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Kindesunterhalt 2009

 
(@moggo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle User des Forums. Ich bin neu hier und habe dieses Forum über Google gefunden und bin auf den ersten Blick sehr angetan. Falls meine Frage hier schon öfters angesprochen wurden ist, tut es mir leid.

Jetzt aber mal zu meinem Anliegen. Ich ein Papa und habe mich am 01.12.08 von meiner Freundin getrennt. Mein Netto Gehalt ist lt. Jugendamt 1243,00 Netto. In dieses Netto sind 800 Euro Steuerrückzahlung für 2008 einberechnet wurden und mein Weihnachtsgeld von 650 Euro welches ich am 01.12.08 bekommen habe. Mein normales Netto liegt aber bei 1104,00 Euro und alles was ich dazu Verdienen kann sind Zuschläge für Spätschichten ( von 21:30 - 23:00 ) und Sonntagsschichten. Mit all den Zuschlägen hätte ich am Monatsende wirklich das vom Jugendamt berechnete Gehalt aber leider ist das nicht immer möglich da in den Schichten immer nur einer gebraucht wird und ich  nicht immer diese Schichten bekommen kann. Um es mal auf den Punkt zu bringen ist bei allen Ausgeschöpften Möglichkeiten ein Netto von 1180,00Euro drin.
Meine Monatlichen Ausgaben sind:

- 300 Euro Miete ( ohne Verpflegung )
- 150 Euro Autorate
- 70 Euro für Versicherung ( Lebens und Rechtsschutz )
- ca. 250 Euro Spritgeld ( weg zur Arbeit 35 km 5 Tage die Woche )

Das Jugendamt hat mir ein Unterhalt von 223 Euro für meine Tochter von 6 Jahren errechnet. Das ist sehr viel Geld für mich und schon fast unmöglich für mich zu zahlen um normal Leben zu können. Ich bin ja bereit für meine Tochter Unterhalt zu zahlen aber in Angemessener Form. Besteht die Möglichkeit einen Titel beim Jugendamt zu erlangen welcher mich Verpflichtet zu einer Zahlung von 100 Euro ( Das liegt für mich im Bereich des Machbaren ) und meine Ex Prozentual an der Steuerrückzahlung und Weihnachtsgeld zu beteiligen. Das würde mir wirklich sehr weiterhelfen und wenn Jemand etwas sagen könnte würde ich mich sehr freuen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2009 16:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin und herzlich Willkommen hier bei VS!

Also, die Einmalzahlungen mit einzubeziehen ist korrekt. Von dem Netto von 1243 Euro müssen 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden (wenn diese noch nicht berücksichtigt sind). Das sind ca. 62 Euro.  Es verbleiben 1181 Euro. Dein Selbstbehalt gegenüber Deiner Tochter liegt bei 900 Euro. Wenn nun von 1181 Euro 223 Euro (komische Summe, der unterste Betrag lt. Tabelle sind 240 Euro) abgezogen werden, verbleiben Dir 958 Euro.

Ich sehe daher keinen Spielraum, schon gar nicht auf eine Kürzung auf 100 Euro pro Monat. Vielmehr könnten sogar 240 verlangt werden.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2009 17:22