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Versorgungsausgleich betriebliche Altersversorgung – Wann ist das Ehezeitende?

 
 Ona
(@ona)
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Hallo,

ich benötige bitte euer Know How.

Wie errechnet sich das Ehezeitende bei einem Versorgungsausgleich? Hier geht es um eine betriebliche Altersversorgung.

Dazu habe ich dieses gefunden:
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG) § 3 Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
(1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
(2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden.

Der Ehezeitanteil ist der Anteil des Anrechts, der in der Ehezeit (im Sinne des § 3 Abs. 1 VersAusglG) erworben wurde.
Er ist nach Maßgabe des § 45 VersAusglG von dem Versorgungsträger zu berechnen.
Siehe Nr. 3
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/V22_Merkblatt_betriebliche_Altersversorgung.pdf;jsessionid=B19489425C4A4EEAB6D9B55562FE7F2A

Mein Scheidungsurteil wurde rechtskräftig in 1.2016

In dem Schreiben der betriebl. AV steht:
Bezogen auf das Ehezeitende am 30.09.2010 beträgt der Ausgleichswert ….

Wie kommt dann dieses Datum 30.09.2010 zustande?
Wäre das Ehezeitende denn nicht 31.12.2015?

Bitte klärt mich auf.
Lieben Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2019 18:33
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Dann wurde der Scheidungsantrag im Oktober 2010 zugestellt?!
Alles andere würde dem Rechtsmissbrauch durch Verzögerung der Scheidung Tür und Tor öffnen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2019 19:10
 Ona
(@ona)
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Danke dir!

Also ist der Scheidungsantrag ausschlaggebend?

Gibt es dazu ein konkretes Papier, dass sich "Zustellung Scheidungsantrag" nennt?
Das war aber keinesfalls in 10.2010. Da hat wohl eher das offizielle Trennungsjahr begonnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2019 19:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

nein, es gibt einen Scheidungsantrag, der offiziell zugestellt wird.

Der scheidungswillige Partner stellt über einen Anwalt einen Scheidungsantrag (der Antrag wird eingereicht = Datum der Einreichung), dann wird der Antrag vom Gericht förmlich dem Ehegatten des Antragstellers zugestellt = Datum der Zustellung des Scheidungsantrag.

Entweder hast Du den Scheidungsantrag über einen Anwalt eingereicht und dann kann der Tag der Zustellung nicht vor dem Tag der Einreichung liegen. Hast Du den Antrag nicht einreichen lassen, dann hast Du den Umschlag mit dem Zustellungsvermerkt erhalten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2019 20:07
(@celine)
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Gibt es dazu ein konkretes Papier, dass sich "Zustellung Scheidungsantrag" nennt?

Machst Du Witze? 🤣

Mit "Zustellung" wird der Akt des Zenntnisbringens eines Schriftstücks in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bezeichnet. Mit anderen Worten ist das Zustellungsdatum der Tag, an dem der Antragsgegner in der Scheidungssache das Einschreiben erhält, mit dem ihn das Gericht über den Eingang des Scheidungsantrags informiert.

Wer hat denn bei Euch den Scheidungsantrag eingereicht, Dein Anwalt oder der Deines Ex?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2019 20:09
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Das Ende der Ehezeit muss auch in den Gründen zum Beschluß über den Versorgungsausgleich (also in der Regel der ausführliche Scheidungsbeschluss) angeführt sein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2019 20:50
 Ona
(@ona)
Zeigt sich öfters Registriert

@Celine
Es hatte keiner die Scheidung eingereicht. Irgendwann fiel bei einem unserer "unzähligen" Gerichtstermine einem Richter auf, dass es noch gar keinen Scheidungsantrag gab.

@Inselreif
Ich habe jetzt ein Papier vom Gericht gefunden, wo drauf steht, dass der Scheidsungsantrag am 26.10.2010 zugestellt wurde. Das es doch so früh war hatte ich verdrängt ;o) Das ist aber nicht der Antrag selbst. Ich weiß nicht mehr, wer die Scheidung eingereicht hat, ist nach all den Jahren auch unwichtig.

Also ist das Datum 30.09.2010 stimmig.

Danke, alles geklärt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2019 22:42