Pfändung trotz erfü...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Pfändung trotz erfüllter Unterhaltszahlungen - Strafanzeige möglich?

 
(@suuupergrobi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen!

Die Mutter meiner Töchter hat jetzt innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal eine Pfändung eingeleitet, zum einen zum Trennungsunterhalt aus 2006-2008 und Kindesunterhalt zum anderen. Die titulierten Beträge sind belegbar gezahlt worden, der Trennungsunterhalt wurde sogar damals ebenfalls per Gehalts-Pfändung eingezogen (Pfändung damals, trotz geleisteter Zahlungen vorher). Gegenklagen laufen.

Ich hätte längst die Titel einfordern müssen, weiß ich jetzt auch. Ich möchte jetzt alles "aufräumen", damit sich sowas nicht wiederholt.

Pikant ist auch, daß sie i.S. gepfändeten Kindesunterhalt auch die inzwischen volljährigen Kinder involviert hat, nämlich per Unterschrift zur Vollmacht - diese Unterschriften sindsicher nicht durch wahrheitsgemäße Angaben entstanden. Nun sind die Kinder mal wieder mehr zwischen den Eltern in Loyalität zerrissen.

Meine Frage: gibt es Erfahrung hierzu, oder Fachkenntnis, mit welcher Begründung ich hier evtl Strafanzeige erstatten kann? Ich denke es wäre dringend nötig! 

Bitte Nachfragen, wenn essentielle ich essentielle Infos vergessen habe.

Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2019 18:39
(@inselreif)
Moderator

Gegenklagen laufen.

Dann hast Du ja alles getan, was zu tun ist. Deine Kosten dafür wird die Gegenseite erstatten müssen.

Pikant ist auch, daß sie i.S. gepfändeten Kindesunterhalt auch die inzwischen volljährigen Kinder involviert hat, nämlich per Unterschrift zur Vollmacht - diese Unterschriften sindsicher nicht durch wahrheitsgemäße Angaben entstanden. Nun sind die Kinder mal wieder mehr zwischen den Eltern in Loyalität zerrissen.

Moment. Wer ist Antragsteller? Die Mutter? Das geht nicht, auch nicht mit Vollmacht. Die Mutter kann aus dem Titel nicht vollstrecken. Sie kann allerdings die Kinder auf deren Wunsch hin vertreten, das geht.
Die Kinder? Die können keinen Trennungsunterhalt vollstrecken!
Also es müssen zwei Vorgänge sein, sonst passt schon förmlich etwas nicht.

ich hier evtl Strafanzeige erstatten kann? Ich denke es wäre dringend nötig! 

vergiss es. Du kannst Dich vor der Vollstreckung jetzt und für die Zukunft schützen, da habt ihr ja alles Nötige in die Wege geleitet. Du kannst Schadenersatz geltend machen. Aber im roten Aktendeckel läuft da nichts.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2019 20:08
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Sowas dürfte als Betrug gelten und ist damit sehr wohl strafbar!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2019 00:40
(@inselreif)
Moderator

"ist strafbar" hilft Dir aber nichts, wenn in der Praxis das Verfahren eingestellt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2019 09:05
(@suuupergrobi)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ob es etwas bringt, wird sich zeigen, da die Ex schon mindestens ein Strafverfahren hatte und dadurch aus dem Staatsdienst entlassen wurde. Hier geht es also um Wiederholung schlechter Gewohnheiten gewissermaßen.

Ach und natürlich sind Kindesunterhalt u Trennungsunterhalt in zwei Verfahren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2019 12:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch wenn ich die Chance hoch erachte, dass dieser Rechtsstaat nicht das notwendige Interesse hat, solche Betrügereien zu verfolgen, würde ich schon wegre der Statistik eine Strafanzeige stellen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2019 13:46