Wohnvorteil
 
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Wohnvorteil

 
(@chris74)
Schon was gesagt Registriert

Meiner Ex und mir gehört jeweils hälftig ein Haus. Im Notarsvertrag haben sich bei der Übergabe meine Eltern ein Rückgaberecht im Falle einer Scheidung eintragen lassen.

Ich würde ja meine Hälfte zurückgeben, aber mit meiner Ex lässt sich nicht darüber reden. So ist ja auch der erste Termin zwecks Rückübertragung beim Notar gescheitert.

Bisher ist es so, dass seit meine Ex ausgezogen ist, ich einen Wohnvorteil von 400 Euro auf mein Einkommen angerechnet bekommen habe. Ist es möglich, nur meine Hälfte an meine Eltern zu übertragen und den Wohnvorteil entsprechend zu kürzen?

Danke im Voraus für Antworten.

Chris


LG

Chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 18:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chris,

da hier niemand den Inhalt dieser Schenkung kennt, solltest Du vielleicht einmal die Eckdaten hier einstellen; sonst kann man nichts dazu sagen. Also beispielsweise: Wem gehörte die Immobilie vor der Schenkung genau; wem wurde sie zu welchen Prozentsätzen geschenkt; wer hat nach der Schenkung was in die Immobilie investiert; wie ist der Rückgabepassus formuliert etc.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 18:46
 wedi
(@wedi)

Moin Chris

So wie ich das sehe, handelt es sich um einen Erbvertrag, bzw Vererbung des Hauses in vorweg genommener Erbfolge, oder?
Im Grundbuch steht ihr beide, richtig?

Wenn das so ist, und deine Eltern in dem notarielen Vertrag diese Klausel einbauen lassen haben, müsste deine EX wie auch du das Haus deinen Eltern wieder überschreiben.Unterschrieben habt ihr doch sicher beide, und somit diese Klausel akzeptiert.

Sollte deine EX sich weigern, bleibt deinen Eltern noch der Weg übers Gericht.

Gruß Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 19:05
(@chris74)
Schon was gesagt Registriert

Ich liebe dieses Forum. Man bekommt hier immer nützliche Tipps.

Also, meine Eltern haben uns das Haus im Rahmen der Ehe jeweils hälftig übergeben mit der Klausel, im Falle einer Scheidung das Haus zurückfordern zu können. Nun ist es auch so, dass wir das Haus umfassend renoviert haben und auch deswegen noch gemeinsame Schulden vorhanden sind, die aber da ich der Alleinverdiener war, ausschließlich von mir getilgt werden.

Ich bin ja, wie gesagt, bereit meine Hälfte des Hauses an meine Eltern zu übertragen, aber meine Ex möchte halt noch die Hälfte der Wertsteigerung haben, aber von den gemeinsamen Schulden freigestellt werden. Mein Vorschlag war, ich übernehme die gesamten Schulden als Alleinschuldner, dafür verlangt sie keinen Cent für die Wertsteigerung.

Da ich ja im Haus weiterhin wohne, wird mir als Wertvorteil eine Summe von 400 Euro auf mein Einkommen hinzu gerechnet. Meine Frage ist nun, fällt dieser Wertvorteil weg, wenn ich meine Hälfte zurückübertrage, oder muss ich erst damit warten, wenn meine Ex ihre Hälft an meine Eltern rücküberträgt.?


LG

Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 12:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das hängt davon ab, wie die Übertragung und der Vorbehalt genau formuliert sind und was im Grundbuch steht.

Solange du dazu nichts sagst, bleibt alles nur Rätselraten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2010 12:42
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Vorschlag war, ich übernehme die gesamten Schulden als Alleinschuldner, dafür verlangt sie keinen Cent für die Wertsteigerung.

wenn es sich rechnet? Wer hat den Verträge bei der Bank usw. unterschrieben?

Grundsätzlich würde ich meinen: Haus weg - Wohnvorteil weg (was allerdings die Gesetze hergeben?)

Aber ich würde auf jeden Fall versuchen, beide Eigentumshälften in einer gemeinsdamen Aktion an die Eltern zurück zu übertragen.

M.

PS: nimm Dir doch nochmals den Text von brille007 zu Herzen!


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2010 12:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chris,

dass Deine Ex nach einer Rückübertragung auch die Schulden für die Renovierung los sein möchte, kann ich verstehen - und finde ich auch nicht unfair. Immerhin kann sie davon ausgehen, dass Du in Zukunft ein weiteres Mal von dieser Immobilie profitieren wirst; beispielsweise im Rahmen Deines Erbes, einer erneuten Eigentumsübertragung an Dich durch Deine Eltern oder zumindest in Form mietvergünstigten Wohnens.

Bei der Rückzahlung des Renovierungskredits würde sich die Bank (unabhängig von irgendwelchen Unterschriften unter Kreditverträgen) sowieso an Dich halten, wenn Ihr das Einverdiener-Modell gewählt hattet, da Deine DEF gar nicht leistungsfähig ist. Richtig ist allerdings auch: Die Wertsteigerung der Immobilie ist offenbar kreditfinanziert; man kann also nicht sagen "hätten wir die Kohle nicht ins Haus gesteckt, könnte ich jetzt einen Sportwagen mit aus der Ehe nehmen."

Wenn hierfür überhaupt jemand ausgleichspflichtig wäre, wären es Deine Eltern, denn sie bekommen eine "wertvollere" Immobilie zurück als sie damals verschenkt haben. Andererseits habt Ihr dafür zu Ehezeiten mietfrei gewohnt - bzw. Deine Eltern haben auf Mieterlöse verzichtet, die sie von irgendwelchen Mietern hätten bekommen können.

Ich an Deiner Stelle würde meiner DEF - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - einen kleinen Betrag anbieten, um das Verfahren abzukürzen. Wenn Ihr das Ganze gerichtlich regeln wollt, wird's nämlich richtig teuer und langwierig.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2010 12:58
 wedi
(@wedi)

Moin

Das Haus an die Eltern Übertragen werden muß, ist erstmal klar.Wie und unter welchen Bedingungen muss diskutiert werden.

Zu bedenken ist aber, das Chris seinen Wohnvorteil in Höhe von 400,-Euro nicht angerechnet haben will.

Er muss also glaubhaft, nach Rückübertragung, dem Gericht darlegen, warum seine Eltern ihn aufeinmal nicht mehr mietfrei Wohnen lassen.

Der Grund, das im Vertrag steht, im Falle einer Scheidung wird das Haus wieder an die Eltern zurückgehen, lässt die Richter kalt,
denn er hat ja die Möglichkeit mietfrei zu Wohnen.

Intressiert mich sehr, habe ein ähnliches Problem.
Gruß Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2010 13:21