Moin!
ich befinde mich seit Juni 2010 in Trennung und seit März 2011 in privater Insolvenz.
Scheidung Mai 2011 beantragt.
Auf Zugewinnausgleich haben wir beide verzichtet, sind sowieso nur Schulden da.
Ich halte mit meiner Frau noch einen gemeinsamen Bausparvertrag (Eheleute).
Mein hälftiger Anteil daraus soll lt. meinem Treuhänder in die Insolvenzmasse fallen. Allerdings verweigert meine
Frau die Unterschrift zur Auflösung des Bausparvertrages. Nebenbei werden auch keinerlei Angaben
zum Versorgungsausgleich von ihr gemacht, 4stelliger Bußgeldbescheid durch Gericht schon ergangen, trotzdem keine Reaktion.
Der Bausparvertrag kann also nur aufgelöst werden, wenn
a) Gattin unterschreibt
b) Ehe geschieden wurde
Ich habe im Februar die Abtrennung von Scheidung und Versorgungsausgleich beantragt, wurde
nun abgelehnt, da lt. Gericht die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
In der Folge wird das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen, da das Vermögen nicht aufgelöst und
an die Gläubiger verteilt werden kann. Demnach greifen bei mir weiter die Vergünstigungen der
Wohlverhaltensperiode nicht (z. B. Behalt von Steuererstattung).
Eine Auskunftsklage zum Versorgungsausgleich, oder gerichtliche Ersetzung der fehlenden Unterschrift
zum Bausparvertrag, die ich auf eigene Kosten anleiern darf, will ich aber vermeiden, weil
a) ich zunächst die Kosten tragen muß.
b) ich Boykottmaßnahmen im Kindesumgang oder Instrumentalisierung der Kinder gegen mich befürchte.
Gäbe es für mich noch andere Möglichkeiten aus dieser Pattsituation?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
