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Ehevertrag

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 SLAM
(@slam)
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Hallo,

da der Ehevertrag ua Zugewinn und Versorgungsausgleich betriftt, habe ich das Thema einfach mal hier gestartet.

Frage:

Befindet sich jemand in einer Zwangslage* oder einer unterlegenen Verhandlungsposition*, wenn vor der Ehe ein Ehevertrag abgeschlossen wurde und die Frau nicht berufstätig war ? (*§138 Abs. 1 BGB)

Ich denke da an die Grundsatzentscheidung des BGH bezüglich der Inhaltskontrolle von Eheveträgen: 11.02.2004, XII ZR 265/02.

Darin steht unter anderem:

"So können etwa Lebensrisiken eines Partners, wie sie z. B. in einer bereits vor der Ehe zutage getretenen Krankheit oder in einer Ausbildung angelegt sind, die offenkundig keine Erwerbsgrundlage verspricht, von vornherein aus der gemeinsamen Verantwortung der Ehegatten füreinander herausgenommen werden."

Das mit der Erwerbstätigkeit trifft auf mich zu.

Aber wie sehen die OLGs das heute, bzw. der BGH ??

Ciao,
S

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

 
Geschrieben : 06.12.2019 11:14
(@maxmustermann1234)
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Aus dem gleichen BGH-Urteil:

"Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf indes nicht dazu führen, daß der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre der Fall, wenn dadurch eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der
ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten - bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede - bei verständiger Würdigung des Wesens der
Ehe unzumutbar erscheint. Die Belastungen des einen Ehegatten werden dabei um so schwerer wiegen und die Belange des anderen Ehegatten um so genauerer Prüfung bedürfen, je unmittelbarer die vertragliche Abbedingung gesetzlicher Regelungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift."

Ich glaube, dass du wirklich ein Problem hast. Du hast eine Frau ohne Job geheiratet, mit ihr Kinder in die Welt gesetzt und sie den Haushalt führen lassen. Aber am wirtschaftlichen Erfolg der Ehe willst du sie nicht teilhaben lassen. Wie soll das nach der Ehe funktionieren? Deine DEF hat keine Rentenpunkte gesammelt. Deiner DEF gehört nichts am gemeinsamen Vermögen, weil sie ja keinen Zugewinn hat ohne Arbeit.

Es ist keine kluge Idee in so einem Lebensmodell zu heiraten. Selbst wenn es so ist, dass deine DEF keinen Bock hatte zu arbeiten und arbeitslos war, hättest du ihr klar machen sollen, dass du sie liebst und gerne mit ihr zusammen lebst, aber sie im Trennungsfall nicht bis an ihr Lebensende allimentieren willst. Dann hättet ihr eine Kapitallebensversicherung auf ihren Namen abschließen können in die du eingezahlt hättest und ihr stände jetzt Betreuungs- und Kindesunterhalt zu. In eurer jetzigen Konstellation halte ich es für nicht abwegig, wenn der Ehevertrag für nichtig erklärt wird, sie war ja tatsächlich in einer völlig unterlegenen Verhandlungsposition.

 
Geschrieben : 06.12.2019 12:25
(@susi64)
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Hallo,

ich denke, dass es tatsächlich um nachehelichen Unterhalt geht und zumindest in dieser Frage könnte der Ehevertrag außer Kraft gesetzt werden. Vorstellbar wäre für die Rente eine Lebensversicherung abzuschliessen, die Du bedienen musst und auch Zahlungen in Form von nachehelichem Unterhalt.
Dass Du einen "knallharten" Anwalt willst ist  nachvollziehbar, Du solltest aber auch bedenken, dass es u.U. besser ist einen Anwalt zu haben, der es schafft die Angriffspunkte einvernehmlich mit einem sinnvollen Einsatz von Geld zu lösen. Unterm Strich kann es nämlich passieren, dass Du sehr viel für den Anwalt und den nachehelichen Unterhalt ausgeben musst und die "sonstigen Kosten" in Form von Umgang und Umgang miteinander auch sehr hoch sind. Ungerupft kommst Du nicht durch die Scheidung (auch wenn es so nicht sein sollte).

VG Susi

 
Geschrieben : 06.12.2019 12:42
(@kasper)
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Moin,

auch wenn die Ausführungen der Vorschreiben grundsätzlich nicht verkehrt sind, so beschreibe ich mal wie es bei mir war. Ich hatte einen ganz einfachen Ehevertrag, der noch auf den Grundsätzen der 2000er bestand. Geschriebener Text schlicht eine DINA4, weil das meiste kann man nicht regeln.

Gegen die Gütertrennung kann die EX grundsätzlich nichts sagen. Selbst wenn man aus derzeitiger Sicht von einer unterlegeneren Verhandlungsposition sprechen "könnte" hat auch sie die freie Entscheidung gehabt, ist über 18 gewesen und war (hoffentlich) bei Vertragsunterschrift nicht schwanger. Aber selbst wenn sie schwanger gewesen wäre, hätte sie den Ehevertrag nach zwei Jahren angreifen müssen.

Ich hatte dies auch, meine Ausbildung war besser, ich habe mehr verdient und hatte noch Vermögen. Es gibt auch Urteile des BGH (ich müsste die jetzt echt suchen) das aus dieser Konstellation auch gesagt werden kann, dass die Ex dieses Leben nicht hätte alleine führen können, wenn sie dich nicht geheiratet hätte.

Aber, die Rentenpunkte sind ein Knackpunkt. ich hatte daher seinerzeit den Passus, dass die gesetzliche Rente wie vorgeschrieben aufgeteilt werden und private nicht. Ist bei mir anstandslos durchgegangen, da keine Benachteiligung.
Wenn Du das ausgeschlossen hast, dann würde ich zügig die Einverständnis zum Versorgungsausgleich geben ...

Nachehelicher Unterhalt. Hierbei muss man beenden, dass es unterschiedliche Arten von nachehelichen Unterhalt gibt. Den aufgrund der Erziehung gemeinsamer Kinder, Altersvorsorge, aus billigender Härte, Krankenunterhalt, und vielleicht noch einen den ich vergessen habe.
Um den Unterhalt aufgrund der Erziehung gemeinsamer Kinder wirst Du nicht drumherum kommen. Je mehr Du da streit machst, um so mehr wird es hässlich. Einzig allein bei den nachfolgenden kannst Du darauf abstellen, dass sie jederzeit die Möglichkeit hatte sich weiterzubilden und diese Chance auch vor der Ehe nicht genutzt hat und damit ihrem persönlichen Lebensmodell geschuldet ist.
Der Punkt ist auch, dass Du denn noch unterhaltspflichtig wirst, wenn die KM soziale Leistungen beziehen muss, weil sie sich nicht selber unterhalten kann. Dann sitzt die ARGE wieder mit im Boot und zu Lasten dritter dürfen solche Vereinbarungen auch nicht gehen.

Gruß
Kasper

PS: außer Rentenpunkten habe nicht einen Cent für die Ex gezahlt.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

 
Geschrieben : 06.12.2019 14:34
 SLAM
(@slam)
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Gegen die Gütertrennung kann die EX grundsätzlich nichts sagen. Selbst wenn man aus derzeitiger Sicht von einer unterlegeneren Verhandlungsposition sprechen "könnte" hat auch sie die freie Entscheidung gehabt, ist über 18 gewesen und war (hoffentlich) bei Vertragsunterschrift nicht schwanger. Aber selbst wenn sie schwanger gewesen wäre, hätte sie den Ehevertrag nach zwei Jahren angreifen müssen.

Sie war nicht schwanger.

Außerdem, sie war, im Gegensatz zu mir, bereits einmal verheiratet und hat eine Schedung mitgemacht. Die wusste ganz genau, was das alles bedeutet mit dem Ehevertrag. Wo jetzt da eine unterlegene verhandlungsposition sein soll, erschließt sich mir nicht.

Sie hat übrigens auch ein Kind mit in die Ehe gebracht. Ich kam also nicht nur für sie, sondern auch jahrelang für dieses Kind auf, weil der Erzeuger keinen Kindsunterhalt gezahlt hat. Schöner ehebedingter Vorteil, oder ??

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

 
Geschrieben : 06.12.2019 18:27
(@maxmustermann1234)
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Aber du erklärst doch selbst ihre unterlegene Verhandlungsposition: Arbeitslos, kein Kinderunterhalt, geschieden. Mann mit 13K im Monat will sie heiraten und sie inkl. Kind versorgen aber nur, wenn sie auf alle Rechte verzichtet. Das ist keine Verhandlung sondern Pistole auf die Brust.

Ich persönlich sehe das auch anders, aber der Gesetzgeber halt nicht. Wenn man nicht dazu bereit ist = nicht heiraten, ganz einfach. Wofür denn auch? Für das bisschen Steuervorteil? Wenn man in dieser Konstellation 55 ist, 20 Jahre zusammen und die Kinder groß sind, dann ist das eine andere Sache. Aber so?

Ich teile die Meinung deiner Anwältin: Der Ehevertrag wird wahrscheinlich zerpflückt werden. Was hat denn der Notar dazu gesagt?
Meiner hat eine Seite zum Versorgungsausgleich geschrieben und meine Ex ist Beamtin. Der muss dir doch gesagt haben, dass das ggf. nicht durchgeht.

 
Geschrieben : 06.12.2019 18:43
(@maxmustermann1234)
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Ein möglicher Punkt wäre: Wie lange hat die Ehe gedauert?

 
Geschrieben : 06.12.2019 18:54
 SLAM
(@slam)
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Aber du erklärst doch selbst ihre unterlegene Verhandlungsposition: Arbeitslos, kein Kinderunterhalt, geschieden. Mann mit 13K im Monat will sie heiraten und sie inkl. Kind versorgen aber nur, wenn sie auf alle Rechte verzichtet. Das ist keine Verhandlung sondern Pistole auf die Brust.

Also das entspricht jetzt auch nicht den Tatsachen.

Erstens verdiente ich zum Zeitpunkt der Eheschließung lediglich die Hälfte von dem, was ich heute verdiene.

Und zweitens hat sie nicht auf alle Rechte verzichtet. Für den Versorgungsausgleich wurde der Abschluss einer privaten Rentenversicherung vereinbart, die ich monatlich mit einem bestimmten Betrag zu bedienen habe. Und der nacheheliche Unterhalt wurde nicht ausgeschlossen sondern gedeckelt.

Der Notar meinte damals, dass ein Totalverzicht immer kritisch ist, dieser bei mir aber garnicht vorliege. Daher sei der Ehevertrag ok.

Ehedauer aktuell 8,5 Jahre.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

 
Geschrieben : 06.12.2019 20:22
 SLAM
(@slam)
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Nachwievor mache ich mir dazu sehr viele Gedanken.

Seid noch immer der Meinung, dass der Ehehvertrag wenn er angefochten wird, keinen Bestand haben wird ?

Inzwischen habe ich auch erfahren, dass die Anwältin meiner Frau es für schwierig hält, den Ehevertrag zu beseitigen. Meine Anwältin sieht das ja anders. Manchmal frage ich mich schon, wer eigentlich wessen Anwaltin ist. 🙂

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Geschrieben : 03.01.2020 23:54
(@susi64)
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Hallo,

was ein Gericht konkret macht kann keiner sagen. Es gibt für alles mögliche Anhaltspunkte. Wenn der Vertrag aber eine sinnvolle Absicherung vorsieht, dann sollte er auch halten.
Wir können Dir auch nicht mehr sagen.

VG Susi

 
Geschrieben : 04.01.2020 00:39
(@malachit)
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Hallo SLAM,

Inzwischen habe ich auch erfahren, dass die Anwältin meiner Frau es für schwierig hält, den Ehevertrag zu beseitigen. Meine Anwältin sieht das ja anders. Manchmal frage ich mich schon, wer eigentlich wessen Anwaltin ist. 🙂

Ist das dieselbe Anwältin, von der du an anderer Stelle geschrieben hattest:

Langsam aber sicher habe ich bei meiner Anwältin so gewisse Zweifel bei der Qualifikation und auch bei dem Willen, für mich zu kämpfen. Auch, was ich inzwischen erfahren habe, ihre Tätigkeiten in gewissen Frauenrechts- und Mütterlobbyvereinigen haben diese Zweifel zusätzlich erheblich geschürt.

Wenn ja, dann lautet eine mögliche Erklärung für diese reichlich absurde Situation:

  • Deine eigene Anwältin kümmert sich hier sozusagen um ihr Hobby ("Mütterlobbyverein") und pfeift dabei sowohl auf ihre Berufsehre als auch auf das anwaltliche Berufsrecht, denn beide sehen vor, dass die Interessen ihres Mandanten, d.h. deine Interessen, an erster Stelle zu stehen haben. Da ist es dann schon mehr als nur ein bisschen anrüchig, wenn sie dir nahelegt, du sollest bereits vorgerichtlich die weiße Fahne hissen, wenn nicht einmal die gegnerische Anwältin den Fall als eine klare Sache zugunsten deiner Ex ansieht.
  • Hingegen scheint sich die gegnerische Anwältin insoweit korrekt zu verhalten: Sie will und wird den Fall für deine Ex durchkämpfen, ist aber ihrer Mandantin gegenüber fair genug darauf hinzuweisen, dass das kein Selbstläufer für deine Ex wird, und folglich nicht unbedingt auf eine vollständige Beseitigung des Ehevertrags hinauslaufen muss. Das wäre dann mal eine wohltuende Abwechslung gegenüber jenen Anwälten, die ihren Klienten das Blaue vom Himmel versprechen (und im Falle des Misserfolgs schulterzuckend ihre Gebühr kassieren).

Ob es tatsächlich so ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

 
Geschrieben : 04.01.2020 10:33
 SLAM
(@slam)
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Ihr habt schon recht. Niemand hat eine Glaskugel. Ich selbst schätze ausgehend von den mir vorliegenden Informationen die Chancen auf 50/50. Bzw. wird es wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass die Gütertrennung hält, aber die Regelungen bzgl. Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt "nach oben" korrigiert werden.

@Malachit

Grundsätzlich muss man da ja zwischen Fakten und Hörensagen unterscheiden. Was meine Anwältin betrifft sind es Fakten, bzgl. der Anwältin der Gegenseite Hörensagen über die zukünftige Ex-Frau. Und meine Anwältin hat genau das getan, das Du als "weiße Fahne hissen" bezeichnet hast. Das habe ich sogar schriftlich, weil sie mir mittels einer E-Mail empfohlen hat, mit meiner Ex-Frau eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, die im Endeffekt auf eine Beseitgung des Ehevertrags hinausläuft. Als ich die Mail las, dachte ich sponatan an den angedroschenen Spruch: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Was ganz anderes. Ich möchte deswegen keinen eigenen Thread aufmachen, weils vermutlich mit einem Ja oder Nein kurz abgehandelt werden kann.

Das Amtgericht hat mich dazu aufgefordert, zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag meiner DEF eine Stellungnahme abzugeben. Ich neige dazu, das negativ zu kommentieren, weil sie aufgrund der Höhe des zu erwartenden Unterhalts (mit KU zwischen 3000 und 6000 Euro) das alles ruhig selbst zahlen soll (und kann). Außerdem verbinde ich damit die Hoffnung, dass sich eine zukünftige Prozesswut in Grenzen hält, und sie nicht auf Staatskosten ganz easy zu OLG und BGH rennt, zB wenn der Ehevertrag vom Amtsgericht nicht angetastet wird, oder wegen sonstigem Kleinscheiß.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

 
Geschrieben : 05.01.2020 15:30
(@susi64)
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Hallo,

natürlich kannst Du zum VKH-Antrag einfach nein sagen, dass wird aber zu nichts führen. Ob Deine Ex genügend Einkommen hat um VKH zu bekommen wird geprüft und entschieden, so dass dieses Argument ins Leere läuft.
Wenn der VKH-Antrag erfolgreich angegriffen werden soll, dann müsste mit Mutwilligkeit der Klage bzw. der fehlenden Aussicht auf Erfolg argumentiert werden. Grundtenor, ja, es gibt einen Ehevertrag, aber damals gab es ein nicht so großen Gehaltsunterschied und außerdem ist der nacheheliche Unterhalt nicht ausgeschlossen sondern gedeckelt.
Ich glaube aber nicht, dass das reicht, aber das sind die einzig möglichen Gründe.

VG Susi

 
Geschrieben : 05.01.2020 16:43
Lausebackesmama
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Außerdem muss sie die VKH bei ausreichendem Einkommen auch zurück zahlen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

 
Geschrieben : 05.01.2020 18:18
 SLAM
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Außerdem muss sie die VKH bei ausreichendem Einkommen auch zurück zahlen.

LG LBM

Ich danke euch beiden.

Insbesondere Dein Beitrag LBM ist doch sehr hilfreich. Ausgehend davon werde ich meinem Rechtsbestand mitteilen, dass er oder sie ans Amtgericht schreiben soll, dass wir uns dazu nicht äußern möchten.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

 
Geschrieben : 05.01.2020 18:22
 SLAM
(@slam)
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Themenstarter
 

Ich habe jetzt dazu eine zweite Meinung eingeholt, und zwar von jemand der wirklich sehr viel Ahnung hat und einschlägige Erfahrungen besitzt:

1. Die Gütertrennung wird definitiv Bestand haben. Bis zum BGH hoch wird so eine Vereinbarung akzeptiert. Die Ehe sei per se eben keine Institution zur Bereicherung einer der Eheleute. Letztendlich führten die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall zwar dazu, man könne aber auch andere Regelungen schließen.

2. Die Vereinbarung zum Versorgungsausgleich wird wahrscheinlich Bestand haben. UU wird etwas nach oben korrigert.

3. Die Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt wird vermutlich etwas nach oben gehoben, aber nicht über den bereits beschlossenen Trennungsunterhalt hinaus. Der nacheheliche Unterhalt sei nie höher als der Trennungsunterhalt.

4. Der Vertrag an sich hat Bestand, weil er nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Das sind für mich gute Nachrichten. Vor allem Punkt 1 beruhigt mich doch sehr. Die Beseitigung dieses Teils hätte richtig weh getan.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

 
Geschrieben : 20.08.2020 16:10