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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2013
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2013
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2011
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2011
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Zweibrücken - Stand 01.01.2011
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Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese
Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des
Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Thüringen - Stand 01.01.2011
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Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH.
Die "Düsseldorfer Tabelle", Stand: 01.01.2011, ist einbezogen.
Die Erläuterungen werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Stuttgart - Stand 01.01.2011
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Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese
Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des
Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Schleswig - Stand 01.01.2011
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Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene Gesamtschau nicht ersetzen.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Saarbrücken - Stand 01.01.2011
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Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht
werden die ab 1. Januar 2011 geltende Düsseldorfer Tabelle in der
bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Rostock - Stand 01.01.2011
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Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
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