Wohnwerter Vorteil ...
 
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Wohnwerter Vorteil !!! wie hoch ??

 
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen ,
bin neu hier und möchte mal fregen , ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat mir Richtern zum Theman mietfreies wohnen ??
Ich habe in die Ehe ein Haus mitgebracht - selbst gebaut .. und nach 13 Jahren Ehe .. alles vorbei . sie hat sich neu orientiert und ich muß nun auch noch für mein Haus bezahlen .. toll !! Während der Trennung wird mir ein geldwerter Vorteil von 350€ angerechnet .. wie sieht das aus nach der Scheidung . Ihr Anwalt hat mir gedroht ... mein Haus sei bis zu 900€ wert !!!  Habe ca 145 qm Wohnfläche 31 qm Einliegerwohnung und 30 qm Wintergarten .. Muß jemand von Euch so eine Summe sich auf sein Netto anrechnen lassen ... dann gehe ich aber am Stock !!
Für eine Antwort wäreich sehr dankbar .. bin mitlerweile am Ende !!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2007 19:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die >unterhaltsrechtlichen Leitlinien< sehen bis zur Trennung des Wohnwert einer notwendigen Wohnung als maßgeblich an und danach den tatsächlichen. Dem Wohnwert gegengerechnet werden können i.A. die Zinsen für Tilgungen und Fixkosten nebst Reparaturrücklage.

Grds. gilt: Nichts, was ein RA schreibt und fordert, muss sich in der Realität manifestieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 20:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da ist leider was dran!

Ich kann zwar die Höhe nicht beurteilen, da du die Lage auch nicht angibst aber das kommt mir nach deinen Worten nicht unangemessen vor.

Deine Vermögenssubstanz musst du zwar nicht auflösen, aber der Ertrag, und sei er auch nur fiktiv gilt als Unterhaltsrelevantes Einkommen. Zumal das Haus und seine mietfreie Nutzung sicher als Eheprägend angesehen werden muss.

Auch dass die Höhe während der Trennung niedriger angesetzt wird als nach der Scheidung ist ebenfalls üblich.
Die Kosten des Hauses und evtl. Zinsen kannst du zwar gegenrechnen, nach der Scheidung gilt aber der Marktwert.

Falls das Haus während der Ehe noch mit hohen Kosten belastet war, gäbe es evtl. noch die kleine Chance diese Belastung auch als eheprägend zu deklarieren aber das ist bestimmt schon schwierig.

Ich kann mir schon vorstellen, welches der obigen Smilies du dir jetzt dafür aussuchen würdest.

Oops, da war Deep mal wieder schneller.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 20:07
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

um mal ´ne Hausnummer zu nennen.
In der Trennungszeit wurde bei mir 400 € -unter den RA- angenommen.
Bei der EU-Verhandlung waren es 1000 €  :gunman: ... die haben mir fast das
Genick gebrochen, bzw. ich kaue da ganz schön schwer dran rum  😡
... mir wurden aber Zins und Tilgung angerechnet wurden....dank meines RA.
Potentielle Reparaturen wurden mir nicht angerechnet.  😡

Ach so, ich wohne ca. 35 km von einer Großstadt entfernt, in einem Kaff.
Hütte hat ca. 160 qm Wfl.

Edit: Nochwas auf dem gericht geht es bzgl. EU ab, wie auf einem türkischen Basar.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 22:38
(@sukram)
Rege dabei Registriert

... gibt es denn einen Mindest Selbstbehalt ... oder gehe ich mit 500€ nach Hause ????
..so eine Schande...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2007 18:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, den gibt es.

Er beträgt gegenüber KU 900,- und gegenüber EU 1.000,- nur ist deine Mietersparnis eben Bestandteil deines Selbstbehalts.

Dein Haus könnte eben einen Ertrag von 900,- Euro abwerfen wenn du nur wolltest und damit wird dir dieses fiktive Einkommen eben angerechnet.

Das heisst, wenn dir noch 500,- bleiben und du 900,- fiktives Einkommen hast ergibt das ja 1.400,- € und damit ist dein Selbstbehalt nicht gefährdet.

Wenn du dir das nicht leisten kannst, musst du dein Haus eben ganz oder teilweise vermieten.

Traurig, aber so spielt die Musik.

Ich muss aber auch sagen, dass ich dieses Prinzip nicht ganz falsch finde.

Anderenfalls könnte jemand, der eben noch ein bisschen mehr Vermögen hat, ganz aufs Arbeiten verzichten, die Erträge seines Vermögens alleine verfrühstücken und seine Kinder bekämen garnichts, weil er ja kein Arbeitseinkommen hat.

Das kann es auch nicht sein.

Vielleicht hilft dir diese Überlegung etwas über deinen, nachvollziehbaren Frust hinweg.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2007 18:28