Zugewinn bei eheähn...
 
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Zugewinn bei eheähnlichem Verhältniss

 
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

als ob es nicht kompliziert genug wäre, kommt bei mir die Frage auf,
ob bei einem eheähnlichem Verhältniss der Stichtag für das Anfangsvermögen, bei der Berechnung des Zugwinns,
nicht der Tag der Eheschliessung ist, sondern der Beginn dieses Verhältnisses.

Weiß da einer vielleicht mehr?

Gruß
Papa4Five


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 20:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi papa4five

Bei einer eheählichen Lebensgemeinschaft gibt es per Gesetz keinen Zugewinnausgleich. Nur, falls dies vertraglich mal festgelegt wurde (privatrechtlicher Lebenspartnerschaftsvertrag). Eine kleine gegenüberstellung zw. Ehe und eheähnl. LG findest Du >>hier<<.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 20:20
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Boah  :puzz: was Du alles weißt und wie schell der Link dazu kommt  :thumbup:.

Mega Danke

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 20:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke für die Blumen.
Ich bin nur manchmal neugierig und komme mit meiner Lieblingssuchmaschine gut zurecht. :redhead:

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 20:34