Hallo,
als ob es nicht kompliziert genug wäre, kommt bei mir die Frage auf,
ob bei einem eheähnlichem Verhältniss der Stichtag für das Anfangsvermögen, bei der Berechnung des Zugwinns,
nicht der Tag der Eheschliessung ist, sondern der Beginn dieses Verhältnisses.
Weiß da einer vielleicht mehr?
Gruß
Papa4Five
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hi papa4five
Bei einer eheählichen Lebensgemeinschaft gibt es per Gesetz keinen Zugewinnausgleich. Nur, falls dies vertraglich mal festgelegt wurde (privatrechtlicher Lebenspartnerschaftsvertrag). Eine kleine gegenüberstellung zw. Ehe und eheähnl. LG findest Du >>hier<<.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Boah :puzz: was Du alles weißt und wie schell der Link dazu kommt :thumbup:.
Mega Danke
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Danke für die Blumen.
Ich bin nur manchmal neugierig und komme mit meiner Lieblingssuchmaschine gut zurecht. :redhead:
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
