Hallo,
habe eine Tochter für die ich regelmäßig Unterhalt 220 / Monat zahle. Da meine Ex (nicht verheiratet) jetzt einen eigenen Haushalt hat, fordert sie Unterhalt, da sie sich um das Kind kümmern muss und daher von ALG2 lebt. Meine Frage ist, wie viel Unterhalt muss ich der Mutter zahlen pro Monat???
Hier einige Daten
Verdienst Netto 1600
Unterhalt Kind 220
Selbstbehalt 900
Rest 480
Kriegt Die Mutter nun den gesamten Restbetrag? Oder nur die Hälfte? Und wie wird das berechnet?
Gruß Tyriel
Hi Tyriel,
so einfach ist das nicht.
Vom Netto 1600 gehen zunächst 5% für berufsbedingte Aufwendungen runter, also rund 80 Euro. Es können für priv. Altersvorsorge der tatsächliche Betrag, aber max. in Höhe von 4% vom Brutto zusätzlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Von den 1520 wird der KU abgezogen, das sind dann genau 1300 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber der Ex beträgt 1000 Euro, wären also ca. 300 zu zahlen, sofern sie bedürftig ist, wovon bei ALG 2 wohl auszugehen ist.
Aber Frage: Wie alt ist die Tochter? Grundsätzlich ist Unterhalt für Ex nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes fällig, danach nach den Umständen des Einzelfalls.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
1,5 jahre ist sie alt, also befinde ich mich in der 3 jahres grenze.
was heißt umstand des einzelfalls????
bedürftig ist sie nicht, hat bloß keinen bock arbeiten zu gehen!!!
Gruß Tyriel
Moin,
wenn das so ist, wird die Zahlung ganz dezent nach dem Monat, in dem das Kind 3 wird, eingestellt. Du solltest in der Hinterhand das Wissen haben, wo es in der Nähe Kita-Plätze gibt und mal ein paar Wochenenden eine Zeitung mit Stellenanzeigen kaufen, wo Du mal markerst, wieviele Stellen es in ihrem erlernten Beruf gibt. Selbstverständlich hast Du auch noch ein Konzept in der Tasche, wie Du das Kind nachmittags von der Kita holen kannst, um KM zu unterstützen.
Zum Finanzieren ihrer Faulheit bist Du nicht da.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
aso, klingt ja alles interessant. danke für die antwort.
sein wir mal ehrlich, wie soll man das denn nachweisen, das die mutter kein bock hat zu arbeiten? ist doch viel bequemer den ganzen tag faul rumzusitzen :knockout: :knockout: :knockout:
Gruß Tyriel
Moin,
das ist nicht Deine Pflicht, nachzuweisen, dass sie keinen Bock hat zu arbeiten. Sie muss darlegen, warum sie weiter Unterhalt von Dir oder dem Staat braucht.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
angenommen der verdienst sei 10000€ - selbstbehalt - KU = ca 5000€ (rein fiktiv)
geht der gesamte restbetrag an die mutter? oder gibt es da eine grenze?
gruß tyriel
Ja gibt es.
Der BU für die KM, wenn nicht Ex-Ehefrau,
beträgt mindestens 770 € (wenn sie arbeitslos war) und maximal der Betrag, den sie vor der Schwangerschaft durch eigenes Einkommen erwirtschaftet hat.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo,
dake für die vielen schnellen antworten!!!!!
was ist eigentlich mit berufsbedingten aufwendungen? ich habe 60km täglich zum arbeitgeber und zurück? wird das verrechnet? und weiß einer wie?
Gruß Tyriel
Hi,
vom durchschnittlichen monatlichen Netto können 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Tyriel
was ist eigentlich mit berufsbedingten aufwendungen? ich habe 60km täglich zum arbeitgeber und zurück? wird das verrechnet? und weiß einer wie?
Von der 5%-Pauschale (welches nicht mal bei jedem OLG zulässig ist) abgesehen können berufsbedingte Aufwendungen wie der Arbeitsweg komplett berücksichtigt werden. Oberstes Kriterium ist. der Mindest-KU von 199€ muss gewährleistet sein. Ggü. der KM bist Du nicht gesteigert verpflichtet, daher können die tatsächl. notwendigen Ausgaben oftmals berücksichtigt werden. Es kann Dir auch passieren per Gerichtsbeschluss/-urteil zu einer Fahrgemeinschaft verdonnert zu werden oder den ÖPNV zu nutzen
Faustformel:
einfache Entfernung * 2 *220 /12 = monatliche Kilometer
Für die ersten tägl. 30km gilt häufig 0,30€/km - die Kilometer darüber werden so zw. 0,10 ... 0,20€ bewertet. Da kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Genau Auskunft hierrüber geben die URL des OLG's am Wohnort des Kindes, zu finden >>hier<<.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
