Hallo zusammen,
ich wohne seit über 4 Jahren bei meiner Freudin. Der Haushalt und fast alle Möbel gehören ihr. Es gibt nur sehr wenig, was gemeinsam angeschafft wurde und es ist nicht für Außenstehende erkennbar.
Wir überlegen jetzt 2 kleine benachbarte Wohnungen zu nehmen und eine klare Trennung vorzunehmen, denn in 2..3 Jahren könnte im schlimmsten Fall versucht werden zu pfänden. Da ich nichts mitgenommen habe, besitze ich selbst nicht sehr viel.
Ist die 2 Wohnungenlösung klug oder was kann und sollte man zur Vorbereitung noch tun?
Gehaltspfändung werde ich versuchen zu vermeiden und freiwillig den pfändbaren Betrag überweisen bis die 2.Instanz entschieden hat. Bei 3 Unterhaltsempfängern sollte Dank Freibetrag laut Pfändungstabelle genügend zum Leben und für die Umgänge übrig bleiben. Habe ich das Erlesene richtig verstanden?
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Viele Grüße
Bruno
Hallo,
bei Unterhaltsansprüchen gelten die Pfändungsfreigrenzen (geregelt in § 850c ZPO) gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/850d.html>§" 850d ZPO</a> nicht!
Man sollte sich bei der ganzen Sache auch überlegen ob man denn tatsächlich Geld spart, wenn man 2 Wohnungen unterhält.
Zu einer Pfändung kommt es, wenn der Unterhalt nicht pünktlich gezahlt wird. Die meisten Probleme entstehen, wenn durch Arbeitslosigkeit oder/und Krankheit der Unterhalt nicht mehr bedient werden kann und das Einkommen sich dauerhaft verringert hat. In diesem Fall dauert es bis eine Entscheidung über die Reduzierung des Unterhalts getroffen wurde.
Zwischenzeitlich sollte geprüft werden ob nicht der Unterhaltsanspruch durch aufstockendes H4 befriedigt werden kann. Wenn Du sowieso nicht viel hast, dann sollten die Voraussetzungen für H4 erfüllt sein und dann kann auch aufgestockt werden. In diesem Fall ist die wohnliche Trennung von Vorteil, weil es dann keine Bedarfsgemeinschaft gibt. Andererseits muss man auch in dieser Wohnung nachweislich leben.
VG Susi
Hallo,
der Vorteil bei 2 Wohnungen ist, dass dir keine Haushaltsersparnis angerechnet werden könnte.
Aber die Kosten für zwei Wohnungen sind meist höher.
Aber, jeder hat dann seins und dann kann es auch keine Möglichkeit der Haushaltsersparnis geben, oder die Behauptung, dass deine Freundin dir Geld zukommen lässt oder ähnliches.
Wieso befürchtest du eine Pfändung in den nächsten Jahren?
Sophie
Hallo Susi,
Danke für die Antwort.
Es gibt seit 5 Jahren aufgelaufenen Getrenntlebensunterhalt (GLU) in beträchtlicher Höhe (1 Jahresnettogehalt).
Dieser ergibt sich dadurch, dass der neue Richter eine Arbeitsfähigkeit der DEF nicht sieht und vom Einfamilienhaus mit den beiden Kindern ihr nur 25% der Wohnfläche mal 5,50 € Miete als Wohnvorteil zuerkannt werden.
Sie hat kein Einkommen und bekam in allen Verfahren VKH (Umgang, KiUH, GLU, nachehel. UH, Scheidung, ...)
Das Hauptproblem ist, dass es sich doppelt lohnt von mir etwas zu holen, als selbst aktiv zu werden.
Den ausstehende GLU / TU kann ich nur dadurch erfüllen, dass ich notariell das Jahresnettogehalt in das Grundbuch eintragen lassen werde. Was aber mit den aktuellen UH Forderungen wird, bereitet mir Kopfzerbrechen.
Ich bin nicht bereit am Selbstbehalt (minus 10% neue Partnerschaft) zu leben, zumal der Richter signalisiert hat, dass nachehelicher UH lebenslang zu zahlen ist und nicht nach 1/3 der Ehezeit endet (8 Jahre), da er eine besondere Solidargemeinschaft festgestellt hat.
Ich habe mit Mitte 50 die volle Verantwortung, es wird aber alles von mir verlangt, auch arm zu leben.
Mir bleibt nur die Hoffnung, dass genau dieses Standbein wegzubrechen droht, wenn Arbeit sich wirklich nicht mehr lohnt. Vielleicht bleibt ein Ausweg: Ich habe 30 Jahre als gutverdienender Dipl.-Ing. in die Rente eingezahlt.
Außerdem zahle ich noch das gem. Haus ab und bediene die gem. Hypothek.
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Viele Grüße
Bruno
Hallo,
der Vorteil bei 2 Wohnungen ist, dass dir keine Haushaltsersparnis angerechnet werden könnte.
Aber die Kosten für zwei Wohnungen sind meist höher.Sophie
Ich habe auf Grund der Entfernung einen Wohnwagen in der Nähe der Kinder. Nach der Schule kann dann meine Tochter dort Hausaufgaben machen und auf mich warten. Die Kosten halten sich also in Grenzen und es gibt sie schon jetzt.
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Viele Grüße
Bruno
Hallo,
wenn ich es richtig sehe, dann dürfte Deine Noch(?)-Ehefrau ungefähr so alt wie Du sein und seid bereits 24 Jahre verheiratet. Dann ist die Einschätzung, dass Deine Frau nicht erwerbstätig sein muss und die Bestimmung des Wohnvorteils durchaus korrekt.
Was ich nicht verstehe ist, wieso Du, obwohl die Schulden ehebedingt sind (Deine Frau wohnt ja noch im Haus) und es ist klar, dass Du dafür zahlst, einen nicht bezahlbaren TU und KU bezahlst.
Beim KU hast Du einen Selbstbehalt von 1080 Euro, beim TU wären es 1200 Euro.
Mit der Scheidung steigt der Wohnvorteil, d.h. dann geht es nicht nur um die bewohnte Fläche sondern um das Haus an sich, bei ortsüblicher Miete. Dein Ziel sollte also eine baldige Scheidung sein.
Nachehelicher Unterhalt wird zwar zu zahlen sein, aber nicht unbedingt in Höhe des Trennungsunterhalts.
Außerdem ist es in Deinem Interesse das Haus zu verkaufen, auch wenn dann noch Geld an die Bank zu zahlen wäre. Hier wäre die Abwägung zu treffen, wie lange Du es Deinen Kindern noch erhalten willst und ob das überhaupt nötig ist.
Zu überlegen wäre auch, dass Du eine Schuldnerberatung in Anspruch nimmst. Das dauert zwar, aber da ist es jemand Drittes, der Dich unterstützen kann und ggf. auch hilft.
VG Susi
wenn ich es richtig sehe, dann dürfte Deine Noch(?)-Ehefrau ungefähr so alt wie Du sein und seid bereits 24 Jahre verheiratet. Dann ist die Einschätzung, dass Deine Frau nicht erwerbstätig sein muss und die Bestimmung des Wohnvorteils durchaus korrekt.
fast alles richtig, 28 Jahre verheiratet, aber Scheidungsantrag vor 5 Jahren
Seit dem wird im Zugewinn alles hinausgezögert. Man kann doch trotzdem schneller geschieden werden und den Zugewinn nachholen oder? Meine Partnerin möchte auch versorgt werden und hat Angst, dass mir etwas passiert und sie allein dasteht.
Was ich nicht verstehe ist, wieso Du, obwohl die Schulden ehebedingt sind (Deine Frau wohnt ja noch im Haus) und es ist klar, dass Du dafür zahlst, einen nicht bezahlbaren TU und KU bezahlst.
Beim KU hast Du einen Selbstbehalt von 1080 Euro, beim TU wären es 1200 Euro.
Ich bezahle ja KdUH > 500€, Spange, Kleidung, Klassenfahrten, weil ich Idiot mich immer wieder erpressen lasse, aber meine Kinder und mein gutes Gewissen es wert sind
Ich werde das Wechselmodell beantragen und versuchen die Umgangsvereinbarung abzuändern. Die Kleine möchte auch gerne zu mir und ich kann sie auch bei Krankheit versorgen.
Ich bezahle das Haus und noch jede Menge Versicherungen, die ich nicht loswerde, da sie auf Eheleute laufen.
Meine großes Kind (25) lebt kostenfrei, weil die Mutter die Miete (8 €/qm im Gegensatz zu der gerichtl. angenommenen 5,50 € Miete/qm Wohnvorteil) erhält, was aber nicht zu ihrem Einkommen zählt.
Das Gericht erkennt nur ihre Zinsen als Einkommen an!
Außerdem ist es in Deinem Interesse das Haus zu verkaufen, auch wenn dann noch Geld an die Bank zu zahlen wäre. Hier wäre die Abwägung zu treffen, wie lange Du es Deinen Kindern noch erhalten willst und ob das überhaupt nötig ist.
Ein Verkauf wird mit Hinweis auf die im behindertengerechten Haus lebende Tochter verweigert. Mein Angebot der DEF das Haus zu überschreiben wurde mit "Ich habe das Haus doch schon, ich will Geld sehen beantwortet". Mehr braucht man nicht zu sagen, außer das die Lobby bei Behinderung groß ist. Meine Tochter geht in eine Werkstatt und ist 45 Stunden außer Haus. Hinzu kommen 30 Stunden Betreuung pro Woche (keine Pflege), um am sozialen Leben teilzunehmen und sich von den Eltern für ein selbstbestimmtes Leben zu lösen, hinzu. Diese 75 Stunden Freizeit der DEF zählen einfach nicht.
Zu überlegen wäre auch, dass Du eine Schuldnerberatung in Anspruch nimmst. Das dauert zwar, aber da ist es jemand Drittes, der Dich unterstützen kann und ggf. auch hilft.
Das habe ich schon versucht, aber nur mit mäßigem Erfolg. Ich habe aber noch andere Adressen gefunden, die ich aufsuchen werde.
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Viele Grüße
Bruno
Das Gericht erkennt nur ihre Zinsen als Einkommen an!
Sie kann sich deshalb mit 1,50 € Zinsen im Monat und 330 € Wohnvorteil Altersvorsorge von 184 € leisten, die z.T. auch neu abgeschlossen wurde.
Meine Altersvorsorge wird in der Berechnung auf 4% gekürzt. Ich habe teilweise ruhend gestellt, da ich nicht mehr alles bedienen konnte.
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Viele Grüße
Bruno
Ich habe da schon ein wenig drüber nachgedacht und mir ist dazu vielleicht noch was zu eingefallen: du zahlst doch die Hypothek. Geh doch mal zu deiner Bank und rede mit denen. Was passiert denn, wenn du mit den Raten in Rückstand geraten solltest? Du kannst ja der Bank klar machen, dass eine Zwangsversteigerung für dich besser wäre. Wenn ich richtig vermute, gehört das Haus dir allein und du bedienst die Hypothek allein. Dann wird deine Ex davon nicht mal was mitbekommen, dass die Bank die Zwangsversteigerung einleitet. Und wenn sie es dann erfährt, ist es zu spät. Dann bist du zumindest die Hytpothek los für die deine Frau momentan ja nichts bezahlt.
Das Haus gehört uns beiden zur Hälfte.
Ein Teil meine Strategie ist folgendes Szenario. Bei Pfändung brauche ich das Geld auf dem Konto für mich zum Überleben (Miete/Lebensmittel/Beruf). Da ist kein Platz mehr für die Hypothek der gleichen Bank. Sie pfändet also auch den Teil des Gehalts, der für die Hypothek vorgesehen war. Also werde ich dann direkt zur Bank gehen und versuchen mit denen das Problem zu lösen und sie somit an den Verhandlungstisch holen. Mögliches Druckmittel wäre die Hinterlegung ihrer und meiner Lebensversicherungen (Altersvorsorge), die beide Ende 2021 fällig werden und jetzt die Restschuld abdecken. Somit müsste sie sich an den Restschulden beteiligen.
Im Grunde kann ich nur hoffen genügend Druck auszuüben und genügend Argumente für eine Einigung zu haben. Außerdem habe ich ein paar kleine Trümpfe für den GAU/worst case gesammelt.
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Viele Grüße
Bruno
Hallo Bruno
Als erstes würde ich einmal ein sogenanntes P Konto ( Pfändungsschutzkonto) bei einer anderen Bank einrichten und dort mein Gehalt hin überweisen lassen, wenn Du das gemacht hast läßt Du Dir die Entsprechenden Freibeträge für Dich und die Kinder eintragen. Diese Bescheinigung kann Dein Arbeitgeber für Dich ausfüllen. Ich füge hier mal den Link ein für den Download des Formulars.
https://www.p-konto-info.de/. So ist erst mal für die Kinder der Unterhalt und Dein Unterhalt gesichert. Dann kannst Du an die Verhandlungen mit Deiner Bank wegen dem Haus gehen.
LG der Frosch
Danke, werde ich so machen.
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Viele Grüße
Bruno