Wer trägt die Wertm...
 
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Wer trägt die Wertminderung der Inmobilie nach dem Verkauf

 
(@jockby)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

dies scheint heute einer meiner sehr wenigen Glückstage zu sein, dass ich auf dieses Forum gestoßen bin.

bei mir gibt es folgende Situation :

Im Jahr 1994 heiratete ich meine Frau , kurz danach kauften wir eine Inmobilie für damals 60.000 €. 20.000€ steuerte mein Schwiegervater zu. Wir

stehen beide zu gleichen Teilen im Grundbuch. Im  Jahr 2000 bauten wir an das vorhandene Haus ein Neubau an , das Geld hierfür ca. 80.000 €

ließ sich meine Frau als vorzeitiges Erbe von meinnen Schwiegereltern auszahlen. Damals hatte das Haus einen Wert am Markt von ca. 230.000 €,

heute würden wir bei den gefallenen Inmobilienpreisen ca.160.000 - 170.000 € bekommen. Meine Frau möchte das Haus jetzt auf Teufel komm raus

verschachern und Ihr vorzeitiges Erbe rausziehen, nach Abzug der Schulden. Der Rest soll dann geteilt werden. Trägt sie nicht auch ein Risiko

mit dem Erbe was sie eingebracht hat oder muß ich das allein tragen ?

Gruß  Jockby


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2010 19:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jockby,

dies scheint heute einer meiner sehr wenigen Glückstage zu sein, dass ich auf dieses Forum gestoßen bin.

Dann erst mal: Willkommen hier.

Aber, bevor wir weiterreden - ist dir dieser Thread schon bekannt: http://www.vatersein.de/Forum-topic-19195.html ? Ist ziemlich lang, aber wenn ich richtig sehe, geht es dort um ein recht ähnliches Problem wie bei dir. Schau dir's bitte mal an, bevor wir hier weiterreden; sonst erzählen wir hier alles doppelt 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 20:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jockby,

vorweg ne Frage:

Seid ihr schon geschieden, bzw. wurde der Scheidungsantrag schon gestellt?

Man muss bei dieser Frage nämlich streng zwischen den Eigentumsverhältnissen des Hauses und den des Vermögens unterscheiden.

Das Haus gehört denjenigen, die im Grundbuch stehen und zwar zu genau den Teilen die da stehen. Genauso verhält es sich, mit dem Erlös des Verkaufs.

Bei einem Verkauf des Hauses bekäme also erst die Bank ihr Geld und danach jeder euch von die Hälfte vom Rest.

Wenn der Scheidungsantrag noch nicht gestellt ist, steht aber noch der Zugewinnausgleich aus.

Die 80.000,- € zählen zu ihrem Anfangsvermögen, deines scheint bei 0,-  zu liegen. (Ggf. ergänzen)

Angenommen das Haus wird für 160.000,- abzüglich Bankschulden verkauft, so habt ihr beide ein Endvermögen von 80.000,-.

Du hättest somit ein Endvermögen von 80.000,- gemacht, sie von 0,-.
Du müsstest ihr dann die Hälfte deines Erlöses abgeben.

Wenn durch die Bankschulden weniger als 80.000,- raus kommen, würde deine Ex sogar einen negativen Saldo haben. Diesen musst du ihr aber nicht ausgleichen, da negative Endsalden auf 0,- gesetzt werden.

Wenn die Bankschulden z.B. 60.000,- betragen, bliebe ein Erlös 50.000,- für jeden.

Sie hätte dann 30.000,- Verlust, du müsstest ihr aber dennoch nur die Hälfte deiner, dann 50.000,-€ abgeben.

Bei den 20.000,- ist die Frage, in welcher Form sie euch zugeflossen sind.

Wenn es einen Darlehensvertrag gibt, muss der Unterzeichner das Geld zurück geben.
Wenn er es beweisbar alleine ihr geschenkt hat, zählt das auch zu ihrem Anfangsvermögen.
Wenn es euch wortlos zugeflogen ist, ist es einfach gemeinsam verbraucht und zählt nicht weiter.

Das ist natürlich nur die juristische Lage. Die moralische mag man anders bewerten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 21:28
(@jockby)
Schon was gesagt Registriert

Danke vorerst für die Antwort .

zu Deiner 1. Frage : Wir sind noch nicht geschieden , alles relativ frisch , aber schon auseinander gezogen.

Die 120.000 meiner EX  sehe ich ähnlich wie eine Investition,die in diesem Fall der fallenden Grundstückspreise, eine Fehlinvestition war
und auch mit fallenden Grundstück und Inmobilienpreisen an Wert verloren hat , oder denke ich da zu blauäugig ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2010 22:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieso auf einmal 120.000,-?

Deine Gegenfrage lässt mich zweifeln, dass du meine Antwort überhaupt gelesen hast, oder was genau hast du daran nicht verstanden?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 22:20
(@jockby)
Schon was gesagt Registriert

sorry , ich meine natürlich 80.000 € Ich verstehe nicht warum ich Ihr nochmal die Hälfte meiner Hälfte zahlen muß , letztentlich macht Sie dann doch keinen Verlust ?oder ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2010 22:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber Du einen Zugewinn. Ihr Zugewinn wäre 0, Deiner 50.000. Und davon musst Du ihr die Hälfte abgeben.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 22:31