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Alles viel zu viel für mich und kurz vor dem Zusammenbruch

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(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@brainstormer
ich werde nicht umher kommen und die Aussagen des Kindes vor dem Jugendamt zu Protokoll zu geben.
Das ist finde ich meine Pflicht als Vater.
Dass das :
a) von der KM angegangen und widerlegt wird ist mir klar
b) dass das Jugendamt dem keinen Glauben geben KANN ( wegen Aussage gegen Aussage ) ist mir auch klar zumal die das täglich 10x hören
c) dass diesbezgl. kein erweiterter Umgang zustande kommt ist mir bewusst.

ABER !
ich finde jetzt kommt ins Spiel
@Hexesyl
dein guter Vorschlag um da nen Aufhänger zu haben und mich besser ins Licht zu rücken.
Der Dame vom JA ist dieser Loyalitätskonflikt seit Monaten bekannt.
Allerdings weiss ich auch das die Dame vom JA da gar keine Ambitionen hat am bestehenden was zu ändern.
Warum auch ? das Kind hat es doch gut bei der KM.
Und da kann ich zig mal sagen :
- es ist nachweisbar dass wenn ich die Kleine mal an 2 Wochenenden hintereinander hatte ( wegen Tauschwochenende ) das die dann viel relaxter war
- es ist nachweisbar wo die kleine jetzt 6 Tage ( Weihnachtsferien ) bei mir war das Sie danach beim telefonischen Kontakt viel aufgeschlossener und offener war.

Aber auch da laufe ich gegen Beton. KM sagt " stimmt nicht ! "

Klar das JA hat letzlich keine Entscheidungsbefugnis und wenn es hart auf hart kommt legt ein Gericht das fest.
Aber das sind doch Menschen auf diesen Ämtern. Sehen die nicht dass das Kind seinen Vater vermisst.
Da müsste man doch im Sinne der Menschlichkeit ( nicht für den Vater > der hat nicht zu erwarten ) aber im Sinne des Kindes dafür sein möglichstes zu tun um solche KM darauf aufmerksam zu machen das Sie mit Ihrem Verhalten dem Kind etwas vorenthalten. Nämlich sein 2tes Elternteil.

Oder werden die echt von oben so dermaßen gedrillt die JA Mitarbeiter.
Mutter = fürs Kind gut Mutter muss max. haben.
Vater = schlecht fürs Kind Vater soll Kind möglichst wenig haben
Scheint wirklich so zu sein.

Nun wie bereits in Threads von Kollegen geschrieben :
- mal wieder ohne Erwartungen reingehen
- ruhig und sachlich bleiben
- nichts gegen KM

Aber letzlich wieder auch ohne Ergebnis raus.
Die Umgangsregelung wird die wieder in der Schublade verschwinden lassen. Mit Begründung ( blubber blubber bla bla musst du nicht unterschreiben liebe KM )
Und dann ist wieder ein Jahr vorüber. In dem der Loyalitätskonflikt ggf. PAS - Syndrom am Kind nagt.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

So zum Thema Unterhaltsverhandlung :
@AnnaSophie
- das mit dem Vergleich habe ich hier bei einem Kollegen im Thread mal gelesen das sowohl Richter als auch Anwälte darauf aus sind Vergleich zu schliessen. Bedeutet für Richter weniger Arbeit, für Anwälte mehr Geld.
Für mich halt verdammt schwer zu beurteilen was günstiger ist für mich und was schlechter.
Hirntechnisch bin ich dazu nicht in der Lage. Aber das schützt nicht vor Unheil

Was ich halt auf keinen Fall aktzeptieren werde ist :
- Titulierung wie von Gegenseite gefordert 120% unbefristet ( bisheriges Gehalt )

Also wenn das ein Richter von einem verlangt in dieser Situation dann weiss ich nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 13:12
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

würdest du einen Vergleich abschliessen und du weistt dass die Situation so ist wie sie ist und die Gegenseite weiss das auch, dann bist du den Vergleich mit diesem Wissen eingegangen. Damit dürfte eine Abänderungsklage schwer bis unmöglich werden.

Hast du ein Urteil, dann ist dies einfacher durch eine Abänderungsklage aus der Welt zu schaffen. Bei dir wäre es - sollte es ungünstig laufen - evtl. sogar sinnvoll das gleich vors OLG zu tragen, wenn in dem AG Urteil keine Berücksichtigung der zukünftigen Situation enthalten ist.
Aber hier ist es auch wichtig, dies schriftlich vorzutragen und mündlich in der Verhandlung, damit niemand sagen kann, dass die Personen (Richter, Anwalt Gegenseite) nichts davon gewusst haben.

Und Unterhalt wird nach dem Einkommen berechnet. Damit würde ich mich auch auf die 120 % in keinem Fall einlassen.

Es gibt während der Verhandlung sicher die Möglichkeit die Sitzung zu unterbrechen und dich mit deinem Anwalt zu beraten. Bzw. du solltest vorher mit deinem Anwalt "Schmerzgrenzen" besprechen. Dann kann er verhältnismäßig gut agieren. Ich habe das mit meiner Anwältin so gehandhabt. Und hatte immer das Gefühl gut und vernünftig beraten worden zu sein, ohne alles auszureizen. Sie hat auch klar gesagt, dass sie Mandanten hat, denen sie erklärt, dass sie vor Gericht möglichst wenig sagen dürfen, weil die sich selbst um Kopf und Kragen reden. Und sie hat wohl Mandanten, die gern reden können, einfach weil sie gut und strukturiert darlegen und den Sinn der Gegenseite und des Richters schnell erfassen. Wozu gehörst du?

Sophie

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 13:25
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

nun ich denke ich kann zwar sehr gut reden, aber Problem ist, das wie hier richtig erkannt das Problem des absouten und abgrundtiefen Hasses von mir gegenüber der KM und andersrum genauso vorherrscht.

Ich behaupte das ich mich in einem gewissen Rahmen noch zurückhalten kann und die KM "an die Wand schwafeln " kann.

ABER :
Durch die meiner Meinung nach vorherrschende Aussichtslosigkeit ( jetzt halt wieder im Bezug auf das Kind > ich weiss man sollte das immer trennen > kann ich aber in meinem Stadium definitiv noch nicht ) werde ich aber in dem Fall sehr schnell aus der Bahn geworfen werden. Und dann plappere ich mich um Kopf und Kragen.

Vorgehensweise ?
- mein Anwalt hat bereits an das AG geschrieben in einer Stellungnahme das wir keinesfalls die 120 % akzeptieren da die von der Gegenseite erstellte Berechnung auf Nettogehalt Stkl. 3 beruht und keinerlei Aufwendungen berücksichtigt wurden
- desweiteren schrieb mein Anwalt im selben Schreiben das es aufgrund meiner unsicheren Gesundheitsprognose überhaupt nicht absehbar ist ob ich jemals und wann wieder in Vollzeit kommen kann
- das es bereits aufgrund dieser unsicherer Prognose ein Entgegenkommen von mir gesesen sein 110% bis 31.12.2014 zu titulieren.
- das ich quasi die letzten Monat mehr an KU gezahlt habe als notwendig
- das ich den KU über das notwendige Mass bezahlt habe aber deswegen die Kilometerpauschale von rund €650.- beim Trennungsunterhalt in Abzug bringe ( das ist ja das nächste Fass wo aufgemacht wird. Die wollen mir die Kilometerpauschale nicht anerkennen )
> was halt bis dato noch nicht bekannt war ist die anstehende Arbeitslosigkeit. Das sage ich dann aber ( oder mein Anwalt ) vor Gericht.

Wobei ich denke ja das man diese beiden Sachen voneinander "abarbeiten" kann. In Sachen Kilometerpauschale könnte man einen Vergleich in Betracht ziehen. Wobei da höre ich mir erstmal an was der Richter sagt.

DENNOCH !!!!
Absolut wichtig für mich zu wissen das man einen Vergleich per Abänderungsklage kaum oder quasi gar nicht ändern kann.
INSOFERN HAT SICH DIE SACHE VERGLEICH BEIM KINDESUNTERHALT SCHON IM VORFELD FÜR MICH ERLEDIGT !!!
Dafür ein ganz großes Dankeschön @AnnaSophie

Ist es taktisch klüger erst den KU zu verhandeln und dann den TU in diesem Fall ?
Was meint Ihr ? 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 14:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus DG!
Erst KU und wenn danach noch Verhandlungsmasse übrig ist TU. Beim TU erhöht sich übrigens Dein SB...

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 14:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

- das ich den KU über das notwendige Mass bezahlt habe aber deswegen die Kilometerpauschale von rund €650.- beim Trennungsunterhalt in Abzug bringe ( das ist ja das nächste Fass wo aufgemacht wird. Die wollen mir die Kilometerpauschale nicht anerkennen )
> was halt bis dato noch nicht bekannt war ist die anstehende Arbeitslosigkeit.

da wirst Du Dich schon entscheiden müssen - Arbeitslosigkeit UND Kilometerpauschale funktionieren nicht gleichzeitig.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 14:48
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille
ja das beides nicht geht ist mir auch klar. Es dreht sich ja um TU seit letztes Jahr Mai 2012.
Speziell seit Oktober seit ich DURCHGÄNGIG wieder arbeite bringen wir ja die € 660.- bei TU und beim KU in Abzug.
Vorher wurde klar wegen Krankenstand nichts abgezogen.

Mein Anwalt hat gemeint beim TU sind die Aussichten besser das man das durchbringt die lange Fahrstrecke.
Aber beim KU rechnen die Richter recht "scharf" und streichen da einiges weg ( was ja auch irgendwie ok ist )
Ob die ganzen € 660.- anerkannt werden weiss er nicht.
Deshalb meinte ich ja wenn da nen Vergleich angeboten wird ok.
( wenn sowas überhaupt per Vergleich entschieden wird )

@Marco
ja so denke ich auch das erst der KU verhandelt werden sollte.
wobei der wegen dieser sch... Aussichten am "wagesten" zu bestimmen ist.
Dennoch sehr sehr wichtig für mich das bei KU kein Vegleich. Finde das halt auch "panne" das einem das mein Anwalt nicht sagt und mich darüber nicht aufklärt.

INSOFERN ! DANKE EUCH !

Jetzt gehts erst aufs JA. Und dann nächste Woche in die Verhandlung. MEin erster Besuch in einem Gerichtsgebäude in meinem Leben. Insofern total Bammel.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 16:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Finde das halt auch "panne" das einem das mein Anwalt nicht sagt und mich darüber nicht aufklärt.

Nun ja, es könnte um sein Hohorar gehen ... wie AS schon schrieb, er verdient mit ´nem Vergleich mehr.  😉

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 16:21
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ja so wird es sein wegen dem Honorar.
Ok wie beschrieben kommt wg. der mangelnden Möglichkeiten der Abänderungsklage beim KU kein Vergleich in Frage
und auch beim TU Unterhalt warte ich mal ab und geniese das mit Vorsicht. Wobei ich schon weiss wenn ich da drin sitze bin ich wiede so befangen das ich zu allem ja und amen sage.

Deshalb danke ich mal für das Aufzeigen der Möglichkeiten. Klar letztlich muss ich versuchen die Lauscher offen zu halten.
Aber Grundlage ist Vergleich = mehr Geld bezahlen an Anwalt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 18:31
(@Brainstormer)

Nun ja, es könnte um sein Hohorar gehen

Ein Freud'scher Versprecher?  😉

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 18:57
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

ich finde jetzt kommt ins Spiel
@Hexesyl
dein guter Vorschlag um da nen Aufhänger zu haben und mich besser ins Licht zu rücken.
Der Dame vom JA ist dieser Loyalitätskonflikt seit Monaten bekannt.
Allerdings weiss ich auch das die Dame vom JA da gar keine Ambitionen hat am bestehenden was zu ändern.
Warum auch ? das Kind hat es doch gut bei der KM.

Auf einen Eintrag in die Akte bestehen: KV sieht Loyalitätskonflikt und möchte zur Vermeidung einer Elternabnabelung/- trennung (PAS auf deutsch!!!!!) Hilfe erhalten.
Sollte es jemals dazu kommen, dass Richter VP einsetzt wieder von von denselben sprechen und dass man diesen behandeln möchte usw. Vielleicht hilft das ja mal


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 20:45




(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

wie ist das eigentlich ?
Beim KU wird dann aufgrund der Tatsache das Abänderung bei Vergleich kaum möglich ist ein Urteil gefällt.
Der Richter nimmt keine zeitliche Begrenzung / oder Passus das bei Arbeitslosigkeit gar Erwerbsunfähigkeit neu verhandelt werden kann.

Kann ich mich dann da dagegen wehren irgendwie ?
Und wenn nein eine Abänderungsklage von ja von mir "angestoßen" werden.
Brauch man da auch wieder Anwalt ?
Wie verhält es sich da mit den Kosten ?

Wie läuft ggf. so eine Abänderungsklage ab ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2013 14:18
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

so diese Woche ist ja der dritte ( vergebliche ) Termin auf dem Jugendamt.
Aber hingehen tue ich selbstverständlich.

Das Kind war dieses Wochenende im 14 Tage Turnus wieder bei mir.
Es kamen wieder Aussagen vom Kind wo mich wirklich so wütend und traurig machen.

Ich vermisse Dich so.
Ich will öfter bei Dir schlafen.
Mama sagt immer "nein das geht nicht"
Ich will nicht zurück zur Mama
Mama sagt " der Papa macht eh nichts mit Dir und liegt nur faul rum "

Das Kind ist zwar erst 6 und ich weiss dass das Wort des Kindes keinerlei Gewicht hat.
Aber es kann doch nicht sein das die KM alles blocken kann und auch noch solche Sprüche an das Kind hat.
Ich verhalte mich da immer neutral gegenüber dem Kind und die haut solche Aussagen raus.

Und sowas kann man nicht vor dem Jugendamt sagen ?
Oder soll ich mit dem Kind mal zum Jugendamt zum vorsprechen ?
Wobei ich mir auch denke dass das nichts bringt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2013 10:26
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Lass doch zunächst einmal sich den regelm Umgang etablieren (mind. ein halbes Jahr, eher länger). Dann kannst Du Dir über eine Umgangsausweitung Gedanken machen (wie zu organisieren? wie zu kommunizieren?).

Bzgl. der Aussagen der KM ggü. dem Kind halte ich das JA für den falschen Ort einer Diskussion. Was sollen die machen? Im Zweifel würde diese Diskussion emotional von der KM geführt werden und alle anderen Diskussion zunichte machen, die ihr an diesem Tag führen wollt. Das Thema gehört in eine prof. Mediation und nicht vor die - häufig parteiischen - Sachbearbeiter auf dem JA.

Gut ist doch, dass das Kind es Dir erzählt. So hast Du alle Chancen durch Dein Handeln "zu beweisen", dass das nicht so ist. Und das wird das Kind auch schnallen, dass Mama hier wohl Märchen erzählt!

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 12:22
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

der Umgang ( 14 Tage - Regelung ) ist ja zwischenzeitlich seit August 2012 etabliert.
Umgangserweiterung wie bereits erwähnt Aussage der KM
" nur über meine Leiche "
" mir geht voll einer ab dir das Kind nur so viel zu geben wie ich muss "
" wenn dir das nicht passt dann sihest das Kind noch weniger "
sprich was willst mir der diskutieren ? Leider gar nichts.

Eine Mediation wird die KM nicht machen. Warum auch ? Die hat doch alles was sie will. Sprich läuft nach Ihrem Plan.
Und zwingen wird man Sie nicht können.

Die Wünsche die das Kind mir gegenüber immer wieder tätigt werde ich schon im Rahmen des JA Termines sagen.
Ich denke wenn ich nicht mal die vorbringen darf dann kann man das ja wirklich vergessen.
weil wenn ich nichts sage dann denkt das JA das ja alles wunderbar läuft.
Tut es aber nicht.

Fakt ist Loyalitätskonflikt liegt vor
Werde Fragen : wie kann man diesen verringern ?

Fakt ist die Wünsche offensichtlich auch Bedürfnisse des Kindes
Werde vorschlagen daher den Umgang zu erweitern.
Hierzu wird aber als Antwort kommen " nein nein und nochmals nein "

Fakt ist will schriftliche Fixierung einer Umgangsregelung
hier kommt Information des JA an KM das Sie dies nicht unterschreiben muss

Fakt ist das ich als oberstes Ziel das Wechselmodell nennen werde ( welches derzeit aufgrund der großen Entfernung nicht möglich ist )
Hierzu wird die Antwort kommen " Selbst wenn du im Nachbarhaus wohnst wird das nicht gemacht weil das Kind bei Dir verblödet "
Inoffizieller Grund " ich will Deine Barschaft "

Naja das Ergebnis wird wieder niederschmetternd sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2013 15:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Fakt ist Loyalitätskonflikt liegt vor
Werde Fragen : wie kann man diesen verringern ?

Was sicherlich von KM vehement bestritten wird. Du kannst es nicht beweisen. Also lass es!

Fakt ist die Wünsche offensichtlich auch Bedürfnisse des Kindes
Werde vorschlagen daher den Umgang zu erweitern.
Hierzu wird aber als Antwort kommen " nein nein und nochmals nein "

Hier wäre meine Strategie, die KM aus der Reserve zu locken, sodass sie ihre MAske fallen lässt:

Umgangserweiterung wie bereits erwähnt Aussage der KM
" nur über meine Leiche "
" mir geht voll einer ab dir das Kind nur so viel zu geben wie ich muss "
" wenn dir das nicht passt dann sihest das Kind noch weniger "
sprich was willst mir der diskutieren ? Leider gar nichts.

Fakt ist will schriftliche Fixierung einer Umgangsregelung
hier kommt Information des JA an KM das Sie dies nicht unterschreiben muss

Ich würde tatsächlich darauf bestehen. Sollte das JA tatsächlich den Ratschlag geben, dass eine Umgangsregelung (die nicht über das "übliche" hinaus geht) nicht zu unterschreiben ist, diese Aussage protokollieren lassen verbunden mit der Fragestellung, wie Dir Sicherheit gegeben wird, dass nicht evtl. zukünftig der Umgang sabotiert wird.

Und dann würde ich den Umgang leben und positiv füllen. Bei ersten Anzeichen für eine Umgangsverweigerung musst Du dann den dritten Schritt des Umgangs3sprungs durchführen (-> Gericht)

Fakt ist das ich als oberstes Ziel das Wechselmodell nennen werde ( welches derzeit aufgrund der großen Entfernung nicht möglich ist )
Hierzu wird die Antwort kommen " Selbst wenn du im Nachbarhaus wohnst wird das nicht gemacht weil das Kind bei Dir verblödet "
Inoffizieller Grund " ich will Deine Barschaft "

Ich glaube, mit der Forderung des WM machst Du Dich lächerlich.
Sicher kannst Du mal thematisieren, dass ein WM die beste Lösung für Trennungskinder ist. Hier solltest Du aber die guten Argumente richtig einsetzen!
In Deiner Situation (anderer Wohnort, keine vernünftige Kommunikation möglich, die emotionale Schiene auf der Du Dich (noch) befindest und letztlich auch Deine pers. und finanzielle Situation) hast Du aber wenig stichhaltige Gründe. Ich bleibe dabei, ein WM ist so utopisch bei Dir, dass ich zunächst einmal den bestehenden Umgang festigen würde, an Deiner pers. Situation und Gesundheit arbeiten würde uswusf - das hatten wir schon mehrmals hier.

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 15:43
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Toto,

ja selbstverständlich bestehe ich nicht auf das WM. Aber ich bringe zum Ausdruck, dass dieses meiner Meinung und auch von Experten, Psychologen, Studien die beste Lösung für die Kinder ist und von daher für das Kind anzustreben ist. Wobei die JA Tante sagte ja "nein ein Wechselmodell ist nicht gut für die Kinder. Die brauchen ein Zuhause und kommen mit 2 Zuhause nicht zurecht ! "
Vasallenaussage des deutschen Staates eben. Einer betreut und einer zahlt. Thematik hier ist ja hinreichend bekannt.

Loyalitätskonflikt ist der JA Dame schon bekannt. Auch die Aussagen des Kindes habe ich schriftlich dargelegt das letzte mal. Insofern wird meine Frage nach Vorschlägen wie man diesen Konflikt verringern kann auf jedenfall angezeigt.

Das mit der Maske fallen lassen da wird die KM nicht darauf hereinfallen. Mangelnde Bindungstoleranz ist definitiv vorhanden. Nur wie beweisen ?

Ok das mit dem protokollieren dieser Aussage habe ich das letzte mal nicht gemacht. Werde ich dieses mal tun.
Werde mir das Protokoll der letzten beiden Sitzungen auch noch einmal zeigen lassen bzw. mir den Inhalt vorlesen lassen.

Umgangsverweigerung denke ich nicht das die KM das macht. Die 14 Tage Regelung und hälftige Ferienzeit wird sie einhalten.
Das weiss die KM das ich da alle Hebel in Bewegung setzen werde. Wenngleich die auch ins Leere gehen werden. Ist mir bekannt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2013 17:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dG

Ich denke, Du bist auf einem guten Weg, das JA-Gespräch vorzubereiten. Ich empfehle Dir jedoch dringend, Dir eine gute Strategie zu Recht zu legen. Ohne dass ich erwarte, dass alle meine Vorschläge richtig sind bzw. umgesetzt werden, lese ich Deine Antwort aber so, dass Du Ratschläge am Besten zurückweist. Okay, wenn Du es besser weist...

Trotzdem 2 kurze Anmerkungen meinerseits:

ja selbstverständlich bestehe ich nicht auf das WM.

Ich würde es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mal fordern. Ja, diskutieren, dass es als Ziel (in ein/ zwei Jahren angestrebt wird. Jetzt nicht - Du bist gar nicht in der Lage dazu! (s.o.). Aber bereite Dich echt gut drauf vor!! Literaturstudium ist hilfreich. Reine Bauchargumentation Deinerseits wird ins Leere führen.

Das mit der Maske fallen lassen da wird die KM nicht darauf hereinfallen. Mangelnde Bindungstoleranz ist definitiv vorhanden. Nur wie beweisen ?

Klar- KM wird nicht einfach so die Sprüche loslassen. Deshalb emfehle ich Dir zu überlegen, wie Du sie "überraschen" kannst. Irgendwas, mit dem sie nicht rechnet. Und dann bin ich mal gespannt, ob sie so klug ist und erstmal drüber nachdenkt. Oder voll Emotionalität die Sprüche raushaut. Hast Du ne Idee, welche Finte Du legen kannst?
Du musst die mangelnde Bindungstoleranz nicht beweisen. Sondern auch hier wieder das Gespräch so lenken, dass die KM diesen Beweis führt...

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 17:33
(@dergelackmeierte)
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@ toto
ich diskutiere das WM nicht mal. Ich sage nur das ich das aufgrund meines Studiums verschiedener Berichte, Studien, etc. für das Beste fürs Kind halte. Gemeinsame Elternschaft. Auch das es in anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird.
Meines Wissens ist es in Frankreich, Benelux, England, Skandinavien, USA. Kanada gängige Praxis.
Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.
Wir beide haben die Elternschaft gemeinsam. Von daher ist es mein Ziel ( wenn die Voraussetzungen gegeben sind )
Und da denke ich habe ich das Recht dieses zu Protokoll zu bringen.
Was daraus wird oder auch nicht steht auf nem anderen Blatt. Ohne den Willen der KM geht eh nichts.

Wie gesagt weder eine Forderung noch großartig diskutieren. Aber ansprechen dass ich das als Ziel gerne für das Kind erreichen will und entsprechend protokolliert wird. Wie die KM darauf reagiert wird abzuwarten sein. Wahrscheinlich muss Sie gar nicht mal was dazu sagen weil das die JA Tante schon "abschmettert".

Nein nein ich weisse gar nichts von Dir zurück. Im Gegenteil nehm das dankend an.
Das Gespräch lenken werde ich eigentlich nur dahingehend können das ich > nachdem mir die JA Dame vermutlich auch keine brauchbaren Vorschläge zur Eindämmung des Loyalitätskonfliktes machen kann
das ich dann meinerseits vorschlage die Anteile der Betreuung dahingehend zu verschieben dass das Kind das ein oder andere Wochenende mehr bei mir ist um mehr Routine reinzubekommen und die Abwesenheit des einen Elternteils ( mir ) zu reduzieren um so Verlustängste etc. zu reduzieren.
Da wird dann mit Sicherheit eine "abwehrende" Haltung der KM zum Vorschein kommen.
Nur ob das reicht um sagen zu können " die KM hat fehlende Bindungstoleranz " ?
Das wage ich zu bezweifeln.
Klar die KM hat auch das Recht die WE gemeinsam mit dem Kind zu verbringen. Ist absolut OK und nachvollziehbar.
Das Leben unter der Woche ist ein anderes als unter der Woche.

ABER !
ich bin überzeugt dass das Kind die Wünsche mehr beim Papa zu sein auch gegenüber der KM äußert
ich weiss ja dass das Kind die Aussagen gegenüber mir getroffen hat
ich weiss dass das Kind immer niedergeschlagen ist wenn es nur 2x bei mir schlafen darf
ich weiss ja dass das Kind sagt " jetzt muss ich wieder 12x ohne dich schlafen und ich vermisse dich "

Und das darf/soll/kann ich nicht sagen vor bei diesem Termin ?

Ich finde wenn eine KM das hört und Bindungstoleranz kein Problem für Sie ist, sollte es eigentlich kein Problem für Sie sein zu sagen " OK dann gehst halt zb. alle 2 Monate an 3 Wochenenden zum Papa " ( da ja defintiv aufgrund der Etfernung unter der Woche kein Umgang möglich ist ) und mehr will ich erstmal gar nicht erreichen für das Kind und mich.

Aber die feilscht ja um jeden einzeln Tag rum mit mir.
Die lässt das Kind z.b. diesen Sommer 2 Wochen länger als notwendig im Kindergarten ( > Kind fliegt dieses Jahr mit 6,5 Jahren aus dem Kindergarten ! mit Mehrkosten verbunden die 2 Wochen länger ! > die aber nicht zur Debatte stehen ) nur um es hälftig nicht zum Vater gehen lassen zu müssen.

Ich habe so viele Beweise die auf diese fehlende Bindungstoleranz hinweisen.
Aber wenn ich die ausspreche ist ja so wie du sagst dass die gleich noch mehr auf stur stellt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2013 18:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

dg,

Und das darf/soll/kann ich nicht sagen vor bei diesem Termin ?

Du darfst alles sagen bei dem Termin. Nur, wenn es die Gegenseite nicht hören will, dann verpufft es, sorgt für schlechte Stimmung, stellt Dich als Vater in ein Licht, dass Du das Kind der KM wegnehmen willst, lässt Vermutungen zu, dass Du das Kind manipulierst (auch wenn es nicht so ist). Dann hast Du viel gesagt, aber nichts erreicht!

Ich sage nur das ich das aufgrund meines Studiums verschiedener Berichte, Studien, etc. für das Beste fürs Kind halte. Gemeinsame Elternschaft. Auch das es in anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird.
Meines Wissens ist es in Frankreich, Benelux, England, Skandinavien, USA. Kanada gängige Praxis.

Das sind keine Argumente! Die Antwort darauf wird lauten

Und in Deutschland eben nicht!

Das ist genau das, was ich meine! Du solltest - wenn Du das WM wirklich thematisieren willst - die (guten) Gründe aufzählen können, warum das WM gut fürs Kind ist, und das Du an den Voraussetzungen arbeiten willst, dass dies realisiert wird! Vor kurzem gab es hier mal einen Link zu einer Präsentation. Und es gibt Bücher, die die pos. Eigenscaften des WM rauf- und runterbeschreiben (bin grad unterwegs, hab die Titel nicht parat). Beides - die Präsentation und die Bücher - solltest Du sowieso inhaliert haben und für Deinen Termin die Argumente auswendig gelernt haben!

Das Gespräch lenken werde ich eigentlich nur dahingehend können das ich > nachdem mir die JA Dame vermutlich auch keine brauchbaren Vorschläge zur Eindämmung des Loyalitätskonfliktes machen kann
das ich dann meinerseits vorschlage die Anteile der Betreuung dahingehend zu verschieben dass das Kind das ein oder andere Wochenende mehr bei mir ist um mehr Routine reinzubekommen und die Abwesenheit des einen Elternteils ( mir ) zu reduzieren um so Verlustängste etc. zu reduzieren.
Da wird dann mit Sicherheit eine "abwehrende" Haltung der KM zum Vorschein kommen.

Das war nicht das, was ich mit "Gespräch lenken" meine. Und gerade der Vorschlag von Dir, die Betreuungsanteile zu Deinen Gunsten zu verschieben, wird zwar vielleicht die Reaktion der KM auslösen, aber natürlich   wird die Sachbearbeiterin vom JA Verständnis dafür haben  :knockout:. Und schon ist das Thema vom Tisch. Nein, ich meine irgendwas völlig banales von Dir, was die KM auf die Palme bringt und die gewünschten Aussagen provoziert, Dir aber nicht negativ ausgelegt werden kann?! Sorry, hab selbst keine Idee...

Gruß,. toto

PS: Ich finde Dich schon viel viel sachliche als noch vor einigen Monaten! Weiter so! Auch beim JA-Termin! Das hilft Dir und Deiner Tochter! :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 21:05
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann hast Du viel gesagt, aber nichts erreicht!

so werde ich auch rausgehen aus dem dritten Gespräch definitiv


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2013 23:47




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