Hallo Zusammen,
seit längeren lese ich schon die Beiträge im Forum, gebe auch offen zu das es mir die Kraft gibt das alles zu überstehen.
Vorab zu meiner Geschichte. Im März 2011 entschied sich meine EX (40) sich von mir (44)zu trennen. Geheiratet haben wir 1992 und aus unseren Ehe gingen 2 Kinder hervor.
Unsere Große wird im Dezember 18 und die kleine 15 Jahre ( und sind mein ganzer Stolz ). Gelebt hatten wir zu diesem Zeitpunkt in dem Elternhaus der Schwiegereltern. Das Elternhaus wurde 2005-2006 aufwendig von mir Kernsaniert. Leider habe ich den Fehler gemacht, die Finazierung alleine zu unterschreiben. Meine EX zog sofort in ein anderes Haus meiner Schwiegereltern, und ich stand mit meinen Kindern erst mal alleine da. Anfang April berichtet mir die kleene das die Oma mit einem Mann im Hause war :question:.
Wie ich später von meiner EX erfahren habe wird das Haus verkauft und ich soll doch bitte Ausziehen da sich dieses besser verkauft wenn es leer steht. Betreffend den Kindern hies es nur, die kommen zu mir hab mit Ihnen gesprochen und sind einverstanden. Hatte keine Chance mehr mit meinen beiden darüber zu reden. Es war der Auftakt zu einem Rosenkrieg wie ich in Mir nie im Leben vorgestellt hätte. Am 1. Mai stand ich auf einmal verlassen da, aber immerhin schon mal eine Wohnung allerdings ohne Hausrat und Möbel ;(.
War nicht Lustig. 2 Tage später hatte ich auch gleich ein Brief von Ihrer Anwaltin. Betreffend Unterhalt und so ging es Schlag auf Schlag weiter. Mit dem Resultat das ich erst mal einen halben Herzinfarkt hinter mir hatte und mich wegen schwerer Depressionen in Behandlung befand. Es ging einfach nicht mehr und zog sich bis Sommer 2012.
Kein guter Zeitpunkt. Wie denn auch sei inzwischen wurde der Unterhalt berechnet 668 Euronen insgesamt und auch tituliert. Wegen der Finazierung ist Privatinsolvenz beantragt worden ( Unterhalt geht vor ). Und die Scheidung ist eingericht. Was meine beiden Mädels anbetrifft sehe ich Sie eigentlich nur wenn ich als Papa Taxi für Sie unterwegs bin ;(. Klar konnte ich die Exfrau auf das Umgangsrecht mit meinen Kindern verklagen. Aber ich will meine beiden nicht weiter mit reinziehen. Das wissen Sie auch. Ich bin mit meinen Kindern so verblieben das wir nur über das Thema reden, wenn Sie dazu bereit sind und darüber reden möchten. Ich denke das ist gut so und werde es auch so belassen. Bei Probleme bin ich ja da für die beiden ( wurde schon so einige Male in Anspruch genommen ).
Jetzt wurde ich gerne 2 Sachverhalte hier ansprechen und das Forum um Rat fragen :
1. Betreffend des Kindergeldes bin ich auf Anraten der Hotline von der Familienkasse, hingegangen und hab Anfang Mai 2011 das Kindergeld welches noch auf meinem Konto überwiesen worden ist gegen Nachwies an meine Exfrau ausgezahlt. Was ich nicht wusste das meine Exfrau wie auch immer für Mai ebenfalls Kindergeld bekommen hat. Dies hat zur Folge das überzahlt worden ist. Obwohl ich Einspruch erhoben habe und den Nachweis auch persönlich bei der Familienkasse vorbeigebracht habe. Fordern diese das Geld von mir zurück. Meiner Exfrau ist es auch ziemlich egal. Mein Anwalt versucht es zur Zeit nochmal über Ihre Anwältin. Aber ich sehe Schwarz. Deshalb die Frage an das Forum. Hat jemand die selben Erfahrungen gemacht ? Was kann man Unternehmen ??
2. Bei der Berechnung des Unterhaltes wird ja der Nettogehalt zugrundegelegt. In meinem Falle mit Steuerklasse 3. Habe jetzt eine Mitteilung bekommen vom Finanzamt,
das meine Exfrau eine getrennte Veranlagung für die Jahre 2009,2010 und 2011 geltend gemacht hat. Hab mich mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt unterhalten. Das kann Sie machen, mit dem Resultat das Sie eine Rückzahlung bekommt und ich mit einer kräftigen Nachzahlung zu rechnen habe. Hat mir der Anwalt auch bestätigt 😡
Ist das alles so rechtens ???? Besonders was mich Interessiert, was ist mit dem Unterhalt? muss er dadurch nicht neu berechnet werden ??
So jetzt ist alles länger geworden wie ich eigentlich Schreiben wollte :redhead:. Ich hoff Ihr habt einen Rat, den ich weis im Moment nicht wie es weitergehen soll und sage schonmal Dankeschön
Hallo,
die getrennte Veranlagung ist so nicht möglich. Dies sollte dein Anwalt auch wissen. Während der Ehezeit und des Trennungsjahrs (bis du von Steuerklasse III auf I wechselst; bei dir wäre das zum 01.01.2012 der Fall gewesen) wird so veranlagt wie es in der Ehe üblich war. Da gibt es wohl auch Urteile, die kenne ich allerdings nicht, trägt bestimmt jemand anders nach.
Ist der Kindesunterhalt auf Steuerklasse I/1 Kind berechnet?
Wie sind die Kredite abgesichert gewesen? Waren das keine Kredite die im Grundbuch stehen?
Sophie
Moin Torti,
sowohl bei der Familienkasse als auch gegenüber dem Finanzamt gilt m.E.:
Was Deine DEF und Du untereinander für Querelen habt, ist diesen Stellen egal ...
Dein Anwalt soll nicht bitte, bitte sagen, sondern mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
Im ersten Fall das nachweislich an sie übergebene Kindergeld und im zweiten Falle Schadensersatz (grundsätzlich ist Deine DEF verpflichtet, einer Gemeinsamen Veranlagung zustimmen).
... zum Thema Kernsanierung: Zumindest sollte Dein Anwalt versuchen, das von Dir investierte Geld aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage von Deinen Schwiegereltern zurückzufordern.
Wie sieht es denn mit Eurem Gesamtvermögen aus (hat Deine Ex die dicken Sparbücher mitgenommen und Du die Schulden) ?
Erfolgsaussichten für sämtliche Punkte ungewiss (für den letzten Punkt deutlich geringer als für die anderen beiden Probleme), aber mit nem Schnarchlappen als Anwalt (und ohne eigenes Rückgrat) wirst Du hier garnichts ...
Zum Thema Umgänge: Die Kinder waren bei der Trennung 14 und 17 ... ehrlich gesagt sehe ich da nicht, wieso Umgänge hier über Deine DEF geregelt werden sollten.
Gruß
United
