Hallo 😉
Ich,immer noch Verh.und das seit dem 18 Sep. 1974
Mittlerweile seit dem 01.Okt. 2010 in Rente.
Derzeit lebe ich aber nun das zweite Jahr in Insollvenz
Die Gründe dafür versuche ich nun in kurzform zu schildern.
Im Jahr 1995 bezog ich mit meiner Frau und unseren zwei Kindern geb, 1985 und 1986 zu den Eltern meiner Frau in dessen Haus.
Das Haus wurde uns mittels Noteriellen Vertrag überschrieben.
Es wurde kein Ehevertrag gemacht.
Restschuld der Eltern meiner Frau vorhanden
Im Rahmen von vier Darlehen die Nacheinander im laufe der folgenden Jahre genommen wurden tilgten wir auch die Rest auch diese Restschuld.
In dieser Zeit erhielt ich auch noch ein Arbeitgeberdarlehen.
Wir standen beide im Grundbuch.
Es folgte, Moderniesierungen im und ums Haus herum mit viel Eigenleistung.
Beruf meiner Frau, Hausfrau und Mutter.
Mein Beruf. Schichtler.
Nach dem Ableben der Schwiegereltern trennten sich meine Frau von mir und zog im Jahr 2004 zu einem neuen Berufstätigen Partner.
Ich verblieb mit meinen Kindern die zu dieser Zeit noch die Fachhhochschule besuchten unfreiwillig im Haus wohnen um es zu Verkaufen.
Drei Jahre habe ich gebraucht bis das Haus verkauft war.
Der Kinderunterhalt den habe ich da auch noch alleine getragen.
Die Darlehen habe ich gezwungendermaßen alleine getragen da wegen der Arbeitslosigkeit meiner Frau bei ihr nichts zu holen war.
Mein damaliger RAW.den ich zwecks Scheidung hatte drängte mich dazu ihr auch noch einen monatlichen Betrag,( Mietfreien wohnen) zu zahlen
solange das Haus nicht verkauft war.
Meine Kinder fanden erst 2007 eine Lehrstelle.
So kam es, dass ich in der folge der ganzen Dingen um eine Gefahr der Zwangsversteigerung aus dem Weg zu gehen einer Scheidung aus dem weg ging.
Ich lebte aber in der Folge immer am am Rand einer Kontosperrung.
Da meine Kinder damals unter 25 waren, war es ihnen verwehrt mit Hilfe der Arge einen eigenen Hausstand zu gründen.
Das Haus wurde 2007 mit kräftigen Verlust verkauft.
Wie gesagt ich zog auch zunächst mit Verlust aus dem Haus.
Da meine Kinder sich damals noch ohne Ausbildungsstelle befanden zog ich mit ihnen in eine vier Zimmer wohnung.
Wir mussten einen ganz neuen Anfang machen.
Was folgte, Kreditaufnahme auch für Kaution.
Erhöhung Krankenversicherung, hohe Miete.
Ausbildungsende der Kinder.
Keine Übernahme ins feste Arbeitsverhältniss.
Arbeitslosigkeit.
Im Juli 2010 schließlich Insollvenz.
Oktober 2010 Auszug meines Sohnes.
Mai Umzug meiner tochter und mir in getrennte kleinerer Wohnungen.
Stark verkürzter Beitrag.
Meine Frau würde nach einer Scheidung neu Heiraten.
Kommt es so, dann würde bei der derzeitigen Rechtslage ja ein Versorgungsaugleich ihrer und meiner Renten erfolgen.
Ich bekomme aber zu meiner normalen Rente auch noch Betriebsrente in gleicher Höhe.
Derzeit wird gepfändet.
bei Scheidung würde meie Frau aber mit ihrem neuen Partner ein Leben um 2000 € führen können.
Ich dagegen nach Abrechnung meiner derzeitigen fixkosten mit 500 € klarkommen müssen.
Was kann ich dagegen tun?
Moin PE,
bei Scheidung würde meie Frau aber mit ihrem neuen Partner ein Leben um 2000 € führen können.
Ich dagegen nach Abrechnung meiner derzeitigen fixkosten mit 500 € klarkommen müssen.
Was kann ich dagegen tun?
kurze Antwort: Nichts. Der Versorgungsausgleich berücksichtigt lediglich die Unterschiede in den beiderseitigen Rentenanwartschaften. Man kann keine (nicht einmal geltend gemachten) Ansprüche anderer Art aus der Vergangenheit dagegen aufrechnen; wenn Du also Darlehen getilgt und den Unterhalt für Deine Kinder geleistet hast anstatt Deine DEF zur Zahlung aufzufordern, ist das Dein Privatvergnügen. Und ja: Acht Jahre mit der Scheidung zu warten hat ihre Ansprüche vergrössert und Deine Anwartschaft verkleinert. Das war wirklich keine gute Idee.
Wenn Deine DEF mit ihrem neuen Partner gut leben kann, weil dieser Kohle hat oder ordentlich verdient, hat das ebenfalls keinen Einfluss auf die Renten- bzw. Ausgleichsberechnung; das ist dann einfach ihr Glück und Dein Pech.
Der beste Rat, den man Dir geben kann: Zieh die Scheidung jetzt wirklich schnellstmöglich durch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nun gut,eine Antwort.
Nun möchte ich was dazu Schreiben, warum ich noch nicht Geschieden bin.
Zunächst einmal, war ich zur Zeit der Trennung 54 Jahre alt.
Was hätte ich dann machen wollen nach ihrem Auszug aus dem Haus wo meine ex Frau doch im Alter von 49 Jahren keinen erlernten Beruf vorweisen konnte indem Sie hätte Arbeiten können.
Weder Unterhaltsmäßig noch für die Darlehen war bei ihr was zu holen.
Ich für meinen Teil konnte auch nicht einfach aus dem Haus ausziehen.
WIE, und da habe ich weder von meinen damaligen Fam. Anwalt noch was von anderer Seite was erfahren hätte ich tun sollen wenn die Scheidung damals vollzogen worden wäre und ein Versorgungsausgleich herbeigeführt worden wäre.
Das Haus wäre ja dann in die Zwangsversteigerung und ich schon damals in die Insolvenz gegangen.
Wahrscheinlich aber dann mit Schulden die ein vielfaches meiner heutigen Schulden ausmachen würden.
Aus heutiger Sicht stelle ich fest, ich stand einfach da, und wusste nicht was ich diesbezüglich machen konnte.
Ich frage mich heute noich wo wären die Kinder die ja damals noch zur Schule gingen uns hingebracht?
Aufrund meines zunächst einmal hohen Brutto Vorruhegehalts bekam ich weder Für einen WBS noch für andere Sozialleistungen in Betracht.
Aber auch mit mit Einkommen oder Renten die im Bereichen über 700 € liegen liegt man laut Aussage eines zuständigen sozialen Gemeindevertreters derzeit noch mit ca. 100,00 € über dem Satz um Wohngeld oder andere vergünstigen zu bekommen.
Ich habe mich damals auch wegen fehlenden Beistands in Rechtlischen Dingen diesbezüglich was Haus und Kinder betraf gesehen als zunächst einmal Wohnen zu bleiben und meinen Kindern zu helfen eine Lehrstelle zu finden.
Aber auch damals noch in der Hoffnung lebend das Haus ohne Zwangsversteigerung ordendlich verkaufen zu können.
Aber vieleicht wäre es aber besser gewessen mich schon damals Scheiden zu lassen, das Haus Versteigern zu lassen schon damals danach in Inso zu gehen?
Aber dazu hat mir keiner meiner 3 Fam. Anwälte hin geraten die ich in dieser Zeit hatte.
Rechtlich gesehen hätten man mir aber auch eine Menge Ärger machen können wenn ich die Kinder einfach wie ein Assozialer, schreckliche Wort einfach herausgeworfen hätte.
Von der Arge bekommt man ja kein Geld vor vollendung des 25 Lebensjahres um sich eine eigene Wohnung anzumieten
Inzwischen weiß ich aber auch, das viele Gesetze zwar einen guten Kerngedanken haben aber mit dem wirklichen Leben und derren Realität so weng gemein haben als wenn man ÄPFEL mir BIRNEN vergleicht.
Moin PE,
Du musst ja nicht uns überzeugen, sondern ggf. ein Gericht. Und das wird Deine guten Absichten aus der Vergangenheit oder die Falschberatung durch drei Anwälte bei der Verteilung der Rentenpunkte nicht würdigen; für den Versorgungsausgleich zählt einfach die Dauer der Ehe und das Delta der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften; egal, ob Ihr die ganze Zeit unter einem Dach gelebt habt oder nicht. Wieviel der neue Partner Deiner Noch-Frau verdient und wie gut beide davon leben können, ist dafür - ich schrieb es bereits - ebenfalls ohne Belang. Dir steht es ja ebenfalls frei, Dich nach einer wohlhabenden Witwe umzusehen, die Dich mitfinanziert, ohne dass Deine Ex davon in irgendeiner Weise profitiert.
Da Deine Kinder bei der Trennung bereits volljährig waren, kannst Du Dir auch keine zusätzlichen Punkte für "Kinderbetreuungszeiten" gutschreiben lassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Nachmittag.
Klar kenne ich auch das grobe des Gesetzes über den Versorgungsausgleich.
Es mag sich ja auf den ersten Blick gerecht ansehen aber in meinen Augen ist es dennoch einsehr langes Gesetz mit vielen § dessen zusammenhänge der Leie kaum versteht.
Na klar ist mir immer bewusst gewesen, dass meine Frau solange die Ehe noch besteht, Sie immer noch ihre Vorteile hat.
Aber ich frage dich, ob du wie ich 2004 nach 26 jahre Ehe so einfach auf die Hälfte deines Verdienstes Verzichtes hättest.
Es war bei mir nun mal so,dass bei meiner ex Frau nichts zu holen war.
Gut,ich lasse mich jetzt Scheiden?
Meine Frau ist 57 Jahre alt.
Versorgungsausgleich wird hergestellt.
Bedeutet doch, dass mindestens drei Jahre lang eine Rente vom Gesetzgeber einkassiert wird.
Würde bei mir bedeuten, dass ich einen Rentenverlusst hätte der noch über den Betrag liegen würde den ein Durchsachnittsrentner heute so erhält.
Nun rechne mal hoch.
Um 1.100 € mal 12 dann mal drei Jahre.
Bei mir wäre es ja dann noch etwas mehr.
Wären dann so um 36.000 € für Vater Staats Rentenkasse und nicht für meine Frau.
Vom Zeitpunkt der trennung 2004 her gesehen noch viel mehr
Zunächst einmal hat ja meine ex Frau nichts davon.
Ja und ich habe eine Rente weg die auch die höhe meiner derzeitigen Betriebsrente ausmacht.
Eine Leistung also die mein ex Arbeitgeber für mich angelegt hat.
Ich habe dafür ja auch im Schichdienst fast 30 Jahre lang gearbeitet.
Seufts ;( klar jemand mit nur einer Rente oder sogar weniger muss auch hinkommen aber er gehört damit scho heute bei steigenden Lebenshaltung zu den Armen.
Jedenfalls mit einer Rente die bei 750 € fixkosten (Miete usw) so dann bei einer Scheidung nur noch bei 1200 € liegt schon ein herber Verlusst.
Von 450 € wären dann für mich alle anderen kosten zu decken.
Nun zieht meine Frau , sicherlich nicht zu einem Millionär.
Aber Sie lebt seit 2004 fest mit einemPartner fast gleichen Alters.
Ich dagegen in Inso.
Beide könnten dann von dem gut leben.
Ich aber nicht.
Ich gerate dadurch an die Armutsgrenze obwohl ich die letzten 10 Jahre mit meinen Kindern zusammen gewohnt habe.
Alle Darlehen für unser Haus alleine getragen habe usw. und keinerlei Unterhalt für die Kinder bekommen habe.
Frage, findet ihr dieses Gesetz im jeden Fall gerecht.
Gegenfrage:
Findet jemand das Familienrecht in irgendeinem Punkt gerecht? 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
zusammengeführt
Moin PE,
Aber Sie lebt seit 2004 fest mit einemPartner fast gleichen Alters.
Ich dagegen in Inso.
Beide könnten dann von dem gut leben.
Ich aber nicht.
was wären denn Deine konkreten Erwartungen? Dass der neue Partner Deiner Ex nicht nur sie, sondern auch Dich alimentiert?
Frage, findet ihr dieses Gesetz im jeden Fall gerecht.
selbst wenn sämtliche angemeldeten User dieses Forums (> 12.000) jetzt sofort unisono sagen würden "nein, es ist nicht gerecht!" - was würde Dir das bringen? Mal abgesehen davon, dass das deutsche Familienrecht an keiner Stelle den Anspruch erhebt, persönliche Gerechtigkeitserwartungen zu bedienen. Das gilt allerdings auch für alle anderen Rechtsbereiche.
Das eigentliche Problem, dass Deine Ex keine Ausbildung hat und nicht erwerbstätig war (was das Delta beim Versorgungsausgleich verursacht), war so von Euch gewählt, ist Jahrzehnte alt und kann heute auch nicht mehr umgedreht werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es ist genau wie der Vorschlag jetzt von der Familienministerin von Gestern.
Im Ansatz gut aber in der Ausführung Ungenügend.
Viele Gesetze :nagelaufkopf: gehen hier in Deutschland doch an der Lebensrealität vorbei.
Aber ich habe ja beim Schreiben vergessen, dass man ja Dagegen nichts machen kann.
Nö, auch mit dem Duschen und Anziehen, da möchte ich wiedersprechen, kann man manche Menschen nicht mehr ändern.
