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Zugewinnausgleich bei gemeinsamen Haus

 
(@santerossi)
Frischling Registriert

Hallo, ich bin neu hier und hätte eine Frage zum Zugewinnausgleich.
Ich lebe nun seit fast zwei Monaten getrennt unter einem Dach. Es ist der Horror. Aber mir geht es Momentan um den Zugewinn beim gemeinsamen Haus.
Ich habe vor unserer Hochzeit meine Wohnung verkauft und damit einen gemeinsamen Bauplatz gekauft. (ca 65.000 EUR), desweiteren habe ich nach der Hochzeit Eigenkapital i.H.v. 40.000 EUR und eine Schenkung meiner Eltern i.H.v. 20.000 EUR in das gemeinsame Haus investiert. In den letzten beiden Jahren habe ich aus einem Erbe ca. 12.000 EUR Sondertilgung auf die gemeinsamen Darlehen getätigt. Normalerweise müßten diese Werte doch zu meinem Anfangsvermögen zählen, bzw. kann ich die bei der Überschreibung oder bei einem evtl Verkauf aufrechnen bzw zurück verlangen?
Hier noch ein paar Eckdaten zusätzlich: (Wert des Hauses momentan ca 450.000,-- EUR, Restschulden ca. 215.000,-- EUR.)
Vielen Dank im Voraus für Eure Beiträge.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2019 11:01
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert

Hallo,
alles das, was Du an ureigenen finanziellen Mitteln in die gemeinsame Immobilie hineinfinanziert hast, muß (kann) beim späteren Verkauf aus dem Erlös herausgerechnet werden und gehört (wieder) Dir. Der Rest wird dem Zugewinn zugeschlagen und muß entsprechend geteilt werden. Dazu gehört das von Dir investierte Startkapital genauso, wie die (spätere, während der Ehe?) "erworbene" Erbschaft...
Ich persönlich würde sogar noch weitergehen (bin mir da aber nicht wrklich sicher):
Da auch Dein pers. investiertes Startkapital einen Wertsteigerung erfährt, müßte diese Wertsteigerung auch auf Dein Startkapital (+ Sondertilgung aus Erbschaft) aufgeschlagen werden und beim Verkauf zu Deinen Gunsten herausgerechnet werden.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2019 11:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

Schenkungen und Erbschaft sind Dein Eigentum und werden damit zum Anfangsvermögen hinzugerechnet. (Anfangsvermögen: <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1374.html>§" 1374 BGB</a>, Endvermögen: <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1375.html>§" 1375 BGB</a>)

Beim Haus ist die Frage wem das Haus gehört. Gehört es beiden, dann wird es beim Zugewinnausgleich bei beiden berücksichtigt. Die Schulden würden dann beim Wert des Hauses berücksichtigt, es sei denn Du bist der alleinige Kreditnehmer.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2019 11:52
(@santerossi)
Frischling Registriert

Mal angenommen ich würde das Haus übernehmen. Könnte ich dann wie folgt grob rechnen:

450.000 abzgl. Darlehen 215.000 abzgl meines eingebrachtes Vermögen 137.000 = 98.000

Diese 98.000 durch 2 = 49.000 EUR.

Dies müßte ich dann meiner zukünftigen EX auszahlen. Richtig??

Wir sind gemeinsame Eigentümer und Kreditnehmer. Ich zahle momentan alle Raten (1350,--) und auch die Nebenkosten (315,--) vom Haus.
Madame zahlt gar nix obwohl Sie mtl 1200,-- verdient zzgl 2x Kindergeld (Alter 14 und 11)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2019 12:06
(@bruno-j)
Zeigt sich öfters Registriert

Bin selbst gerade beim Zugewinn (1.Verhandlung) und würde es nach meinen Erfahrungen mit dem Gericht so sehen:

Haus gehört euch beiden zur Hälfte, also hebt sich der Wert auf.

Meine Erbschaft wurde zum Tag der Einzahlung bewertet und ab da verzinst.

Du solltest also deine Sonderleistungen vor der Ehe und während der Ehe im Zugewinn positiv für dich eingerechnet bekommen.

Was mit dem Haus passiert, ist dann eure Entscheidung und hängt dann auch von einem Gutachter ab, wenn es einer behält.

Aber wie geschrieben, ich stecke auch mittendrin und bin Laie.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2019 17:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

also ich sehe es so:

Mann Anfangsvermögen XM, Frau XF, dazu kommt bei Mann die Erbschaft und die Schenkung
XM + Erbschaft + Schenkung = AM, XF = AF.
Das Geld für den Bauplatz ist im Anfangsvermögen enthalten, da Du ja die Wohnung vor der Ehe verkauft hast. Dein Eigenkapital kannst Du aus dem Haus nicht herausrechnen.

Für den Zugewinnausgleich wären jetzt die Endvermögen für jeden einzeln zu bestimmen, hier gehen der Wert des Hauses minus Schulden je zur Hälfte ein.

Eine relativ übersichtliche Darstellung des Zugewinnausgleichs gibt es <a href="https://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/>hier</a>."

VG Susi

Davon unabhängig ist die Frage des Unterhalts für die Kinder und der Trennungsunterhalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2019 17:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wenn Du das Haus übernehmen willst, dann musst Du Deiner Frau die Hälfte des Haus abkaufen, d.h. die Hälfte des Wertes minus Schulden gehen extra an Deine Frau, dann gehört Dir das Haus ganz. Ihr könnt euch natürlich auch anders einigen.

Die Übernahme des Hauses hat mit dem Zugewinnausgleich erst einmal nichts zu tun.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2019 17:49
 Well
(@well)
Zeigt sich öfters Registriert

habt ihr das Baugrundstück gemeinsam gekauft ? Oder du alleine ?
Kannst du alle Beträge ordnungsgemäß belegen ?
Hast du auch " Muskelhypothek " reingesteckt ?

Das Gericht wird sicherlich Stichtagsbezogen ein Gutachten anfertigen lassen von einem gerichtlich anerkannten Gutachter.
Günstig wäre wenn man hier auch einen beratenden Architekt beiseite hat der die Begehung begleitet bzw das Gutachten durchschaut.

Das erste Gutachten ( bezieht sich auf den Stichtag der Fertigstellung ) des Hauses
Das zweite Gutachten ( Zeitpunkt Scheidung )

Der Gegenanwalt wird probieren den Anfangswert zu drücken und den Endwert so hoch wie möglich zu setzen.

Sind Umbauten , Anbauten oder größere Instandsetzungen gemacht worden ... auch hier Stichtagsbezogene Dokumentation.

Die Summen die du eingelegt hast und beweisen kannst ( Kontoauszüge etc ) ( sicherstellen ) werden dann im Zuge des Verfahrens soweit angerechnet wie Sie anerkannt werden.

Je länger das Verfahren dauert , so denke ich umso günstiger für Dich . Solange der Zugewinn nicht per Beschluss feststeht.

Du musst Dir sicherlich sofern Schulden noch drauf sind Gedanken für die Anschlussfinanzierung machen.

Viel Glück !

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 15:39
(@santerossi)
Frischling Registriert

Vielen Dank für die Antwort,
ich habe vor der Eheschließung meine Wohnung verkauft. Mit dem Geld haben wir noch vor der Ehe gemeinsam ein Grundstück gekauft. Mein Depotguthaben sowie eine Schenkung meiner Eltern habe ich nach der Eheschließung in den Bau unseres gemeinsamen Hauses investiert. Desweiteren habe ich Teile meines Erbes in Sondertilgung unserer Darlehen gesteckt. Wenn mir das alles angerechnet würde, wäre ich heil froh. Ich möchte nicht mehr als mir wirklich zusteht aber ich denke, bzw hoffe daß ich das was ich aus meinem vorherigen Guthaben reingesteckt habe auch wieder raus bekomme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2019 11:06
 Well
(@well)
Zeigt sich öfters Registriert

Gehe davon aus ihr habt für den Bau ein separates Bankkonto angelegt.
Sinnvoll ist alle Belege ( am besten im Original ) zu " sichern " . Also nicht zuhause aufbewahren.
Falls nicht vorhanden die Bank anschreiben und dort die Dokumente anfordern.
Sollte das Konto auf beide Eheleute laufen ( aufpassen )

Du kannst im Internet dir grob schon einmal eine Wertschätzung einholen.

Es gibt ein Online Portal wo du genau den Grundstückswert der Immobilie ermitteln kannst. ( Das auch Jahre ) zurück

Das Gericht wird alle Akten , Dokumentationen anfordern . ( Je mehr Infos du hast umso besser ) ( Akribie ist hier denke ich sinnvoll )

Die Werte die sich dann ergeben werden indexiert ! Wichtig ! Das bedeutet das Sie sozusagen vergleichbar gemacht werden zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen.

Bei dem Gutachten Termin werdet ihr sicher gemeinsam anwesend sein . Der Gutachter wird euch dann diverses Fragen - die Fragen zielen dann darauf ab den Wert der Immobilie besser spezifizieren zu können . ( Endvermögen klein wäre bei Dir folglich dann gut ! )

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2019 11:44
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Es sagt doch noch gar niemand, dass es jemals zu einem Gerichtsverfahren dazu kommen wird!?
Es ist auch noch nicht klar, ob die Immobilie nicht auseinandergesetzt ist, wenn die Scheidung rechtshängig wird. Bis dahin ist ja noch viel Zeit!

Die Immobilie gehört beiden, damit ist ihr Wert ausser in Spezialfällen wie Zuverlust ohne grosse Bedeutung.
Interessant ist das Anfangsvermögen des TO und da gibt es nicht viel zu deuteln. Viel mehr als den historischen Bodenrichtwert herasziehen und ggf. Besonderheiten mit Zu- und Abschlägen zu berücksichtigen wird auch ein Gutachter nicht tun.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2019 11:52