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Restschuld Hausfinanzierung und Zeitpunkt Scheidungsantrag

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(@rakrusoo)
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Hallo in die Runde,

vielleicht kann mir jemand bei der Beantwortung einer eher rechtlichen Frage helfen.
Es geht um die Klärung der Frage bzgl. des gemeinsamen Einfamilienhauses.
Zunächst die Fakten und dann die Frage:

Fakten:
- die Trennung erfolgte im Februar 2015 mit dem Auszug meiner Frau (mit den beiden Kindern) aus dem gemeinsamen Haus (an dem sie kein Interesse hatte und hat).
- die Scheidung wurde von ihr im Juni 2018 eingereicht, was auch das Datum der gerichtlichen Feststellung des Antrages ist und somit ja der Bezugsmonat für den Gewinnausgleich (und auch für den Versorgungsausgleich)
- ein Hausgutachten wurde noch nicht erstellt (steht aber gerade aus)
- das Haus gehört uns beiden (Grundbuch beide) und die Finanzierung wurde von beiden unterschrieben
- die monatliche Rate zahle ich seit der Trennung allein
- ich zahle darüber hinaus Unterhalt für die Kinder (bei der Berechnung der Unterhaltshöhe wurde laut Jugendamt die alleinige Ratenzahlung berücksichtigt)
- eine Beteiligung an der Ratenzahlung wurde von mir bisher nicht eingefordert, somit wurde auch der Wohnvorteil bisher nicht berechnet und ich weiß also nicht, wie hoch sie sein würde. Wahrscheinlich Null, da die monatliche Kredit-Rate 1.300,- € beträgt und in dieser Höhe wahrscheinlich auch die zu erzielende Miete für unser Haus (150 qm WF und 1.500 qm Grundstück) liegen würde.
- Die Restschuld betrug im Juni 2018 ca. 105.000,- € und heute noch ca. 95.000 €

Jetzt die Frage:
- Zu welchem Zeitpunkt wird die Restschuld berücksichtigt? Ist es die Restschuld zum Tag des Scheidungsantrages (also Juni 2018) oder das Datum der Scheidungsverhandlung vor Gericht? (Oder das Datum der Trennung, was ich aber ausschließe, obwohl ich bereits seit 2015 allein zahle.)

Da ich die Finanzierungsraten allein abzahle, würde ich sie natürlich nicht gerne auch noch von der stets sinkenden Restschuld  profitieren lassen.
Da ich ihr wahrscheinlich die Hälfte aus dem Erlös des Hausverkaufs abgeben muss, ist diese Frage für mich natürlich von entscheidender Bedeutung und davon hängt es letztlich auch ab, ob ich sie auszahlen kann und somit das Haus halten kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Tipps!

 
Geschrieben : 09.09.2019 16:18
(@maxmustermann1234)
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Hallo rakrusoo,

wie gedenkt ihr denn bei der Scheidung mit dem Haus umzugehen? Willst du es übernehmen? Falls ja, wieso machst du das nicht vorher? Wenn deine Frau dir ihren Anteil erst nach der Scheidung verkaufen sollte (weil es nicht im Verfahren geklärt wird), so fällt Grunderwerbssteuer an.

Ich bezweifle, dass kein Wohnvorteil anfallen würde. Wo steht das Haus, bzw. was ist die ortsübliche Miete für ein Haus mit 150 qm. Davon darfst du nicht die gesamten Raten sondern nur die Zinsen abziehen, denn Tilgungen erhöhen ja dein Vermögen. Diese können nur im Rahmen von Altersvorsorgeaufwendungen angerechnet werden (max 4% des Vorjahresbruttos). Abzugsfähig sollten auch noch die Wohngebäudeversicherung und die Grundsteuer sein, bin mir da aber gerade unsicher. Bleibt dann immer noch 0 übrig?

Das Haus geht ja mit in den Zugewinnausgleich. Stichtag für die Ermittlung dieses ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

 
Geschrieben : 09.09.2019 16:31
(@annasophie)
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Hallo,
Du zahlst den Kredit alleine ab derzeit und nutzt das Haus vermutlich auch alleine.
Du müsstest deiner noch Frau eine nutzungsentschädigung für ihren hausanteil zahlen. Mit dieser nutzungsentschädigung könnte sie dann den hälftigen Kredit zahlen.
Du zahlst es einfach direkt, aber so wäre der richtige Weg.
Damitbeteiligt sie sich ja am kreditabtrag und damit steht ihr auch die Hälfte des zugewinns vom Haus zu.

Sophie

 
Geschrieben : 09.09.2019 16:31
(@united)
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Famed Member
 

Moin,

"Jetzt die Frage:
- Zu welchem Zeitpunkt wird die Restschuld berücksichtigt? Ist es die Restschuld zum Tag des Scheidungsantrages (also Juni 2018) oder das Datum der Scheidungsverhandlung vor Gericht? (Oder das Datum der Trennung, was ich aber ausschließe, obwohl ich bereits seit 2015 allein zahle.)"

Stichtag für den Zugewinnausgleich ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Ob zu diesem Zeitpunkt aber 105.000 EUR oder 95.000 EUR auf dem Haus lagen, spielt für den Ausgleich keine Rolle, da gemeinsames Eigentum.
Angenommen Haus war zum Stichtag 120.000 EUR Wert.
Dein Zugewinn 7.500 EUR, ihr Zugewinn 7.500 EUR -> Ausgleich Null
(Anmerkung: in komplexen Konstellationen mit anderen signifikanten Vermögenswerten oder Schulden oder Verkehrswert unter Belastung könnte es relevant werden)

"Da ich die Finanzierungsraten allein abzahle, würde ich sie natürlich nicht gerne auch noch von der stets sinkenden Restschuld profitieren lassen."
Dem ist aber so. Vermutlich ist das auch der Grund, weshalb das JA den Abtrag komplett berücksichtigt hat.

Besten Gruß
United

 
Geschrieben : 09.09.2019 17:16
(@rakrusoo)
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Vielen Dank für die Antworten,
die Tatsachen sind zwar wiedermal sehr ernüchternd und stehen dem Versuch, das Haus halten zu können leider entgegen, aber ich hatte es schon fast befürchtet.

Hat denn schon mal jemand Erfahrung mit dem Versuch, unbilliges Verhalten ins Feld zu führen.

Immerhin hat meine Frau kurz nach dem Hausbau die gemeinsame Wohnung verlassen wegen eines anderen, hat mich dann den gesamten Haus (um-)bau alleine machen lassen, um nach 1,5 Jahren wieder zurück zu kommen. Auch die endgültige Trennung lief nicht ganz so, wie es sein sollte. Sie hat sich vorher mit anderen Männern getroffen und hatte bereits einen neuen, als sie ausgezogen ist. Das Ganze ist heute allerdings schwer nachweisbar.

 
Geschrieben : 17.09.2019 00:57
(@celine)
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Hat denn schon mal jemand Erfahrung mit dem Versuch, unbilliges Verhalten ins Feld zu führen.

In Bezug auf Ihren Anteil am Haus? Der hat mit Wohlverhalten nichts zu tun. Da gibt es kein "unbilliges Verhalten". Ihr Eigentum bleibt ihr Eigentum und Deines bleibt Deines.

 
Geschrieben : 17.09.2019 02:27
(@maxmustermann1234)
Beiträge: 1184
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Meine Frage wäre viel eher: wieso versuchst du das Haus zu halten? Deine Frau ist doch mit den Kindern ausgezogen, du hast dem zugestimmt oder es gab einen Prozess. D.h. für mich, dass die Kinder bei deiner Frau leben. Wieso brauchst du also für dich alleine ein Haus? Eine Wohnung tut es doch auch.

 
Geschrieben : 17.09.2019 11:48
(@susi64)
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Hallo,

damit eine Unterhaltspflicht entfällt müssen Gründe dafür gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html>" § 1579 BGB </a> gegeben sein.
Unter Nr. 7 wird schwerwiegendes Fehlverhalten genannt und das könnte der Ausbruch aus einer intakten Ehe sein. Allerdings muss Du das beweisen können, außerdem sehen viele Gericht eine Ehe eben gerade dann als gescheitert an, wenn es Affären gibt.

Die einzige reale Chance ist, dass Deine Ex wieder heiratet oder mit Next ein Haus kauft oder ein weiteres Kind bekommt (das wäre dann eine verfestigte Lebensgemeinschaft), alles andere liegt entweder nicht vor oder hat keine Aussicht auf Erfolg.

VG Susi

 
Geschrieben : 17.09.2019 18:08
(@celine)
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damit eine Unterhaltspflicht entfällt...

Darum geht es hier doch gar nicht.

 
Geschrieben : 17.09.2019 19:37
(@rakrusoo)
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Hallo,

ich wollte nochmal kurz den weiteren Verlauf schildern bis zum Abschluss der Sache.
Nach anwaltlicher Hilfe habe ich es nun dank des niedrigen Zinsniveaus tatsächlich geschafft das Haus zu halten. Eine Scheidungsfolgevereinbarung gibt es nun nach 3 Jahren seit dem Antrag auf Scheidung endlich auch.
Über die Kosten des ganzen Verfahrens (obwohl der Streitwert mit 140.000 € gar nicht so hoch war) möchte ich fast gar nicht sprechen aber vielleicht ist es eine gute Warung für jemanden der vorhat, ohne Ehevertrag zu heiraten:

Anwalt: 6.000,- €
Notar: 3.500,- €
Grundbuchamt: 400,- €
Gutachten für das Haus: 2.500,- €
Gerichtskosten (kommen noch): ca. 1.000,- €
Vorfälligkeistgebühr (musste Bank wechseln weil Sparkasse mit 2 % keine vernünftigen Zinsen anbot, habe jetzt einen Kredit mit 0,68 %): 6.500 €

Alles in allem also ca. 20.000 € für die Katz!! Waaahnsinn!!
Am meisten haben mich die Notarkosten beeindruckt. 3.500,- € für effektiv vielleicht 5 h Arbeit, also ein Stundenlohn von 700,- €!! Allein durch die ernormen Preissteigerungen bei den Grundstücken und Häusern, hat so ein Anwalt ein seit ein paar Jahren ernorme Zuwächse im Honorar. Und überhaupt, diese Entkopplung des Honorars von der tatsächlich erbrachten Leistung ist doch nun wirklich nicht mehr zeitgemäß, gerade zu Zeiten von Corona, wo viele nicht wissen, wie es mit Ihrer Existenz weiter geht, badet diese Berufsgruppe in Champagner. Ich finde, da muss unbedingt etwas geändert werden.

Aber es gibt auch einen Trost, auf Wunsch unserer Kinder konnte ich das Betreuungsmodell ändern vom Residenzmodell auf das Wechselmodell und habe nun wenigstens mehr von ihnen.
Wenn die Scheidung in 2 Monaten durch ist, brauche ich dann erstmal Urlaub von allem.
Ach ja und dann bin ich mal gespannt, was ich von den Scheidungskosten absetzen kann.
Danke nochmal allen, die mir geantwortet haben.

LG Ralf

 
Geschrieben : 20.02.2021 16:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
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Ach ja und dann bin ich mal gespannt, was ich von den Scheidungskosten absetzen kann.

Nix.

Schön, dass du das mit dem WM hinbekommen hast.👌

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

 
Geschrieben : 20.02.2021 16:44