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Scheidungsfolgevereinbarung - Vorschlag meines Anwalts - Eure Meinung

 
(@pabloc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben,

ich habe letzte Woche den Vorschlag meines Anwalts zu einer Scheidungsfolgevereinbarung erhalten und war ziemlich erstaunt. Daher wollte ich gerne mal eure Meinung dazu hören und evtl. habt Ihr Punkte die ich mitaufnehmen sollte. Die Ehezeit ist bis zur Scheidungszustellung ca. 7 Jahre

1. Ehewohnung

Die eheliche Wohnung wird seit dem Auszug des Ehemanns von der Ehefrau ausschließlich genutzt. Der Ehemann ist am 01.08.2018 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Die Ehefrau übernimmt seit diesem Zeitpunkt die Miet- und Mietnebenkosten. Der Ehemann wird gegenüber dem Vermieter aus allen Rechten und Pflichten herausgenommen, soweit dieses nicht bereits erfolgt ist.

2. Hausrat

Der gemeinsame Hausrat unterliegt der alleinigen Nutzung der Ehefrau. Für den Verbleib des Hausrats in der ehemaligen Ehewohnung zahlt die Ehefrau dem Ehemann eine einmalige Abfindung von € xxxx,xx. Mit Zahlung dieses Betrages sind alle Ansprüche aus dem Hausrat abgegolten.

3. Vermögensausgleich

Der während der Ehezeit erworbene Zugewinn beider Ehepartner besteht aus dem angesparten Barvermögen und den Lebensversicherungen und einem von der Ehefrau im Trennungsjahr erworbenen Kraftfahrzeug. Der Ehemann zahlt der Ehefrau aus dem Zugewinn eine einmalige Abfindung in Höhe von € xx.xxxx,xx. Mit der Zahlung dieses Betrages gilt der Zugewinnausgleich als abgegolten.

4. Versorgungsausgleich

Der Versorgungausgleich ist mit der Maßgabe durchzuführen, dass als Stichtag für das Endvermögen der 01.08.2018 gilt. Damit unterliegen dem Versorgungsausgleich alle zu diesem Stichtag vorliegenden Versorgungsanwartschaften.

5. Umgangsrecht mit den Kindern

Der Umgang des Ehemannes mit der gemeinsamen ehelichen Tochter xxx wird gesondert geregelt. Die Beteiligten sind sich darin einig, dass Betreuungsmodell des Wechselmodells einzuführen. Sie sind sich darin einig, dass der Kindesunterhalt sich aus dem gemeinsamen wechselseitigen Elterneinkommen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Betreuungsanteile und des Kindergelds und eines Kinderzuschlags ermittelt. Die konkrete Berechnung erfolgt nach den Kriterien der Rechtsprechung.

6. Kindesunterhalt

Bis zur Einführung des Wechselmodells zahlt der Ehemann einen Kindesunterhalt entsprechend der 5. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Der Kindesunterhalt ermittelt sich nach Einführung des Wechselmodells nach den Kriterien der Rechtsprechung.

7. Unterhaltsansprüche der Ehefrau

Der Ehemann zahlt der Ehefrau für die Dauer der Trennung auf Basis eines gegenwärtigen monatlichen Nettoeinkommens von € xxxx,xx des Ehemannes und von € xxxx,xx der Ehefrau bis zum 7. Lebensjahr von xxx, längstens für die Dauer von 2 Jahren ab der notariellen Vereinbarung, einen monatlichen Unterhalt von € xxx,xx. Nach diesem Zeitraum ermittelt sich der Unterhalt nach den Kriterien der Rechtsprechung. Der Unterhalt ermittelt sich hierbei unter Berücksichtigung eines Einkommens aus einer Vollzeittätigkeit und ist auf längstens auf 5 Jahre begrenzt. Im Gegenzug verpflichtet sich die Ehefrau zur Unterzeichnung der Anlage U. Der Ehemann gleicht der Ehefrau die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachteile aus.

8. Kosten der Vereinbarung und der Scheidung

Die Kosten für diese Vereinbarung, bestehend aus den Anwalts- und Notarkostenwerden geteilt, ebenso die Scheidungskosten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2020 22:02
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Klingt erstmal gut. Den Unterhalt für deine Ex kann ich nicht beurteilen, das kommt immer auf die Umstände an. Es scheint so, als würde sie nur sehr geringes Einkommen haben. Die Frage ist natürlich dann, warum.
Der Teil mit dem Wechselmodell ist natürlich nicht vollstreckbar. Wenn sie es sich anders überlegt, dann wird wahrscheinlich berücksichtigt, wie das Kind bisher betreut wurde. Da du ausgezogen bist, würde ich mal behaupten, dass du im Nachteil bist. Wenn sie sich auch daran halten will, wäre sicher die Nennung eines Termin gut und wie dieses ausgestaltet werden soll. In meiner SFV stehen dazu 2 DIN A4 Seiten zzgl. Anlage in Form einer Excel-Tabelle, um die Betreuungszeiten zu dokumentieren. Ich halte es für besser, wenn man zeigt, dass man sich Gedanken dazu gemacht hat als einfach nur einer pauschalen Formulierung: Wir würden das irgendwann mal gerne einführen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 12:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus!

ich habe letzte Woche den Vorschlag meines Anwalts zu einer Scheidungsfolgevereinbarung erhalten und war ziemlich erstaunt.

Worüber erstaunt?

Nach der Formulierung in Ziffer 1 scheinst Du noch im Mietvertrag zu stehen; wenn dem so ist würde ich schauen, dass Du möglichst bald hier rausgenommen wirst (nicht dass Dir das doch noch irgendwann mal auf die Füße fällt).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 12:53
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Das schaut mir lieblos hingeklatscht aus. Schon unter Zuhilfenahme einer Mustersammlung wäre mehr drin gewesen.

Nicht nur unprofessionelle Formulierungen wie

Der Ehemann wird gegenüber dem Vermieter aus allen Rechten und Pflichten herausgenommen,
...
Die Kosten für diese Vereinbarung, bestehend aus den Anwalts- und Notarkosten werden geteilt, ebenso die Scheidungskosten.

Auch die Unbestimmtheit des dem Zugewinn zugrundeliegenden Vermögens und die viel zu unbestimmte Berechnungsmodalität für den Kindesunterhalt fällt mir sofort ins Auge. Davon abgesehen, dass ihr ein Wechselmodell wollt, und dann beim Unterhalt etwas von Betreuungsanteilen erzählt, sehr gefährlich.

Das wäre höchstens eine Basis um dem Notar zu verklickern, was ihr wollt - und der macht dann einen ordentlichen Vertrag.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 13:06
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert

Das schaut mir lieblos hingeklatscht aus. Schon unter Zuhilfenahme einer Mustersammlung wäre mehr drin gewesen.

Also da bin absolut der gleichen Meinung.

Wenn ich mir dazu die von mir als LAIE (!) erstellte vereinbarung anschaue, ist das nur armselig, wenn das das Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit sein soll.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 17:08
(@pabloc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für euer Feedback. Kann mir evtl. jemand eine Mustersammlung zur Verfügung stellen oder evtl. sogar eine geschwärzter Version seiner Vereinbarung.
Wäre echt dankbar dafür.

VG
Pabloc

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2020 17:17
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Hallo pabloc,

eine SFV muss vom Notar angefertigt werden. Wenn ihr euch echt einigen WOLLT,  klärt den Inhalt der Vereinbarung ab, ihr geht danach beide zum Notar und der berät euch dann, was wie untergebracht wird und viel wichtiger: was rechtlich machbar ist. Die Betreuungssachen könnt ihr frei formulieren, die werden einfach da rein kopiert. Meine Ex hatte auch den Bedarf möglichst viel festzulegen, weil sie Angst hatte, dass das WM scheitert (sie ist ausgezogen, ich habe einem Umzug der Kinder nicht zugestimmt). Wenn euch weniger reichen sollte, ist das auch egal. Aus Erfahrung: 50% des Inhalts, den wir für das WM geregelt haben, ist ganz anders gekommen, weil das Leben einem einfach einige Entscheidungen abnimmt. Bspw. die Betreuungszeiten. Man kann so viel regeln, wie man will, Corona ändert diese Regeln drastisch.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 17:25
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Der Notar kostet immer gleich viel, egal ob er nur beurkundet oder die Urkunde auch entwirft. Von daher lasst ihn arbeiten!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 18:06