 |
vatersein.de gehört das sechste Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.
|
|
|  |
121 Artikel (13 Seiten, 10 Artikel pro Seite)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
.. 13
|
|
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien Stand 01.07.2010
|
Merkwürdigkeiten, Gegensätzlichkeiten, Unstimmigkeiten, Hoffnung.
|
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Dresden - Stand 01.04.2010
|
Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichtes Dresden erarbeiteten Unterhaltsleitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss. In ihrem Aufbau folgen sie der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.
|
|
Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2010
|
Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
|
|
Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2010
|
Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
|
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Zweibrücken - Stand 01.01.2010
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)
Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken
Stand 1.1.2010
Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte
verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall
unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die
Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
|
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Stuttgart - Stand 01.01.2010
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)
Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken
Stand 1.1.2010
Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte
verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall
unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die
Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
|
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Schleswig - Stand 01.01.2010
|
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene Gesamtschau nicht ersetzen.
|
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Rostock - Stand 01.01.2010
|
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock, Stand: 1.1.2009, gelten über den 1.1.2010 mit Ausnahme einer Änderung von Ziff. 11.2 hinaus fort. Soweit in den Leitlinien auf die Unterhaltstabelle (Anhang I) verwiesen wird, handelt es sich um die ab 1.1.2010 veränderte Tabelle, deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 1.1.2010 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabellensätze sind ab 1.1.2010 auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Berechtigten Unterhalt zu gewähren hat (Ziff 11.2). Die Zahlbetragstabelle (Anhang II) ist für die Zeit ab 1.1.2010 an die geänderten Tabellensätze und das erhöhte Kindergeld angepasst. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld durch Regelungen im Wachstumsbeschleunigungsgesetz geändert haben. Anhang III bleibt unverändert, weil er allein dazu dient, die Umrechnung dynamisierter Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen.
|
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Oldenburg - Stand 01.01.2010
|
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.
|
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Nürnberg - Stand 01.01.2010
|
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)
Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken
Stand 1.1.2010
Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte
verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall
unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die
Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
|
121 Artikel (13 Seiten, 10 Artikel pro Seite)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
.. 13
|
|
|  |
| Alle Mitglieder: |
10 030 |
| Registriert Heute: |
1 |
| Registriert Gestern: |
2 |
| Mitglied(er) online: |
10 |
| Gäste Online: |
24 |
Bitte registriere Dich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzt Du den vollen Funktionsumfang dieser Seite.
|
|
|
Der entsorgte Vater

|
|
|
|