Zugewinn bei Erbver...
 
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Zugewinn bei Erbverzicht

 
(@holgi67)
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Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Erstmal der Stand der Dinge. Ich bin z.Z. noch verheiratet jetzt soll aber die Scheidung über die Bühne gehen. Wir haben vor 7 Jahren ein Haus für 200.000 DM von meiner Schwiegermutter gekauft. Das Haus haben wir etwas billiger bekommen, weil meine Ex auf 70.000 DM, mittels Ebverzicht, verzichtet hat. Nun ist aber das Haus zum Zeitpunkt des Kaufs gar keine 270.000 DM Wert gewesen und der Erbverzicht ist auch nicht als bare Münze geflossen. Im Kaufvertrag für das Haus stehen auch nur die 200.000 DM und dass jeder eine Hälfte des Hause besitzt. Nun zu meiner Frage: Bekommt sie irgend eine Abfindung für ihren Erbverzicht oder wird das irgendwie auf den Zugewinn angerechnet?
Seit zwei Jahren wohne ich mit meinen beiden Kids allein in dem Haus und eigentlich würde ich es gern übernehmen. Sie stellt aber Vorderungen die ich nicht bezahlen kann und will.

Nun noch eine Frage:
Die Kids (12 und 14) gehen zwar jede zweite Woche nach der Schule (ca. 13:30 Uhr) zu ihr ich hole Sie aber um 18:00 Uhr ab. Ich arbeite 40 Stunden und kümmere mich zum größten Teil um die Kids. Meine Ex meint sie muss nur 30 Stunden arbeiten und zahlt auch keinen Pfenning für die Kids. Ich habe die Möglichkeit meine Arbeit so einzuteilen, dass ich mich auch jeden Tag um die Zwei kümmern könnte. Kann ich meine Ex dazu zwingen voll zu arbeiten und auch etwas zum Kindesunterhalt beizusteuern?

Ich mache alles für meine Kids und habe eigentlich überhaupt keine Zeit für mich. Meine Ex geht ins Fitnessstudio, ins Solarium, fährt mit ihrem Neuen in den Urlaub. Ist man als Mann eigentlich immer der Luser? Hat man die Kinder und opfert sich auf (Mache ich gern für meine Kids), bekommt man von seiner Ex (Frau) kein Geld. Nimmt die Frau einem die Kinder weg, muss man zahlen bis man schwarz wird.

Sehe ich das alles falsch, ich glaube die Sache wächst mir langsam über den Kopf!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2004 01:37
(@Melly)

Hallo Holgi,

also fangen wir mal beim Haus an.
Erbe und Kauf eines Hauses sind schonmal 2 verschiedene Paar Schuhe.
Da beide Eheleute im Grundbuch stehen, heißt es auch, daß jedem die Hälfte gehört.
Heißt also für Dich...das Haus von einem Gutachter schätzen lassen, am Besten mit der Ex vorher besprechen und ihr davon die Hälfte auszahlen.

Wenn notariell nix über einen Erbverzicht etc festgehalten worden ist, auch nix im Kaufvertrag steht, mußt Du Dir schonmal keinen Kopf machen, da sowas IMMER notariell gemacht werden muß.

Nun zum Kindesunterhalt.
Ich frag mich bitte, warum DU keinen Unterhalt von der Frau Deiner Kinder forderst?
Es steht DEINEN Kindern zu!
Jedes Elternteil ist verpflichtet seinen Kindern Unterhalt zu zahlen und das bis sie 27 Jahre alt sind oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Heißt für Dich:
Du "zahlst" ja schon, indem Du die Betreuung übernimmst und den Kindern ein Dach über dem Kopf und Essen und Trinken spendierst.
Deine Ex muß also Barunterhalt leisten und auch dazu tun, daß sie ihn zahlen kann, sprich zur Not mehr arbeiten gehen.
Wenn sie sich quer stellt, mußt Du einen Anwalt auffordern, den Unterhalt einzutreiben, das Jugendamt macht es auch, ist da aber etwas laaaaaangsam.
Der Anwalt wird Deine Ex auffordern, ihre Nettobezüge offen zu legen, daraus wird dann ermittelt, was an KU für sie zu zahlen ist.
Ich hoffe doch, daß Du das mit dem Kindergeld wenigstens geregelt hast.
Sodele dann weißt Du ja was Du zu tun hast....hol das Geld...was den Kindern zusteht.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2004 11:58
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

hi. holgi,

melly hat recht: es wird höchste zeit, dinge wie KU offiziell zu regeln. aber auch, so denke ich, festzuschreiben, dass die kids bei dir sind und bleiben (ich glaube nach 2 jahren hast du gute chance, dass das auch bei gericht so gesehen wird), denn wenn deine zukünftige ex sich jetzt mit 'ner unterhaltsforderung konfrontiert sieht, wird sie evtl. die kinder zu sich holen wollen und dann den unterhaltsspiess umdrehen!!! lass es nicht soweit kommen!!
überleg' mit deinem anwalt, ob du das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen solltest. was sagen die kinder dazu?? wollen sie umziehen? oder bleiben?? die würden nämlich auf jeden fall dazu gehört werden.

ob sie ihre arbeitszeit hochsetzen muss, weiss ich nicht, das kommt sicher ganz auf die umstände drauf an: was sagt ihr AG/arbeitsvertrag dazu?? gegenüber minderjährigen kindern hat sie, glaube ich, eine sog. 'überobligatorische erwerbsverpflichtung' (an die fachleute: richtig?), aber wenn sie einen echten 30-std-job hat, könnten dinge wie 'nebenerwerb', jobwechsel auf 40 std etc. unter den tisch fallen (meine ex arbeitet für 7,-€/std brutto, ein firmenwechsel ist ihr aber lt. gericht bei der heutigen arbeitsmarktlage nicht zuzumuten).
aber auf jeden fall hat sie KU zu zahlen!! und denke dran: KU kann nicht rückwirkend gefordert werden, sondern erst ab dann, wenn er zum ersten mal eingefordert wurde (nachweis!!).
unterhaltsvorschuss hast du sicherlich bislang nicht beantragt?? sobald deine zukünftige ex sich zum ersten mal weigert, zu zahlen, solltest du das umgehend tun (unterhaltsvorschusskasse/jugendamt).
aber hoffentlich bekommst du das kindergeld komplett auf dein konto??!!!!

zum haus sehe ich das ähnlich wie melly. wir sind in einer ähnlichen situation. auf wunsch gerne mehr auch dazu.

so, genug für jetzt.
nein, eins fehlt noch: kopf hoch, damit dir nix drüber wachsen kann ;-)) !!
jeder alleinerziehende 'opfert sich auf', 'hat keine zeit für sich' etc.pp. du bist nicht alleine mit deinen sorgen!! (zu details zu ABR/AE/KU aus der sicht des AE-vaters auf wunsch gerne mehr!).

lass' dir die 'offiziellen' (= juristischen) probleme von einem guten familienrechtler abnehmen, dann hast du den kopf wieder etwas freier für dich und die kids!! ein anwalt hat nämlich einen grossen vorteil: bei dem fallen die emotionen weg, die im direkten umgang zwischen 2 ex-partnern immer mit dabei sind. du selbst hast vielleicht skrupel, forderungen zu stellen etc. (...ich verdiene ja auch ganz gut...etc.). aber irgendwann müssen 'klare verhältnisse herrschen' (und das möglichst bald!!!!!!!!), sonst werden dich irgendwann 'die verhältnisse beherrschen'.

also, viel erfolg!!
gruss und schönes wochenende an alle!!

ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2004 12:46
(@holgi67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo , erst mal vielen Dank für die schnelle Antworten.

Der Erbverzicht ist über einen Notar gelaufen. Der Kaufvertrag für das Haus und der Erbverzicht sind am gleichen Tag und beim selben Notar unterschrieben worden. Im Kaufvertrag steht aber nichts vom Erbverzicht und es steht auch nirgends was sie für den Verzicht bekommen hat.
Das Kindergeld bekomme ich, muss aber regelmäßig mit ihr diskutieren, warum das so ist. Mit anderen Worten sie hätte es gern, sieht aber wohl nicht so richtig eine Möglichkeit es auch zu bekommen.

Gruß Holger


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2004 14:01
(@Melly)

Hallo Holgi,

also mach Dir mal wegen dem Haus keinen Kopf, sie hat bei den Eltern den Erbverzicht unterschrieben...auf gut Deutsch selber schuld.
Da in Eurem Kaufvertrag nix steht, bist Du auch an nix gebunden.
Heißt für Dich, Dir stehen 50% des Hauses zu und das bekommst Du auch.
Ich denk mal, Ihr habt das Haus in der ehe gekauft und die Schulden auch zusammen abgetragen.
Jetzige Schulden, die noch auf dem Haus sind werden natürlich vom Schätzpreis abgezogen, ist klaro.
Noch dazu, solltest Du nachweisen können, wenn Du jetzt die Tilgungen seit der Trennung alleine getragen hast.
Das könntest Du rein theoretisch zur Hälfte bei der Ex einfordern, bzw vom Preis abziehen.
Sie ist ja mit den Kreditverträgen genauso verpflichtet wie Du, Schulden zu zahlen.
Du hast ja jetzt die ganze Zeit für sie Gewinn erwirtschaftet, indem Du die Lasten vom Haus genommen hast.

Ansonsten pack das doch jetzt mal an, daß Du auch KU bekommst.

Also das mit dem Unterhaltsvorschuß kannst knicken, da die Kinder schon über 11 sind...der wird nämlich meines Wissens nur bis zum 12 Lebensjahr gezahlt.
Bitte berichtigt mich, sollte ich da falsch liegen.

So nun zu den Kindern.

Was wollen die Kinder denn selbst Holgi?
Du äußerst Dich hier nicht klar dazu.
Alt genug sind sie um zu sagen, ich will bei Papa bleiben und nicht zur Mama gehen.
Da liegt ja jetzt erstmal ein Punkt, der geklärt werden sollte.
Solltest Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, werden die Kinder danach gefragt.
Du mußt auch keine Sorge wegen dem Kindesunterhalt haben, wenn die Kinder bei Dir bleiben wollen, wird die Mutter wenig Chancen haben, Dir die Kids zu entreißen.
Schreib mal mehr darüber Holgi, daß wir uns hier alle ein Bild machen können.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2004 14:48
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

@melly:
1. hast natürlich recht mit dem UV: läuft max. 6 jahre oder bis zum 12. lebensjahr, je nachdem was eher dran ist!
meine kids sind noch soooooo klein, dass ich diese begrenzung (noch) ausgeblendet hatte.

2. bei mir lief's so: kids bei mir (gem. schriftl. vereinbarung!!), nach 3,5 monaten habe ich erstmalig KU gefordert. daraufhin hiess es nur lapidar 'am xx.yy. (= in 10 tagen) hole ich die kinder ab (inkl. mobiliar etc.) und zu mir'. dann musste erst eine EA her und anschl. das ABR entschieden werden. späterer kommentar der ex: 'ich hatte gedacht, du würdest keinen KU fordern wollen, dann hätte ich die kinder dagelassen'. das meinte ich mit 'spiess umdrehen'.....(anm.: ich habe das alleinige ABR sofort bekommen).

richtig, WENN über den ständigen aufenthalt entschieden werden wird UND die kinder gefragt werden UND sie bei vaddern bleiben wollen UND das ABR zu seinen gunsten entschieden worden ist, DANN ist der KU kein problem mehr - es sei denn die KM stimmt von vornherein zu (was ich aber für wenig wahrscheinlich halte). (anm.: 1 3/4 jahr nach der geschichte (s.o.) wurde den kindern erstmalig KU zugesprochen, ohne klärung des ABR würden wir uns wahrscheinlich heute noch darum kloppen - zu lasten der kiddies (finanziell und psychisch) bzw. ich hätte 'auf-/nachgegeben').

@holgi, ich stimme melly zu: 'Ansonsten pack das doch jetzt mal an...' ;-))

viel glück!


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2004 15:22
(@holgi67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die Kids sind mit der Regelung, so wie sie jetzt ist, sehr zufrieden. Ich will sie nicht andauernd mit Fragen zu dem Thema löchern und sie nicht unnötig belasten.

Meine Ex und ich wohnen nur ca. 500m voneinander entfernt. Wenn die beiden zu ihr wollen geht das jederzeit, wenn sie denn da ist. Natürlich nur, wenn nicht gerade etwas für die Schule zu tun ist. Ich denke nicht, dass es eine gute Idee wäre ihnen den Besuch (kommt eh sehr selten vor) zu verbieten, würde mir damit doch nur ins eigene Fleisch schneiden und für die Kids wäre es bestimmt auch nicht gut.

Haben die beiden in der Zeit bei ihrer Mutter Besuch (Sie hat nur eine 2 Zimmerwohnung), kommen sie oft in unser Haus um zu spielen, weil dort mehr Platz ist. In den letzten Ferien hat die Große sich beschwert, dass sie die meiste Zeit bei ihrer Mutter verbringen musste. Lag daran, dass ich mit der Kleinen im Krankenhaus war, lies sich also nicht vermeiden. Die Kleine wollte, dass ich sie ins Krankenhaus (300km von unserem Wohnort entfernt) begleite. Ich denke ich kann davon ausgehen, dass die Beiden bei mir bleiben wollen aber kann man sich da sicher sein?!?!?

Den Kindern auf Dauer den Aufenthaltsort vorzuschreiben (Aufenthaltsbestimmungsrecht) geht doch eh nicht.gut, in dem Alter. Was habe ich für einen Vorteil, wenn ich es bekomme.

So wie ich euch verstehe, sollte ich meine Versuche die Sache im Guten zu regeln abbrechen!?

Noch mal kurz an Ulli, ich bin für jede Info dankbar. Also, wenn du noch was für mich hast ,immer her damit.

Gruß Holger


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2004 16:24
(@Melly)

Hallo Holger,

es sagt doch bitte keiner, daß die Kinder nicht zur Mutter dürfen, ist sogar sehr gut, wenn sie jederzeit hin können.
Aber Du schreibst ja auch, daß die Kinder lieber bei Dir sind.
Die Aktion mit der Klinik zb.

Also wenn ich das so lese, sieht das ja wirklich aus, als wenn Du die Erziehung in die Hand genommen hast, sonst würdest Du nicht anstelle der Mutter mit dem Kind in die Klinik gehen.
Daß der Papa mitgeht ist ja eher selten.
Sprich da aus Erfahrung, meine kleinen Patienten sind immer mit Mama da gewesen 😉

Also warum nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Dich übertragen lassen, deswegen nimmst Du ja Deiner Frau nicht das Sorgerecht!
Aber ...ist ja schon sehr bedenklich, daß die Kids lieber bei Papa sind als bei Mama.

Dir steht der KU zu, also tu dann was dafür.
Es ist das Geld Deiner Kinder, das Du einfordern mußt.
Es ist kein Almosen der Mutter, es ist ihre Pflicht !
Zur Not leg das Geld dann für die Kids auf ein Sparbuch an, dann hast schonmal so teure Sachen wie Führerschein etc vom Tisch.

In aller Ruhe zum Jugendamt oder Anwalt gehen.
Da Du ja eh die Scheidung vor der Tür stehen hast, würd ich das einen Anwalt regeln lassen, dann ist alles auf einem Tisch.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2004 18:26
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

hi, holgi,

hab' dir letztens 'ne PN geschickt - hast du die bekommen???

gruss
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 01:19