe noch etwas wichtiges vergessen:
In der ein jährigen Ehe hat sie kein Geld vom Staat erhalten, im Trennungsjahr ist Sie zum Sozialamt gegangen und vor der Ehe hat Sie auch die ganzen Jahre Sozialleistungen bezogen. Unser Sohn war bereits 9 Jahre alt.
Vorallem Sie " arbeitet"!
Wer Hat nach der Trennung den Sohn weiter betreut?
Guten Morgen
BGH Urteil vom 13.07.2011 XII ZR 84/09
lebt ein versagter Unterhalt regelmäßig nur im Interesse gemeinsamer Kinder als Betreuungsunterhalt auf. Sind keine betreuungsbedürftigen Kinder da, ist zu prüfen, ob die nacheheliche Solidarität es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ehegattenunterhalt wieder aufleben zu lassen
In deinem Fall halte ich ein Wideraufleben des Unterhaltes für fast unmöglich, Betreuungsunterhalt scheidet ganz sicher aus Kind ist 19 Jahre!!und nach 10 jahren eine nacheheliche Solidarität herzustellen müsste selbst unseren Richtern zuwider sein.
Gruß Guru
Moin MC,
Auf keinen Fall schickst Du denen irgendwelche Infos oder Unterlagen.
Kleiner Einwurf: Dem Zweizeiler solltest Du m.E. eine Kopie des Scheidungsbeschlusses beipacken.
Ein hartnäckiger Sachbearbeiter könnte tatsächlich auf die Idee kommen, hier weiter nachzuhaken ...
... aber ein Aufleben der UH-Ansprüche halte auch ich für offensichtlich ausgeschlossen (auch wenn man im Familienrecht nichts zu 100% ausschliessen kann), insofern besteht in Deinem Fall auch kein Auskunftsanspruch.
Besten Gruß
United
Den Scheidungsbeschluss sende ich nicht gleich hin, sollen die Beamten sich den Beschluss selber vom Amtsgericht oder beim Standesamt einholen. Warum soll ich denen die Arbeit erleichtern. Es ist sowieso eine Frechheit sich nach Jahren zu melden. Wir leben hier in einen Stasiland.
Moin MC,
Den Scheidungsbeschluss sende ich nicht gleich hin, sollen die Beamten sich den Beschluss selber vom Amtsgericht oder beim Standesamt einholen. Warum soll ich denen die Arbeit erleichtern.
ich würde der Behörde auch nicht unbedingt die Arbeit erleichtern wollen, sondern - wie bereits empfohlen - einfach nach der Rechtsgrundlage fragen.
Es ist sowieso eine Frechheit sich nach Jahren zu melden. Wir leben hier in einen Stasiland.
naja, Bezeichnungen wie "Frechheit" und "Stasiland" halte ich jetzt für übertrieben. Deine Ex ist dort aufgeschlagen und wollte Geld; der Sachbearbeiter hat die übliche Liste abgearbeitet, in der auch die Frage nach dem Familienstand auftaucht. Und wenn Deine Ex nicht ausdrücklich gesagt hat "die Ehe hat nur ein Jahr gedauert, die Scheidung ist schon 10 Jahre her und ich hatte noch nie einen UH-Anspruch", kommt fast automatisch eine entsprechende Anfrage an Dich; das ist eben der übliche Behördenweg; kein persönlicher Angriff gegen Dich. Genauso wie bei einem Rotlichtverstoss mit Deinem Auto erst einmal Du Post als Beschuldigter bekommst - auch wenn Du gar nicht gefahren bist.
In einem "Stasiland" müsste das niemand fragen; da wüsste die Behörde bereits alles über Dich. Vor allem aber: Du hättest in einem solchen Land keine Einspruchsmöglichkeit. Insofern: Calm down...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Stasiland na ja deine EX müsste einfach einmal Arbeiten gehen, aber scheinbar können sich einige Leute so ein Leben durchschleichen :frustrierend:
Sie arbeitet, kann sich ein Auto leisten und gibt den Staat an, dass Sie Rheuma hat...
Ich habe es selber erlebt und gesehen, dass Sie arbeitet.
Sie hat damals das gemeinsame Konto geplündert, auf meinen Namen, sich bei einigen Versandhäusern die Wohnung eingerichtet, Strom nicht bezahlt, dafür bezahle ich noch heute...
Moin MC,
Sie arbeitet, kann sich ein Auto leisten und gibt den Staat an, dass Sie Rheuma hat...
Ich habe es selber erlebt und gesehen, dass Sie arbeitet.Sie hat damals das gemeinsame Konto geplündert, auf meinen Namen, sich bei einigen Versandhäusern die Wohnung eingerichtet, Strom nicht bezahlt, dafür bezahle ich noch heute...
das bestärkt meine These, dass die Bezeichnung "Stasiland" mehr als unangebracht ist: In einem solchen wäre das alles gar nicht möglich.
Wenn Deine Ex auf Kosten Dritter shoppen geht, schwarz arbeitet, eine Krankheit simuliert und damit versucht, in Sozialtöpfe zu greifen, ist das ausschliesslich ihr selbst anzulasten, aber nicht dem Staat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wer Hat nach der Trennung den Sohn weiter betreut?
Meine Ex, ich dürfte nicht, ich darf nur Zahlen. Wir haben beide das Sorgerecht, aber Sie hat ihn mir entfremdet. Sie meinte, wenn du mich nicht willst, dann hast du hier ein Foto von deinem Sohn, den siehst du nicht wieder.
Sie hat immer wieder die Telefonnummern gewechselt und irgendwann hatte Sie den Sohn soweit, dass er gesagt hat, dass er mich nicht mehr sehen möchte.
Das war vor 7 Jahren. Bis heute habe ich leider keinen Kontakt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstaunt habe ich Ihr o. a. Schreiben zur Kenntnis genommen.
Ich bitte Sie, mir die Rechtsgrundlage für Ihr Ansinnen zu nennen.
Mit freundlichen Grüssen
Kann ich den Brief so wegschicken.
Naja mit dieser Antwort wirst du vermutlich ein oder zwei §§ genannt bekommen.
Ich würde das noch ergänzen um:
"Und bitte teilen Sie mir mit, welche besonderen Umstände dazu führen sollen, dass 10 Jahre nach der Scheidung plötzlich und erstmalig ein Unterhaltsanspruch gegen mich entsteht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Unterhaltsangelegenheit
Sehr geehrter Herr....,
In Ihrem Schreiben vom 23.02.2013 baten Sie mich um Erläuterung Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer geschiedenen Ehefrau ......
Frau ... bezieht seit dem 01.02.2013 Leistungen nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) in Form von Hilfe zu Lebensunterhalt. Mit Beginn des Leistungsbezuges ist der Unterhaltsanspruch gem. Paragraf 94 Abs. 1 und 4 SGB XII bis zur Höhe der Sozialleistungen auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen. Da Frau ... zuvor nicht im Leistungsbezug stand, war eine Überprüfung Ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zuvor nicht nötig.
Die grundsätzliche Unterhaltspflicht aufgrund der Ehescheidung ergibt sich nach Paragraf 1318 BGB.
Um zu prüfen zu können, ob und ggf. In welchem Umfang Sie zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen in der Lage sind, bitten wir darum, um die erforderlichen Auskünfte bis zum 27.03.2013 zu erteilen und aussagekräftige Nachweise beizufügen.
Für den Fall, dass Sie die von und geforderten Angaben und Unterlagen bis dahin nicht eingereicht haben, werden wir diese ohne eine weitere Erinnerung direkt bei dem zuständigen Finanzamt, Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber einholen ( Paragraf 21 Abs. 4, 74 Nr. 2 a SGB X, Paragraf 117 Abs. 1 SGB XII). Bitte halten Sie daher im eigenen Interesse die Frist ein.
