Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt schon den Wolf gegoogelt und auch die entsprechenden Beiträge hier im Forum versucht zu finden.
Und zwar wüsste ich gerne, wann das Jugendamt oder wer auch immer einen zwingen kann, wieder einen Job anzunehmen und die Selbständgkeit aufzugeben. Mir wurde das vom JA angedroht und ich habe das auch hier schon ein paar mal gelesen.
Ein paar Links, wo ich weitere Infos finden kann, wäre auch super, falls die jemand parat hat.
Gruß Ralf
Hallo,
wozu brauchst du da links, willst du die dem JA weiterleiten? Nicht nötig. Wer eine gesteigerte Erwerbesobliegenheit wg. Unterhaltsverpflichtung ggü. Kindern hat, hat keine Wahlfreiheit zwischen brotloser Selbstständigkeit oder abhängiger Beschäftigung sondern jede Arbeit anzunehmen, um den Unterhalt leisten zu können. Sofern der Verpflichtete ein Mann ist, jedenfalls.
/elwu
Hi danke erstmal für die schnelle Antwort.
Wenn Du ..... KU von wenigstens dem Mindest-KU zahlst, ist es allerdings völlig leere Luft, was die JA-Tante da von sich gibt.
Gruss oldie
Ja das mache ich derzeit, unter anderem auch, wegen des Spruchs vom Jugendamt. Wenn man die Berechnung für Selbständige (Mittel über drei Jahre) nimmt, dann müsste ich im Prinzip so gut wie nix zahlen, da ich 2006 und 2007 kein zu versteuerndes Einkommen hatte. Lange Krankheit und dadurch Umsatzeinbruch. Da es momentan aber ganz gut läuft, zahle ich halt den Mindestunterhalt. Wenn der nächstes Jahr aber um über 100,- Euro für mich steigt, dann weiß ich nicht, ob es dann auch noch mal eben klappt.
So richtig berechnet worden ist mein Unterhalt auch noch nicht, eben weil meine Zahlen das nicht hergeben würden und jetzt überlege ich, ob ich das nicht doch berechnen lassen sollte, zumal die vom JA jetzt ja Titel über den Mindestunterhalt haben wollen. Irgendwie habe ich das aber kein gutes Gefühl bei, zumal die unbefrsitet sein sollen. Ist aber ein anderes Thema.
Dazu kommt, dass es ja auch mal wieder schlechter werden kann und sich erst dann zu informieren ist vielleicht auch etwa spät.
Da es hier im Forum aber einige Selbständige gibt, wäre es ja mal ganz interessant zu wissen, unter welchen Umständen man doch gezwungen werden kann. Deswegen die Frage auch nach einem Link.
Wer eine gesteigerte Erwerbesobliegenheit wg. Unterhaltsverpflichtung ggü. Kindern hat, hat keine Wahlfreiheit zwischen brotloser Selbstständigkeit oder abhängiger Beschäftigung sondern jede Arbeit anzunehmen, um den Unterhalt leisten zu können. Sofern der Verpflichtete ein Mann ist, jedenfalls.
Ok, das wiederum verstehe ich dann und bedeutet, dass man sich zur Not auch an die Straße setzen darf um den Hut aufzuhalten, oder?
Gruß Ralf
Hi
Erst wenn der Mindest-KU nicht gezahlt wird gibt es gerichtl. Möglichkeiten, Dir ein fiktives EK zu unterstellen. Dann wird eben so getan, als ob Du soundsoviel verdienst. Das dabei Dein SB unterschritten wird versteht sich von selbst. Dies wiederum kann Dich dann zwingen, Deine Selbstständigkeit aufzugeben.
Um einen Titel wirst Du nicht herumkommen - soviel erachte ich als sicher. Ebenso, dass dann darin die Mindestsätze auftauchen. Solange Du diese titulierst und leistest passiert auch nichts seitens des JA, von den regelmässigen Auskunftsersuchen mal abgesehen.
Gruss oldie
PS: Und wenn Du im I-net suchen willst so benutze mal als Stichworte "Selbstständigkeit + Mangelfall" und vielleicht noch "fiktives Einkommen".
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Um einen Titel wirst Du nicht herumkommen - soviel erachte ich als sicher. Ebenso, dass dann darin die Mindestsätze auftauchen. Solange Du diese titulierst und leistest passiert auch nichts seitens des JA, von den regelmässigen Auskunftsersuchen mal abgesehen.
Ist mir bewusst, aber ich werde momentan sicher keine unbefristeten Titel freiwillig ausstellen.
PS: Und wenn Du im I-net suchen willst so benutze mal als Stichworte "Selbstständigkeit + Mangelfall" und vielleicht noch "fiktives Einkommen".
Danke ist ein guter Tipp, werde ich machen.
Gruß und gute Nacht,
Ralf
Hi
ich kann Dir nur folgenden Rat geben, gehe zu deinem Steuerberater und gegebenenfalls zum FA und laß dir dein Einkommen der letzten 3 Jahre berechnen.
Der FA kostet Dir normalerweise nichts, wenn im Rahmen der Erstberatung abgerechnet wird. Eine Rechtschutzversicherung tritt in Unterhaltsstreitikeiten normalerweise nicht ein, da Du dem Kind gegenüber generell Unterhaltspflichtig bist und sich Deine rechtliche Situation nicht verschlechtert.
Dann gehst Du zu JA und titulierst den Regelunterhalt, wenn Dein Einkommen entsprechend stimmt.
Das JA stellt normalerweise keine großen Fragen, ob vielleicht zum Steuersparen Rückstellungen gemacht wurden. Diese könnten eventuell bei kritischer Betrachtung zum Einkommen zugerechnet werden und dein fiktives Einkommen erhöhen.
Mach das möglichst schnell bevor sie selbst (meist mit Anwalt, den Du im Zweifel auch noch bezahlen darfst) Dein Einkommen prüfen läßt, dann hast Du erstmal für 2 Jahre Ruhe.
Ich hatte eben das beschriebene Glück massiv vom gegnerischen Anwalt bedrängt zu werden. Um den Mindestunterhalt kommst Du nicht rum, und wenn Du selbst nichts mehr im Kühlschrank hast.
Moin,
Ist mir bewusst, aber ich werde momentan sicher keine unbefristeten Titel freiwillig ausstellen.
das ist eher keine kluge und souveräne Entscheidung, denn dann wirst Du ggf. eben gerichtlich dazu gezwungen. Und dann steht da drin, was andere wollen - und nicht mehr, was Du willst. Und die Kosten für diese unsinnige juristische Klärung hast Du zusätzlich auch noch an der Backe.
Du kannst den Titel auf das Erreichen des 18. Lebensjahres des berechtigten Kindes besfristen; andere Befristungen gehen eher nicht durch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus bilbo!
Ich würde dem JA die zeitliche Befristung noch mal unter die Nase reiben, normalerweise müssen die in den Titel das reinschreiben, was Du vorgibst, zumal ab Volljährigkeit beide Elternteile KU-pflichtig werden.
Tut das JA es nicht, würde ich beim Notar einen entsprechenden Titel mit Mindestunterhalt unterzeichnen.
Damit kämest Du Deinen Pflichten nach; lediglich die Höhe des KU wäre gegebenenfalls in der Zukunft strittig...
Grüßung
Marco
*edit: Teppfihler
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
