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Wohnwert/Wohnwertvorteil - Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mutter

 
(@hoschi72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe eine Frage zu Wohnwert/Wohnwertvorteil. Wird der Wohnwert/Wohnwertvorteil bei Betreuungsunterhalt der  Mutter (nichteheliche) für meinen minderjährigen Sohn (3 Monate) mit auf das Netto mit angerechnet? Finde irgendwie nicht die passende Antwort im Netz, es geht immer um, vor und nach Scheidung.

Danke für Eure Antwort.

Hoschi72 😉


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2009 13:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Finde irgendwie nicht die passende Antwort im Netz, es geht immer um, vor und nach Scheidung.

Die Antwort findest DU in den Leitlinien:

http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html

unter Punkt 5.

Die Formulierung ist: "Wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre (subjektiver Wohnwert). Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur Scheidung in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt"

Geht also um "möglich" und "zumutbar", das ist zunächst mal unabhängig vom Familienstand, aber bei dem Punkt wird auch viel geschachert. Es gibt jedenfalls eine Übergangsfrist, aber um deren Länge musst Du pokern.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2009 16:13
(@hoschi72)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort Pappasorglos,

Leitlinien habe ich natürlich auch gelesen, wollte nur noch mal sicher sein.
Es hätte ja möglich sein können das es Urteile oder ähnliches gibt die ich übersehen habe.

MfG. Hoschi 72


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2009 19:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es hätte ja möglich sein können das es Urteile oder ähnliches gibt die ich übersehen habe.

Ich hatte es in einer ähnloichen Situation mit einer Klageforderung zu tun, die unterstellt hat, ich hätte das Haus ab dem Tag des Auzugs der KM im Sommer  2007 vermieten müssen (was offensichtlich weder möglich noch zumutbar ist) und mit einem Richter, der im Sommer 2009 irgendwas genuschelt hat, dass ja "zumindest für die 2009er Situation" der volle Mietwert anzusetzen wäre. Und ausserdem sei die Vermietung ja steuerlich interessant (wodurch hat er nicht erklärt..) Wir haben das Verfahren durch Vergleich beendet, wäre sonst lustig geworden.

Du musst halt einfach Deinen Standpunkt vertreten und behaupten.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2009 21:16
(@hoschi72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pappasorglos,

bei mir geht es ja noch um eine außergerichtliche Einigung mit der ALG2-Tante. Sie hat einfach die Berechnung fürs bereinigte Netto 
vom Jugendamt genommen, dort haben sie mir kein Wohnwert angerechnet (ich habe es aber angegeben das ich Wohnraum besitze aber nur anteilmäßig). Aber das Jugendamt hat z.B. auch keine Altersvorsorge (4%) zu meinen Gunsten gerechnet usw. Ich habe auch Rechnungen fürs Haus und könnte versuchen einen negativen Wohnwert zu rechnen und jetzt war mein Dilemma was ich mache
Maul aufreißen und versuchen auf meine "Rechte" zu pochen oder es zu belassen. Ich will nicht unbedingt mich auf Gericht rumtreiben,
wie die entscheiden kann sowieso niemand voraussagen. Deshalb war meine Frage wegen Wohnwert/Wohnwertvorteil - Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mutter, wenn es irgendwo hätte ein Urteil gegeben hätte ich Ihr dieses unter die Nase gerieben und die anderen Sachen auch und Sie hätte neu Berechnen sollen. So denke ich komme ungefähr Plus/Minus Null dabei raus und auf Gericht könnte auch ein Minus daraus werden.  Oder "Plus :)"???.

MfG. Hoschi72


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2009 20:22