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Wie komme ich an mein Auto?

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(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Agent-0,
du bist wirklich Zucker.

Ehrlich gesagt, gibt es genau 2 richtungsweisende Wege:
a) Auto abschreiben und dann auch offen verschenken.
b) Auto einpacken.

Du versuchst jetzt Druck zu machen, erzeugst damit Streit und hast am Ende wahrscheinlich auch kein Auto, eine Menge Kohle beim RA gelassen und eine noch vereistere "Beziehung" zu der Ex.

Anstatt jetzt herumzuzaudern, entscheide dich für den Weg a oder b und zieh den durch, anstatt immer nach dem Weg c, d, e, f zu schauen. Mann oder Maus, das ist hier die Frage.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 13:38
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Agent0,

warum machst du es denn so kompliziert?

Wenn du das Auto abmeldest, darf es nicht mehr auf öffentlichem Grund abgestellt werden. "Stehen lassen" und Abmelden ist also nicht so einfach.

Vorgehensweise wäre also:

  • Abschleppen lassen
  • Im Innenraum nach dem Fzg.-Schein suchen
  • Mit Schildern und Papieren zur Zulassungsstelle gehen und abmelden

Die Kosten fürs Abschleppen kannst du dir sparen, indem du einfach einsteigst und wegfährst.

Was soll das Abmelden des Autos und Stehenlassen denn bringen?

Dir bringt es nix außer Ärger - ebenso wie der "Ex". Wenn du es mitnimmst, habt ihr zwar beide denselben Ärger, aber du hast ein Auto, das du entweder verkaufen oder fahren kannst.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 13:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was bringt es dir das Auto abzumelden. Damit darf es dann nicht mehr bewegt werden und belibt an Ort und Stelle. Irgendwann prangt dann ein netter roter Aufkleber auf der Scheibe, der den Halter zur Entfernung des Fahzeugs auffordert uddn einen kostenpflichtigen Abschleppdienst in Aussicht stellt, falls das nicht bis zu einem bestimmten Datum erledigt ist. Warum bist du bestrebt Kosten für dich zu produzieren,wenn es doch so einfach wäre. Andere Alternative: ändige deienr holden Ex den Brief aus, sorge dafür das das Auto umgemeldet wird undschon hast u auch nix mehrdamit zu tun

Ansonsten: Wenn der schein tatsächlich im Handschuhfach ist: Auto aufsperren, schein nehmen, Auto zuschließen. Schilder abschrauben, einstecken und zur Zulassungstelle gehen. Auto abmelden, Schilder entwerten lassen und entsorgen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 13:44
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ,

das Problem ist, dass der Scheidungsantrag im März schon gestellt wurde. Somit ist es Hausrat.

Wenn die EX oder ihre RA dann angibt, das Auto sei noch 4000 Euro wert, kann mich das noch eine Menge Geld kosten.

Danke für Eure Tipps

Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 14:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Wiederholung unseres gestrigen Telefonates: Wenn du den Aspekt "Rache" oder meinetwegen "Genugtuung" weglässt, was bleibt dann übrig?

Zur Sachstands- und Optionenklärung:

Das Teil ist über 15 Jahre alt und hat knapp 200.000 Km auf dem Tacho. Du weißt nicht, in welchem technischen Zustand es ist. Versuche zu ermitteln, was es wert ist, bevor du irgendwelche Rückholaktionen machst.

Wenn Ex das Auto hat
Sie zahlt die Versicherung und die Steuern. Alle anfallenden Kosten obliegen ihr. Du könntest in Halterhaftung geraten, wenn sie z.B. bei Rot über die Ampel fährt und das Bild unschaf ist. Dann musst du die Strafe zahlen, bekommst hingegen keine Punkte in FL. Minuspunkt für dich.

Wenn du das Auto hast
Die Versicherung ist von der Ex und kann nicht so einfach gekündigt werden (kein Halterwechsel). Wenn sie die Alleinfahreroption gewählt hat und du machst 'n Satz mit dem Teil, bin ich mir über die versicherungsrechtlichen Konsequenzen völlig unklar. Minuspunkt für dich.
DIe Ex kann u.U. ihren frisch von dir herausgefundenen Job nicht mehr wahrnehmen. Das wird sie vor Gericht ausschlachten - gerade vor dem Hintergrund, dass du ihr in anderer Sache zu Recht mächtig einen beipulst. Minuspunkt für dich.
Die Ex "braucht" das Teil zum Herumkutschieren der Kinder. Was wäre los, wenn sie nun erzählt, der Paps hat das AUto weggenommen. Minuspunkt für dich.
Du wirst, da das Auto Hausrat ist, den Nachteil ausgleichen müssen. Das kannst du nur, wenn du die Möhre vertickst. Da schließt sich meine obige Frage über den Wert an. Wirst du das können?

Überschlägig hast du die Wahl zwischen einem Minuspunkt und dreien.

Ich persönlich favorisiere die von mir im Telefonat etwas flappsig dahergesagte Idee.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 14:14
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

@Jörg

mit dem Wald?  :question:

Gruss

Thomas

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 14:47
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also es gibt doch nur ein entweder oder...was du machst hat weder Hand noch Fuss ...

Und eigentlich war u ist inzwischen jegliche möglichkeit abgeklopft worden..entweder oder..

Tue das oder das...aber hin u her bringt dich kein Stück weiter

Abmelden des Kfz, wie hier schon es diskutiert wurde, wird ohne Schilder basolut nicht gehen, ohne Schein evtl doch..
So u an die Schilder kommt man doch wohl ohne weiteres..

U du hast das völlige recht als Halter das Kfz still zu legen..

Und sollte der Schein doch im Kfz liegen wie du vermutest, na Bingo, einfach geht es doch nicht..

Klar ist das Kfz abgemeldet läuft nix mehr..

Andere Ption: du holst den Wagen, abmelden u gut..dannn verticken, oder wieder neu anmelden u alles läuft auf dich...

Die Nächste Option:  Fahrzeug dort belassen wo es ist und gut, mit notfalls allen Konsequenzen die auf dich zukommen können..

Bestimmte Bußgelder können auf dich gehen...(abgefahrene Reifen, abgelaufener TÜV, Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Bild o der Fahrer konnte nicht ermittelt werden) ..Folge evtl. ein zu führendes Fahrtenbuch..

Zahlt sie die Steuer nicht, bist Du der Steuerschuldner u nicht sie..
Macht sie einen Satz, u stand z.B. unter Alk u Versicherung zahlt nicht, weiß ich nicht wie das mit dem Halter dann ausschaut ..
Bist also irgenwie immer mit dabei..

Drum dann besser fordern das es auch umgeschrieben wird..

Aber wenn ich dann noch höre, das das gute Stück über 15 J alt ist, über 200tkm auf der Nadel hat, BMW .. also mal ehrlich da kriegst doch keine 4000 € mehr für..das klingt nach nem alten E30 ..
Wann is da denn TÜV fällig, u wie war der der letzte technische Stand usw. .. meinst das ist dann doch der Stress wert?

Ex und ich leben seit März 07 getrennt. Wir haben noch ein gemeinsames Auto. 2006 angeschafft in der Ehezeit.

Von daher vermute ich mal das TÜV auch bald fällig ist..

Stress gibt es so oder so..u das nachher für 500 € oder noch für 100€ Entsorgungskosten, weil der Wagen doch platt is...

Der Wert u der technische Zustand ist aus der Ferne natürllich schlecht zu bewerten, aber bei den groben Daten, scheint es nicht um ein Fahrzeug mit wirklich aktuellem Wert zu sein..

Hausrat?! Öhm..und wenn sie denn Morgen vor die Wand fährt, was ist dann, nix is dann .. und wenn da nix anderes mehr ist wird da nix aufgeteitl..

Naja u 4000 € ist er nur Wert wen er wirklich entsprechend in Schuss ist..aber bie 15 J., naja, dann is es ne Liebhaberstück..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 15:06
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ist ein alter E-30 , Baujahr 95. Müsste jetzt so 190 oder 200tkm auf der Nadel haben. Wann der TüV hat usw. hab ich keine Ahnung.

Das ist es ja. Naja, ich werd jetzt nachher mal schauen. Die Frage ist halt, wie Jörg schon gesagt hat, wegen ihrem Job usw.

Ich werde euch berichten.

Danke

Gruss Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 15:28
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Natürlich sicherlich, Job, da muß sie hin kommen, und die Kids, hin u her fahren..klar..

Hat sie in ihrem Job kein Einkommen, bist du für sie verantwortlich u mußt dafür sorgen das sie dort hinkommt..was wenn der Wagen verreckt, mußt du ihr dann ne neuen kaufen?

U wie sieht das bei dir, aus, wie kommst du denn wo hin?

Es gibt so viele (auch gute u günstige gebrauchte) gebrauchte Kfz die zum verkauf rumstehen, da wird sie wohl was finden..

Wie gesagt wäge es ab, den Stressfaktor gegen nutzen u Wert der Saceh u Aktion..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 15:43
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Zwischenbericht:

War heute auf dem Parkplatz wo die Ex das Auto geparkt hat. Schlüssel passte noch... 🙂

Papiere waren keine im Auto. Ex hat Scheckheft und Schein (wahrscheinlich schon vorsichtshalber) raus getan. Hab aus dem Handschuhfach das Handbuch, Radiocode usw. mitgenommen. Und das Auto etwas umgeparkt. Aber nur ein paar Meter.

Ist zwar Kinderkram, aber kann keiner nachweisen.  😉 Und die soll ruhig mal ein wenig erschrecken...

Die Kiste ist innen total versifft. KM Stand 195.000.

Die Entscheidung steht. Soll sie mit machen was sie möchte.

Ich werde aber anwaltlich klären lassen, wie ich aus der Halterhaftung raus komme. Soll eben mein Anwalt ihrer Anwältin schreiben, dass sie den Brief haben kann gegen Kohle. Zug um Zug.

Sonst verbrenn ich den Brief lieber.  :phantom: Oder zünde mir eine gute Zigarre damit an.....

Seid gegrüßt

Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 19:19




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Fazit:
Agent-0, ich glaube, du braucht Hilfe. Professionelle Hilfe, meine ich.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 19:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Michael,

weiss nicht genau, was du meinst.

Ich habe halt abgewogen, mir keinen größeren Ärger einzuhandeln. Soll sie mit der Karre glücklich werden.

Mal ehrlich, wenn ich Bilder gemacht hätte, ich hab noch kein Auto gesehen, dass innen so aussieht....

Gruss

Agent-0

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 19:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist zwar Kinderkram, aber kann keiner nachweisen.  😉 Und die soll ruhig mal ein wenig erschrecken...
[...]
Die Entscheidung steht. Soll sie mit machen was sie möchte.

und für dieses sensationelle Pipifax-"Ergebnis" haben wir uns jetzt tage- und 71 Postings lang den Kopf zerbrochen? Triffst Du im "richtigen Leben" auch solche schnellen und "fundierten" Entscheidungen?

Verständnislos
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 20:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey 

*grmpf

@Agent_Zero ..äh, jetzt mal ehrlich u was sollte das nun werden?

Hab aus dem Handschuhfach das Handbuch, Radiocode usw. mitgenommen. 

Ja super..und was willst du damit?? Was versprichst dir davon??
Oder sollen das kleine Erinnerungstücke werden??  :puzz:

Und das Auto etwas umgeparkt. Aber nur ein paar Meter.

Öh..und was soll das???
Stand sie nicht grad in der Parklücke?

Also mal ehrlich, das hättest dir alles sparen können, nichts erreicht, nicht gehandelt ..nix..einzigste ist jetzt das sie sich denken kann das du ne Schlüssel hast .. ich vermute mal bald das du dir Stress jetzt eingehandelt hast für nix, für ein Kinderkram..

Ist zwar Kinderkram, aber kann keiner nachweisen 

Kinderkram? ..naja..also ich würd das schon anders nennen..

Nachweisen, nö, ausser man nimmt die Fingerabdrücke .. aber denken kann sich jeder wer dahinter steckt..

Was könnte man noch denken, Stalking !??

Die Kiste ist innen total versifft. KM Stand 195.000. 

Das hätte man auch von aussen sehen können..

Die Entscheidung steht. Soll sie mit machen was sie möchte.

Und dafür diese Kinderkram-Aktion?

Ich werde aber anwaltlich klären lassen, wie ich aus der Halterhaftung raus komme. Soll eben mein Anwalt ihrer Anwältin schreiben, dass sie den Brief haben kann gegen Kohle. Zug um Zug. 

:knockout:
..auf das die nächsten Kosten entstehen..

Sonst verbrenn ich den Brief lieber.  Oder zünde mir eine gute Zigarre damit an.....

Dann gibt es neuen vom Straßenvekehrsamt..

Und du bist aus der Sache immer noch nicht raus, u kannst gar noch dn neuen Brief zaheln..

Also jetzt mal ehrlich, was solte das nun werden??

Bin jetzt mal gespannt was das jetzt noch nach sich zieht .. alles hätte jeder noch verstehen könnnen, wenn du die Schilder abgemacht hättest u mitgenommen um die Karre abzumelden, oder den Wagen mitgenommen hättest..aber diese Aktion, naja, pass mal auf das da nicht ein findiger RA was draus macht..ich sags nur nochmal "Stalking"...

*kopfschüttelnde Grüße
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 21:14
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

o.k. die Sache war komisch und hat nichts gebracht. Mit dem Buch kann ich natürlich auch nichts anfangen.

Ich habe jedenfalls eins daraus gelernt, die Ratschläge das nächste mal so anzunehmen. Möchte mich trotzdem nochmal
für die Tipps und Hilfestellung bedanken.

Heute kam ein förmlich zugestellter Brief per Post vom Finanzamt.

Bescheid über die Abmeldung eines Fahrzeuges

Das Auto wird wegen Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer von Amts wegen abgemeldet § 14 Abs. 2 KraftStG. Die Abmeldung tritt außer Kraft, wenn Sie die Rückständige Kraftfahrzeugsteuer innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheids entrichten (Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG)

Wen Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht innerhalb der vorstehenden Monatsfrist entrichten, sind zum Vollzug der Abmeldung innerhalb dieser Frist vorzulegen:
- Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Die amtlichen Kennzeichen des Fahrzeuges zur Entstempelung

Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist unmittelbar bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht entrichten und der vorgenannten Aufforderung nicht nachkommen, wird die Stilllegung zwangsweise und vom Vollziehungsbeamten des Finanzamts durchgeführt.

Sie haben die Kosten dieses Abmeldeverfahrens zu tragen. Dafür werden hiermit festgesetzt:

Gebühr für den Bescheid: 25 Euro

Gründe:

Das Fahrzeug ist abzumelden, weil die Kraftfahrzeugsteuer für dieses Fahrzeug trotz mehrfacher Aufforderung nicht entrichtet worden ist.

Das Finanzamt......... ist für den Erlass dieses Bescheides sachlich und örtlich zuständig; dieser Abmeldebescheid ergeht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 KraftStG i.V. mit § 1 KraftStDV.

...... usw.

Ich denke, einen Tag warten wäre besser gewesen. Mit diesem Schreiben dürfte es dann erledigt sein.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2008 23:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja und nun? Nun wirst du das Auto definitv abmelden müssen, sonst wirds richtig teuer. Aber da du Halter bist, warum hast du die Steuer nicht gezahlt?

Was willst du nun tun? Mit dem Schreiben zu deiner Ex und sagen: Ich hätte gern Auto und Schein zum abmelden?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2008 23:51
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo midnightwish,

ich habe keine Ahnung. Ich habe die Steuer nicht gezahlt, weil meine Ex laut anwaltlichem Schreiben dazu verpflichtet ist, da ich ihr das Auto zur Verfügung stelle, für die Kosten aufzukommen, da ich keinen Nutzungsausfall geltend mache.

Ich werde mich wahrscheinlich mit der Stelle vom Finanzamt kurzschliessen und den Sachverhalt klären, dass ich auf Auto, Schilder und Schein keinen Zugriff habe.

Mal ehrlich, würdet ihr die Steuer bezahlen?

Gruss

Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2008 23:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal ehrlich, würdet ihr die Steuer bezahlen?

Hmmm...ich glaube, ich hätte das Schreiben nicht erhalten.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2008 23:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja zahlen würde ich auch nicht. Der Haken ist, hast du eine Zusage das sie die Kosten übernimmt? Dein RA kann viel verlangen.

Ich würde es wie Deep halten und darauf warten das das Teil zwangsabgemeldet wird.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2008 00:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Agent Zero,

ich kann Dir versichern, dass dem FA ziemlich egal sein wird, ob Deine Ex laut anwaltlichem Schreiben zur Zahlung verpflichtet ist oder nicht. Das Schreiben nicht erhalten zu haben hätte lediglich zur Folge, dass Du ein weiteres Schreiben bekommst mit eventuellen Säumniszuschlägen, usw. usf.
Wenn Du nachhaltig behauptest, deren Schreiben nicht zu erhalten, dann bekommst Du demnächst sämtliche Finanzamtspost per Postzustellungsurkunde, was bedeutet, dass die Schreiben nachweislich in Deinen Briefkasten eingelegt bzw. Dir direkt übergeben worden sind.
Das sind alles nur Spielereien auf Zeit.

Bring das Auto in Deinen Besitz.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2008 00:03




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