Egal wie die Zahlen aussehen, ich befürchte nichts gutes. In diesem Land gilt nur noch arbeiten und zahlen...
Danach steigt der Unterhalt zum 1.1.25 um 2€ und zum 1.1.26 um 4€ pro Monat.
Gibt es auch schon was für volljährige außerhäusige Kinder? In dem BMJ_Dokument finde ich dazu nichts, oder habe ich es überlesen?
Die Kindergrundsicherung wird nun ja anscheinend nicht am Anfang des Jahres kommen. Und auch die Kindergelderhöhung scheint auch erstmal nicht ab Januar zu kommen, wenn man den Nachrichten/der aktuellen politischen Situation glauben darf
UND
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/359/VO.html
Kann man davon ausgehen, dass es jetzt so kommen wird?
Zitat: "Nachdem ein Gesetz vom Bundespräsident ausgefertigt wurde, wird es anschließend im Bundesgesetzblatt (Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz) veröffentlicht und damit verkündet. Dieser Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gewährleistet, dass die Öffentlichkeit und damit alle Bürgerinnen und Bürger feststellen können, welche Gesetze in unserem Land gelten."
Die Änderungen sind somit also gültig.
Damit ist aber leider noch nicht klar was man in Düsseldorf daraus macht. Laut isuv gibt es ein Urteil des BGH wo gerade in den unteren Stufen das Einkommen des Empfängers zu berücksichtigen ist. Leider finde ich da nichts.
@locutus Das hört sich ja interessant an. Wieso das aber nur in den unteren Stufen so sein soll finde ich wiederum fraglich.
> Gleichzeitig bleiben die Selbstbehalte der Unterhaltsschuldner diesmal unverändert. Begründet wird dies mit dem Rückgang der Inflation im vergangenen Jahr und den angeblich zu hohen Anhebungen 2024.
War ja zu erwarten...
Heute wurde die neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 veröffentlicht:
Die Düsseldorfer Tabelle – das einzige Buch, wo schon die Babys mehr verdienen als manche Berufsanfänger! 🙈