Hallo liebe Gemeinschaft,
ich bin neu hier und um ehrlich zu sein auch noch vollständiger Laie auf dem Gebiet Unterhalt etc.
Ich bin dankbar für jeden Tipp um nicht gleich von Anfang an alles falsch zu machen in Zukunft.
Vielleicht gibt es hier auch eine Art Kompendium mit dem "Basiswissen" für Väter - wo finde ich das
wenn vorhanden ?
Vorab meine aktuelle Situation in Kurzform, in der Hoffnung, dass ein Experte mir vielleicht ein kurzes
statement abgeben kann:
Nach kurzer Beziehung von 3-monatiger Dauer, wollte ich mich von meiner Partnerin trennen, als
sie mir offenbarte schwanger zu sein. Ich war der Meinung, dass es besser sei das Kind nicht
zu behalten wegen unserer Situation. Sie wollte es jedoch bekommen. So ist das Leben.
Mittlerweile sind es noch rund 2-4 Wochen bis zur Geburt. Wir leben getrennt.
Folgende Probleme meinerseits: durch missglückten Versuch der Existenzgründung war ich
kurz vor der "frohen Botschaft" knapp der Privatinsolvenz entkommen und habe rund 30.000€
Schulden. Sie hat Verständnis für meine Situation und sagt, sie wolle nichts von mir und würde
sicherlich allein mit dem Kind zurechtkommen. Finanziell ist sie wohl weitgehend über ihre Eltern abgesichert und
plant nach rund einem Jahr wieder Teilzeit zu arbeiten, was ihre Kosten größtenteils decken würde.
Zudem wolle sie mir nicht im Wege stehen, wenn ich mich trennen wolle. Wir haben und darauf geeinigt, dass wir uns gemeinsam um das Kind kümmern so gut es geht, es aber bei ihr wohnen wird.
Nun meine Fragen:
Ab wann kann ich von Behörden (ARGE, Jugenamt etc.) herangezogen werden für eventuelle
Unterhaltszahlungen. Sobald Sie Mutterschaftgeld, Elterngeld erhält ? Wer zahlt Elterngeld, Mutterschaftsgeld ?
Sollte ich die Vaterschaft anerkennen ? Wird das Jugendamt z.B. versuchen den Vater zu ermitteln ?
Ich bin für jeden Tipp dankbar...
Freundliche Grüße
Xylon
Hallo xylon,
wenn du sicher bist der Vater zu sein solltest du die Vaterschaft anerkennen. Hast du Zweifel wäre ein Test angbracht.
Wenn ich eich beide kümmern wollte, ware es gut, wenn ihr eine Sorgerechtserklärung beim JA unterschreibt und damit das GSR habt.
Grundsätzlich bist du zu Unterhalt für das Kind verpflichtet und die KM darf genaugenommen nicht darauf verzichten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Für mindestens 3 Jahre wärst du auch für die KM zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Aber auch hier gilt das mit Kläger und Richter.
Elterngeld und KG wird vom Staat gezahlt.
Sollte darüber hinaus Leistungen für das Kind und für sich vom Staat wollen, so wird dieser sich erstmal an dich wenden, um zu sehen welche Leistungen du übernehmen kannst.
Finanziell ist sie wohl weitgehend über ihre Eltern abgesichert
Das ist zwar nett von ihnen, aber nicht ihre Pflicht. Vor allem für euer Kind bist auch du finanziell verantwortlich und dieser Verantwortung solltest du dich stellen. Ja, auch, wenbn du wolltest das sie dieses Kind tötet. Du hättest ja auch im Vorfeld etwas unternehmen können ,damit es erst ar nicht zu so einer Situation kommt. Nun kannst du die Verantwortung, auch die finanzielle, nicht allein auf sie, ihre Eltern oder die Allgemeinheit abwälzen.
Und zum JA: Ja ggf. wird dieses eine Vaterschaftfestellung durchführen und auch für die Betreibung des KU sorgen, sofern die KM das JA entsprechend beauftragt.
Tina
Edit Beppo: Die Zahl 3 vor den Jahren eingefügt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ok, vielen Dank schon mal für die ausführliche Antwort auf meinen Post !
Für den Fall, dass das in meiner Einleitung vielleicht etwas unklar rübergekommen
sein sollte. Sie hat mir gesagt, dass sie nichts von mir erwartet und schon alleine mit
allem klarkäme. Sie möchte mir auch nicht im Wege stehen im Falle einer neuen
Partnerschaft (ich wollte mich ja eigentlich von ihr trennen zu besagtem Zeitpunkt)
Das kam nicht von mir. Ich werde ihr aber helfen, das ist klar !
Die Situation ist für uns beide nicht angenehm
und ich werde versuchen sie zu unterstützen und natürlich auch zu meiner Verantwortung
zu stehen - zumindest insoweit mir das in meiner momentanen finanziellen und beruflichen
Situation überhaupt noch möglich ist. Ich stehe leider mit dem Rücken zur Wand in vielerlei
Hinsicht.
Vielleicht ein paar Worte zur Vaterschaft:
Es kommt in der Tat noch ein anderer als Vater in Frage. Darüber haben wir allerdings auch schon gesprochen.
wir möchten also beide einen Test machen nach der Geburt. Nun die Frage: Wie lange hat sie Zeit
beim Standesamt (!???) das Kind zu melden bzw. einen Vater anzugeben. Wird sie überhaupt nach
einem Vater gefragt oder kann sie angeben, dass sie es (noch) nicht weiss ?
Mann, Mann, Fragen über Fragen....
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung ! 🙂
Du hattest leider einige Tippfehler in Deiner Antwort, so dass ich einige Infos nicht
lesen konnte. Ich denke Du meintest ich sei für mindestens 3 (!) Jahre auch für die KM
unterhaltspflichtig - richtig !?
Wenn ich es alles richtig verstanden habe, dann steht ihr Kindergeld und Elterngeld (12 Monate) als
Leistung vom Staat zu ohne, dass ich herangezogen werde. "Sollte Sie darüber hinaus Leistungen
vom Staat für sich oder das Kind wollen", dann würde sich der Staat (JA) an mich wenden, oder !?
D.h. wenn sie nach Ablauf des Elterngeldes (z.B. 12 Monate) Hartz IV oder Ähnliches beantragen würde,
dann würde sich beispielsweise die ARGE bei mir melden zwecks Leistung.
Grundsätzlich könnte ich ihr also zum Beispiel finanziell unter die Arme greifen (solange es mir möglich
ist vorausgesetzt !) damit sie ihre Miete und Lebensunterhalt bestreiten kann, wenn es bei ihr eng werden
sollte nach dem Ende des Elterngeldes, damit sie nicht Hartz IV beantragen muss zum Beispiel, oder !?
Noch eine weitere Frage, die sie mir gestellt hat:
Kann sie nach Ende ihrer Elternzeit eigentlich Arbeitlosengeld beantragen ? Sie war vor der
Schwangerschaft beschäftigt und hat noch 1 Jahr Anspruch auf ALG I. Der Hintergrund ist, dass sie
beabsichtigt nicht in ihren alten Betrieb zurückzukehren. Weiss dazu jemand etwas ?
also anstelle
Hi xylon,
die Pflicht, für dein Kind zu sorgen, hat midnightwish ja schon genannt.
Über andere "Pflichten" möchte ich dir was sagen.
Sie hat Verständnis für meine Situation und sagt, sie wolle nichts von mir und würde
sicherlich allein mit dem Kind zurechtkommen.
Habe ich vor nicht all zu langer Zeit auch schon mal gehört :wink:. Ergebnis ->> ca. 23.000,- Unterhaltsrückzahlung an die ARGE.
... und
plant nach rund einem Jahr wieder Teilzeit zu arbeiten, was ihre Kosten größtenteils decken würde.
Und was, wenn nicht? Die wenigsten verzichten freiwillig auf das, was einem zusteht, oder? Dir muß klar sein, das du ihren Unterhalt die ersten 3 Jahre decken MUSST. Wenn ich dich richtig verstanden habe, war sie vor der Schwangerschaft berufstätig. Also richtet sich ihr Bedarf nicht nach dem Mindestunterhalt von 770,-, sondern nach ihrem Verdienst VOR der Schwangerschaft.
Ab wann kann ich von Behörden (ARGE, Jugenamt etc.) herangezogen werden für eventuelle
Unterhaltszahlungen. Sobald Sie Mutterschaftgeld, Elterngeld erhält ?
Mutterschafts und Eltergeld kriegt sie so, oder so. Aber, sobald sie andere Leistungen in Anspruch nimmt (ALGII z.B.), wirst zuerst du von der ARGE auf Leistungsfähigkeit geprüft. Das JA ist nur für das Kind und KU zuständig. Solange regelmäßig KU fließt, dürften die sich nicht melden. Höchstens für Neuberechnung des KU alle 2 Jahre.
Wer zahlt Elterngeld, Mutterschaftsgeld?
Elterngeld zahlt der Staat. Min.300,- , höchstens 1800,- ja nach Einkommen vor der Geburt.
Mutterschaftsgeld -> http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm <-
Wird das Jugendamt z.B. versuchen den Vater zu ermitteln?
Beim Versuchen wird's in der Regel auch bleiben.
Sollte ich die Vaterschaft anerkennen?
Diese Frage kannst und muß du, und nur du, für dich alleine beantworten.
MfG -Mirage-
P.S.: Ich führe momentan einen fast 3jährigen "Krieg" mit der EX wegen KU und BU. Von den Kosten für RA's, Gerichten, Vaterschaftstests usw. möchte ich dich warnen.
.
Hallo xylon,
Von den Kosten für RA's, Gerichten, Vaterschaftstests usw. möchte ich dich warnen.
Ich vermute, was Mirage mit seiner Warnung vor den Kosten eines Vaterschaftstests meint, sind gerichtliche Vaterschaftstests, denn die sind richtig teuer. Im vierstelligen Bereich, wenn ich richtig informiert bin - allerdings sind sogar das nur Peanuts gegenüber dem Risiko, über Jahre hinweg Unterhalt für ein Kuckuckskind zu zahlen. Daher dieses:
Es kommt in der Tat noch ein anderer als Vater in Frage. Darüber haben wir allerdings auch schon gesprochen.
wir möchten also beide einen Test machen nach der Geburt.
Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr auch einen privaten Vaterschaftstest machen lassen; Kostenpunkt ungefähr zweihundert Euro, wenn ihr's im Do-it-yourself-Verfahren macht (also die Speichelproben des mutmaßlichen Vaters, der Mutter und des Kindes selbst entnehmt, was im Wesentlichen nur bedeutet, mit einer Art Wattestäbchen im Mund an der Innenseite der Wange ein bisschen herumzureiben und aufzupassen, dass die Probe nicht verunreinigt wird). Drei Dinge sind dabei wichtig:
Erstens, pass auf, dass die Dame dich nicht über's Ohr haut, indem sie heimlich eine Speichelprobe vertauscht, an den Proben herummanipuliert, einen komplett anderen Satz Proben zur Post gibt, oder was immer sonst ihr einfällt. Bemühe mal die Suchfunktion hier bei vs.de zum Thema "Vaterschaftstest". Mehr als anderswo gilt hier die Losung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und sei ihr nicht böse, wenn sie dir das gleiche Misstrauen entgegenbringt. Bitte denke daran: An dieser Frage hängen auf die Jahre gerechnet Geldzahlungen im hohen fünfstelligen, wenn nicht sogar im sechsstelligen Euro-Bereich! Rechne spaßeshalber nur mal einen eher niedrigen monatlichen Kindsunterhalt von 250 Euro von der Geburt bis zur Volljährigkeit durch ...
Zweitens, ihr solltet euch schon beide darüber klar sein, wie ihr mit dem einen und dem anderen Ergebnis des Tests umzugehen gedenkt. Wenn einer von euch beiden ohnehin die Absicht hegt, den privaten Test anzuzweifeln und auf einem gerichtsverwertbaren Test zu bestehen, wenn ihm oder ihr das Ergebnis nicht passt, dann könnt ihr euch den Umweg über den privaten Test auch sparen. Zur Klarstellung: Ein gerichtsverwertbarer Test ist um keinen Deut zuverlässiger als der private Test eines seriösen Labors, er ist nur deutlich teuer und eben - gerichtsverwertbar. Der private Test wird vor Gericht hingegen nicht anerkannt.
Drittens, da ja nun offenbar bekannt ist, wer sonst noch als Vater in Frage kommt, könntet ihr den gleich mit zum Test einladen; da schickt ihr dem Labor halt die Speichelproben von zwei möglichen Vätern (bei der Bestellung des Testsets gibt man üblicherweise sowieso an, welche Personenkonstellation durchgetestet werden soll). Hier gilt natürlich gleich doppelt: Aufpassen, damit niemand mogeln kann. Am besten, jeder nimmt eine Person seines Vertrauens mit, dann sind da noch zwei Augen mehr, die für dich aufpassen können.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Mirage und Malachit !
Erst nochmal vielen liebern Dank für die Mühe mir zu antworten. Eure Antworten sind wirklich Gold wert für mich zur Zeit !
So langsam bekomme ich ein Gefühl dafür worauf zu achten ist.
Im Moment komme ich sehr gut mit ihr zurecht und wir reden sehr offen über alles und wir versuchen in dieser für uns beide sehr belastenden Situation "zusammenzuhalten" so gut es geht. Wir reden offen über den Vaterschaftstest, mögliche Kosten für sie und für mich eztc. Aber ihr habt Recht, man weiss nie was noch kommt und wie die Dinge sich entwickeln. Das hast du Mirage ja sehr plastisch beschrieben mit Deinen 23.000€ die Du im Nachhinein zahlen musstest !
Was für mich noch interessant wäre ist die Frage, wie lange die Unterhaltsansprüche bestehen bleiben. Ich habe da etwas von einer Verjährung des BU nach Ablauf von 3 Jahren gehört. Ist das richtig ? Das würde heissen, dass wenn das Kind 6 Jahre alt ist, die Ansprüche erloschen sind, oder !?
Zum Thema "Anerkennung der Vaterschaft" bin ich schon über Beiträge gestolpert über nachträgliche Adoptionen des Kindes. Wisst ihr wie das in so einem Fall geregelt ist mit den Unterhaltspflichten ? Kann ein Adoptivvater auch im Nachhinein beispielsweise noch zur Kasse gebeten werden ?
Vielen Dank nochmal für die tolle Hilfe !
Xylon
Hallo xylon,
Was für mich noch interessant wäre ist die Frage, wie lange die Unterhaltsansprüche bestehen bleiben. Ich habe da etwas von einer Verjährung des BU nach Ablauf von 3 Jahren gehört. Ist das richtig ? Das würde heissen, dass wenn das Kind 6 Jahre alt ist, die Ansprüche erloschen sind, oder !?
Grundsätzlich musst du Unterhalt für das Kind und Unterhalt für die Kindsmutter auseinanderhalten. Dir mag der Unterschied unwesentlich erscheinen, weil du beides aufs Konto deiner Verflossenen überweisen musst, aber unterhaltsrechtlich ist da ein himmelweiter Unterschied. Hier mal die wesentlichen Dinge:
Unterhalt fürs Kind zahlst du mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, allerdings nicht an das Kind sondern an die KM. Unter Umständen besteht deine Unterhaltspflicht auch darüber hinaus, z.B. wenn das Kind dann noch zur Schule geht, in Ausbildung ist oder studiert, allerdings sind die Spielregeln dann andere (aber das betrifft dich erst ab dem Jahr 2027, also spare ich mir die Einzelheiten). Der Kindsunterhalt wird über die "Düsseldorfer Tabelle" berechnet: Je älter das Kind, desto höher der Unterhalt; sowie je mehr du verdienst, desto höher der Unterhalt. Wenn du mit der Berechnung nicht selbst zurecht kommst (was ich am Anfang übrigens auch nicht konnte), kein Problem: Kannst ja einfach mal hier schreiben, wie viel Netto du monatlich hast (Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld bitte ebenfalls angeben oder anteilig berücksichtigen), dann kriegst du von einem von uns hier schon eine recht zuverlässige Hochrechnung, wie viel dich die Sache kosten wird.
Unterhalt für die KM bezahlst du mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes als sogenannten Betreuungsunterhalt, d.h. die KM bekommt Geld von dir, damit sie noch nicht arbeiten braucht sondern sich um euer gemeinsames Kind kümmern kann. Nach der derzeitigen Rechtslage sollte nach diesen drei Jahren an und für sich Schluss sein mit diesen Zahlungen an die Dame, aber du glaubst gar nicht, wie kreativ deutsche Familienrichter sind, wenn es um das Abkassieren von Vätern geht. Das heißt, vermutlich hast du hier schon in den ganzen Foren gestöbert, also korrigiere ich mich - vermutlich hast du zumindest schon mal einen starken Vorgeschmack von dem bekommen, was dir auf dieser und anderen Baustellen noch so alles um die Ohren fliegen kann.
Zum Thema "Anerkennung der Vaterschaft" bin ich schon über Beiträge gestolpert über nachträgliche Adoptionen des Kindes. Wisst ihr wie das in so einem Fall geregelt ist mit den Unterhaltspflichten ? Kann ein Adoptivvater auch im Nachhinein beispielsweise noch zur Kasse gebeten werden ?
Keine Ahnung. Nach meinem Verständnis hat ein Adoptivvater exakt die gleichen Rechte und Pflichten wie ein "gewöhnlicher" Vater. Was das aber in deinem Fall genau bedeuten würde ... ?!?
Aber sagst du mir bitte noch, warum du dir über eine nachträgliche Adoption Gedanken machst? Ich denke, entweder beim Vaterschaftstest kommt raus, dass du der Vater bist - dann wirst du die Vaterschaft anerkennen und gut ist, das hat aber mit einer Adoption nichts zu tun. Oder, bei dem Vaterschaftstest kommt raus, dass du nicht der Vater bist - dann soll sich die KM gefälligst an ihre andere Bettnachbarschaft wenden, und du hast nichts, aber auch rein gar nichts mehr mit der Sache zu tun. Oder hab' ich jetzt irgendwas übersehen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi xylon
Zum Thema "Anerkennung der Vaterschaft" bin ich schon über Beiträge gestolpert über nachträgliche Adoptionen des Kindes. Wisst ihr wie das in so einem Fall geregelt ist mit den Unterhaltspflichten ? Kann ein Adoptivvater auch im Nachhinein beispielsweise noch zur Kasse gebeten werden ?
Was heisst bei Dir "nachträgliche Adoption"? Was soll das sein?
Was heisst "im Nachhinein zur Kasse Bitten"? Was soll darunter verstanden werden?
Ab §1741 BGB wird sich mit der Annahme von Kindern (umgangssprachlich Adoption genannt) beschäftigt. Mit der Annahme eines Kindes gehehn auch alle Unterhaltsverpflichtung auf den Annehmenden über, und das vor allen anderen Verwandten. Er hat dann nicht nur das Sorgerecht, sondern auch die Sorgepflicht.
Link zum Thema >>Annahme Minderjähriger<< im BGB. Schau Dir auch den §1751 an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi xylon,
Das hast du Mirage ja sehr plastisch beschrieben mit Deinen 23.000€ die Du im Nachhinein zahlen musstest !
hart,was? Die Dame sagte mir auch "Will nichts von dir". Als das Kind plötzlich da war, ist sie sofort zur ARGE und dann gings los. Fast drei Jahre lang Anwaltsbesuche, Gerichtstermine usw. Ihr wurden die 770,-/mon. anerkannt und ich hatte plötzlich Schulden bei der ARGE (770,-/mon. x 30 Monate). Das war letztes Jahr. Jetzt zahle ich halt die nächsten 10-15 Jahre 200,-/mon. an die ARGE. Ende letzten Jahres wurde das Kind 3. Ich habe den BU eingestellt. Wurde aber bereits wieder auf Fortzahlung des Unterhalts verklagt. Also "auf in den nächsten Kampf" :wink:.
Ist zwar ein bisschen "off topic", will dir aber damit nur sagen, das es auch mal weniger schön verlaufen kann. Hoffe ihr beiden erziehlt eine Lösung, mit der ihr beide gut leben könnt.
Deine Fragen zur Adoption, und den damit verbundenen Rechten und Pflichten, wurde von oldie bereits beantwortet. Was dieses "im nachhinein zur Kasse bitten" betrifft, bin ich im Moment überfragt.
MfG -Mirage-
Moin,
ich interpretiere dieses "nachhinein" mal so:
Würde das Kind adoptiert werden, dann gilt die Adoption ab Rechtskraft. Das heißt, ab dann muss der Adoptivvater in die Rechte und Pflichten des biologischen Vaters eintreten. Er haftet aber nicht für die Unterhaltsschulden aus der Zeit vor der Adoption.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
