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Wie komme ich an mein Auto?

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 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

nochmal, solange du den brief hast, kannst mit dem auto machen, was du willst. :exclam:
verkaufen, vor die wand donnern, was du willst. punkt.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meinen aufrichtigen Dank euch für die hilfreichen Tipps und Ratschläge.  :schilddanke:

Ich berichte euch am Donnerstag, wenn ich "hoffentlich" mein Auto wiederhabe....

Falls ihr noch Tipps und Ratschläge habt, bin ich für jeden seeeehr Dankbar!

Grüsse

Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 23:25
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Frage hab ich noch. Was ist, wenn noch persönliche Sachen von ihr im Auto sind? Geldbeutel, Schlüssel etc.?

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 23:27
(@andreasdd)
Zeigt sich öfters Registriert

Nimm einen neutralen Zeugen mit, packe die Sachen schön in ein Paket und sende es als versichertes Paket per DHL. Alles mit Zeugen. Bei DHL ist es Versichert und Du hast eine Empfangsbestätigung.

Warum müssen Menschen Ihren Hass aufeinander immer über die Schwächsten in der kette austragen. Sollte meine Ex mal den Weg hier hin finden, dann lese bitte das: Ich geb nicht auf!!! Zum Wohle unserer Kinder !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:28
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

ehrlich?
würde mich nicht interessieren. du betreibst keinen diebstahl.
wenn sie was vermisst oder vergisst, kann sie doch fragen.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:32
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

@Gaya

stimmt, sie kann die Sachen ja gerne abholen kommen.

@AndreasDD

Guter Tipp. Danke. So werde ich es machen. Dann habe ich wenigstens einen Nachweis. Möchte ja nicht, das Madame mir ans Bein... (ihr wisst schon..)

Würde ja gerne (wenn es klappt), ihr Gesicht sehen, wenn sie nach der Arbeit vergeblich das Auto sucht.... :erstaunt057:

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Themenstarter Geschrieben : 19.08.2008 23:37
(@andreasdd)
Zeigt sich öfters Registriert

Vergesse aber nicht ene genaue Liste der Dinge zu erstellen die Du verschickst. Am besten noch Fotos. Die Liste sollte der Zeuge gegenzeichnen. Auch sollte er beim Verpacken dabei sein und wenn Möglich auch mit zur Post gehen. eben Hieb und Stichfest.

Warum müssen Menschen Ihren Hass aufeinander immer über die Schwächsten in der kette austragen. Sollte meine Ex mal den Weg hier hin finden, dann lese bitte das: Ich geb nicht auf!!! Zum Wohle unserer Kinder !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du könntest allerdings die Dinge soch auch als Fundsachen beim Fundbüro oder der Polizei abgeben  :rofl2:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Agent,

man kann die Dinge auch zu Tode problematisieren. Was ist, wenn Deine Ex im Kofferraum die britischen Kronjuwelen versteckt hat und diese anschliessend zurückfordert?

Wenn Deine Ex ein bisschen pfiffig wäre, würde sie die Karre für 1.500 Öre einem polnischen oder litauischen Aufkäufer geben; die nehmen nämlich auch Autos ohne Papiere und verkaufen sie in Stückchen. Und dann?

Denk nicht zuviel darüber nach, sag nicht ständig "ja aber", versuche nicht, Unsinniges beweisen zu können, sondern hole DEIN Auto ab, wo immer es steht.

Eventuelle persönliche Dinge packt man in eine Schachtel, die man ihr irgendwann übergibt oder schickt, fertig. Zeugen und Einschreiben nützen da wenig bis nichts - wenn plötzlich behauptet wird, im Auto sei ein nagelneuer Flachbildfernseher gewesen, ist sie dafür beweispflichtig; nicht Du für das Gegenteil.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2008 23:52
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey, 

sie sitzt in einem fremden auto, nicht du, wenn du den brief hast, brauchst keinen schein.
hol das ding ab, oder willst du so hart nicht sein?

deine entscheidung 🙂

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 00:15




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Keine Frage, er ist der Halter und gut..er sollte den Wagen holen und gut...

Aber:

  wenn du den brief hast, brauchst keinen schein.

..den Schein braucht er letztendlich dennoch...spätestens beim ab-/ ummelden, stilllegen, verlangt das Strassenverkehrsamt den "alten" Schein ...

Wenn er den hätte würde des die Sache etwas einfacher für ihn machen..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 00:27
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

den kann er neu beantragen, könnte ja gestohlen sein, aber sicher kriegst du jedes auto mit brief neu an- oder umgemeldet.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 00:33
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

den kann er neu beantragen, könnte ja gestohlen sein,

Wird er dann an eidesstatt Erklären müssen, was mit dem Schein ist...

aber sicher kriegst du jedes auto mit brief neu an- oder umgemeldet

Da hast du vollkommen Recht...

Wollte damit auch nur ausdrücken das der Schein die Sache nur etwas erleichtern würde..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 00:43
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

mit dem brief in der hand ist das ding gegessen. da fragt keiner mehr nach dem schein. der brief beinhaltet das.
wenn der schein weg ist,ist er weg. ganz sicher.

mit freudlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 00:52
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

  da fragt keiner mehr nach dem schein

Ähm, sorry, jetzt muß ich dir dennoch ein klein wenig Widersprechen, der Schein ist ja mal nicht so eben ein Zettelchen, der hat ja Sinn und ist ein amtliches Dokument, der bei Ab-/Ummeldung/Stillegung eingezogen wird..u zusätzlich bedarf es auch des Briefes....

Wird er nicht vorgelegt, hakt man nach und wird auch auf die Rückgabe des Scheines bestehen.

War bei meiner Geschichte damals genauso .. der Schein wurde noch dann schriftlich eingefordert vom Strassenverkehrsamt (woebi es eine Zwangsstillegung war, woebi das letztendlich egal ist)... war dann zwar das Problem der Ex u nicht meines mehr, aber ich hab sicher sogar noch die Schreiben in meinen Unterlagen...

Muß aber jetzt passen wie das damals dann ausging..

Mir selber ist vor einigen Jahren auch mal der Schein abhanden gekommen, da mußte an Eidesstatt erklärt werden das er "weg" ist...und erst dann gab es einen neuen..

Also das nach dem Schein keiner fragt ist so nicht ganz richtig..

Letztendlich lässt die Sache sich ja aber klären und eben das wichtigste ist ja vorhanden, der Brief !

Dennoch wird es umständlicher, aber nicht unmöglich, das wollte ich damit auch nicht sagen.

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 02:01
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey,

@ JensB2001,

wenn die Ex ihre "Gewohnheiten" nicht geändert hat (würde mich auch stark wundern), dann ist der Schein bestimmt im Handschuhfach.  :hoffen:

Ich hab mir den Kaufvertrag, Brief, Ersatzschlüssel schon bereit gelegt.

Morgen werde ich dann sehen, wie es läuft...  :question:

@gaya

oder willst du so hart nicht sein?

Du.... im Gegensatz zu dem, was sie sich gegenüber mir geleistet hat, ist das nicht mehr als Recht und billig.

Für mich gibt es da nichts mehr zu überlegen. Ich bin nur froh, hier so gute Tipps bekommen zu haben, damit ich weiss, wie ich mich am besten verhalte.

Danke und Gruss

Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2008 10:22
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@brille007

Martin, Du hast natürlich Recht. Rumdiskutieren bringt nichts. Ich mache es so, wie ihr es mir geraten, bzw. vorgeschlagen habt.

Danke und Gruss

Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2008 10:30
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

dann ist der Schein bestimmt im Handschuhfach. 

Na supi ..einfacher könnte sie es dir eh nicht machen.. (wobei der da ja eigentlich absolut nicht hingehört)

Und dann stell ihn erstmal woanders ab, entweder bis er vertickt ist, oder die Sache sich beruhigt hat..nutzt dir nämlich nicht viel, wenn er mitmal 4 neue Reifen braucht, oder vier neue Kotflügel, oder oder.. sonst hättest dir die Aktion ersparen können und gleich selbst mit dem Vorschlaghammer zu werke gehen können..
Vorsicht ist hier die Mutter der Porzellankiste ..

Viel Erfolg!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 10:37
(@flyer)
Schon was gesagt Registriert

Die Show mit dem Auto habe ich auch schon durch. Die XX sind mindestens so versessen auf ihren fahrbaren Untersatz wie wir XY. *gelöscht*
Bei mir ähnlich: sie im Brief  - wegen Halterhaftung – und im Besitz des Autos,  ich hatte aber den Brief und den Kaufvertrag auf mich. Gerichtlich vereinbart durfte sie nutzen, dafür habe ich weniger Unterhalt gezahlt 😉
Sie verlangt per Anwaltschreiben Herausgabe des Briefs, ich sage: vergiss es.
Darauf geht sie zur Zulassungsstelle und lässt sich einen neuen Brief ausstellen, klar mit falscher eidesstattlicher Versicherung. Das Strafverfahren deswegen wird natürlich eingestellt wegen Scheidungshintergrund und Frau bisher unbescholten.
Bei Autos mit Wegfahrsperre kann man übrigens einzelne Schlüssel unumkehrbar sperren lassen, dann kann man zwar noch aufschliessen, aber nicht mehr fahren.
Ich hoffe deine XX hat das nicht gemacht, sonst kuckst du in die Röhre.

BTW hat meine auch zweimal einen Heckschaden fiktiv entschädigen lassen ohne zwischendurch reparieren zu lassen. Strafverfahren deswegen wurde natürlich eingestellt.
Genauso wie die Verfahren wegen Erschleichung von Prozesskostenhilfe, die sie beantragt hatte obwohl sie sich einen PKW für ca. 9.000 Eur kaufen konnte und von mir zusätzlich einen 5-stelligen Betrag Zugewinn erhalten hatte und viele weitere Strafverfahren, die XX haben es irgendwie schon besser, aber ich schweife ab.


Anm.: Einen unpassenden Satz gelöscht.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2008 10:56
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

brauche dringend mal euren Rat. Möchte das Auto stilllegen als Halter. Auto nehm ich erst mal nicht mit.

Die von der Zulassungsstelle sagen, das geht nicht ohne Schein und Schilder, da es eine privatrechtliche Angelegenheit ist.

Das muss aber doch gehen, oder?

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 13:26




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