Dramatische Trennun...
 
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Dramatische Trennung

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(@nena62)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr,

das mit dem Steuerausgleich (???) da muss ich nochmal fragen. Meine Info ist, der erste Ausgleich nach der Trennung muss noch gemeinsam gemacht werden. Oder ist meine Info falsch??

@ OHRI

muss mich meinen Vorrednern mal anschließen, die Aufteilung der "Freunde" ist warscheinlich ganz normal. Hab ich auch feststellen müssen, selbst meine "älteste" Freundin, wir kennen uns seit wir 10 waren, hat sich auf die Seite meines Mannes geschlöagen und ruft nicht mal mehr zum Geburtstagen von mir oder meinem Sohn (Ihr Patenkind) an. Wahre Freunde zeigen sich eben in der Not und lieber ein paar echte als ganz viele, die eigentlich keine sind.

Kopf hoch, es geht immer weiter und irgendwann lachst du über solche Dinge wie "schlechtmachen" bei Bekannten und Freunden. Im Mom bist du warscheinlich sehr dünnhäutig und nimmst dir solche Sachen zu Herzen, aber glaub mir, das vergeht. Du hast ein Ziel und wirst es auch erreichen: Endlich wieder einfach nur Leben und ab und zu auch mal glücklich sein.

LG

Nena


Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2004 10:26
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Kopf einzieh :mestupid:
DeepThought hat natürlich Recht. Ich bin damals im Dezember ausgezogen, daher war der Steuerklassenwechsel so zeitnah.
Und für den Ausgleich gilt (wieder mit Vorbehalt), dass der nur für das/die Jahr/e gemeinsam gemacht werden muss, in dem auch noch eine gemeinsame Veranlagung stattgefunden hat.

Freunde von mir praktizieren dieses nicht Ummelden im Übrigen sehr erfolgreich. Ist aber auch unter gemeinsamer Absprache die einzige Möglichkeit, dass nicht die ganze Familie verhungert.


Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2004 20:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*räusper*

EStG § 26 Veranlagung von Ehegatten
(1) Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs.
1 oder 2 oder des § 1a sind und nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese
Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe
des Veranlagungszeitraums eingetreten sind, können zwischen getrennter Veranlagung (§
26a) und Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen; für den Veranlagungszeitraum der
Eheschließung können sie stattdessen die besondere Veranlagung nach § 26c wählen.
Eine Ehe, die im Laufe des Veranlagungszeitraums aufgelöst worden ist, bleibt für
die Anwendung des Satzes 1 unberücksichtigt, wenn einer der Ehegatten in demselben
Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat und bei ihm und dem neuen Ehegatten die
Voraussetzungen des Satzes 1 ebenfalls vorliegen. Satz 2 gilt nicht, wenn eine Ehe
durch Tod aufgelöst worden ist und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere
Veranlagung nach § 26c wählen.
(2) Ehegatten werden getrennt veranlagt, wenn einer der Ehegatten getrennte
Veranlagung wählt. Ehegatten werden zusammen veranlagt oder - für den
Veranlagungszeitraum der Eheschließung - nach § 26c veranlagt, wenn beide Ehegatten
die betreffende Veranlagungsart wählen. Die zur Ausübung der Wahl erforderlichen
Erklärungen sind beim Finanzamt schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.
(3) Werden die nach Absatz 2 erforderlichen Erklärungen nicht abgegeben, so wird
unterstellt, dass die Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen.

§ 26 Abs 2 Satz 1 sagt unmissverständlich, dass die Zusammenveranlagung ein Wahlrecht ist, das, wenn von einem ausgeübt, auch für den anderen bindend ist. Wer nicht will, der will eben nicht.

Es gibt Urteile, nach denen der nicht berufstätige Elternteil seine Unterschrift zur Zusammenveranlagung im Trennungsjahr zu leisten hat, da anderenfalls, bedingt in der Einzelveranlagung, der arbeitende Elternteil nach der Grundtabelle versteuert würde, auch wenn bis zur Trennung die StKl. 3 galt und sich damit eine Steuernachzahlung ergeben könnte, die eine unbillige Härte wäre.

Nur so am Rande: Den Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Der Unterschied ESt-Erklärung und LStJA war ohnehin nur die Freiwilligkeit des LStJA und der Abgabetermin; der ESt-Tarif war bei beiden gleich.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2004 20:24
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Okay... :stonefall:

In Zukunft beschränke ich mich auf rein gefühlsmässige Aussagen, so wie Telefonkarten o.ä., es sei denn das Gesetzbuch liegt aufgeschlagen neben mir. 😛


Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2004 20:37
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich habe am Wochende jetzt ein Schreiben von der Anwältin meiner Frau bekommen. Hier wird auf Basis eines Nettoeinkommens von 3000 Euro von mir und von 500 Euro von Ihr ausgegangen. Nach dem Steuerklassenwechsel habe ich jedoch nur einen Betrag von 1.768 Euro ausbezahlt bekommen. Von diesem Betrag ist jedoch für die Privatnutzung eines Firmenwagens bereits 308 Euro und für die Fahrten Wohnung-Arbeit 167 Euro abgezogen.

Ich soll jetzt sofort einen monatlichen Gesamtunterhalt von 1564 Euro bezahlen, sonst droht man mir mit Klage. Wie soll ich denn mit 204 Euro meine Miete, meine Versicherungen und vielleicht noch etwas zum Essen bezahlen??

Meine Frau hat in Steuerklasse 5 schon ein Nettoeinkommen von 750 Euro erzielt und Ihre Nebenberuflichen Einkünfte vollkommen verschwiegen. Sie hätte dann mit Kindergeld insgesamt ca 2500 Euro im Monat zur Verfügung, nicht schlecht!! Und ich kann dann den Kitt aus den Fenstern essen!!

Mein Anwalt hat gesagt ich solle nichts bezahlen, da die Berechnung auf falschen Angaben beruht. Hat von Euch jemand Erfahrung wie so etwas weitergeht?

Wie ist das eigentlich mit dem Firmenwagen? Bei uns in der Firma ist es so geregelt, dass man 1% des Listenpreises von seinem Nettogehalt an die Firma bezahlen muss, dafür sind dann 20.000 km pro jahr privat frei inkl. aller Nebenkosten, und das Auto kann man sich selbst aussuchen. Da ich ca. 50.000 km pro Jahr fahre brauche ich auch einen entsprechenden fahrbaren Untersatz. Für mich privat würde auch ein wesentlich kleineres Auto reichen. Der Laesingvertrag läuft jedoch noch 2 Jahre und mein Arbeitgeber ist nicht bereit mir bis dorthin einen kleinerern Wagen zur Verfügung zustellen. Auch ist er nicht bereit, dass ich den Wagen zurückgebe, da er ja dann die monatliche Zahlung nicht mehr von mir bekommt.

Ich könnte dann höchstens in den Innendienst wechseln, was natürlich mit wesentlich weniger
verdienen werde. Wird dies dann bei der Unterhaltsberechnunh berücksichtigt??

Ich bekomme auch Prämien für erfolgreich gelaufenene Projekte. Diese sind jedoch sehr unterschiedlich und werden anhand der Zahlen des vergangenen Jahres berechnet.. 2002 war ein sehr gutes Jahr und somit wurde 2003 auch eine entsprechend hohe Prämie ausgeschüttet. Jetzt ist jedoch ein bedeutender Kunde weggefallen und die Prämie für 2003 (Auszahlung im Juni 2004) wird wesentlich niedriger ausfallen. Wird dies ebenso bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt, oder zählt als Nettoeinkommen einfach alle Einkünfte 2003 : 12 ?? Wenn das so ist würde ich in Monaten ohne Prämie mehr an Unterhalt bezahlen müssen, als ich ausgezahlt bekomme!

Was ist eigentlich mit dem Mindestselbstbehalt von 840 Euro?? Muss dieser monatlich zur Verfügung stehen oder nur im Jahresdurchschnitt?? Wenn sich am Ende des Jahres herausstellt, dass man zu viel bezahlt hat, kann man dies bei den weiteren Zahlungen berücksichtigen, oder ist das Geld dann weg??

Ich weiß viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand ein paar Tips geben?

Vielen Dank

Gruß Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2004 20:34
(@Melly)

Hallo Ohri,

das ist ja wieder mal typisch.
Denk Dir nix dabei und laß alles Deinen Anwalt machen.
Versuchen wollen sie es immer.
Also Fakt ist, daß erstmal Dein bereinigtes Nettoeinkommen zur Berechnung herangezogen wird.
Guck also auf Deinen Lohnzettel was da unterm Strich steht, verteile noch das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf 12 Monate!
Von der Summe ziehst Du dann noch Arbeitsaufwendungen ab, falls Du welche hast.
Auch Lebensversicherung und natürlich Kredite, die noch zum zahlen sind!
Die sind in der Ehe gemacht worden, also werden die berücksichtigt!

Dann darf man nicht vergessen, daß Deine Frau mietfrei wohnt, also wird ihr ein Wohnvorteil zu Lasten gelegt!!!!!
Das könnt ihr bei der Frau auf das Einkommen aufschlagen.

auch sollte erstmal der Kindesunterhalt abgezogen werden, wenn dann nochwas über ist bekommt sie was davon!

Alles in Ruhe angehen lassen und nicht von Briefen ihrer anwältin kirre machen lassen, am Ende kommt was ganz anderes raus.

Bei meinem Mann war es ähnlich, seine Ex is zum Anwalt gedüst und hat sagte der hat viel Geld weil er ja die Rente von seiner Mutter noch hat.
Die Oma war aber voll geistig anwesend und verfügte über ihr Geld selbst.
Sie hat Summen angegeben ohne Hausschulden oder privater Krankenversicherung abzuziehen.
Er sollte gut 500 Euro Unterhalt zahlen*lach

Am Schluß waren es 163 Euro*grinz

also sehs locker....leg etwas Geld auf die Seite daß es nicht so dicke kommt, wenn es zum zahlen geht.

Liebe Grüße und Kopf hoch
Melly:dance:
:dance: :dance:


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2004 20:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin OHRI,

zuerst ein ernstgemeinter Rat:Öffne niemals am Wochenende Briefe von RAs, auch nicht von deinem! Nichts ist so wichtig, als dass es mit normaler Post zugestellt werden würde.

Das Verhalten des RAs deiner Ex ist typisch: "Erst einmal hoch rangehen, reduzieren können wir ja immer noch." Dein RA im Gegenzug wird alles daran setzen, den Unterhalt so niedrig wie nötig durchzusetzen.

Dem Rat von Melly und deinem RA, den Unterhalt bei Seite zu legen, solltest du folgen.

Um dir genaueres sagen zu können, wäre noch wichtig zu wissen, in welchem OLG-Bezirk deine Kinder und Ex wohnen (evtl. hier nachgucken), welche Kredittilgungen wofür bestehen und seit wann deine Ex arbeitet. Du hattest von Nebeneinkünften auf Seiten deiner Ex gesprochen. Waren die bisher in der ESt angegeben? Wie weit wohnen die Kiddies von dir entfernt? Wie viel Km fähst du zur Arbeit (einfache Strecke). Bekommst du neben den Prämien zusätzlich noch Urlaubs-/Weihanchtsgeld? Wenn ja, in welcher Höhe? Hast du einen Freibetrag auf der LSt-Karte? Hast du Hausratersatzbeschaffungen getätigt bedingt in deinem Auszug?

Und nu lass dir keine grauen Haare wachsen, ein bisserl mehr als 840 Euro werden es schon.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2004 21:37
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo DeepThought,

danke für Deine schnelle Antwort. Die Situation für mich ist
ziemlich ungewohnt, und ich bin auch ein harmoniebedürftiger Mensch, den es bei Schreiben von RA kalt den Rücken herunterläuft.

zuerst ein ernstgemeinter Rat:Öffne niemals am Wochenende Briefe von RAs, auch nicht von deinem! Nichts ist so wichtig, als dass es mit normaler Post zugestellt werden würde.

Ich will aber eigentlich gleich wissen, was mich erwartet. Ich denke ein ungeöffneter Brief macht mich nervöser als ein geöffneter.

Dem Rat von Melly und deinem RA, den Unterhalt bei Seite zu legen, solltest du folgen.

Mache ich schon seit ich ausgezogen bin. Ich mache keine Anschaffungen, die nicht unbedingt nötig sind. Ich beschränke mich auf das Wesentliche und entdecke dabei ganz neue (schöne) Seiten an mir und meiner Umgebung.

Um dir genaueres sagen zu können, wäre noch wichtig zu wissen, in welchem OLG-Bezirk deine Kinder und Ex wohnen

OLG Nürnberg

welche Kredittilgungen wofür bestehen

541 Euro für Hausumbau (sie wohnt weiterhin in diesem Haus)
111 Euro Leasing Rate für mein Auto das Sie benutzt

Diese Beträge werden jetzt schon von meinem Konto abgebucht.

und seit wann deine Ex arbeitet.

Arbeitet eigentlich schon immer etwas in den letzten 10 Jahren. Ist aber sehr wechselhaft. Momentan arbeitet Sie als angestellte Sportlehrerin an einer Realschule hält aber nebenbei noch freiberuflich Stunden bei verschiedenen Fitness Studios oder VHS etc. Seit meinem Auszug ist sie jedoch krank geschrieben wegen Depressionen oder sonst. psychologischer Schäden. Mein Sohn sagt mir, dass sie jeden Tag etliches an Medikamenten wegschluckt die sie ruhig stellen. Skifahren geht jedoch !? Für die freiberuflichen Stunden bekommt Sie natürlich zur Zeit kein Geld

Du hattest von Nebeneinkünften auf Seiten deiner Ex gesprochen. Waren die bisher in der ESt angegeben?

Haben wir immer fein säuberlich angegeben. Die Einkünfte wurden natürlich durch sämtliche Ausgaben für Sportklamotten geschmälert. Im Prinzip stand dieses Einkommen der Familie nicht zur Verfügung, da sie sich für dieses Geld mir Sportklamotten im Übermaß versorgt hat.

Wie weit wohnen die Kiddies von dir entfernt?

In der nächsten Ortschaft ca 4 km entfernt. Der Umgang mit meinem Sohn (16) klappt ganz gut, der lässt sich nur schwer von meiner Frau und ihren Eltern beinflussen. Meine Tochter (14) hat zwar ebenfalls ein gutes Verhältnis zu mir, doch Ihre Mutter tut ihr sehr leid (ist ja auch verständlich) und sie ist empfänglich für Beinflussungen. Als meine Frau meine restlichen Klamotten und meine Bücher bei strömenden Regen vor die Tür geworfen hat sagte Sie: Papa, du mußt die Mama verstehen die braucht das jetzt. Mein Sohn konnte Sie dann gerade noch davon abhalten, den Laserdrucker hinaus in den Regen zu stellen.

Wie viel Km fähst du zur Arbeit (einfache Strecke).

18km, dafür muss ich an meine Arbeitgeber monatlich 167 Euro bezahlen für die Benutzung des Firmenwagens, bekomme aber im Gegenzug 81 Euro Fahrtkostenzuschuss auf mein Bruttogehalt, welche pauschal besteuert werden

Bekommst du neben den Prämien zusätzlich noch Urlaubs-/Weihanchtsgeld?

Ich bekomme kein Urlaubsgeld
Ich bekomme Weihnachtsgeld, jedoch ist dies vom Erfolg der Firma abhängig. In den 14 Jahren seit ich in der Firma arbeite lag die Spanne zwischen Nichts und 2 Monatsgehältern.

Wenn ja, in welcher Höhe? Hast du einen Freibetrag auf der LSt-Karte?

Ich habe einen Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte sonst nichts. (Stkl. 1)

Hast du Hausratersatzbeschaffungen getätigt bedingt in deinem Auszug?

Das habe ich erst einmal gelassen, und benutze den Hausrat und die Möbel meiner Oma, welche vor 5 Jahren gestorben ist und den meine Mutter aufgehoben hat (für schlechte Zeiten, wie treffend!) Den könnte ich ja meinen Eltern abkaufen ?! Das einzige, was ich angeschafft habe war ein DVD Receiver für 199 Euro bei Aldi.

Und nu lass dir keine grauen Haare wachsen, ein bisserl mehr als 840 Euro werden es schon.

Graue Haare habe ich noch keine ( kann aber noch kommen, aber da ich blond bin fällt es nicht gleich auf) und mit 840 Euro käme ich ganz gut klar.
Wenn sich mein Sohn dann entschließt zu mir zu ziehen sieht es dann vielleicht auch wieder besser aus.

Wenn die Kinder etwas größeres brauchen schickt sie Ihre Mutter sowieso erst einmal zu mir. Mein Sohn hat mir letztens die Rechnung für seine Kontaktlinsen präsentiert. So Sachen wie Fußballschuhe usw. habe ich sowieseo übernommen. Nach der Unterhaltsberechnug durch den Anwalt bin ich allerdings schon am Überlegen, ob ich das Taschengeld für die Kinder im Februar noch einmal überweisen soll.

Ich habe keinen Plan was auf mich zukommt. Aber ich habe noch keine Sekunde bereut dass ich mich von meiner Noch-Frau getrennt habe!!

Gruß

Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2004 22:36
(@Melly)

Hallo Ohri,

na da kommt ja einiges zusammen.
Der Krdit wird abgezogen und natürlich die Leasingrate für das Auto auch.
Ich denke die Versicherung kannst Du auch mit in die Berechnung einfließen lassen, da Du die sicher bezahlst.
Das alles wird Deiner Frau zu lasten gelegt, auch der Wohnvorteil da sie ja noch in der Ehelichen Wohnung wohnt.
Wie hoch denkst Du kannst Du den Mietpreis vor Ort ansetzen für so eine Wohnung?
Also wieviel Miete würde man heute bekommen, falls man sie vermietet?

Das wird der Frau auch zu Lasten gelegt.
Auch ein Teil des Firmenwagens.
Mach Dir mal keinen Kopf, sieht besser aus als Du denkst.
Alleine der Wohnvorteil sollte ein enormer Betrag sein.
Du hast da was von Luxuswohnung geschrieben!
Deine Frau bekommt unterhalt für die Kids, davon soll sie dann mal das Taschengeld bezahlen, da Du ja den Barunterhalt zahlst. Der Unterhalt ist für die Kinder gedacht nicht für Frau Mama!
Ich denke wenns für Deine Frau dumm kommt, wird sie von Dir keinen Unterhalt erwarten können.
Laß Dich nicht verrückt machen, die Anwälte wissen was sie tun.
Dein Anwalt wird erstmal alles zusammenschreiben und dem gegenüber stellen, was Deine Frau hat...Einkommen Wohnvorteil usw.

Wenn sie Lehrerin in der Realschule ist, sollte sie doch jetzt auch Krankengeld bekommen oder?
Im Beamtenstatus ist sie nicht oder?
Die zusätzlichen Einnahmen werden sicherlich mit auf die Rechnung kommen, glaub das mal.
Würde sie arbeiten und das nicht mitteilen, könnte sie ihren Unterhalt verwirken.

Lehn Dich zurück undgenieße die ruhige Zeit, die Du jetzt hast.
Du bist sicher den richtigen Weg gegangen Ohri, Du merkst es ja jetzt auch schon.

Wenn Du die Scheidung mal durch hast, fängt dann wirklich ein neues Leben für Dich an, vielleicht auch mit einer neuen Partnerin :)
Du schaffst es, nur Mut!

Liebe Grüße..

Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2004 23:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So, dann wollen wir mal einsteigen...

Ich will aber eigentlich gleich wissen, was mich erwartet. Ich denke ein ungeöffneter Brief macht mich nervöser als ein geöffneter

Geh mal davon aus, es steht niemals etwas wirklich erbauliches drin! RAs schicken die Post, warum auch immer, Freitags raus und damit versauen sie dir das WE. Sehr beliebt in hochstrittigen Fällen ist auch immer die Zusendung am Umgangs-WE. Naja, du stehst erst am Anfang 😉

Du erwähnst, deine Frau benutzt das auf dich angemeldete Fahrzeug. Ist dies das sog. Hausfrauen-Zweitauto oder ist sie damit auch zur Arbeit gefahren? Wenn letzteres so wird ihr das Auto zustehen und fällt aus dem Vermögensausgleich in den Hausrat. Auch sollte das Auto dann schnellstens auf sie umgeschrieben werden. Sonst einfach abmelden und gut ist.

und ich bin auch ein harmoniebedürftiger Mensch,

Um dies leben zu können, müssen Umfeld und einflussnehmende Faktoren passen. Das sehe ich momentan bei dir als nicht gegeben. Wie ich schon oben mal sagte: Vom Seelenfrieden wirst du in unseren Regionen nicht satt.

Und nun zum Unterhalt. Bei der Berechnung gehe ich mal davon aus, der Firmenwagen hat einen Listenpreis von 30.000 Euro und du bekommst eine Weihnachtsprämie. Sollten die Zahlen so nicht stimmen, kannst du die Berechnung anhand des Beispieles mit deinen Zahlen fortführen. Also:

1.758 Euro mtl. netto monatlich
+ 300 Euro Firmenwagen
= 2.058 Euro mtl. Netto

2.058 Euro * 12 Monate
= 24.696 Euro jährlich
+ 1.500 Jahresbonus (angenommen)
= 26.196 Euro jährlich

26.196 Euro / 12 Monate
= 2.183 Euro durchschnittliches Monatsnetto

- 109,15 Euro (5% Erwerbstätigenbonus)
- 541,00 Euro (Darlehen Haus)
- 111,00 Euro (Leasing Auto)
= 1.421,85 Euro unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen

Daraus resultiert die Eingruppierung in Stufe 2 der DT

Unterhaltsanspruch Sohn (16 Jahre) 304,00 Euro
Unterhaltsanspruch Tochter (14 Jahre) 304,00 Euro

1.421,85 Euro unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen
- 608,00 Euro KU
= 813,85 verbleibendes Netto

Da hierdurch der Bedarfskontrollbetrag von 900,00 Euro nicht gewahrt bleibt, wirst du eine Stufe runter gestuft, also Stufe 1 der DT.

Unterhaltsanspruch Sohn (16 Jahre) 284,00 Euro
Unterhaltsanspruch Tochter (14 Jahre) 284,00 Euro

1.421,85 Euro unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen
- 568,00 Euro KU
= 853,85 verbleibendes Netto

So, dann häten wir den KU schon mal ermittelt. Bleibt noch was für die Ex übrig?

853,85 Euro
- 121,98 abzgl. 1/7 Erwerbstätigenbonus
= 731,87 Euro verbleibendes Netto

So, nun hat die Rechnerei ein Ende. Da deine Ex selbst Erwerbseinkünfte hat (auch Krankengeld sind Einnahmen) wird für sie nix rumkommen, selbst wenn die Leasingraten nicht anerkannt werden. Sollte das Haus verkauft werden und Geld übrig bleiben, die Tilgung also wegfallen, wird's interessant. Rein rechnerisch könnte es momentan gar so sein, dass Ex dir Unterhalt zahlen muss. Aber da würde ich mich nicht drauf versteifen.

Du musst nur bei allem was du berechnest immer den Mindestunterhalt nach Stufe 1 der DT ermöglichen. Wenn du das nicht hinbekommst, werden die Richter gallig und fangen an, dir fiktive Einkünfte anzurechnen oder rechtliche zulässige Kürzungen des Einkommens fallen plötzlich unter den Tisch.

DeepThought


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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2004 22:06




 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo DeepThought,

danke für Deine übersichtliche Aufstellung.

Wenn das wirklich so ist kann ich damit leben. 900 Euro im Monat sind zwar nicht die Welt, aber damit komme ich klar.

Aber kannst Du mir sagen, warum in aller Welt ihre Anwältin von mir 532 Euro pro Kind und 500 Euro Aufstockungsunterhalt für sie verlangt ??????? Und mir auch noch eine Klage androht wenn ich das Ganze nicht bis 6.2 überweise.
Das sind dann in Summe 1.564 Euro pro Monat. Und ich soll den gleichen Betrag auch noch Rückwirkend für Januar bezahlen, obwohl sie für diesen Monat noch weit über 2000 Euro zur Verfügung hatte.

Sind solche Berechnugen eines Anwalts denn seriös, oser halten die mich für blöd??

Ihr wurden dadurch doch vollkommen falsche Hoffnungen gemacht! Ich verstehe jetzt auch die Aussage Ihrer Mutter, die verbreitet, dass sie mir das letzte Hemd nehmen werden.

Die kriegt die Krise wenn sie erfährt, dass ich für Sie nicht zahlen muss.

Ich glaube Heute Nacht schlafe ich ruhiger wie am Wochenende.

Viele Grüße

Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2004 00:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weißt du, OHRI, RAs sind Dienstleister. Sie verkaufen ihr Wissen zum gewinnbringenden Nutzen des Kunden/Mandanten. Und als deren Interessenvertreter werden sie alles daran setzen, eine hohe Zufriedenheit herzustellen. Da kann man denen noch nicht einmal einen Vorwurf machen, denn deren Einnahmen hängen von der Höhe des Streitwertes ab.

Es gibt ganz klar immer die Fälle, in denen ganz klar zu berücksichtigende Sachverhalte ungeachtet bleiben. Aber es ist deren Recht, dies so zu tun. Und die Berechnung in deinem Fall basiert auf den Informationen zur Ehezeit, also besonders auf StKl. 3. Sofern du in Verzug gesetzt wurdest, kann eine zeitanteilige Berechnung des Unterhaltes greifen. Also 11 und 12/2003 nach den hierbei erzielten Einnahmen lt. StKl. 3 und ab 01/2004 nach StKl. 1. Aber wie gesagt, wenn der KU ermöglicht wird, sollte es da keine Probleme geben.

Überlegen solltest du, ob du die Kosten deiner Kinder wie bisher tragen kannst. Nach den dir künftig zur Verfügung stehenden Geldern wird es dir mehr als schwer fallen und immerhin zahlst du ja KU. Alle Kosten sind damit von dir abgedeckt. Ex kann zwar noch den sog. Sonderbedarf anmelden, jedoch gibt deine Leistungsfähigkeit eine Kostenbeteiligung deinerseits eigentlich nicht her. Geh mit deinen Kindern lieber chic essen oder unternimm etwas mit ihnen. Fällt schwer, weiß ich, du musst allerdings lernen, die Vorgänge zu trennen, da deine finanziellen Mittel das alles nicht mehr hergeben werden.

DeepThought


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AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2004 09:33
 OHRI
(@ohri)
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Hallo DeepThought

mein RA hat mal mit allen vorhandenen Einkommen und Ausgaben durchgerechnet und kommt im günstigsten Fall sogar auf das was Du schon vermutest hat, dass meine Frau eigentlich an mich so ca. 80 Euro Unterhalt monatlich zahlen müsste und ich auch nicht den vollen KU

Darauf werde ich gerne verzichten, und ich will auch den vollen KU nach DT bezahlen, denn meine Kinder können am Wenigsten dafür, dass ihr Vater sich von der Mutter getrennt hat. Im Gegenzug wird von meiner Frau dann verlangt, dass Sie sich zur Hälfte an dem Kredit beteiligt und die Kosten für das von Ihr genutze Auto voll übernimmt.

Wahrscheinlich wird die Rechnung meines Anwalts auch nicht voll von der Gegenseite akzeptiert.

Wie kann ich es jetzt nur schaffen, dass die Kinder auch das bekommen was ihnen zusteht. Ich höre schon das Gejammer: "Geht doch zu Euerem Vater wenn ihr was wollt, der ist doch Schuld, dass wir kein Geld mehr haben"

Wie vermeide ich, dass die Kinder sauer auf mich sind, weil sie sich bestimmte Dinge einfach nicht mehr leisten können?

Gibt es hier vielleicht ein paar hilfreiche Tips für mich?

Gruß

Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2004 18:44
(@Melly)

Hallo OHRI,

wer hat denn damals die Kredite für die Wohnung unterschrieben?
Wer bezahlt denn jetzt die Versicherung für das Auto?
Ich würde doch keinen Cent mehr für zahlen, würde das Auto abmelden und Deine Frau soll sich darum kümmern.

Ich würde auch ganz offen mit den Kindern reden was das Geld betrifft.
Sag ihnen, daß Du ihrer Mutter Unterhalt überweist, der für die Kids da ist und nicht für die Nagelpflege und Co. ihrer Mutter.
Du kommst den Unterhaltszahlungen nach und die Mutter leistet ja den naturellen Unterhalt, also Essen Wohnung und Kleiderpflege.
Ich denke wenn Du das genau erklärst, daß 2 Haushalte exisiteren und so eine Trennung auch zu weniger Geld und Luxus führt, werden sie es auch begreifen und hoffentlich ihren Lebensstandard zurück schrauben.
Erklär auch daß Du auch nicht mehr soviel Geld im Monat hast und Dir nur noch der Selbstbehalt bleibt.
Erkläre auch daß Du im Moment die Kredite bezahlst von der Wohnung wo Mutter und Kinder leben, so muß die Mutter nicht mal ne Miete zahlen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Die Kids sind ja schon in einem Alter wo sie das auch begreifen können.
Liebe Grüße
Melly :redhead:


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2004 21:28
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Hallo Peter,

du musst versuchen deinen Kindern klar zu machen, dass Geld und "haben" einfach nicht alles ist auf der Welt. Versuchen ihnen in dieser Richtung die entsprechenden Wertvorstellungen zu vermitteln. Schwierig ist das natürlich, wenn von der Gegenseite dann Schuldzuweisungen kommen, damit kämpfe ich ja auch.

Ich mache keine Anschaffungen, die nicht unbedingt nötig sind. Ich beschränke mich auf das Wesentliche und entdecke dabei ganz neue (schöne) Seiten an mir und meiner Umgebung.

Wenn du das wirklich verinnerlicht hast und deinen Kindern erfolgreich vorleben kannst, hast du schon die halbe Miete.


Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2004 21:40
 Uli
(@Uli)

Hallo Peter,
ich verfolge Deine "Story" von Anfang an und hätte an vielen Stellen etwas beitragen können. Ich habe das bewußt nicht getan, denn es hätte Dir vermutlich nicht geholfen. Ich sehe aber an der Länge Deiner Beiträge und Deinem steten Dranbleiben am Thema, dass Du ganz tief in Deiner Sache drinsteckst. Wenn Du einfach etwas Druck ablassen möchtest, kannst Du mir Deine Nummer mailen. Ich würde Dich am Wochenende zurückrufen (habe ISDN-XXL, kostet mich also nix). Ich habe aufgrund meiner persönlichen Situation zwar nicht endlos Zeit, aber vielleicht hilt es Dir ein wenig.
LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2004 15:05
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo

nachdem jetzt ein paar Schriftsätze zwischen den Anwälten gewechselt haben, war es letzte Woche ziemlich ruhig.

Am Samstag abend, wie ich meine Tochter hach Hause gebracht habe, standen jedoch wieder diverse persönliche Dinge von mir im Carport. Es hat zwar nicht geregnet, aber ich denke es ist nicht gut, wenn ein PC einfach so draußen vor der Tür steht. Meine Schul- und Arbeitszeugnisse sowie Fotoalben aus meiner Kindheit bzw. Bundeswehrzeit waren einfach so in 2 Fahrrad-Seitentaschen gestopft und standen auf dem Pflaster. Meine Tochter hat mich am Nachmittag jedoch bereits vorgewarnt, das meine Frau wohl wieder ein paar Dinge vor die Türe stellt, wenn ich sie nach Hause bringe.

Meine Tochter hat zu mir am Nachmittag gesagt, dass sie kein Geld mehr hätten und dass ich doch den Unterhalt überweisen soll. Da ich sämtliche Schulden, sowie Kosten für das Auto, welches meine Frau benutzt sowie ihr Mobiltelefon bezahle müsste ich laut meinem RA nicht einmal den vollen KU bezahlen. Ich habe jedoch freiwillig letzte Woche 100% KU nach DT an meine Frau überwiesen. Sie hat mit Ihrem Einkommen und Kindergeld, sowie meiner Zahlung in diesem Monat ca. 1.800 Euro zur Verfügung und muss keine Tilgung für Auto und Wohnung tragen. Mir blieben für Februar noch ca. 300 Euro nach Abzug aller Verpflichtungen.

Ich wusste zuerst nicht wie ich mich ggü meiner Tochter verhalten sollte. Ich will meine Kinder nicht in die Konfrontation mit hineinziehen, oder Sie als Sprachrohr zu meiner Frau benutzen. Ich habe ihr dann nach langem Überlegen eine Aufstellung über unsere Finanzen gezeigt. (Das wollte ich jedoch immer vermeiden) Sie war erstaunt, da von meiner Frau und meinen Schwiegereltern es so dargestellt wird, dass ich die ganze Familie im Stich lasse und nichts bezahle. Sie hat mich dann in den Arm genommen und gesagt dass sie nie gedacht hatte, dass ich sie im Stich lassen würde. Ich bin mir aber immer noch nicht sicher, ob es von mir richtig war ihr unsere finanzielle Situation so deutlich zu erklären.

Am Sonntag Nachmittag war dann mein Sohn bei mir und wir haben uns spontan entschlossen nach München zu fahren und das Spiel Bayern gegen Hannover anzusehen. War eine gute Idee und wir hatten viel Spaß miteinander. Leider wurde auch dieser Nachmittag von "finanziellen" Familienangelegenheiten getrübt.

Meine Frau hat sich letztes Jahr in den Kopf gesetzt ein Rennrad zu kaufen. Da sie ja mit den anderen mithalten muss, war das Beste gerade gut genug und das Teil hat stolze 2.500 Euro gekostet zuzüglich diverser Extras. Da wir das Geld nicht sofort flüssig hatten, hat sie nach Rücksprache mit unserem Sohn sein Konfirmationsgeld für den Kauf des Fahrrads verwendet und gesagt, dass wir es zurückzahlen, wenn der Papa seine Prämie bekommt. Jetzt sind halt immer noch 1000 Euro offen und mein Sohn sagte zu mir, dass laut seiner Mutter ich ihm das Geld zurückzahlen muss, da sie sich das Fahrrad nur deshalb gekauft hat, weil ich eine Wette gegen Sie verloren hätte. WAS soll ich denn noch alles bezahlen ????

Mittlerweile bin ich ziemlich angefressen und denke, dass ein entgegenkommen meinerseits nicht auf fruchtbaren Boden fällt. Ich habe nur etwas Angst, wenn ich jetzt die direkte Konfrontation suche und es auf eine Klage meiner Frau ankommen lasse, dass dann noch mehr Stimmung über meine Kinder gegen mich gemacht wird, so nach dem Motto: "Seht nur ich muss Eueren Vater verklagen, dass er den Unterhalt für Euch bezahlt"

Ich befinde mich in einer sozusagen "emotional-finanziellen" Zwickmühle, denn ich habe nicht vor, den nächsten Monat ebenso mit nur 350 Euro zu bestreiten, will aber auch nicht vor meinen Kindern als "Rabenvater" dastehen.

Viele Grüße und eine schöne Woche

Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2004 12:38
 Uli
(@Uli)

Lieber Peter,

ich lese Deine Berichte immer so, als wären es meine eigenen Erfahrungen. Ich denke, ich weiß genau wie Du Dich fühlst, in etwa wohl so, wie ich vor ca. 3 Jahren. Ich habe immer versucht, noch weiter zu helfen, habe gezahlt und gezahlt, weit mehr als ich mußte und nie war es gut genug. Auch das mit dem "Rausstellen" von Sachen kenne ich. Deine standen wenigstens verpackt da. Meine wurden mir in hohem Bogen auf die Straße geschmissen, so dass ich sie mir vor den Augen der Nachbarschaft vom Boden klauben musste.

Versuche für die Zukunft einfach nur einfach korekt zu sein. D.h. zahle das was Du mußt, aber nicht mehr, leiste keine Hilfestellungen mehr, es würde Dir eh nur als Schwäche ausgelegt und Du bleibst angreifbar. Ich bin heute soweit, dass ich (bei dieser Frau) keinen Zentimeter mehr zurück gehe.
Rede mit Deinen Kindern ruhig über die finanziellen Angelegenheiten. Die Kinder werden das verstehen und nicht als Hetze empfinden.

Bis bald (telefonisch)

LG Uli


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Geschrieben : 09.02.2004 13:20
(@Melly)

Hallo OHRI,
also ich finde es gut, daß Du mit Deiner Tochter mal Tacheles geredet hast.
Ich denke sie begreift das was bei Euch passiert schon, sonst hätte sie Dich nicht in den Arm genommen und geknuddelt :)
Ich denke auch, laß es auf eine Klage ankommen und bezahl das, was Du mußt.
Ich würde schonmal das Handy von der Dame nicht mehr zahlen und das Auto abmelden.
Wenn Du es nicht fährst, mußt Du auch die Versicherung nicht zahlen.
Überleg mal 1800 Euro hat sie zur Verfügung, Sie muß nicht mal Miete zahlen.
Sei nicht so dumm und denke sie kann Dich mit den Kindern erpressen.
Sie wird Dich aussaugen wie eine Flasche!
Du wirst das Geld nie wieder sehen!
Es nützt nix klein beizugeben, denk ja nicht, sie will dann weniger, diese Art von Frau will immer mehr.
Mein Mann hat seiner Ex auch zuviel bezahlt und hat ihr dann auch noch geholfen als sie ihre Kohle verschleudert hat!
Die konnte halt mit Geld nicht umgehen.
Sag Deinem Sohn, daß er das Geld von der Mutter holen soll, sie kann ja das Rad verkaufen :cul:
Du mußt jetzt auchmal an Dich denken, Deine Kinder sind nicht am verhungern und Deine Frau muß jetzt lernen mit dem Geld was sie hat auszukommen!
Denk jetzt realistisch und laß Dir von Uli helfen, er hat die Erfahrungen gemacht und kann Dir super Ratschläge geben.
Kopf hoch...
Melly :)


AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2004 13:55
 mel
(@mel)

hi peter,
kann uli nur in seinen äusserungen unterstützen.

erkläre den kinder genau wovon du lebst und was du alles bezahlst, hetze dabei nicht gegen die KM.
die kinder werden es verstehen, gibst du den kindern zusätzlich das was sie verlangen wird es immer mehr.
meine kinder bekommen von der KM alles obwohl sie von sozi lebt.
zu weihnachten gab es geschenke, nach aussagen der kinder, von je kind über 300€.
ich kann und will mich nicht in diesen strudel ziehen lassen.
kinder brauchen grenzen und wenn die KM sie nicht zeigen kannst mach du es.
eure kinder werden nur von dir lernen das geld nicht alles ist.
mel


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2004 14:08




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