Gütertrennung im Tr...
 
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Gütertrennung im Trennungsjahr

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo.

Da meine Ex kurzfristig nach der Trennung die Herausgabe eines Teils des gemeinsamen angeschafften Hausrates verlangt, ich im Grunde nichts dagegen habe, sie aber für den Teil der dann bei mir verbleibt einen akzeptablen Gegenstandswert verlangt (Küche, Auto usw.), und wir uns nicht einig werden, frage ich mich nun wie die Gesetzeslage in der Trennungsphase ist?

1) Ist es richtig das der gesamte Hausrat in dem Trennungsjahr bei dem Eheteil verbleibt dessen Wohnung weiterhin bewohnt wird, und erst bei der Scheidung gegengerechnet wird?

2) Wenn Punkt 1 in Kraft ist, der andere Ehepartner sich beispielsweise dann eine neue Wohnungseinrichtung anschaffen muss, werden diese kosten dann am Scheidungstag bzw. bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches wieder mit herangezogen?

3) Von welchem Zeitpunkt an wird der Wert der gesamten Güter ermittelt? Am Tage der Trennung, zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung oder am Tage der Scheidung?

4) Wenn wir eine einvernehmliche Gütertrennung in dem Trennungsjahr hinbekommen, und dieses mit einem Schriftstück besiegeln, besitzt dieses Dokument dann überhaupt eine rechtliche Wirkung, sodass im Nachhinein keiner Ansprüche oder gar Wertausgleiche aus den dann gegenseitig ausgeglichenen Hausrat verlangen kann?

Wie sieht es aus, wenn ein Auto im Trennungsjahr verkauft wird. Man schafft sich ein anderes, vorzugsweise günstigeres Auto an. Beispiel: Ein in der Ehezeit angeschafftes Auto wird in der Trennungsphase verkauft. Man bekommt 10.000€ und kauft sich für 6.000€ einen Kleinwagen. Muss es in diesem Fall so geregelt werden, das der andere Ehepartner 5.000€ also die Hälfte des erzielten Verkaufpreises erhält?

Für Antworten oder Tips bin ich sehr Dankbar!

Grüße
Peter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 01:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

3) Tag des Scheidungsantrags.
Seit 2009 kann aber auch schon mit der Trennung eine Aufstellung des Anfags- und Endvermögens verlangt werden, damit niemand etwas verschwinden lässt.

4) Nein.
Ein vorgezogener Zugewinnausgleich mit anschließender Umstellung auf Gütertrennung geht nur beim Notar.

Auto.
Theoretisch ändert sich das Vermögen durch den Kauf oder Verkauf eines Autos ja nicht.
Du verkaufst ein Auto im Wert von 10.000,- € und erhältst 10.000,-€ in Bar.
Dann gibst du 6.000,-€ und erhältst ein Auto im Wert von 6.000,-

Vorher: Ein Auto im Wert von 10.000,-
Hinterher: Ein Auto im Wert von 6.000,- und 4.000,- in Bar.
Vermögensänderung: 0,-


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 02:17
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Was mich Momentan interessiert ist die Gütertrennung.

Wenn ich und meine Frau uns nicht einig werden oder nicht einigen können, wer bekommt was, wie geht dann solch eine Gütertrennung von statten?

Beispiel: Sie nimmt die Küche ich nehm das Auto der Wertausgleich geht gegen null. Sie nimmt die Waschmaschine ich nehm das Auto, und müsste ihr den differenzbetrag als Ausgleich zahlen. Ist dies im grunde so richtig gedacht?

Die frage ist das wenn man im Trennungsjahr die Güter einvernehmlich aufteilt, dies später bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs ausgenommen wird?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 10:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich und meine Frau uns nicht einig werden oder nicht einigen können, wer bekommt was, wie geht dann solch eine Gütertrennung von statten?

Gar nicht.
Eine Änderung des Güterstandes von Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung geht nur einvernehmlich.
Ansonsten endet die Zugewinngemeinschaft mit dem Scheidungsantrag.

Ich vermute aber du meinst etwas anderes, nämlich die Hausratsaufteilung und die Abwicklung des Zugewinnausgleichs.

Der Letztere funktioniert, verkürzt gesagt so, dass einer das beantragt und vom anderen eine Aufstellung seines Endvermögens und die Hälfte davon verlangt.

Der andere muss das dann liefern und kann im Gegenzug das selbe vom Anderen fordern und eine Aufstellung seines Anfangsvermögens von seinem Endvermögen abziehen.

Anfangsvermögen, dass nicht nachgewiesen werden kann, wird mit 0,- angenommen.
Ebenso negativer Zugewinn.

Die Hausratsaufteilung funktioniert in der Praxis so, dass jeder das raft, was er bekommen kann und kann es dann behalten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 10:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1) Ist es richtig das der gesamte Hausrat...

Hausrat verbleibt bei dem, der ihn angeschafft hat, auf der Rechnung steht. Bei Einverdienerehen ist das allerdings so eine Sache, weil das Alleineinkommen als gemeinsames Einkommen gewertet werden könnte und damit Alleinanschaffungen aus dem Alleineinkommen als gemeinsame Anschaffungen aus dem gemeinsamen Einkommen gewertet werden könnten.

2) Wenn Punkt 1 in Kraft ist,

Hausrat hat nichts mit Zugewinn zu tun.

4) Wenn wir eine einvernehmliche Gütertrennung

Gütertrennung=Zugewinnausgleich? Wenn ja, dann ist für die Scheidung dieser Sachverhalt halt erledigt anzusehen. Ein Zugewinnausgleich wird übrigens nur auf Antrag durchgeführt.

Zum Thema Auto: Dies ist Hausrat, wenn es überwiegend für private Zwecke genutzt wird. Derjenige, der das Auto erhält, muss im Rahmen der hausratauseinandersetzung dem anderen einen Wertausgleich verschaffen (anderer Hausrat, Geld).

Allgemein bringst du die Begriffe etwas durcheinander. Hier bei uns ist das nicht schlimm - wir wissen was du meinst. Deinen RA und ein Gericht wird es auch nur kurz aus der Bahn werfen. Deiner Ex gegenüber solltest du klar auf die korrekten Begrifflichkeiten achten. Gütertrennung ist nämlich ein Status, eine Vereinbarung, kein Verfahren. Gütertrennung regelt auch nur die vermögensverteilung für die Scheidung. Hausrat ist davon nicht betroffen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 10:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

ergänzend zu den Vorschreibern:

Dir ist offensichtlich an einer vorzeitigen Lösung für Hausrat und Vermögen gelegen.
Wenn dieses auch dem Willen Deiner DEF entspricht, ist das auch durchaus eine sinnige Angelegenheit, da hierdurch eine Auseinandersetzung über alles was im Rahmen der Trennungszeit vermögenstechnisch passiert vermieden wird (wie z.B. illoyale Vermögensverschwendung, umzugsbedingter Mehraufwand ...).

Während das für Hausrat im Grunde so funktioniert wie von Dir geschrieben (Liste aufsetzen, ggf. Wertausgleich), geht das für Vermögen (als vorgezogener Zugewinnausgleich) nur beim Notar (analog Beppo´s Hinweis).

Kernfrage ist meines Erachtens aber: Was will Deine DEF ? ... und aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das keine einfache Frage ist.

Dass bei Gegenständen i.d.R. ganz unterschiedliche Wertvorstellungen herrschen ("was bei mir bleibt ist nix wert, was die Gegenseite möchte, ist ganz teuer"), liegt in der Natur der Sache (hier halte ich den Ansatz "ich teile - Du wählst" aus Kindertagen immer noch für ne gute Idee).

Ein Streit über Hausrat lohnt in der Regel nicht (auch Richter beschäftigen sich nicht gerne mit Geschirrtüchern), da man zu einem hohen Preis mit nicht vorhersehbarem Ausgang über Peanuts streiten kann. Hier heißt es also Kompromisse einzugehen ...

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 11:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(hier halte ich den Ansatz "ich teile - Du wählst" aus Kindertagen immer noch für ne gute Idee).

Alternativ dazu geht auch, man sucht sich abwechselnd die Gegenstände aus, die einem wichtig sind.

Noch besser finde ich persönlich die interne Versteigerung.
Jeder bietet auf die Teile die er gerne haben möchte, was es ihm wert ist.
Danach wird der Topf geteilt.

Das alles geht aber nur im Friedensfalle.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 11:49
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Okay, erstmal danke für die Infos.

Das mit der Hausrataufteilung wäre an sich einfach zu regeln, aber es ist in diesem Fall so, das einer von uns einen Bausparvertrag aufgelöst hat, und mit dieser Summe die ganze Wohnungseinrichtung vor der Ehe gekauft hat. Ist das irgendwie von Belang das dieses vor der Ehezeit und Rechnungen von einem Partner ausgestellt und bezahlt wurden?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2011 14:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kann dann von Belang sein, wenn der Wert des Bausparers als Anfangsvermögen belegt und dann abgezogen werden kann.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 15:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das kann dann von Belang sein, wenn der Wert des Bausparers als Anfangsvermögen belegt und dann abgezogen werden kann.

Die Auflösung des Vertrags war offenbar vor der Ehe (also im Anfangsvermögen nicht vorhanden) ...

Ist das irgendwie von Belang das dieses vor der Ehezeit und Rechnungen von einem Partner ausgestellt und bezahlt wurden?

Grundsätzlich gilt in diesem Fall - wie oben von Deep beschrieben:

Hausrat verbleibt bei dem, der ihn angeschafft hat, auf der Rechnung steht.

Frage ist dann immer wie gut das Eigentum nachgewiesen werden kann.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 15:06




(@profesor)
Rege dabei Registriert

Nochmal ein Nachtrag zur Haushaltsaufteilung incl. KFZ.

Es gestaltet sich schwieriger als Erwartet. Mein Gedanke ist jetzt alle angeschafften Wohnungseinrichtungen und das KFZ im derzeitigen Wert aufzulisten und dann zu teilen, oder den anderen Partner anteilig auszahlen.

Jetzt zur Frage:

Wie werden die einzelnen Werte ermittelt? Beispiel: Küche, vor 3 Jahren angeschafft für 3.500€. Wie wird hier ein Momentanwert errechnet? Gibt es hier ein Pauschalprozentsatz der bei Möbeln und Einrichtungen pro Jahr abgezogen wird? Bei gebrauchten TV, und Hifi-Geräten könnte ich eigentlich nur ebay Versteigerungen gleicher oder ähnlicher Artikel als Anhaltspunkt heranziehen.

Wie sieht das mit dem KFZ aus. Wird hier ein aktueller Marktwert bei z.B. Mobile herangezogen bei ähnlichem Modell, oder werden Schwacke-Listen hierfür erforderlich sein?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2011 18:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Letztendlich wichtig ist, dass ihr Euch einigt.
Als anhaltspunkt sollten sicherlich solche Werte herangezogen werden, die möglichst "marktnah" ermittelt werden können, also eBay oder mobile wenn sie sich jeweils finden lassen sind schon gut. Wertverlust kann sicherlich auch über Afa Tabellen ermittelt werden.
An anderer Stelle hatte hier jmd mal die "interne Versteigerung" vor geschlagen: könnt ihr euch über den Wert eines Gegenstands nicht einigen, dann bekommt ihn derjenige, für den der Gegenstand den höchsten Wert hat.

wichtig: sind solche (teuren) Gegenstände schon "ausgesondert", die ihr jeweils mit in die Ehe gebracht habt?

und zu guter letzt: Hausratsaufteilung ist zwar ätzend, aber nichts, worüber man total streiten sollte. lässt sich alles irgendwie wieder beschaffen, da gibt es wichtigere Dinge bei der Trennung...

Gruß toto, dem die abschliessende Hausratsaufteilung noch bevor steht....  😡


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 18:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin profesor,

Wie werden die einzelnen Werte ermittelt? Beispiel: Küche, vor 3 Jahren angeschafft für 3.500€. Wie wird hier ein Momentanwert errechnet? Gibt es hier ein Pauschalprozentsatz der bei Möbeln und Einrichtungen pro Jahr abgezogen wird? Bei gebrauchten TV, und Hifi-Geräten könnte ich eigentlich nur ebay Versteigerungen gleicher oder ähnlicher Artikel als Anhaltspunkt heranziehen.

Wie sieht das mit dem KFZ aus. Wird hier ein aktueller Marktwert bei z.B. Mobile herangezogen bei ähnlichem Modell, oder werden Schwacke-Listen hierfür erforderlich sein?

dafür, wie man einen kompletten Hausrat auseinandersetzt, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Wenn Du also mit einer Schwacke-Liste oder einem ebay-Angebot winkst und Deine DEF sagt "interessiert mich doch nicht", kommst Du mit Deiner Methode keinen Schritt weiter.

Bewährt hat sich (unter anderem bei mir) folgendes Vorgehen:
1. Man sondert aus dem Hausrat erstmal alles aus, über das nicht zu streiten ist; beispielsweise Familienerbstücke, in die Ehe mitgebrachte Gegenstände und Dinge, die dem Hobby des einen oder anderen zuzuordnen sind etc.
2. Über den dann verbleibenden Hausrat legt man zwei identische Excel-Tabellen an und druckt sie aus. Bitte nicht über jeden Kaffeelöffel und jeden Aschenbecher; das "gute Porzellan" oder das "Entertainment-Center" lassen sich auch zu Lots zusammenfassen. Anschliessend trägt jeder der beiden hinter den Gegenständen seinen persönlichen "Wert" ein; wer den höheren einträgt, bekommt den Gegenstand zu diesem "Preis". Das Ziel sollte sein, dass am Ende unterm Strich bei beiden etwa die gleichen Gesamtsummen stehen: Dann haben beide das Gefühl, dass das Ganze auch fair abgelaufen ist.
3.) Für Gegenstände, die eigentlich keiner von beiden haben will (zum Beispiel, weil die Mega-Wohnzimmer-Schrankwand in keine der künftigen Wohnungen passt), kann man vereinbaren, sie zu verkaufen und den Erlös hälftig zu teilen.
4.) Völliger Unsinn ist es jedenfalls, Anwälte und Gerichte in diese Frage zu involvieren; das kostet überflüssiges Geld und bringt vermeidbaren Streit.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 19:13
(@profesor)
Rege dabei Registriert

@ Martin: Absolut richtige Vorgehensweise.

So schlage ich es in der kommenden Woche vor. Bleibt nur zu Hoffen das meine Ex es vernünftig auffasst.  :applauskopf:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2011 23:13