Hallo zusammen,
brauch mal wieder euren bzw. Meinung.
Kurz zur Situation:
Mein Nochfrau wohnt derzeit noch in meinem Haus.
Zum August wird Sie ausziehen.
Gerstern gabs ein kleine/große Diskussion über Hausrat, Schulden usw.
Was mit jetzt brisant auf den Nägeln brennt ist das Thema Küche…
Wir sind vor der Heirat in das Haus eingezogen und habe viele Dinge renoviert bzw. neu gekauft.
Grundsätzlich haben wir festgelegt das alles was „fest“ mit dem Haus verbunden ist ich zahle und dann auch mir gehört … Alles andere meine EX…
Die Küche wurde von ihrem Konto überwiesen. Das Geld stammt – soweit ich weiß teilweise Zuschuss meine Eltern, gemeinsames Geld bzw. ihr Geld.
Jetzt sagt sie, es ist Ihre Küche sie wird sie mitnehmen ich habe kein Recht.
Grundsätzlich denke ich schon das es stimmt. Auch der Wert ist mir da nicht unbedingt wichtig.
Aber die Küche ich top in schuss und für eine neue/gleichwärtige muss ich erstmal Geld auf den Tisch legen. Das habe ich derzeit nicht.
Was kann ich tun?
Möchte ihr die Küche nicht „kampflos“ überlassen…
Was mache ich wenn die Küche einfach abgebaut wird.??
Ich werde mich auf jeden Fall noch mal beim Anwalt erkundigen – bin jetzt aber erst mal 2 Wochen in Italien. Und vorher wäre es schön einige Meinungen von euch zu bekommen. Nervt mich grad mal..
Danke schon mal im voraus.
jmrs
Servus jmrs!
Passt denn die Küche überhaupt in Exens neuer Wohnung rein?
Unabhängig davon: wäre es denkbar, dass Du Dich bei Neuanschaffung einer Küche für Ex finanziell beteiligen (max. bis zu ihrem Betrag an Eurer Küche) könntest?
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
das Thema hatten wir schon öfter; auch ich selbst hatte es vor Jahren.
Wenn ich Deine alten Postings richtig lese, seid Ihr seit 11 Jahren verheiratet und die Küche ist mithin etwa gleich alt. Damit hat sie - juristisch betrachtet - einen merkantilen Wert zwischen 0 und 10 Prozent des damaligen Anschaffungspreises.
Klar ist: Wenn Deine DEF sie ausbaut und mitnimmt, ist der Raum leer und Du musst was Neues/Gebrauchtes kaufen, das deutlich mehr kostet als den Zeitwert der alten Küche. Es gibt juristische Konstrukte, die besagen, dass "alles, was mit dem Haus fest verbunden ist", dem Eigentümer der Immobilie gehört. Und andere, die das Eigentum dem zuweisen, der den Kaufvertrag unterschrieben und/oder den Gegenstand bezahlt hat. Bei allen anderen Hausratsgegenständen habt Ihr das vermutlich auch so gemacht. Warum nicht auch bei der Küche? Nur weil ein paar Teile davon an die Wand geschraubt sind?
Die Frage ist: Lohnt sich ein Streit über eine (mindestens) 11 Jahre alte Küche? Ich denke nicht; er kostet Anwalts- und Gerichtskosten und bringt vermeidbaren Ärger. Im Ergebnis wird vielleicht herauskommen, dass der eine sie behält und dem anderen einen (kleinen) Ausgleich bezahlt. Vielleicht kannst Du Deiner DEF verklickern, dass eine Einbauküche durch Ausbau und Umzug nicht besser wird. Und ihr ein Angebot machen, ihr bei der Einrichtung ihrer neuen Küche zu helfen. Denn neue Arbeitsplatten und Anschlüsse würde sie sowieso brauchen.
In jedem Fall halte ich es für ratsam, das nicht gerichtlich zu klären, sondern selbst einen Kompromiss zu suchen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
wenn es jetzt nicht gerade eine Designerküche oder eine sehr hochwertige Küche ist, deren Erhalt nicht unabdingbar für Dein Seelenheil ist, würde ich kein Fass aufmachen sondern versuchen, die Küche, so die Ex sie denn haben will, gegen andere Gegenstände, die evtl von mehr praktischem Nutzen sind einzutauschen oder die Küche zu behalten und ihr dafür andere Möbel anzubieten.
Falls sie die Küche aber damals bezahlt hat und das belegen kann, dürfte sie ohnehin ihr gehören. Was macht es dann für Sinn, hier Anwälte zu bemühen und Geld dafür auszugeben.
Ich weiß jetzt nich um eure Grundsituation und den Wert der Küche, aber wenn Du das Haus evtl. eh nicht halten kannst, hättest Du vlt. mehr davon, wenn Du andere Einrichtungsgegenstände, die in eine neue Wohnung leichter zu integrieren sind, mitnhemen könntest.
Klar, wenn Du noch eine Weile oder auf Dauer in dem Haus bleibst, brauchst Du eine Küche, dann ist es vlt. praktischer, sie zu behalten und sich von anderen DIngen zu trennen, die dann leichter zu ersetzen sind.
Mach ihr ein Angebot, das jetzt (es sei denn es ist eine sehr hochwertige Küche, die einen echten finanziellen Wert darstellt) weniger den am Ende durch Anwalt und Gutachter bestimmten finanziellen Wert auf Heller und Pfennig berücksichtigt, sondern eher pragmatischen und praktischen Überlegungen Deiner und Ihrer neuen Lebenssituation Rechnung trägt. "Kämpfen" solltest Du um die Küche nicht, was hast Du schon real zu gewinnen, und wenn Du kämpfst, wird sie sich wehren, dann ist böses Blut gesät, das die Gesamtsituation evtl. verschlimmert. Pragmatisch zu verhandeln ohne Anwalt mag da besser sein.
In meinem Fall war unsere Küche gerade 5 Monate alt bevor die Ex ausgezogen ist. Ich habe die Einbauküche behalten, der Nachmieter konnte pokern, weil er eine eigene Küche hatte, ich habe eine Menge Geld kaputt gemacht, weil die Ablöse geradezu lächerlich niedrig war. Aber ich hätte die Küche jetzt über 1 Jahr irgendwo einlagern müssen und werde auf lange Sicht keine Wohnung haben, in die sie reinpassen würde. Dafür habe ich aber sehr viele andere praktische Einrichtungsgegenstände bekommen, die problemlos in andere Wohnungen reinpassen, was die Sache für mich verschmerzbar macht. Betrachtet man den rein finanziellen (Rest)Wert meines ehemaligen Hausstandes, bin ich vlt. nicht ganz so gut weggekommen, die Ikea-Möbel Im Schlaf- und Arbeitszimmer haben ja wirklich keinen Restwert mehr, der bestimmt werden könnte, aber der, der sie nicht hat, muss sich neue kaufen.
Gruß PP
