Bereinigtes Einkomm...
 
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Bereinigtes Einkommen

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 opti
(@opti)
Schon was gesagt Registriert

Grüße euch ihr Leidensgefährten
1.Kann ich von meinem Nettogehalt noch zu gemeinsamen Ehezeiten und zu jetziger Trennung Bausparverpflichtungen, die ich einseitig derzeit erfülle/ trage, vom meinen Gehalt abziehen, wenn diese Verträge auf meinen Namen laufen, von der Ex aber als Gesamtschuldner mit unterschrieben wurden. Die belastete Immobilie ich allein auf mich im Grundbuch eingetragen.
Wie verhält es sich mit dem anrechenbaren Wohnwert  hinsichtlich des bereinigten Einkommens, wenn beide in einem Eigentum wohnen, ihres schuldenfrei ist, meines wie oben beschrieben noch aus Ehezeiten belastet?
Soll ich auf die Anrechnung des Wohnwertes beiderseits verzichten, ihn anrechnen lassen und meine Belastungen gegenrechnen?
2. Ich pflege seit Jahren meine schwerbehinderte Mutter. Fahre mindesten einmal täglich 18km zur Versorgung zu ihrer Wohnung. Kann ich die Fahrtkosten von meinem Netto abziehen und somit mein bereinigtes Einkommen senken.
3.Meine Frau arbeitet seit Jahresbeginn von Vollzeit auf einer 3/4 Stelle mit der Begründung, sich so besser um das 10 jährige Kind zu kümmern. Das Kind ist wiederum bis nachmittags um vier in der Betreuung, 13 Tage im Monat ist er zu dem bei mir. Kann ich ihr derzeitiges Gehalt fiktiv auf eine Vollzeitstelle hochrechnen, um so den TU zwischen meinem und ihrem Netto zu reduzieren.
4. Meine Ex lebt im Gegensatz zu mir in einem schuldenfreien Haus mit Kind zusammen. Daneben bezieht sie Mieteinnahmen von 350,-€. Was kann sie davon abziehen, um somit ihr Netto insgesamt zu verringern?
Viele Fragen und vielleicht auch viele hilfreiche Antworten.
Danke im voraus 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 19:53
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi opti,
ich bin kein Profi, aber bei Nummer vier glaube ich zu ahnen, dass Ihr bei Ihrem Gehalt ein Wohnvorteil aufgeschlagen wird da ja mietfreies wohnen und die Mieteinahmen werden ebenfalls auf Ihr Gehalt angerechnet.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 21:09
 opti
(@opti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle
1. Darf ich pauschal 4% von meinem Brutto zwecks sekundärer Altersvorsorge abziehen oder muss der Abzug zweckgebunden sein (Riester, Fond etc.).
Wäre eine Zweckbindung auch durch die Abtragung von Verpflichtungen/ Abzahlungen laufender Bausparverträge diesbzgl. als gerechtfertigt anzusehen?
2. Zu meinem obrigen Schreiben und nach dem Gespräch mit meinem Anwalt bin darauf verwiesen worden, dass ich meiner Ex im Trennungsjahr befindlich kein fiktives Einkommen -jetzt3/4 Job- auf volle Stelle- gegenrechnen darf, da ihre Stundenreduzierung drei Monate vor dem Auszug stattfand und sie argumentiert, dass diese Reduzierung im gegenseitigen Einverständnis abgesprochen wäre, was natürlich nicht stimmt, anderseits aber ist dies nicht nachweisbar (Wort gegen Wort). Nochmals, für die Betreuung des 10 jährigen Kindes ist gesorgt, die Reduzierung hat nichts mit ihrerseits vorgegebenen Betreuungsverpflichtungen zu tun.
3. Da ich meinen Sohn 40% des Monats gottseidank bei mir habe, ihn versorge etc., somit Kosten anfallen und  gleichwohl den vollen KU zahle, darf ich  meinen vollen KU kürzen bzw. meine Aufwendungen bei der Berechnung des TU gegenrechnen? Gibt es Beispiele oder gar Rechtsvorschriften? In welcher Größenordnung wäre ein entsprechender Kürzungsbetrag zu berechnen (Netto bereinigt Vater 2300,-/ Mutter 1100,-/KU 355 höhergestuft 1 Kind 387 plus anteilges KG plus geforderter TU von 660,- gesamt 1129,- mtl.).
Danke für eure Hilfe
opti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 00:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(Netto bereinigt Vater 2300,-/ Mutter 1100,-/KU 355 höhergestuft 1 Kind 387 plus anteilges KG plus geforderter TU von 660,- gesamt 1129,- mtl.).

Netto Steuerklasse III/V oder IV/IV ?

Wenn III/V wirst Du den "Steuer-Shift" als TU anerkennen müssen, ungefähr 400€, und solltest schleunigst die Steuerklassen ändern, um die wahren Zahlen auf den Tisch zu bringen.

Für die TU-Forderung darüber hinaus würde ich aber sowas von mauern, also nichtmal qualifiziert antworten, sondern deutlich machen, dass Dir die Zeit für aussergerichtliche Techtelmechtel da einfach zu schade ist. Weil Du hast so gute Argumente und die Forderung wirkt dermassen unverschämt, damit kann sie nicht durschmarschiren und das weiss sie auch.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 10:02
 opti
(@opti)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal bedankt
Derzeit haben beide die Steuerklasse II, ab 1.1.10 wechsle ich in I sie bleibt meines Wissens mit Kind in II, darauf beziehen sich auch die bereinigten Einkommen?
1. Man versucht mir die Kilometer zur Arbeit runter zu rechnen. Angegeben nach via Michelin habe ich bei voller Stelle 29km einfache Fahrt vermerkt, die Gegenseite  nimmt map mit 22km zur Grundlage, 40km auf ihrer Seite werden zu grunde gelegt bei 3/4 Stelle bei 225 Arbeitstagen. Dadurch bereinigt sich ihr Nettoeinkommen schon erheblich, überpropotional zu dem meinigen.
2.Ich versuche nun ihr 3/4 Einkommen fiktiv auf ein Vollzeitbeschäftigung hochzurechnen, um auch hier die Möglichkeit zu nutzen, die Differenz beider bereinigter Einkommen zu mindern. Mein Anwalt sieht da Probleme, da diese Reduzierung kurz vor der räumlichen Trennung angeblich mit meinem Einverständnis erfolgt wäre, was nicht der Fall. Gutgläubigkeit hat seinen Preis, aber rafiniert von ihr eingefädelt.
3.Kann ich eine sekundäre Altersabsicherung von 4% vom Brutto pauschal ansetzen oder muss diese zweckgebunden sein; ich würde gerne wenn möglich meine einseitigen Belastungen zur Finazierung meiner auf mich im Grundbuch eingetragenen Eigentumswohnung heranziehen? Belastung heutre ca. 500,-; 4% von meinem Brutto wären rechnerisch ca. 280,-. Also kann ich wenigstens die 280,- als feste, zweckgebundene Ausgabe meinerseits von meinem Netto abziehen?
4. Ich zahle seit 5 Monaten den von ihr genutzten und von mir neben vollem KU finanzierten PKW ab. Kann ich hier die 130,-€ von meinem Netto abrechnen? Der Vertrag wurde vor Zeiten von beiben unterschrieben, mein Name steht im KFZ Brief als Eigentümer.
5. 40% des Monats habe ich gottlob meinen Sohn bei mir, zahle den vollen KU. Darf ich mir anfallenden Kosten irgendwie gegenrechnen, wie und wie hoch oder gehe ich die Gefahr ein, dass sie mir die Besuchszeiten mindert, entgegen dem Kinderwunsch, wenn ich solche Forderungen stelle, z.b. diese mir anfallenden Kosten auf das bereinigte Netto anrechne?
Dies sind nur einige Fragen, für mich aber nicht unbedeutend.
Ich kann mich nur bei euch herzlich bedanken, dass ihr Wissenden und Gescholtenen diese Unterstützung uns Bedarften zukommen läßt.
Grüße von opti 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 15:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi opti

zu 2. Grundlage sollte sein, was eheprägend war. Eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit könntest Du agrumentativ damit begegnen, wenn Du ihr alltägliche "Belastungen" ersparst wie Nachmittagsbetreuung in der Woche etc.. Damit wäre ihre einseitige Arbeitszeitreduzierung als obsolet und künstlich entlarvt. Das sollte einhergehen mit entsprechendem Angebot von Dir bzgl. erweiterter Betreuungsmöglichkeit z.B. WM vorschlagen. 😉

zu 3. Die Tilgung, und nur diese, wird als priv. Altersvorsorge anerkannt (BGH-Grundsatzurteil). Die Zinsen aus dem Darlehen hingegen können dem Wohnvorteil entgegen gerechnet werden, genauso wie Fixkosten (Steuer etc.).

zu 4. Lediglich beim TU/EU - nicht beim KU. Es handelt sich um ehebedingte Schulden.

zu 5. Nein. Da es sich nicht um ein echtes Wechselmodell handelt (50/50) gelten Deine 40% einfach nicht, und wenn es 49% wären.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 16:27
 opti
(@opti)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie, sehr freundlich!
zu 2) Ich habe mein Kind jedes zweite Wochenende von Samstagmorgen bis Sonntagabend. In der Woche hole ich den 10jährigen jeden Dienstag um 17.15h von seiner Mutter ab. Dann von Dienstag bis Donnerstagmorgen (8.00h/ Schulbeginn) bleibt es bei mir, Fahrten zwischendurch gehören zu meinen selbstauferlegten und gerne übernommen Pflichten.
Überdies wäre ich diensttechnisch in der Lage, Kindchen am Montag 16.00h und Freitag ab 16.00h aus der Betreuung, die sich der Schule wochentags regelmäßig anschließt, für die ich anteilig die Betreuungskosten übernehme,  abzuholen und ihn später seiner Mutter zu übergeben. Madame hätte damit die uneingeschränkte Möglichkeit, ihre 30 Std. Wochenarbeitszeit so zu organsieren, dass sie locker bei 3/4 Job ohne Begründung auf anfallende Betreuungszeiten
a) ihre Arbeit auf vier Wochentage beschränken könnte (dies würde ihre hochgerechneten Fahrtkosten um 1/4 kürzen), wie
b) sogar Vollzeit zu arbeiten, da die Betreuung definitv des Kindes sichergestellt ist.
Frage, wäre dies eine Möglichkeit:
ihre Fahrtkosten zu senken und desgleichen ihr ein fiktives Einkommen in der Trennungszeit gegen zu rechnen.
zu 3) Ich habe dich richtig verstanden, die Tilgung der laufenden, gemeinsam in der Ehe geschlosssenen Bausparverträge kann ich bis zu einem Max. Betrag von bis zu 4% meines Bruttoeinkommens bei der Berechnung meines TU geltend machen, ohne dies in den Wohnvorteil einfliesen zu lassen.
Die gegnerische Partei behauptet nämlich, wenn ich die ehebedingten Schulden gänzlich in meine laufenden Kosten zur Berechnung des bereinigten Einkommes einfliesen lasse, dann würden sie eine Gegenrechnung des Wohnwertes aufmachen. Man darf dazu sagen, dass ihre Eltern ihr noch vor dem Auszug aus meiner Wohnung ein schuldenfreies Haus gekauft haben, bzw das Geld dazu gaben, der not. Vertrag läuft auf ihren Namen, sie ist Eigentümerin, ohne weitere Belastungen im Gegensatz zu mir, der die gemeinsamen Schuldern der Ehe bislang noch weiter und alleine trägt.
zu 4) Die auflaufenden Schulden zur Finanzierung ihres Autos werde ich ihr zukünftig voll in Gegenrechnung stellen und Nachforderung ab 08.09 einfordern. Danke!
Die Gegenseite macht hier den Vorschlag, den vormals für die Finanzierung des Autos abgeschlossenen  Bausparvertrag abzutrennen bzw. auf ihren Namen nebst allen Verpflichtungen umzuschreiben. Ich überlege, ob das clever ist, da damit der später zu berechnende Zugewinn höher ausfallen wird, anderseits steht die Wertminderung meines Hauses dagegen und die zu Ehezeiten nun einseitig von mir geforderten Rückzahlungen von Schenkungen der Schwiegereltern (ohne Verträge). würden sich als Schulden zum Zugewinn ebenfalls gegen rechnen lassen.
Wie soll ich mich verhalten.
Danke nochmals für die bereits sehr wertvollen Tips deinerseits.
Grüße von opti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 17:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

zu 2. Du agrumentierst falsch. Nicht das Einsparen von Geld deinerseits steht primär zur Disposition, eher die Selbstverwirklichung der KM. Die musst Du herausstellen, ihr Angebote machen sie umzusetzen. Nur wenn sie nicht willst rennst Du gegen eine Wand.

zu 3. Nochmal: Grundsätzlich, also bereits für den KU, darfst Du die 4% so wie zuvor geschrieben abziehen (BGH-Urteil). Wohneigentum gilt als Altersvorsorge. Ebenso sind die Kosten für das Wohneigentum (Zinsen, Betriebskosten) vom Gewinn (Wohnvorteil bzw. Kaltmiete) abzuziehen. Dies alles gilt wie bereits gesagt auch für den KU. Beim TU hingegen dürfen dann auch negative Werte einbezogen werden, da diese Kosten ja eheprägend sind. Erst nach Scheidung ändert sich dies. Und Dein Wohnvorteil bemisst sich nicht nach dem tatsächlichen Wohnvorteil, sondern lediglich für eine vergleichbare Mietwohnung angemessener Grösse - z.B. eine 1-2 Raumwohnung von max. 50m² zur ortsüblichen Kaltmiete. Übrigens stellt ihr jetziges Wohneigentum einen interessanten Aspekt dar: es könnte ihren bedarf schmälern. Ist halt blöde, wenn sie als Eigentümerin eingetragen ist. Frage: Wurde der Scheidungsantrag schon zugestellt? 😉

zu 4. Beim Bausparvertrag würde ich Dir vorschlagen, den status quo ersteinmal beizubehalten, wenn Du Dir es leisten kannst. Einfach aus dem Gefühl heraus: was die Gegenseite will, muss ein Vorteil für sie sein, und zwar folgendermaßen: Z.B. sie kündigt ihn, lässt sich das Geld auszahlen, welches dann bei Zustellung des Scheidungsantrages verbraucht ist und Du bist Nase, siehst nicht einen Cent davon. Oder besser: Wenn Du ihn alleine kündigen kannst - so tu es.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 18:49
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie fährt also mit Deinem Auto und bereinigt ihr Einkommen um die volle Kilometerpauschale...

Ja, die 130€ Rate nicht von Deinem Einkommen abziehen, sondern vom TU Betrag (entsprechend mit doppeltem Effekt) wäre ein Modell. Aber jetzt mal unter der Annahme, dass Du auch ein (bezahltes) Auto benutzt und diese beiden Autos im Zugewinn sind, wäre es nicht einfacher und logischer, einen reduzierten Kilometersatz zu verwenden, der die Investionskosten nicht enthält? Wie wärs mit der Hälfte, 15 cent? Für jeden von Euch? Das ist Sprit+Reifen+Inspektion. Der ADAC hat auch genauere Zahlen dazu. Und in dem Modell ziehst Du dann die 130€ von Deinem Netto ab.

Und der Streit um +- 7 Kilometer wäre dann auch relativiert. Hier sind die Massstäbe schon bisschen strenger als beim Finanzamt (die müssen ja die schnellste Strecke akzeptieren), aber quer durch die Stadt schicken für 2€ zu sparen mit 20 Minuten Mehraufwand kann Dich auch ein Unterhaltsrichter nicht.

Hat sie denn die Reduzierung der Pauschale ab 30km einfach (in den meisten Leitlinien) auch gerechnet oder hat sie das übersehen?

Mit der Immobilienfinanzierung würde ich entspannter sehen. Immerhin ist das Ding ja auch im Zugewinn, da brauchst Du garnicht mit 4% rumrechnen, das ist ja nur zur Hälfte Dein Zugewinn. Also einfach Dein Netto um die komplette Rate bereinigen. Und den "angemessenen" Wohnwert bei Euch beiden draufrechnen. Spielt keine Rolle, wie hoch der "angemessenen" Wohnwert absolut ist, geht ja nur um die Differenz, jedenfalls ist er für sie höher, weil der ist ja für 2, kommt also noch der Wohnanteil aus dem KU dazu.

Mit dem fiktiv 40-Stunden Job kann man natürlich versuchen. Allerdings gehts hier um TU, nicht EU. Da zählen nur die prägenden Verhältnisse und sonst nix, also keine Erwerbsobliegenheit nach den Masstäben beim EU. Aber 30 Stunden waren ja nicht prägend, sondern die Reduktion ist im Zusammenhang mit der Trennung erfolgt, denk das kann man schon so argumentieren. Nur hast Du mich jetzt bisschen verwirrt, weil Du erst geschrieben hast, Betreuung wäre garkein Problem und später hast Du geschrieben, es wäre ein problem, bei dessen Lösung Du helfen könntest. Also ganz überzeugend war's jetzt nicht, kann sein, dass Dir das um die Ohren fliegt.

Und beim KU den Tabellebetrag abziehen, nicht den Zahlbetrag. Wird zwar noch gekämpft um diese Frage, aber den Kampf muss man ja nicht kampflos aufgeben.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 20:29
 opti
(@opti)
Schon was gesagt Registriert

Danke ihr freundlichen Helfer
Was kann ich also nun berechnen:
KU = Nettoeinkommen - berufsbedingte Aufwendungen - Fahrtkosten - Krankenzusatzvers. - Lebensvers. - Betreuung anteilig Kind - Steuernachzahlung mtl. von 2008 - 4% sek. Alterssicherung Zinsen und / oder Tilgung = KU
TU = wie oben - KU -  130,-  für Autofinazierung und ???

P.S.
1-----Mein Auto wird ebenfalls finanziert
2-----muss wirlich die schnellste Strecke akzeptiert werden? Wo steht das?
3-----bei der Berechnung ihrer Fahrtkosten ist ein Rechenfehler zu Ungunsten.
4-----soll der Wohnwert nun doch bei beiden ergänzend graufgerechnet werden?
5-----Betreung ist kein Problem, kann ich organisieren, so das Sie entweder <Voll> arbeiten kann bzw. ihre 30 Std. auf vier Tage verteilt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 21:00




 opti
(@opti)
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Grüß dich oldie
Auf deine freundliche Nachfrage:
zu3) Ein Scheidungsantrag wurde noch nicht gestellt, erst 04/10
zu4) Ich behalte also den Bausparvertrag fürs Auto und zahle weiter die 130,-; dieser läuft 12/11 aus und ist dann noch mit ca. 8000,- belastet. Für diese Summe müßte dann ein neuer beantragt werden, wenn nicht vorher die Scheidung gelaufen ist. Auszahlen kann sie ihn  selbst bei Überschreibung vorher nicht, lediglich übernehmen. Ich denke dies wäre ihr auch angenehm, da so der Zugewinn für sie um diese Summe höher ausfällt. Ich ziehe also jediglich die 130,- ab, um so den TU zu senken.
Zinsen für die Bausparverträge insgesamt ziehe ich ebenfalls ab mit der Begründung der sek. Altersvorsorge meinerseits zwecks Verminderung des bereinigten Einkommens.
Soweit korekt ?
Danke nochmals für deine Geduld.
Grüße von opti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 22:25
(@pappasorglos)
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Was kann ich also nun berechnen:
KU = Nettoeinkommen - berufsbedingte Aufwendungen - Fahrtkosten - Krankenzusatzvers. - Lebensvers. - Betreuung anteilig Kind - Steuernachzahlung mtl. von 2008 - 4% sek. Alterssicherung Zinsen und / oder Tilgung = KU
TU = wie oben - KU -  130,-  für Autofinazierung und ???

Du kannst bei einer TU Berechnung VOR dem Stichtag zum Zugewinnausgleich (und das ist hier der Fall) alles abziehen an Vorsorge (Lebensversicherung, Haustilgung,...) ohne die 4% Grenze. Aber natürlich nicht nochmal 4% zusätzlich.

Bei der Autofinanzierung nochmal zum Mitschreiben: durch die verflochtene Finanzierung wird das unübersichtlich. Jedenfalls kann Madame sich nicht das Auto bezahlen lassen UND die volle Pauschale abziehen, weil in der Pauschale ja Finanzierungskosten schon drin sind. Daher mein Vorschlag, hier mit der halben Pauschale zu rechnen und Finanzierungskosten zusätzlich abzuziehen. Das ist immerhin logisch, aber versteht vielleicht nicht jeder. Wenn da aber jetzt ein 7er BMW neben einem Peugot 107 steht wär's so auch nicht gerecht, aber Prinzip ist doch klar, oder?

2-----muss wirlich die schnellste Strecke akzeptiert werden? Wo steht das?

Ich sprach vom Finanzamt (bzg. Pendlerpauschale), nicht vom Unterhaltsrecht, und ganz eindeutig ist das nie, aber bei der Steuer kriegst Du die schnellere Strecke eigentlich durch, ggf. gegen Nachweis, dass Du wirklich auch da lang fährst:

http://www.gutefrage.net/frage/pendlerpauschale-sind-umwege-absetzbar

4-----soll der Wohnwert nun doch bei beiden ergänzend graufgerechnet werden?

Ja klar, weil er bei ihr höher ist, weil es ja 2 Personen betrifft. Du zahlst mit dem KU auch Wohnkosten für Euer Kind, diese Kosten entstehen aber nicht, weil der Wohnraum da ist, und auf diese Weise rechnest Du das wieder raus.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2009 00:16
 opti
(@opti)
Schon was gesagt Registriert

Grüß dich oldie und alle sonstige Wissenden
Habe mit Aufmerksamkeit deine hilfreichen Nachrichten gelesen und darf einmal mit konkreten Zahlen aufwarten:
Mein Brutto insgesamt 5900,-
Netto incl Unfallrente und anteilig Weihnachtsgeld eingerechnet plus KG 164,- ergibt insgesamt 3371.32,-Netto als Berechnungsgrundlage                                                                                                                                        
Fahrtkosten 340.79
berufsbedingte Aufwendungen 387,-
Betreuungskosten Kind 35,-
Steuernachzahlung 2007 geliehenen 141,-
KV 40,-
Lebensvers. 22,-
altersbedingte Vorsorge 4% vom Brutto 236,-
ehebedingte Gesamtschulden 450,-
Ex Gesamtschuldner (mein Eigentum/ Bausparvertrg ) davon 130,- für ihr Auto bereits enthalten
Kindesunterhalt lt. deren Anwalt 495,- incl. 1/2 KG
Ex: Netto 1350,- plus ihrer bereinigten Mieteinnahmen 210,- plus KU ?
Fahrtkosten 366,-
Krankenkasse Zusatzvers Ex + Kind 61.13Lebensvers. 62,-
Berufsverband 14.83,-
plus 1/2 KG 82,-
ihr bereinigtes angeblich 1028.04 nach Anwaltberechnung
Deren Anwälte wollen mir 1028,- berechnen (495,- + Aufstockungsunterhalt)
Soll ich diese Zahlen akzeptieren und diese nach deren Willen drei Jahre lang zahlen?
Die Scheidung wird für 04/2010 beantragt.
Ich bedanke mich im voraus für deine Gegenrechnung/ Überprüfung.
Grüße von opti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2009 02:02
 opti
(@opti)
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Sorry, mein Rechner zeigt im Zeilensprung eine gewisse Eigendynamik; ich hoffe es ist noch lesbar!!??


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2009 02:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grüß dich oldie und alle sonstige Wissenden...
Ich bedanke mich im voraus für deine Gegenrechnung/ Überprüfung.

Heiss zwar nicht oldi, bin aber einer..

Opti
======
3371 netto (incl. KG)
-164 KG
-300 Fahrtkosten
-62 Vorsorge+Berufsverband
-450 Bausparer (Wohnung+Exenkutsche)
+500 angemessener Wohnwert (eine Person)
-------
2895 Netto bereinigt

Tabellenbetrag KU Stufe 6 = 413
Zahlbetrag (bei KG-Bezug) = 495

Ex
====
1350 netto
-220 Fahrtkosten, reduzierte Pauschale wg. abgekoppelter Finanzierung
-138 Vorsorge+Berufsverband
+210 Mieteinnahmen
+600 angemessener Wohnwert (zwei Personen)
-----
1802 Netto bereinigt Ex

Netto Opti nach Vorwegabzug KU TABELENNBETRAG = 2895-413 = 2482

TU = 3*7*(2482-1802)= 291 Euro

Gesamt-Zahlbetrag = 495+291= 786 Euro

Das wäre fair.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2009 13:03
 opti
(@opti)
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Danke oldie
Wie immer beruhigend, deine ehrlichen Nachrichten zu lesen. Gestatte mir dennoch eine Nachfrage. Bei deiner Übersicht sind die berufsbedingten Aufwendungen von 387.06,- nicht berücksichtigt; die Gegenseite hat mir 266,- in Anrechnung zugestanden. Nicht erwähnt wurden die von mir zwecks Steuererstattung aufgenommen 141,-mtl., die ich anfang des Jahres zahle (2028,- minus Steuer für 2007 gesamt Nachzahlung/ 1692,-davon habe ich aufnehmen müssen mit 141,- Abtragung mtl., den Restbetrag 336,- konnte ich noch vom vormals gemeinsamen Konto bezahlen) Unerwähnt sich auch die 35,-, die ich anteilig für die Tagesbetreuung meines Kindes dabeisteuere. Wie sieht es mit Angaben für die sekundäre Altersvorsorge von 4% vom Brutto aus?
Wärest du evtl. so freundlich, dies noch einmal du bedenken.
Im voraus Danke für dein Interesse und deine wertvollen Gedanken
Grüße von opti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2009 18:50
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei deiner Übersicht sind die berufsbedingten Aufwendungen von 387.06,- nicht berücksichtigt; die Gegenseite hat mir 266,- in Anrechnung zugestanden.

Ja, und ich Dir sogar 300€. Ich ging davon aus, mit berufsbedingten Aufwendungen sind die Fahrtkosten gemeint, und Du hast von weiteren Kosten ja auch bisher nicht gesprochen. Oder was meinst Du für Aufwendungen?

Nicht erwähnt wurden die von mir zwecks Steuererstattung aufgenommen 141,-mtl., die ich anfang des Jahres zahle (2028,- minus Steuer für 2007 gesamt Nachzahlung/ 1692,-davon habe ich aufnehmen müssen

Das hatte ich einfach nicht gut genug verstanden, aber ja, vielleicht solltest Du diese Rate auch noch abziehen. War das eine gemeinsame oder eine getrennte Veranlagung?

Unerwähnt sich auch die 35,-, die ich anteilig für die Tagesbetreuung meines Kindes dabeisteuere.

"Dabeisteuern" heisst aber doch, es ist nur Dein Anteil? Du darfst Dich auch nicht in Kleinkram verlieren, so wollen sie dich doch klein kriegen: sie drängen Dir eine Diskussion über 7 Kilometer mehr oder weniger auf und hoffen, dass Du nicht merkst, dass sie ihren Wohnvorteil unterschlägt und sich das Auto doppelt bezahlen lässt.

Es ist effizienter, die dicken Schweine zu schlachten.

Wie sieht es mit Angaben für die sekundäre Altersvorsorge von 4% vom Brutto aus?

Das dachte ich, hätte ich erklärt: Bei einer TU-Rechnung vor dem Stichtag zum Zugewinn einfach die tatsächliche Vorsorge abziehen, und zwar unbegrenzt. Aber was pauschales, wo kein Vertag dahinter steht, der auch tatsächlich in den Zugewinn spart, macht von der Logik her keinen Sinn - das kommt erst später, nach dem Ende der Zugewinngemeinschaft.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2009 20:08
 opti
(@opti)
Schon was gesagt Registriert

Mein Anwalt behauptet, dass max 5% vom Nettoeinkommen als berufsbedingte Aufwendungen für mich als Angestellter abzugsfähig sind. Meine Fahrtkosten liegen nachweislich bei 258,- und für weitere beufsbedingte Aufwendungen lt. Belege habe ich zusätzlich 320,-, dies überschreitet in Summe die genannte Obergrenze.
Wie ist die Rechtsgrundlage?
Ich bedanke mich für eure Hilfestellungen.
opti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2009 20:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo opti,

Nein, es ist keine Obergrenze, sondern eine Pauschale.

Es können auch reale werte heran gezogen werden, sofern sie gut belegt und begründet werden und vor allem wenn sie unvermeidbar sind.

Es wird zwar gerne versucht, Alternativen durchzusetzen, wie z.B. ÖPNV statt Auto aber niemand kann jemand zwingen seine 5000 km/Monat im Außendienst mit Bus oder Fahrrad abzureißen.

Du hast anscheinend einen der 99% RAtten erwischt, die keinen Bock haben sich für dein Geld anzustrengen.

Natürlich kann der Richter dann trotzdem entscheiden, dass es nicht anerkannt wird, aber das muss er dann begründen und du kannst in Revision.
Zumindest, solange du keinem faulen Vergleich zustimmst.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 21:32
 opti
(@opti)
Schon was gesagt Registriert

Vielen dank Beppo
Noch eine Frage. Kann ich die seit Jahren vor und während der Ehe nachweisbaren praktizierten sowie auch zukünftig anfällig werdenden Anfahrten zu meiner schwerbehinderten Mutter, die ich versorge und betreue, bei der KU oder der TU Berechnung geltend machen (einkommensmindernd 18km x 320Tage x 0,30,-€ : 12 Monate = 141,-mtl.) Vieleicht lohnt es darüber nachzudenken, nach vier Monaten Inanspruchnahme ,den Rechtsanwalt zu wechseln?
Danke von Opti und frohes Fest


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2009 22:15




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