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Zugewinn, Schenkung Haus

 
(@martin-h)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wäre sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, da ich im Forum keinen vergleichbaren Fall gefunden habe.

Meine Frau hat während unserer Ehe ein Zweifamilienhaus im Wert von 250.000 Euro von ihr Mutter als Schenkung erhalten.
Meine Frau steht alleine im Grundbuch.

Im Rahmen der Schenkung mußte sie ihre Schwester die Hälfte, also 125.000 Euro ausbezahlen wofür wir gemeinsam über den Betrag einen Kredit aufgenommen haben.

Während der Ehe wurde das Haus für ca. 12.000 Euro renoviert und es wurde ein Teilungsplan gemacht und die zwei Wohnungen in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt.

Ich bin jetzt vom Haus ausgezogen, unsere Scheidung läuft gerade, und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags wurden bereits ca. 9.000 Euro getilgt (verbleibende Restschuld: 116.000 Euro).

Außerdem behauptet Sie, das Haus hätte in der Zeit einen Wertverfall zu verbuchen.

Nun meine Fragen dazu:

1. Um den eventuellen Wertverfall zu ermitteln, muß das Haus doch geschätzt werden, oder?

2. Sollte sinnvollerweise von jeder Partei aus ein Gutachten erstellt werden?

3. Wer zahlt die Gutachen? Wer zahlt das Gutachten, wenn nur eins erstellt wird?

4. Ich bin mir nicht sicher ob das Haus zum Zeitpunkt der Schenkung von ihrer Mutter genau schätzen gelassen wurde oder der Wert nur grob über den Daumen festgelegt wurde.
Deshalb kann bei einer neuen Schätzung doch ein "verfälschter" Zugewinn rauskommen, oder ist der damals festgelegte Wert jetzt so oder so fakt?

5. Die Renovierung, die Aufteilung in zwei Eigentumswohnungen und die bereits getilgten Schulden werden doch wieder als "Wertsteigerung" dagegengerechnet, oder?

6. Wird der wohnwerte Vorteil den wir hatten, da wir ja direkt keine Miete bezahlt haben, dafür aber den Kredit getilgt haben beim Zugewinnausgleich auch irgendwie berücksichtigt?

7. Wenn der Zugewinnausgleich vom Anwalt genau berechnet wird, auf wen werden dann so grob über den Daumen welche Kosten zukommen?

8. Wie ist der "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte" genau hineinzurechnen, wie funktioniert das? Wo kann man die Tabelle einsehen?

9. Wie rechnet sich denn jetzt genau der Zugewinn aus?
Wer muß nun wem was erstatten?

Über eure Bemühungen bin ich euch im Voraus schon recht dankbar!!!

Gruß Martin


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2007 00:20
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also ich hab leider wenig Ahnung von den juristischen Spitzfindigkeiten beim Zugewinn, aber nach meinem naiven Verständnis gehört die Schenkung nicht zum Zugewinn und die von Dir angesprochene Mietersparnis wird durch die Zinszahlungen kompensiert.

Bleibt also der getilgte Anteil (9000) und der Teil der Renovierungskosten, der das übliche Mass übersteigt, also den Wert des Hauses gesteigert hat, nehmen wir mal die Hälfte. (Heisst: neue Fenster, neues Dach, neue Heizung = Investition, neue Tapeten, neue Fussböden = Konsum). Und die Notarkosten für die Teilung. Alles in allem keine 20000, davon willst Du die Hälfte haben (also 10000) und Du willst aus dem Kredit raus. Der Wert des Hauses spielt dann keine Rolle.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 09:54
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ihr die Schwester auszahlen musstet ist das in meinen Augen keine Schenkung, da ihr ja Geld ausgegeben habt. Ich würde argumentieren, dass die 1/2 deiner Frau alleine gehört und die andere Hälfte (durch die Auszahlung) euch beiden. Damit sollte dir 1/4 des Hauses zustehen.

Denn so ist es ja keine Schenkung.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 14:09