hi ...
die RAin der EX macht mal wieder Wind hier.
Bin gerade angefaxt worden. Vor 14 Tagen wurde ich gebeten, Angaben zum Zugewinn zu machen.
brav habe ich aufgelistet, was sich zu den stichtagen "eheschließung" und "Tag des eingangs des scheidungsantrages" gehört.
BHW-Konto, Girokonto, Privater Kreditvertrag etc.
nun kam heute ein FAX ...
man fordert die angabe des wertes meines 10 jahre alten twingos (wert ca. 1000€).
ebenso zählt man natürlich die immobilie zum vermögen. die gehört mir und meiner ex (immer noch). Sie ist noch mit ca. 180.000€ belastet. Auf deutsch: da sind nur schulden drauf 🙂
hier werde ich keine weiteren informationen liefern, das kann meine ex mal schön machen ... ihr gehört ja schließlich auch die immobilie.
ebenso bin ich lizenzierter funkamateur und besitze eine funkanlage im wert von ca. 3000€.
die RAin meint, dass soclhe, rein privat und nur von mir genutzten gegenstände dem zugewinn unterlägen ... naja, notfalls habe ich sie schon vor jahren an ein familienmitgleid verkauft und habe sie derzeitig lediglich leihweise 🙂
wie ist das überhaupt zu bewerten ... zum zugewinn meiner EX gehören doch auch nicht die hundert paar schuhe (oder ist das dann schuhgewinn?), die kleidung und der schmuck.
gehören insbesondere technische geräte, die auch nur von mir genutzt werden können zum zugewinn. was soll ich da sinnigerweise der RAin antworten.
Im übrigen meint sie, ich hätte eine lebensversicherung. das war mal richtig ... ich habe sie mir aber schon vor jahren auszahlen lassen ... zum stichtag "scheidungsantrag" gab es die LV gar nicht mehr.
lg
childless
Naja zunächst mal kannst du die RAin im Gegenzug ja gleich mal auffordern, eine Wertübersicht der Schuhe anzufertigen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Childless,
es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:
Erstens man stellt sich komplett streitig und sagt, Funkanlage und Twingo gehören nicht zum Zugewinn.
Oder du schätzt den Wert des Autos und der Funkanlage an den unteren Rand:
Die Funkanlage ist ca. 300,-- € Wert. Warum? Weil niemand mehr als 300,-- € dafür zahlt.
Der Twingo hat doch sicherlich ein parr Mängel, braucht neue Reifen und muss bals zum TÜV. Also Wert max. 500,-- €.
Hattest du denn eine Funkanlage sowie ein Auto zum Stichtag der Eheschließung?Falls ja, dann diese dem Anfangsvermögen zuordnen.
Bzgl. Haus würde ich schreiben, dass der Wert des Hauses abzüglich Schulden kleiner <= null ist. Somit kein Zugewinn.
Du bist lediglich verpflichtet, eine tabellarische Aufstellung über deine Vermögenswerte im Rahmen des Zugewinnausgleiches zu erstellen. Du bist nicht verpflichtet, irgendwelche "Wertgutachten" oder anderes für Sachwerte zu erstellen.
Gruß
Martin
Hi Childess
Denk mal an den schmuck der in der Ehe gekauft worden ist.
Die Damen wollen immer nur die Rosienen alles negative ist für dich.
Gruß Don
Der Twingo hat doch sicherlich ein parr Mängel, braucht neue Reifen und muss bals zum TÜV. Also Wert max. 500,-- €.
Hattest du denn eine Funkanlage sowie ein Auto zum Stichtag der Eheschließung?Falls ja, dann diese dem Anfangsvermögen zuordnen.
Bzgl. Haus würde ich schreiben, dass der Wert des Hauses abzüglich Schulden kleiner <= null ist. Somit kein Zugewinn.
Du bist lediglich verpflichtet, eine tabellarische Aufstellung über deine Vermögenswerte im Rahmen des Zugewinnausgleiches zu erstellen. Du bist nicht verpflichtet, irgendwelche "Wertgutachten" oder anderes für Sachwerte zu erstellen.
Danke für die wertvollen Tipps ... ein entsprechend formuliertes Schreiben ist raus ...
