Benachrichtigungen
Alles löschen

Bankguthaben

 
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

da ich damit rechnen muss bzw. da es im Rahmen des Möglichen ist, dass der Ehevertrag beseitigt wird, frage ich mich gerade, was ich eigentlich vor der Zustellung des Scheidungsantrags mit dem aktuell mittleren fünfstelligen Betrag auf meinem Konto anstellen soll.

Irgendwelche Vorschläge?

Abheben?

Einem Freund als Kreditrückzahlung deklariert überweisen ?

Spenden ? Ganz ehrlich, bevor es die gierige Ex bekommt, die sowieso das Geld vorne und hinten reingeschoben bekommt, geb ich es lieber den Tafeln.

.... ?

Beste Grüße,
SL

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2020 11:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

egal was Du machst Du solltest aber auch bedenken, dass es den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1375.html>§" 1375 BGB</a> gibt, den kennt Deine Frau bestimmt auch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2020 12:56
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Dein Freund gründet eine Firma, du investierst das Geld via Kapitalerhöhung zu einer Bewertung die dich nicht zum beherrschenden Gesellschafter macht.
Dann ist das Geld zwar nicht weg, aber woanders.
Das ganze kann man so strukturieren, dass deine ex natürlich Anteile an diesem Unternehmen erhält, aber faktisch keinen Einfluss auf die Verwendung der Mittel hat.
Ich schätze mal das Setup kostet dich 3-5k, ob sich das für einen Mittleren Fünfstelligen Betrag lohnt, sei dahingestellt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2020 13:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ganze kann man so strukturieren, dass deine ex natürlich Anteile an diesem Unternehmen erhält, aber faktisch keinen Einfluss auf die Verwendung der Mittel hat.
Ich schätze mal das Setup kostet dich 3-5k, ob sich das für einen Mittleren Fünfstelligen Betrag lohnt, sei dahingestellt.

Im Gesellschaftsvertrag muss dahingehend geregelt sein, dass die Stimmenanteile keinen Einfluss haben bzw. nciht ausreichend sind. Mehr noch, im Gesellschaftsvertrag kann auch gleich geregelt werden, dass diese Stimmenanteile nciht einfach veräußert werden dürfen bzw. zu einem Bestimmten Stichtag und Nennwert an einen bestimmten Gesellschafter veräußert werden müssen. Dann kann sie die Stimmenanteile nicht an Konkurrenten und auch auf dem freien Markt veräußern. Es gibt noch ein paar legale Möglichkeiten, die ich hier aber nicht weiter ausführen möchte.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2020 19:13
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Kasper,

GmbH Anteile lassen sich eh nicht so ohne weiteres am "freien Markt" veräußern, ist ja außerdem zulässig dass die Mehrheit der Gesellschaftsversammlung dem Zustimmen oder ein Vorkaufsrecht ausüben muss.
"Stimmanteile", also die Aufspaltung in Kapital und Stimmrechte ist im Deutschen Recht nicht vorgesehen, dafür muss er dann nach Luxemburg oder irgendwohin wo die Rechtslage dies zulässt.
Ich weiß zwar nicht ob Du es so meintest mit der Begrifflichkeit, daher sorry, falls ich dich falsch verstanden habe.
Ansonsten kann man auch noch viel spaß mit call und put Optionen haben, die man einbaut, ich schätze mal dahin ging dein Gedanke.
Das ganze gehört aber in eine nicht Öffentliche bei der Gründung mit zu beurkundenden Gessellschaftervereinbarung und hat eigentlich in dem Öffentlich einsehbaren Gesellschaftsvertrag nichts verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2020 20:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Stimmt.
Ich habe in meinem Gesellschaftsvertrag sogar die Handhabung bei Pfändung der Stimmenanteile mit geregelt. Der reine Geschäftsanteil kann, wenn nicht anders geregelt ist, gepfändet und dann Zwangsverwertet werden, daher, so ein eKenntnisstand, sollte man diesen Fall zumindest mit bedenken.
Aber, und dies ist meine Meinung, sollte man dies nicht ohne einen kenntnisreichen Rechtsanwalt und Notar machen und dann sind wir auch wieder bei dem Thema, ob sich dies für 5000 Euro tatsächlich lohnt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2020 21:27
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

"ein Geschäftsanteil von einem Gläubiger des Gesellschafters gepfändet oder sonst wie in dessen Geschäftsanteil(e) vollstreckt wird und die Vollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei (2) Monaten aufgehoben werden;"
Ist ne Standardklausel 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2020 23:16
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

egal was Du machst Du solltest aber auch bedenken, dass es den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1375.html>§" 1375 BGB</a> gibt, den kennt Deine Frau bestimmt auch.

VG Susi

Die Ex weiß das mit Sicherheit nicht, aber ihre Anwältin ....

Man kann sich übrigens eine Vorschussrechnung vom Anwalt ausstellen lassen. Diese ist voll abzugsfähig. Bringt in meinem Fall aber nicht viel.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2020 16:58
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich frage mich gerade, ob dieses Bankguthaben überhaupt zum Zugewinn zählt. Letztendlich ist es nämlich während der letzten 1,5 Jahre akkumuliertes Einkommen, das ich nicht ausgegeben habe. Somit hat sich das weitgehend während der Trennungszeit angesammelt. Währenddessen bekam bzw. bekommt sie sowieso 50% der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen. Wenn ich jetzt meinen Teil aus welchen Gründen auch immer weitgehend nicht ausgebe, dann kann sie davon doch nicht schonwieder die Hälfte bekommen. Das würde im Extremfall bedeuten, dass sie 75% von der Differenz der Nettoeinkommen erhält. Das kann nicht richtig sein, weil sie zusammen mit ihrem Einkommen weit mehr als ich hätte.

Im Umkehrschluss würde das ja auch bedeuten, dass mich der Staat quasi dazu zwingt, meinen Anteil, also die 50% komplett zu verprassen, wenn ich nicht will, dass sie davon auch noch etwas abbekommt.

PS: Warum steht unter meinem Namen eigentlich lima65 ??

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2020 17:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es ist Gesetz, es ist zum Stichtag Vermögen.
Man kann auch sagen, dass es nur ein geringeres Guthaben ist, aus dem Du laufende Zahlungen bestreitest. Man kann darüber streiten. Es kann ja auch sein, dass Du das garnicht angibst. Dann fragt die Ex nach, Ober sie fragt nicht nach. Ich habe ja keinen Überblick über Dein Gesamtvermögen, ob es eine kleinere Summe ist, und damit eher unbedeutend, oder ob dies schon den Hauptanteil des Gesamtvermögens darstellt.
Manchmal ist es auch so, dass wer viel fragt auch viele Antworten bekommt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2020 18:20




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

geschieden ist die Ehe am Tag der Scheidung. Der Stichtag für das Endvermögen ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Daran ist nicht zu rütteln. Deshalb ist es mühßig darüber zu philosophieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2020 19:51
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

PS: Warum steht unter meinem Namen eigentlich lima65 ??

Das wird deine Neue Forengruppe sein, wodurch du Zugriff auf das Sonderfallforum von Lima bekommen hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2020 21:23
(@maxmustermann1234)
Registriert

Dein Problem ist, dass du das Geld hättest laufend abheben müssen. Wenn man monatlich mehrere tausend Euro angeblich in die Spielhalle bringt, ist das möglich, einmalig einen fünfstelligen Betrag wird schwer.

Wie wäre es denn mit dem Kauf einer kleinen Wohnung wo du anschließend deinen Kindern ein Nießbrauchsrecht für 18 Jahre einräumst. Dann hätten die Kinder auch Mieteinkünfte, die du eigentlich mit dem Unterhalt verrechnen könntest. Deine Ex kann die Wohnung auch nicht verkaufen.
Ggf. kannst du die Wohnung vorher sogar an jemanden aus der Familie vermieten, um sicherzustellen, dass die Mieteinkünfte auch fließen und deine Ex die Wohnung nicht leer stehen lässt.
Oder spricht da aus Sicht der anderen etwas dagegen?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2020 12:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann hätten die Kinder auch Mieteinkünfte, die du eigentlich mit dem Unterhalt verrechnen könntest. Deine Ex kann die Wohnung auch nicht verkaufen.

So sehr ich solche vernünftigen Konstrukte gut heiße, sollte man doch vorsichtig sein. Wir kennen die Begehrlichkeiten von Expartnern, vor allem wenn diese nicht einen Handschlag für diese Einkünfte selbst getätigt haben (kommt mir jetzt nicht wieder mit dem abgedroschenen Satz, dass dieser dann ja auch die Kinder versorgt habe).
SLAM befindet sich am Anfang seines Krieges, die Kinder sind klein. Wenn da jetzt ein größerer Vermögenswert im Hintergrund schlummert, wird die KM ziemlich schnell versuchen das ASR zu bekommen. Und dann wars das mit der Wohnung und nicht weiterveräußern.
Weiterhin sollte man erst einmal jetzt abwarten, der Immobilienmarkt setzt sich gerade langsam in Bewegung und ich denke das es so manchem Häuslebauer der letzten 10 Jahre nicht die kalten Schweißperlen auf die Stirn zaubern wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2020 13:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vielleicht sehe ich das ganze auch falsch, aber wäre es nicht so, dass eine Eigentumswohnung am Zugewinnausgleich nichts ändert? Ich dachte, dass es keinen Unterschied macht ob das Geld elektronisch auf der  Bank liegt oder als Eigentumswohnung dasteht.

Ändern würde es sich nur bei anderen Eigentumsverhältnissen, dann steht aber wieder die "Verschwendung" im Raum.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2020 14:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Es ist keine Verschwendung: er kauft 50 TEUR Eigentumswohnung und trägt seinen Kindern ein Nießbrauchsrecht dafür ein. Im gehört die Wohnung, die wird dann zum Stichtag bewertet. Mit eingetragenem Nießrauchsrecht bei einem Kind steht wahrscheinlich bei ihm 1 TEUR, das Kind hat 49 TEUR mehr Vermögen. Das ist keine Verschwendung, denn er schafft ja EIgentum für seine Kinder. Außerdem verfügt er sicher nicht über sein Vermögen als Ganzes.

Die Frau kann in diese Konstrukt auf mit alleinigem Sorgerecht nicht die Wohnung verkaufen, denn sie gehört einfach nicht dem Kind, sondern Papa. Das Kind hat aber das Recht die Mieteinkünfte zu behalten. Ggf. kann man bei Eintragung des Rechts auch verfügen, dass ein bestimmter Vermögensverwalter eingesetzt wird, wenn du das Sorgerecht verlierst, frag mal einen Notar.

Der Vorteil beim Nießbrauch ist, dass die Mutter nicht an das Eigentum kommen kann, weil es ihr nicht gehört. Auch kann sie es nicht auf sich übertragen lassen, sodass Mieteinkünfte immer dem Kind zugerechnet werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2020 15:05
(@inselreif)
Moderator

Die Sache hat einen Schönheitsfehler. Ein Nießbrauchsrecht kann man nicht einfach mal über den Zaun werfen und "eintragen lassen" - es muss vertraglich vereinbart werden.
Da die Eltern das Kind hierbei nicht gemeinsam vertreten können, kommt dann noch ein Ergänzungspfleger ins Spiel. Und da auch ein Nießbrauch für das Kind nicht ausschließlich vorteilhaft sein muss, wird der die Sache sehr genau prüfen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2020 15:19
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mir ist schon klar, dass der Ergänzungspfleger einsetzt werden muss. Aber das Geschäft ist ja auch nicht zum Nachteil des Kindes, eher zum Vorteil. Es hat für SLAM nur den Vorteil, dass die Mama halt nicht an das Geld rankommt, weil es es auf das Kind überträgt und ggf. noch etwas Unterhalt spart.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2020 16:11