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Verkauf von gemeinsamen Eigentum während der Trennungszeit

 
(@pabloc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder einen Punkt bei dem ich euren Rat/Meinung benötige. Nach einem gemeinsamen Helloween-Abend mit der KM und unserer Tochter, kam es bei der Verabschiedung zu einem Streit. Ich hatte gefragt, ob wir noch den Kindersitz haben (NP: 390,- €) den uns meine Mutter geschenkt hat. Ich wollte diesen einen Arbeitskollegen leihen, der vor kurzen Vater geworden ist.
Meine Ex meinte dabei, Sie habe den Sitz bereits verkauft. Ich fragte, darauf hin wieso? Da wir auch während der Trennungszeit und bis zur Scheidung weiterhin eine Gütergemeinschaft sind und dass Sie nicht einfach gemeinsame Sachen verkaufen darf.

Sie begründet es, das er ja nicht mehr benötigt werden würde und dass Sie ja weiterhin Ihren Leben finanzieren und das neu gekaufte Auto abbezahlen muss. Ich habe daraufhin mal auf Ebay geschaut, was unter Ihrem Account in diesem Jahr verkauft wurde und musste feststellen, dass es mehr war. Ich muss dazu sagen, ich bezahle 800€ Trennungsunterhalt + 380€ Kindesunterhalt + 49€ Kindergarten. Zudem verdient Sie mit 25h/Woche ca. 1600 € Netto (Lst. 2). Sie wohnt in einem 120qm Mietshaus mit 1,5 Personen.
Sie wird wahrscheinlich auch auf nachehelichen Unterhalt drängen, wobei ich gerne die Schlacht vermeiden will und Ihr über eine Scheidungsfolgevereinbarung entgegenkommen will. Zusätzlich will ich eine Abschlagszahlung für alle von mir während Ehezeit erworben Gegenstände die im Haus geblieben sind in die Vereinbarung schreiben. Wenn aber vieles davon nicht mehr vorhanden ist, habe ich ein Problem.

Wie seht Ihr dass? Wir haben keine Inventarliste erstellt.

Danke und happy helloween

pabloc

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2019 22:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

die erste Frage ist die Frage nach den Eigentumsverhältnissen und ob der Kindersitz zum Hausrat gehört. Bei Gegenständen, die einem gehören bleibt er/sie Eigentümer der Sache. Der Kindersitz gehört aber zum Hausrat, da es sich um einen  Gegenstand handelt, der von den Ehegatten sowie ihren Kindern für die Wohnung, die Hauswirtschaft, die Freizeitgestaltung und das Zusammenleben der Familie benutzt wurden. Es ist auch nicht erkenntlich, dass der Kindersitz einem Ehepartner alleine gehören würde. Offensichtlich braucht auch keiner der Kinder den Kindersitz.

Damit gehört der Kindersitz zum Hausrat und ist "aufzuteilen", d.h. jeder bekommt bei der Scheidung die Hälfte des Hausrats. In diesem Fall würde der Kindersitz mit seinem Verkaufspreis eingehen und jedem steht die Hälfte zu. Das muss natürlich nicht ausbezahlt werden sondern kann in der Gesamtsumme berücksichtigt werden.

Wie schon erwähnt bist Du Eigentümer aller Dinge, die Du angeschafft hat, inklusive Deines Eigentums am Hausrat. Aus meiner Sicht solltest Du umgehend ein Inventarverzeichnis Deines Eigentums anlegen. Natürlich lässt sich nicht mehr beschaffen, was verkauft wurde, Du kannst aber zumindest eine Rechnung darüber aufmachen, was Dir gehört hätte. Prinzipiell kann sie Dein Eigentum nicht verkaufen, im Prinzip ist es Diebstahl!
Selbstverständlich hätte man sich einigen können, wem welche Nutzungsrechte überlassen werden und wie hoch die Nutzungsentschädigung sein soll. Über die Gegenstände verfügen kann aber nur der Eigentümer. Du kannst nur dafür sorgen, dass sie an Dein Eigentum nicht mehr heran kommt. Also wegschliessen oder einlagern. Ob das realistisch ist, kann ich nicht sagen. Verrechnet werden könnte es aber mit Barvermögen bzw. Spareinlagen, auf die der Erlös des Verkaufs angerechnet wird. D.h. der Anteil, den Deine Frau aufgrund der Zugewinngemeinschaft bekommt wird um den Erlös aus dem Verkauf der Gegenstände reduziert. Ansonsten bleibt nur eine Liste von Ansprüchen, die eben nicht mit dem Unterhalt verrechnet werden können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 10:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Wie wäre es mit der praktischen Lösung: sie hat das Ding zu Geld gemacht, also muss sie auch den Folgesitz kaufen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 10:48