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Schenkung

 
(@armdran)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
nun hat mich das Schicksal auch getroffen und die Trennung steht quasi vor der Tür. Habe mich schon ein bischen eingelesen aber zur meiner Frage nix richtiges gefunden, vielleicht bekomme ich ja hier einen Rat.
Meine Frage:
Für unseren Hauskauf 1993 haben mir meine Eltern eine Schenkung von 100.000 DM zukommen lassen um dieses meinem Anfangsvermögen zuzuschreiben reicht hierfür eine vormale Erklärung meiner Eltern mit Unterschrift aus das die Schenkung anerkannt wird oder hätte die damals Notariel beglaubigt werden müßen? Unser damaliges Anfangsvermögen läßt sich nicht mehr feststellen da keine Unterlagen mehr vorhanden sind (Heirat 1989) wird  ja für beide der Anfangssatz von 0,00 € oder?
Schon jetzt Vielen Dank für die Hilfen
Gruß
Jürgen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2008 12:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Armdran - Herlich Willkommen

Wer steht denn im Grundbuch?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2008 17:56
(@armdran)
Schon was gesagt Registriert

jeder zu 50% aber es handelte sich damal um eine Schenkung nur für mich nicht für meine Frau


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2008 18:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Armdran,

für die Berechnung des Zugewinns reicht es zunächst, wenn Du die damalige Schenkung - entsprechend indiziert - als Dein Anfangsvermögen deklarierst. Die Indizierung bildet den heutigen Wert der Schenkung in Relation zum Schenkungszeitpunkt ab; überdies hättest Du das Geld in der zwischenzeit ja auch zinsbringend anlegen können. Die Details sagt und berechnet Dir Dein Anwalt.

Eine Bescheinigung Deiner Eltern brauchst Du nur dann, wenn die Gegenseite bestreitet, dass es eine solche Schenkung überhaupt jemals gegeben habe; ansonsten wird der errechnete Betrag einfach als Anfangsvermögen angenommen, der Deinen Zugewinn entsprechend vermindert. Je nach Böswilligkeit der Gegenseite kann es allerdings sein, dass eine Bestätigung Deiner Eltern als "substanzlose Gefälligkeit" bezeichnet wird; in diesem Fall hilft Dir ggf. die Bank, bei der Du damals Dein Konto hattest. In der EDV findet sie diesen Vorgang zwar nicht mehr, aber sämtliche Bankbelege wurde damals mikroverfilmt und werden irgendwo zentral gelagert. Eine solche Auskunft kostet zwar ein paar Öre, aber es geht ja auch um eine Menge Geld.

Grüssles
Martin

*** edit: Bei der Indizierung handelt es sich nicht um peanuts; ich würde nach 15 Jahren mal grob ein Plus von 25% schätzen


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2008 18:03
(@armdran)
Schon was gesagt Registriert

Super für die Hilfe, konnte mich erst jetzt bedanken da mich die Angelegenheit so minahm das ich bis heute Krank war
nochmals vielen Dank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2008 11:48
(@flyer)
Schon was gesagt Registriert

25% sind etwas wenig, wenn ich mich nicht verrechnet habe sind es satte 42%, wenn man wirklich auf 1989 zurückgehen darf und nicht ab Schenkungszeitpunkt 1993 gezählt wird.

Lt www.destatis.de war der Index 1989  = 83,6 mit Basis 1995 = 100. Die Basis wurde dann 2005 neu auf 100 festgelegt. 1995 wurde dadurch 100 zu 87,1  und 2007 ist der Index 103,9.

Also 100.000 DM / 1,95083 = Eur 51.260.

51.260 / 0,836 / 0,871* 1,039 = 73.143 (!)

bei 1993: 51260 / 0,833 * 1,039 = 63.936

Ist ein 'kleiner' Unterschied, du solltest also unbedingt auf 1989 pochen.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 15:40