Hallo,
Vielleicht hat jemand einen Tipp, ich habe laut der Unterhaltsvorschusskasse einen Rückstand vom 01.4.2013 bis 1.03.2017 von knapp 6000 Euro. Diese Summe haben die festgestellt und obwohl ich denen nie meine Einkünfte mitgeteilt hatte. Es ist auch nichts tituliert
Hatte 2017 nur ein Schreiben vom Rückstand bekommen und sonst nie mehr. In der ganzen Zeit war ich auch paar Jahre nicht erwerbsfähig und denke ich konnte da nicht zahlen.
Kann man nach Jahren diese Rückzahlung noch einmal mit allen Unterlagen überprüfen lassen und die Summe mindern?
Guten Morgen Tom
im März 2017 bekommst Du die Info, dass die UVK von Dir 6000€ will.
Im Juni 2021 stellst Du fest, dass Du ein paar Jahr nicht erwerbsfähig warst oder bist.
Also. nach 4 Jahren willst du, das es nochmals evtl überprüft wird und Du evtl was zurück bekommen tust.
Habe keine Ahnung ob das noch geht, aber kann es mir beim besten willen nicht vorstellen.
Gruß
PS. Kannst Du mir vielleicht erklären, warum die Zahl 2017 für dich okay war und 2021 doch nicht mehr?? Warum hast du 2017 nicht reagiert??
PS. Kannst Du mir vielleicht erklären, warum die Zahl 2017 für dich okay war und 2021 doch nicht mehr?? Warum hast du 2017 nicht reagiert??
Ich interpretiere es so, dass die UHV Kasse mitgeteilt hat dass sie Leistungen nach dem UHV Gesetz leistet, und - meist standardmäßig - steht drin dass dieses Geld zurück gefordert werden kann. Allerdings hat die UHV Kasse es versäumt die Forderung weiter zu verfolgen und eine Leistungsfähigkeit zu prüfen. Die Frage könnte sein, ob sie diese Einkommensauskunft gefordert hat.
Dieses Spielchen ist bekannt. Denn auch die UHV Kassen wissen, dass oftmals nichts gefordert werden kann, da bereits im Vorfeld eine Beistandschaft (oder ein Anwalt) die Einkommenssituation geprüft haben. Da versuchen sie mit diesem Kniff die Forderung weit in die Zukunft zu schieben.
Ich würde alle Einkommensbelege der betreffenen Jahre zusammenstellen und der UHV Kasse übermitteln, mit dem Vermerk, dass Du zu diesem Zeitpunkt nicht Leistungsfähig warst. Dann müssen sie einen Bescheid erstellen, warum es doch gezahlt werden soll (ich bin mir sicher das sie so entscheiden werden) und dann kann man in den Widerspruch gehen bzw. notfalls eine Klage vorbringen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wenn 2017 gefordert wurde und dann 4 Jahre nicht, sollte man überprüfen, ob man sich nicht ohne Klärung der Frage, ob die Ansprüche wirksam entstanden sind, auf die Einrede der Verjährung nach §195 BGB für nicht titulierte Forderungen beruft bzw die Ansprüche verwirkt sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo TomKyle,
im vorhergehenden Thread schriebst Du, Du habest die Rückstände in 2018 beglichen. Also ist der Anspruch der Unterhaltskasse befriedigt. https://www.vatersein.de/Forum-topic-33338-start-msg401388.html#new
Klar, dass dann keine neue Mahnung kommt.
Worum geht es Dir jetzt?
Worum geht es Dir jetzt?
Ich glaube, dass es ihm darum geht:
Heute sagte der der Finanzbeamter das er die kompletten 2800 Euro an die UVK überwiesen hatte und nun kommt es. Der angebliche Rückstand wurde von der Sachbearbeiterin per Telefon am Morgen noch bestätigt.
Es ist ein wenig verwirrend, verschiedene Trends zum gleichen bzw. zusammenhängenden Thema aufzumachen.
Die Fragen wären als jetzt (Zusammenfassung zur Klarstellung):
1) Die Forderung der UHV (Unterhaltsvorschusskasse) wurden beglichen.
2) Es gibt allerdings, so habe ich das verstanden, eine Forderung der Beistandschaft (Vorsicht, unterschiedlich, nicht verwechseln).
3) Wer fordert jetzt genau was?
Gibt es eine Forderung der UHV Kasse, oder der Beistandschaft? Und an wen ist die Steuerrückerstattung gegangen? An die UHV Kasse, oder an die Beistandschaft?
Daraus ergibt sich:
4) Die Beistandschaft kann nur eine Zahlung einziehen, wenn ein Titel vorliegt. Liegt dieser Titel vor?
5) Sollte die UHV Kasse den Betrag eingezogen haben, obwohl Du die Zahlungen getätigt hast, dann ist dies unrechtmäßig und sie haben diese mit einer kurzen Frist an Dich auszugleichen.
Das UHV Kassen mitunter recht phantasievoll arbeiten, haben viele schon bereits erlebt. Auch unrichtige Aussagen kommen vor und sie hoffen, dass sich kaum einer wehrt, da es sich ja um ein "Amt" handelt.
Vielleicht stellst Du nochmal den Ablauf sehr genau dar (Hilfestellung in meiner Aufzählung), so dass dies jedem hier klar wird.
... auf die Einrede der Verjährung nach §195 BGB für nicht titulierte Forderungen beruft bzw die Ansprüche verwirkt sind.
Ich bin mir gerade nicht zu 100% sicher, aber wenn die Forderung im Verwaltungsakt erging (gelber Brief) dann besteht die Forderung 30 Jahre. Aber das müsste ich jetzt genauer prüfen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja, die 30jährige Verjährungsfrist bezieht sich auf titulierte Forderungen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."