Dramatische Trennun...
 
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Dramatische Trennung

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 Uli
(@Uli)

Hallo Peter,

dass ist genauso wie bei mir. Mein Unterhaltsverfahren läuft seit 2 Jahren. Wir befinden seit dieser Zeit im PKH-Prüfungsverfahren für die Exe. Letzter mündlicher Termin hierzu ist mehr als ein halbes Jahr her. Seit dem kein Beschluss. Jetzt gibt es für den 10.08. einen neuen mündlichen Termin. Da, wie gesagt das Hauptverfahren noch nicht eröffnet wurde, kann es wiederum nur um die PKH-Prüfung gehen. Es wird geprüft und geprüft und so lange zahlt man und sieht das Geld später nicht mehr wieder.

LG Uli


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Geschrieben : 14.07.2004 17:47
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Peter, hallo Uli,

das ist doch echt Zeitschinderei. Ich kann nicht verstehen, was es da Monate zu prüfen gibt und dann immer wieder und wieder.
Da sollten doch die Voraussetzungen für solche Überprüfungen wirklich verschärft werden.
Woran liegt das denn? Werden alle Papiere nicht rechtzeitig eingereicht oder einfach nicht überprüfbare Angaben gemacht???
Irgendwann muss dann doch ein Schlußstrich gezogen werden oder?
Gruß
Tina *kopfschüttelnd*


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2004 17:56
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Uli

wie, ihr befindet euch seit 2 Jahren im PKH-Prüfungsverfahren?? Ich denke Du bist schon lange geschieden?? Ist dies überhaupt möglich, ohne dass die Unterhaltsfrage geklärt ist?

Wieso musst Du dann eigentlich bezahlen, wenn das Hauptverfahren wegen der Unterhaltssache noch nicht eröffnet ist? Machst Du das freiwillig ???

Ich zahle momentan 75% KU nach DT plus die Raten für das Haus in dem meine Frau mit den Kindern wohnt.

Solange es keine Hauptverhandlung gibt werde ich doch auch nicht mehr bezahlen müssen. Die Rückzahlung des Kredits kann ich jederzeit einstellen.

Ich bin jetzt ein wenig sprach- und ratlos!!

Gruß Peter


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Themenstarter Geschrieben : 14.07.2004 18:35
 Uli
(@Uli)

Lieber Peter,

Du hast richtig gelesen: PKH-Prüfung seit 2 Jahren !! Scheidung rechtskräftig seit 11/2001. Unterhalt wird geschuldet aufgrund mehrerer EA-Entscheidungen. Hast Du denn mein Tagebuch nicht gelesen :heu: ? Schicke Dir den Link nochmal als PN. Exe bekommt zur Zeit 139,-€/Monat nachehel. Unterhalt. Sie möchte aber 1.850,-€/Monat bei einem Netto-Einkommen von 2.230,-€ bei mir. Abzüglich der Fixkosten müsste ich noch Geld mitbringen, um die Kids und mich durchzubringen! Sowas wird in Deutschland durchaus verhandelt und muss von den Prozessbeteiligten natürlich auch bezahlt werden. 😡

LG Uli


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Geschrieben : 15.07.2004 01:13
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Uli,

ich habe Deine Geschichte komplett gelesen! Die ist aber sehr lang und ich kann mich nicht immer an alle Details erinnern. Was sind bitte EA-Entscheidungen?? Sind diese Unterhaltszahlungen tituliert?
Es muss doch klar sein, dass Du keine 1.850 Euro im Monat Unterhalt an Deine Ex zahlen kannst. Ich denke sie zahlt auch keinen KU an Dich.
Ist so ein Antrag auf PKH nicht wegen Willkür und keine Aussicht auf Erfolg vom Richter abzulehnen?

Ich stehe hier noch ganz am Anfang und werde vermutlich auch noch die Eine oder Andere unverständliche Erfahrung mit dem Gericht machen.

Viele Grüße
Peter


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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2004 13:55
(@bodyguard)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ohri,

bin zwar nicht Uli aber ich glaube er meint mit EA =Einstweilig Anordnung

Hoffe ich vertue mich da nicht.

Gruß

Sven


Was Du heute kannst besorgen, schiebe nicht auf Morgen.

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Geschrieben : 15.07.2004 14:12
 Uli
(@Uli)

Hallo Sven und Peter,

richtig EA = einstweilige Anordnung. Die werden immer "relativ schnell" gemacht, damit es in finanziell engen Situationen irgendwie weitergeht, bis das Hauptverfahren so in 3-5 Jahren abgeschlossen sein wird.
In dem PKH-Prüfungsverfahren geht es gerade darum, dass der Richter die Forderung der Gegenseite für zu hoch hält. Er möchte daher nur für die bis jetzt zu zahlenden 139,- € PKH bewilligen. Der gegnerische Anwalt hat bereits angekündigt dann vors OLG gehen zu wollen. Es wird mich also noch eine Weile gedanklich beschäftigen, aber ich habe das Gefühl, das ist auch so gewollt.
KU werde ich von dieser Frau mit Sicherheit nie bekommen. Ich gebe Euch Brief und Siegel, liefe das Ganze anders herum, ich säße längst im Knast!

LG Uli


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Geschrieben : 15.07.2004 15:08
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Heute war der 2. Gerichtstermin zum Thema PKH. Der Richter hat jedoch versucht beide Parteien zu einem Kompromiss zu bewegen. PKH hat er nicht bewilligt. Da meine Frau seit kurzem wieder eine neue Beziehung hat (zum Glück!!!) ist sie auf einmal an einer schnellen Abwicklung interessiert. Sie ist sogar damit einverstanden, dass die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs erfolgen kann. Das Thema Versorgungsausgleich kann lt. Richter auch abgetrennt werden. Der Richter hat vorgeschlagen, dass ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht vereinbart werden soll, und ich im Gegenzug auf den mir zustehenden Zugewinnausgleich (ca. 15.000 Euro) verzichten soll.

Der Richter macht jedoch bezüglich des Unterhalts noch einen konkreten Vorschlag. Die Atmosphäre in der Verhandlung war wesentlich lockerer als zuvor.

Ich denke nach jetziger Sicht komme ich ganz gut aus der Sache raus.

Wie heißt es so schön: "Eine neue Liebe ist wie ein neues Leben" 😉

Gruß Peter


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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2004 19:57
(@Melly)

Hallo Peter,

ich seh da nen kleinen Hasenfuß.
Du verzichtest auf Deinen Zugewinn und sie auf Unterhalt.
Hmmm....rein rechnerisch steht ihr doch im Moment eh kein Unterhalt zu!!!
Auch nach der Scheidung hat sie ja das Haus wo sie Wohnvorteil hat!
Na und arbeiten kann sie ja wohl gehen.
Auf so Vergleiche würd ich mich irgendwie nicht einlassen.
Die Richter wollen das doch schnell vom Tisch haben.
Wenn sie keine PKH bekommt und jetzt schnell selbst die Scheidung will, würd ich das so nicht stehen lassen.
Gruß
Melly


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Geschrieben : 04.08.2004 21:15
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Melly,

im Prinzip hast Du schon recht.

Dass ich momentan keinen Unterhalt an Sie bezahlen kann liegt nur daran, dass ich den vollen Kredit für das Haus abbezahle. Wenn Sie diesen übernimmt, dann müsste ich auch Unterhalt an sie bezahlen.

Außerdem ist sie ab Mitte September arbeitslos !? Sie möchte eine Umschulung machen. Dann sehen die Zahlen vielleicht noch schlechter für mich aus.

Mein Anwalt meint, dass es die Beste Lösung wäre, wenn ich das Thema Ehegattenunterhalt für Immer vom Tisch bekomme.

Gruß Peter


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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2004 23:43




 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

nach fast einem Jahr "Abwesenheit" im Forum möchte ich kurz erzählen was in dieser Zeit passiert ist:

Ich bin mittlerweile geschieden und vom Gericht wurde folgendes Urteil über die Unterhaltszahlungen gefällt:

150% KU = 720,00 Euro für 2 Kinder (15 und 17)

Die 35,00 Euro Trennungsunterhalt zu denen ich verurteilt wurde bezahle ich seit der Scheidung nicht mehr und es gab von der Gegenseite bisher keine Reaktion darauf.

Was mich verwundert ist, dass ich nicht zur Nachzahlung des rückständigen KU von 100%(die ich freiwillig bezahlt habe) und den 150% (zu denen ich verurteilt wurde) verdonnert wurde.
Es wurde nur eine relativ geringe Pauschale vom Richter festgelegt.

So weit so gut, damit kann ich leben.

ABER: Ich bezahle momentan noch 540,00 Euro im Monat für den Hauskredit und damit bleiben mir im Monat noch ca. 400 Euro zum Leben. Wobei hier berücksichtigt werden muss, dass mein Arbeitgeber mir 400 Euro für die zur Verfügung Stellung eines Firmenwagens abzieht. Davon kann ich aber nicht abbeißen und meine Miete bezahlen.

Da Sie zusammen mit ihrem Freund und den Kindern dieses Haus bewohnt, halte ich es für
mehr als recht, wenn sie zukünftig zumindest die Hälfte der Raten übernimt.

Was passiert, wenn ich ab jetzt nur noch meinen Hälfteanteil der Raten an die Bank überweise? Kommt Sie dann mit einer neuen Unterhaltsklage, da Ihrer Meinung nach der Richter den Hauskredit bei der Berechnung zu 100% mir zugerechnet hat?

Den Gerichtsvollzieher hatte ich schon im Haus, da ich mit der Nachzahlung 2 Wochen zu lange gewartet habe.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Gruß Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2005 15:00
 Uli
(@Uli)

Hi Peter,

schön, Dich wieder hier zu sehen !! 🙂

Was passiert, wenn ich ab jetzt nur noch meinen Hälfteanteil der Raten an die Bank überweise? Kommt Sie dann mit einer neuen Unterhaltsklage, da Ihrer Meinung nach der Richter den Hauskredit bei der Berechnung zu 100% mir zugerechnet hat?

Es ist ähnlich wie bei mir damals. Ich würde Madame anschreiben und um Übernahme der ganzen Kredite bitten, ggf. eine Miete festlegen. Die halben Kredite zu bezahlen nutzt nix - ihr seid Gesamtschuldner und die Bank steht sofort auf der Matte.

Von nix kannst Du nicht leben. Wenn Madame nicht einsichtig ist, stell die Zahlungen ganz ein. Möglicherweise wird die drohende Zwangsvollstreckung etwas Hilfestellung geben.

Wie wurdest Du so schön im SPIEGEL 49/2004 zitiert: sonst könntest Du wohl den Kitt aus den Fenstern fressen.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 15:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Peter,

welcome back - dann kann die Titelstory vom Spiegel ja weiter gehen 😉

Deine Ex ist dir im Innenverhältnis ausgleichspflichtig über die Hälfte des Tigungsbetrages. Da sie aber nix haben wird, kann sie nix ausgleichen. Was hat denn der Zugewinnausgleich ergeben? Die Haussitaution muss da ja irgendwie geklärt worden sein?!

Was passiert, wenn ich ab jetzt nur noch meinen Hälfteanteil der Raten an die Bank überweise?

Dann wird sich die Bank genussvoll an dich wenden und abermals den GV schicken.

...da Ihrer Meinung nach der Richter den Hauskredit bei der Berechnung zu 100% mir zugerechnet hat

Ist das nur ihre Meinung oder ist es tatsächlich so? Sollte es im Urteil so stehen, wäre der Ausgleich im Innenverhältnis ja erfolgt. Damit verschaffst du ihr Miteigentum, das sie bewohnt, von dem du nix hast. Wer trägt denn die allgemeinen Kosten des Hauses (GrdSt, Abfall, Schornsteinfeger,...)?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 15:14
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Uli, Hallo Deep,

im Urteil ist nur angemerkt, dass die Hausrate auf den Trennungsunterhalt angerechnet wird. Sie hat laut Urteil von mir 35 Euro mtl, TU zu bekommen. Das war aber vor der Scheidung. Mein RA hat gesagt, dass der TU nach der Scheidung erst einmal nicht mehr zu bezahlen ist, solange die Gegenseite nicht neu fordert. Ich wurde komischerweise zur Nachzahlung von TU für eineinhalb Jahre verurteilt jedoch nicht zur Nachzahlung von KU. Hier hat der Richter nur eine relativ geringe Pauschale von 400 Euro angesetzt. Eigentlich hätte ich ja fast 6000 Euro KU nachzahlen müssen auf die 150% vom Urteil. Keiner hat jetzt Berufung eingelegt, da ich mit der Nachzahlung gut leben kann und sie mit den 150% KU mehr als gut bedient ist. Ich war aber enttäuscht wie schlampig so ein Urteil formuliert ist und wie wenig Mühe sich ein Richter gibt.

Fakt ist jetzt , dass mir bei einem monatlichen Auszahlungsbetrag von 1800 Euro abzüglich KU von 720 Euro und der Hausrate von 540 Euro noch 540 Euro zum Leben bleiben!! Miete +NK 350 Euro und noch 100 Euro Versicherungen das heisst es bleiben noch 90 Euro für eine 50 Stunden Woche! Wow, das bekommt jeder 16 jährige als Taschengeld. Fairerweise muss man noch dazu sagen, dass mir mein Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, für den mir in Summe 400 Euro vom Nettogehalt abgezogen werden. Aber davon kann ich nicht herunterbeißen und wenn man 50000 km im Jahr fährt ist ein ordinärer VW Passat nicht gerade eine Luxuslimousine.

Ich sehe nur eine Chance: Die Hütte muss weg! Mein RA hat gesagt dann stellen wir einen Antrag auf Teilungsversteigerung. Alles ganz schön, aber das dauert vermutlich auch ein paar Monate bis so etwas dann auch wirklich losgeht.

Ich frage mich nur, wie ich da wieder raus komme.

Der Zugewinnausgleich wurde vom Scheidungsverfahren abgetrennt. Nur solange das Haus uns beiden gehört, hat sie ja auch keinen Zugewinn. Die laufenden Kosten für das Haus übernimmt Sie immerhin.

Wie läuft so etwas ab, wenn ich den Hauskredit nicht mehr bediene? Kommt hier auch sofort der Gerichtsvollzieher, oder versucht die Bank die Immobile zu verwerten?

Viele Grüße

Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2005 23:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Peter,

rede mit der Ex und sage ihr klipp und klar, dass es so nicht geht. Ist sie nicht kooperativ, musst diu die Kiste gegen die Wand fahren. Hierzu solltest du zuvor das Gespräch mit der Bank suchen.

Teilungsversteigerung kannst du so gut wie vergessen. Wer würde da zuschlagen?

Für den Fall einer gerichtlichen Klärung musst du dir eine Antwort einfallen lassen auf die Frage, wovon du bisher gelebt hast.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2005 00:21
 emsi
(@emsi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, Hallo Peter...

habe deine Geschichte mit einer Riesenwut im Bauch gelesen ...

Warum lässt du dich so abzocken ?

Warum rechnest du keinen Wohnwert gegen ?

Verstehe ich nicht ... sorry

Ich zahle auch für ein gemeinsames Haus, rechne aber einen Wohnwert, der ca. die Hälte der kreditverbindlichkeiten beträgt, gegen ...

Das mit der RA ist der Hammer, bei mir war es ähnlich ... hatte er doch glatt vergessen, dass ich die Krankenkassenbeiträge bezahle ....

Ist bei mir ein Unterschied von gesetzl. netto zu auszahlungsbetrag.

Warum redet die Gegenseite eigentlich bei mir immer von einem Selbsterhalt von 900,- ???
ich lese immer von 840 ... Frau (noch) arbeitet nicht, Kinder sind 7 und 10 ...

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2005 23:14
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo emsi,

Herzlich willkommen bei VS 🙂

Der letzte Eintrag von OHRI ist nun schon über 2 Monate her und OHRI war auch schon länger nicht mehr online kram bitte nicht die alten Topics hoch gibt sonst ein heilloses Durcheinander .

Du kannst OHRI auch eine PN mit Deiner Meinung schicken einfach unter dem post das Profil anklicken..

Gruss Delphin

[Editiert am 19/10/2005 von Delphin]


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2005 01:30
 emsi
(@emsi)
Schon was gesagt Registriert

Es geht nicht nur um meine Meinung.

Und wenn du meinst, dass es zuviel Durcheinander macht, Thread schließen.

Besser ist das 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2005 21:05
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Um einen Thread zu schliessen zu dürfen muss man Admin oder Mod

sein 🙂 er ist nicht geschlossen weil OHRI dort seine" Erlebnisse"im Verlauf weiter schildern möchte 🙂 Im übrigen gebe ich nur das wieder was ich diesbezüglich seit ich hier auf dem board bin immer wieder von den "Machern "der Site gelesen hab und die waren eigentlich bisher nicht so begeistert wenn"alte"Topics hochgespült werdenWenn Du eine Frage zum Selbstbehalt mach doch ein eigenes Topic auf oder schau Dich hier in den entsprechenden Dingen auf den board um.


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2005 21:17
 emsi
(@emsi)
Schon was gesagt Registriert

jau, mach ich. Danke ! 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2005 19:04




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