Unterhalt???
 
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Unterhalt???

 
(@chrissi01)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erst mal,

bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Mein Name ist Chris, bin 40 und habe eine 3,5 Jahre alte, wunderbare Tochter.
Habe schon ein wenig Kampf hinter mir, der mir jetzt aber nicht allzu wichtig erscheint.
Ich habe das "große Glück", dass mir meine Ex erlaubt mein Kind einmal in der Woche zu sehen.
Ich habe offiziell nie mit meiner Ehemaligen zusammengewohnt. Wir haben uns getrennt, als die Kleine 1 3/4 Jahre alt war.
Ich habe vom ersten Monat an Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt.
Nach der Trennung hat sie sich mit 150 € "Sonderzahlung" (natürlich bar) zufriedengegeben. Mit Arbeiten hat sie es nie so richtig gehabt und hat jetzt, seit die Kleine in den Kindergarten geht, einen 400 €-Job. Ansonsten Hartz4.
Ich möchte nun meine Extrazahlung eigentlich einstellen. Kindesunterhalt bezahle ich natürlich weiterhin.

Was kommt nun auf mich zu???

Klar, Kindesunterhalt, inkl. der anstehenden Erhöhung.

Was ist mit Kindergarten? Muss ich das komplett übernehmen? Oder wird das trotz Hartz4 ihrerseits verteilt?
Kann sie sonst noch etwas von mir wollen? Sie faselte etwas von Versorgungsmehraufwand. Ist da etwas dran oder sind das nur Phantasien?
Ihr Argument war, dass ich froh sein sollte nur 150 € bezahlen zu "müssen", ihr würde sonst noch viel mehr zustehen.

Unterhalt für die KM ist doch nicht mehr erstreitbar, oder doch?

Freue mich über Aufklärung.

Grüsse

Chris


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 18:10
(@chrissi01)
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Keiner eine Idee bzw. Antwort?
Habe schon sehr viel hier gelesen, aber irgendwie keine definitive Antwort auf meine Frage bekommen.

HELP......


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 18:32
(@chrissi01)
Schon was gesagt Registriert

Achja, falls es von Wichtigkeit sein sollte.
Es wurde weder Umgang noch Unterhalt auf irgendeine Weise geregelt. Basiert alles auf Entgegenkommen und Freiwilligkeit.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 18:36
 JP
(@_jp_)
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Hallo ersteinmal,
also ich würde sagen, da du nie mit deiner Ex verheiratet warst steht IHR auch kein Geld zu, KIGA bekommt man als Hartz 4 glaube ich komplett vom Amt bezahlt! Wofür hast du ihr denn die 150 euro genau mtl. bezahlt? Wieso darfst du deine kleine denn nicht alle 14 tage übers we sehen?
MfG


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Geschrieben : 04.01.2010 18:42
(@romyh)
Registriert

Hallo,
ich gehe davon aus, dass die 150 € von Dir nie beim Amt angegeben wurden? Und der KU? Wieviel zahlst du da? Ich würde die Zahlung einfach einstellen, wenn alles bislang einvernehmlich war. Soll sie dich doch verklagen! Dann muss sie sich nämlich die Frage gefallen lassen, warum erst jetzt. Wenn dann rauskommt, dass sie jahrelang Geld am Amt vorbei bekommen hat ist erstmal was los.
KiGa muss sie nicht bezahlrn, lediglich das Essengeld. In Berlin sind das 37 € pro Monat. Den Rest, also die Betreuung als solche, zahlt das JA.

LG Romy


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Geschrieben : 04.01.2010 19:00
(@beppo)
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Hallo Chrissi

Keiner eine Idee bzw. Antwort?
Habe schon sehr viel hier gelesen, aber irgendwie keine definitive Antwort auf meine Frage bekommen.

Nach 20 Minuten schon anzufangen zu quengeln ist, ehrlich gesagt, nicht gerade ein gelungener Einstieg.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 19:05
(@chrissi01)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, wollte nicht quängeln, aber es hat mir gerade unter den Nägeln gebrannt, da es gerade wieder Diskussion gab.

Ja, die 150 € hat sie bar kassiert. Argument: Ich solle froh sein, dass sie nur so viel wolle, sonnst wäre es ja viel mehr. Es war so eine Art Erpressungsgeld...... Es ist ja in der Tat richtig, dass ich ihr gegenüber in den ersten 3 Jahren voll unterhaltspflichtig gewesen wäre. Aber diese 3 Jahre sind jetzt rum.
Kindesunterhalt zahle ich nach Düsseldorfer Tabelle. Wie gesagt, vom 1. Monat an. Das bekommt sie auch überwiesen. Als Nachweis für mich.

Sie schläft nicht bei mir, weil die Kleine angeblich noch nie bei jemand anderem geschlafen hat als bei der Mutter im Bett. Das ist auch so, leider. Sie muss jetzt erst noch umgewöhnt werden, dass sie auch mal alleine in ihrem Bett schläft........ "Aber das braucht Zeit........."

Ich wollte das alles im Guten regeln, aber anscheinend komme ich da nicht weiter......


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Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 11:37
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo chrissi01

lass Dich doch von dieser Dame nicht erpressen. Wie kommt sie denn darauf "sonst wäre es ja viel mehr"?

Wie Du richtig erkennst, sind die 3 Jahre jetzt rum. Und offiziell ist sie bisher ja auch ohne Geld von Dir ausgekommen!

Wie st eigentlich das Sorgerecht geregelt? Gibt es für den KU einen Titel?

Im Guten Regeln würde wohl bei der Frau heißen, dass Du zahlst was sie von Dir verlangt.

Ich würde Ordnung da rein bringen. Zahlungen regeln und vor allem Umgang regeln.

Meine Meinung

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.01.2010 11:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie ernsthaft waren denn deine bisherigen Versuche, zur Umgangserweiterung?

Wenn du mit ihr nicht weiter kommst, dann solltest du mal zum JA gehen und um Vermittlung bitten.

Da die aber auch oft sehr mütterlastig sind, gehst du vielleicht erstmal alleine hin und stellst dich als ruhigen, verantwortungsvollen Vater vor, der sehr am Wohl seines Kindes interessiert ist.

Vielleicht wartest du mit der Kürzung des Unterhalts das erstmal ab.

Wenn du damit auch nicht weiter kommst, musst du zum Gericht und den Umgang einklagen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.01.2010 11:55
(@mabes)
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Hallo,
habt das ganze aber lang raus gezogen! Nix geregelt! Kindesunterhalt wird schon mal kommen. Ob deine EX was bekommen wird???
Ich weiß nur das in meiner Verwandtschaft auch mal einer Großzügig zur EX war und Ihr eine kleine Betrag ohne Reglung zugesteckt hat.
Das Ergebnis vor Gericht war:

Zahlen Sie den kleinen Betrag ruhig weiter, sie könnten es doch bisher auch oder.

Er musste den Betrag weiter zahlen! :knockout:
Gruß


Auf hoher See und vor Gericht.

Das war Kaka.

Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!

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Geschrieben : 05.01.2010 12:10




(@chrissi01)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erst mal danke für die Beiträge. Ist schon ein sehr hilfreiches Forum.

Beim JA waren wir. Erst ich alleine, habe die Umstände geschildert, großes Entsetzen bei der Mitarbeiterin, dann gemeinsam. Da hat sie sich "gut verkauft", immer das gleiche gefaselt von "langsam dran gewöhnen", und die Mitarbeiterin vom JA kam auf einmal zum Schluss, dass die Dame doch sehr kompromissbereit wäre. Es wurde schriftlich etwas niedergelegt, auch wann die Kleine bei mir das erste Mal übernachten solle, von ihr aber nicht unterschrieben, wäre ja auch nicht rechtskräftig, es ist aber bis jetzt nichts geschehen was das Übernachten betrifft.
Soviel zum JA.

Sorgerecht habe ich leider keins, Vaterschaft ist anerkannt. (Das ist doch der Titel für Kindesunterhalt, oder????)

Habe gerade mit meiner Anwältin telefoniert.
Zahlung der 150 € einstellen, Nachweis verlangen, ob Kindergarten vom Amt bezahlt wird oder nicht. Falls nicht solle ich die Hälfte zahlen.

Was meint Ihr?


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Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 12:43
(@staengler)
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Was hindert die KM daran, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen?

Ich sehe nicht ganz, warum Du was beisteuern sollst?

M.


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.01.2010 12:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut, dann stelle die Zahlung ein. Auch keinen Kindergartenbeitrag bezahlen und Klage auf Umgangsregelung einreichen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.01.2010 12:52
(@chrissi01)
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Sie kommt dann immer auf die emotionale Schiene. Mir ginge es immer nur um mein Recht und um mein Geld. Ich würde nicht ans Kind denken, was gut für die Kleine wäre usw. Sie könnte sie nicht den ganzen Tag alleine lassen, usw. Obwohl die Eltern meiner Ex gerade um die Ecke wohnen und sie mit dem Argument, dass das so ist und sie vielleicht einen Job in Aussicht hätte eine grössere Wohnung bekommen hat.......Ist natürlich Blödsinn, mir geht es hier nur um das Wohlergehen meines Kindes.


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Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 13:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

es darf Dir eigentlich erst mal egal sein, wohin ihre "Schienen" führen.

Biete ihr doch mal an, dass Du dich ums Kind kümmerst, wenn Du nicht gerade in der Arbeit bist. In dieser Zeit könnte sie einer Beschäftigung nachgehen...

M.


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.01.2010 13:04
(@chrissi01)
Schon was gesagt Registriert

Alles schon gemacht..... :-)) Läuft natürlich nichts......


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Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 13:08
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hät ich mir ja denken können. Die Gute hat wohl nicht unbedingt den Drang, ihre Brötchen selbst zu verdienen, oder?

Egal, dann halte Dich an beppo`s Empfehlungen.

Wichtig ist auch die Klärung des Umganges. Weil kommt kein Geld von Dir, wird sie sicherlich überlegen, wie sie Dich unter Druck setzen kann. Und dann ist es bis zur Umgangsverweigerung nur noch ein ganz kleiner Schritt.

M.


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.01.2010 13:15
(@chrissi01)
Schon was gesagt Registriert

Vielen, vielen dank für Eure Unterstützung.

Geld bekommt sie jetzt keines mehr, werde bis spätestens Februar versuchen die Kleine bei mir übernachten zu lassen und wenn das nicht funktioniert Klage einreichen.

Werde Euch informieren.  😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 13:34
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So ist es richtig!  😉

Viel Erfolg

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 05.01.2010 13:50
(@mabes)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
habt das ganze aber lang raus gezogen! Nix geregelt! Kindesunterhalt wird schon mal kommen. Ob deine EX was bekommen wird???
Ich weiß nur das in meiner Verwandtschaft auch mal einer Großzügig zur EX war und Ihr eine kleine Betrag ohne Reglung zugesteckt hat.
Das Ergebnis vor Gericht war:
Zahlen Sie den kleinen Betrag ruhig weiter, sie könnten es doch bisher auch oder.

Er musste den Betrag weiter zahlen!
Gruß


Auf hoher See und vor Gericht.

Das war Kaka.

Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2010 14:45