Hausratsaufteilung ...
 
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Hausratsaufteilung und Ladung vor Gericht

 
(@purpur)
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Hallo.

Es ist folgendes. Mein LG hatte im Sommer die Scheidung eingereicht. Er ist damals aus der gemeinsamen Wohnung im Haus ihrer Eltern ausgezogen. Seitdem ist er nie wieder dadrin gewesen. Wir mussten damals kämpfen, dass sie ihm die persönlichen Sachen aushändigt. Weil eigentlich alle Beide das im Guten regeln wollten, setzte er damals ein Schreiben auf, wo drin steht, dass er seine Sammlung und sein pers. Sachen haben möchte, aber auf weiteren Hausrat verzichtet. Diesen unterschrieben beide. Nun war aber die Zeit danach nicht gerade friedlich.
Hat dieser Zettel überhaupt einen Wert vor Gericht, wenn es dann um die Hausratsaufteilung geht? Weil von Teilung konnte man ja eh nicht sprechen. Sie hatte ihm noch nicht mal eine Decke und ein Kissen mitgegeben.
Wozu zählt eigentlich ein Auto? Zum Hausrat oder zum Zugewinn? Das Auto ist auf sie zugelassen und auch die Versicherung, aber er ist bis zum Auszug damit täglich auf Arbeit gefahren. Bis sie auf Herrausgabe drängte (1 Tag nach Auszug).

Noch was. Er hat jetzt vom gericht eine Ladung bekommen. Da steht drin, dass er als Partei zu dem o.g. Rechtsstreit gehört werden soll. Da steht nur .... Familiensache Name ./. Name
Ist das jetzt der Scheidungstermin oder muss da vorher nochwas geklärt werden? Im übrigen ist das genau das gleiche Schreiben, was er schon wegen dem Unterhalt vom Gericht erhalten hatte, nur dass das AZ anders ist. Aslo auch mit der Belehrung etc. unter Anderem die Erstattung der Reisekosten bei Mittelosigkeit. Soweit ich aber weiß, werden die bei Scheidung nicht erstattet.
Zumindest sah meine Einladung ganz anders aus und es stand auch ganz genau drauf, dass es um den Scheidungsantrag und die Folgevereinbarungen ging. Ich hatte aber auch eine einvernehmliche Scheidung.
Kann es vielleicht sein, dass seine Fast Ex noch eine Klage eingereicht hat, wo vor der Scheidung nochwas geklärt werden muss? Bis jetzt haben wir noch nichts schriftlich dergleichen bekommen.

Vielleicht hat einer ne Idee und Danke erstmal.

Gruß
PurPur

[Editiert am 29/11/2004 von PurPur]

[Editiert am 29/11/2004 von PurPur]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2004 16:18
(@Melly)

Hallo Pur,

in der Regel steht bei so einer Ladung eigentlich schon drauf, warum er da hin muß.
Hat er keinen Anwalt?
Der müßte das doch wissen.
Im Fall Auto, wird der zum Zugewinn gerechnet.

Naja diese schriftlichen dinger was Hausrat etc betrifft sind oft nicht bindend, da kann man vor Gericht schonmal was machen.
Aber sowas soll gut überlegt sein, Anwalt und Gericht sind nicht billig.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 16:23
(@purpur)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melly,

da steht eben nix drauf. Wir hoffen noch, dass von seinem Anwalt nochwas kommt, da er ja die Ladung auch bekommen müsste.

Naja und wegen den Kosten machen wir uns keinen Kopf, er hat schon PKH wegen der Scheidung genehmigt bekommen.

Wenn Auto zum Zugewinn, das ist gut. Dann soll sie mal ne Zugewinnausgleichsklage machen. Meiner hat zumindest keinen Zugewinn. Schlimm wenn die Ex immer nur das Geld im Kopf haben.

Meine Scheidung ist so gut verlaufen. Ich habe auf alles verzichtet, außer Hausrat. Das Haus habe ich ihm geschenkt. Unterhalt wollte ich auch nicht. Vielleicht war ich auch zu blöd, aber da mein Sohn bei ihm geblieben ist und ich nur mit meiner Tochter weggezogen bin, habe ich auch in erster Linie an meinen Sohn gedacht. Ihm soll es ja auch gut gehen und das wäre es nicht, wenn ich dann auchnoch Unterhalt eingeklagt hätte für mich. Obwohl ich denke, dass er hätte eh nix zahlen können durch die Belastung vom Haus.

PurPur

[Editiert am 29/11/2004 von PurPur]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2004 16:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin PurPur,

Hausratsteilungsverfahren macht kein Richter gern. Wenn der 'ne Liste bekommt, auf der eine Designer-Thermoskanne eingefordert wird, dann sieht der Rot. Kann ich auch irgendwie verstehen. So benehmen sich erwachsene Menschen einfach nicht.

Auf der anderen Seite stehtd as Recht an diesen Dingen. Genau da wird es aber knifflig. Dein LG muss die eingeforderten Gegenstände exakt benennen, möglichst mit Seriennummer und Kaufdatum/-ort. Es kommt ja ggf. zu einem Urteil, welches in Folge auch vollstreckbar ist. Wenn dann der GV losgeht, muss der ja wissen, ob die Stereoanlage von Technics oder Harman Kardon ist.

In der Regel kommt außer einem schlechten Gefühl nix bei raus.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 18:17
 gerd
(@gerd)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen !
Bei mir war es wie im Kindergarten, meine Ex hat mir eine Liste zukommen lassen über Ihre Anwältin mit Kreuze dran über gegenstände die sie von mir haben wollte(nur kleinkramm), ich wollte im Gegenzug die Sachen wiederhaben die sie sich angeeignet hatte während ich 6 Tage abkömmlich war, es gab nur ein sehr kurzer schriftwechsel, sie hat ihres und ich habe nix zurück bekommen, es handelte sich um eine PS2,DVD-Player, und einige CDs, heute weiss ich das Sie mir dise Sachen nicht mehr geben kann da Sie sie Verkauft hat.Im Scheidungsverfahren wurde bisher kein Wort darüber gesprochen, aber mich würde auch mal interessieren was ist den wenn höhe Schulden bestehen werden die vom Gericht geregelt oder Läuft das nur über die Anwälte???


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 17:51
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte noch hinzufügen, daß bei meinem LG das Auto weder zum Zugewinn, noch zum Hausrat gehörte. Beides vom Gericht so nicht anerkannt.
Es kam einfach nur darauf an, wer im Kfz-Brief eingetragen war, dumm gelaufen für meinem LG.

Die verschiedenen Azs machen mich stutzig. Wir hatten Unterhaltsangelegenheit und Scheidung unter einem Az.
Würde doch mal den RA fragen, ob nicht doch noch etwas anderes ansteht.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 18:03
(@purpur)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Die Mystiks,

die 2 verschiedenen AZs ist schon klar. Unterhaltsklage hat sie eingereicht und Scheidung er, aber ca, 2 Monate später. Unterhalt wurde schon verhandelt und die Ladung ist für das AZ der Scheidung. Nur ist uns nicht so richtig klar, warum eine Ladung zur Anhörung der Parteien. Sein Anwalt weiß auch nichts, er hat auch nur die Ladung erhalten. Nach einem Scheidungstermin sieht es jedenfalls nicht aus.
Bei mir stand das konkret drin, dass es um den Scheidungsantrag und deren Folgevereinbarungen geht.
Bei ihm eben nur, Ladung zum oben genannten Rechtsstreit. Soweit wir gehört haben und vermuten, macht die noch eine Klage wegen Ehegattenunterhalt, aber da müsste doch eine Klageschrift eingereicht werden, die dann sein Anwalt auch bekommt und demzufolge wir auch oder?

Gruß
PurPur


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2004 17:54
(@purpur)
Schon was gesagt Registriert

Also der Termin am 21.12.2004 war ja schon ein bissl witzig.
Wofür der nun eigentlich war, wissen wir bis heute noch nicht. Zum Glück wurde sein Frau von einem anderen Anwalt vertreten, sonst wäre der Tag nicht so ausgegangen.

Der TU und der KU wurde ca. 1 1/2 Monate vor diesem Termin in einem gerichtlichen Vergleich beschieden mittels Mangelfallberechnung. Er zahlt also 150€ TU.
Der Anwalt seiner Frau brachte die Klage für den EU zu diesem Termin mit. Diese wurde an einem Sonntag geschrieben (2 Tage vorher). Er sagte nur zum Richter, dass die Frau .... (die eigentliche Anwältin) gesagt hat, er solle sich ja nicht auf die 150€ EU einlassen. Gefordert waren 167,50€ EU. Was für ein Armutszeugnis eines Anwaltes! Der Richter ließ sich nicht darauf ein, auch nicht, als er sagte, er wolle doch noch 10 Tage Aufschub um das mit seiner Kollegin zu klären.
Der Anwalt meines LG meinte auch, also wegen 17€ komme ich nicht nochmal hierher. Um dem ganzen etwas entgegenzukommen, wurde nun also der EU auf 159€ festgelegt. OK.

Nun wollten schon alle den Saal verlassen, sie kramten schon ihr Zeug zusammen, als dann der Anwalt meines LG sagte, wenn denn nun alles geklärt ist, dann können wir doch auch gleich die Scheidung aussprechen!
Alle anderen im Raum guckten sich an und der Richter sagte, klar und kramte alles hervor, was er dazu brauchte. Sie willigte ohne ein weiteres Wort ein (hatte sie bis dato noch nicht gemacht). Mein LG hat dann auch gleich wegen dem Hausrat alles sein gelassen. Eigentlich hatten wir ja auch noch auf eine Zugewinnausgleichsklage gewartet, weil sie ja auch schon mehrmals seine Unterlagen von den Versicherungen haben wollte. Wir sie natürlich nicht gegeben hatten.
Kurz um denke ich, es waren damit alle überrumpelt worden und wie schon gesagt, sein Glück war, dass nicht die eigentliche Anwältin seiner Frau da war. Da hätte dieser Tag nicht mit der Scheidung geendet.
So hat das Ganze endlich mal ein Ende!

So wie ich das aber sehe, deswegen auch meine Frage an euch vorher, war der Termin weder für den EU noch für die Scheidung gedacht. Der Termin wurde schon ca. 4 Wochen vorher bekannt gegeben und die Klage auf EU wurde ja erst am Termin mitgebracht. Und die Scheidung schien ja auch nicht geplant gewesen zu sein. Also für was war das eigentlich?

Hab manchmal das Gefühl, das Gericht sieht da auch nicht so richtig durch. Ist ja nur ein Kleines.

Mit diesen Worten und mit der Hoffnung auf eine bessere und ruhiger Zukunft ....

liebe Grüße
PurPur


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2005 13:21