wie viel unterhalt ...
 
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wie viel unterhalt muss ich zahlen??

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(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

"nachweis über suche nach einem Nebenerwerb und die suche nach einer Beschäftigung ,welche es ihen(mir) ermöglicht,wenigsetns den Mindesunterhalt zu zahlen"

weiß einer von euch evtl. ob ich das machen muss???
da ich so viel arbeite...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2010 23:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

unterhalts vorschuss den sie damals bekommen hatte. also der betrag der noch offen davon ist.  ca 600 euro.
das wird erstmal ausgesetzt für 1 jahr..

Das ist schlecht. Schlecht, weil damit deine damalige Leistungsfähigkeit vorausgesetzt wird. Dem war aber nicht so. Aus diesem Grunde musst du gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse erwirken, dass dieser Betrag wegen Leistungsunfähigkeit geleistet wurde und nicht zurück gefordert werden kann.

soll ich jetzt wiederum  die letzten 2 Monatsabrechnungen  Jan.und Feb.  und die Geburtsurkunde unserem neugeborenem kind  einreichen,

Schick 'ne Mail hin, dass du angesicht deiner bekanntermaßen angespannten finanziellen Verhältnisse hierzu nicht in der Lage bist. Sie sollen sich die Akten besorgen oder dir Kostenerstattung zusichern.

aber da ich einen Vollzeit Beschäftigung habe.also weit mehr als 160Stunden im Monat arbeiten gehe..(inklusive samstags meist)
muss ich das trotztdem???

Jein. Einerseit unterliegst du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, andererseits kann niemand von dir verlangen, einen (sicheren? langjährigen?) Job aufzugeben.

der SachBearbeiter hat sie doch nicht mehr alle..

Mehr die Rechtsprechung. Der Typ selbst kann zunächst nix dafür.

und die neue Adresse  des neuen zuständigen JA
da pack ich mir am kopf. steht nur  xxxx postfach XXxx in xxxxx
ohne strasse...
der ist ja lustig..

Warum dich darüber aufregst, enzieht sich gänzlich meinem Verständnis.

Wichtig ist, dass erneut deine Leistungsunfähigkeit festgestellt wird, damit der laufende UHV nicht als Schuld aufläuft.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2010 23:49
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Das ist schlecht. Schlecht, weil damit deine damalige Leistungsfähigkeit vorausgesetzt wird. Dem war aber nicht so. Aus diesem Grunde musst du gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse erwirken, dass dieser Betrag wegen Leistungsunfähigkeit geleistet wurde und nicht zurück gefordert werden kann.

Sie sollen sich die Akten besorgen oder dir Kostenerstattung zusichern.
Jein. Einerseit unterliegst du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, andererseits kann niemand von dir verlangen, einen (sicheren? langjährigen?) Job aufzugeben.
Mehr die Rechtsprechung. Der Typ selbst kann zunächst nix dafür.
Warum dich darüber aufregst, enzieht sich gänzlich meinem Verständnis.

Wichtig ist, dass erneut deine Leistungsunfähigkeit festgestellt wird, damit der laufende UHV nicht als Schuld aufläuft.

DeepThought

ist ja soweit. mit den letzten 12 abrechnungen bzw  wo man dann die neue unterhalts berechnung gemacht hat.

muss  sich  ausserdem normalerweise nicht dann das aktuelle zuständige JA bei mir melden ???
und nicht das alte..
das alte sagt  ja jetzt im schreiben ,wir haben bzw sind nicht mehr zuständig
bitte wenden sie sich an das neue zuständige JA

da steht dann nur halt das postfach in  ort und die telefonnummer des neuen Sachbearbeiter..
den muss ich ja dann wieder alles erzählen.... :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:
nunja.. mal schauen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 01:41
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen
in der letzten zeit ist naja mehr oder weniger passiert. 

wollte mal fragen ob mich jemand auf den neusten stand bringen kann.
ich hab ja damals ein schreiben aufgesetzt.

Herabsetzung antrag  ging am 11. 1.10  im JA ein.

habe dann vor ca  jetzt genau 2 monaten ein antwortschreiben von denen bekommen.

                                                                                        datum 18.4.2010

Sehr geehrter herr  Zappa           
                 
Ihr Herabsetzungsaqntrag ging am 11.1.10  beim jugendamt ein
bitte beachten sie beiliegendes Merkblatt    (verschärfte Unterhaltspflicht/ endscheidungen von BGH usw.)

da Sie anhand der vorgelegtetn Einkommensnachweis nicht in der Lage sind Unterhalt zu leisten,
fordern wir Sie auf, uns in einem Vierteljahr Ihre bemühungen um einen Nebentätigkeit ect. nachzuweisen.
Wenn sie trotzt intensiver Bemühungen kein zusatzeinkommen erzeilen können,erfolgt die Herabsetzung ab Januar 2010.

Frau Ex-Freundin  erhält ein abdruck dieses schreibens.

naja  kann mir jemand mal einen rat geben.
noch hinzuzufügen ist.
ich habe meine lebensgefährtin  letzten Monat geheiratet.
aber mom. habe ich immer noch den selben verdienst. also sprich 860 euro.
und seit unserer hochzeit bin ich von der firma aus. bei einem kunden im einsatz die Konti-schichten arbeiten.
also mit wochenende arbeiten. und alles 2 woche ca 2 tage in der woche frei.das heißt wenn kein arbeitskollege krank ist. oder urlaub hat. der schichtplan ändert sich fast nahezu alle 2 stunden.

nunja ich hoffe mir kann man hier weiter helfen.
oder hätte ich besser nen neues thema aufmachen solln???

mfg Zappa.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2010 18:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi zappa

habe dann vor ca  jetzt genau 2 monaten ein antwortschreiben von denen bekommen.

                                                                                       datum 18.4.2010

fordern wir Sie auf, uns in einem Vierteljahr Ihre bemühungen um einen Nebentätigkeit ect. nachzuweisen.
Wenn sie trotzt intensiver Bemühungen kein zusatzeinkommen erzeilen können,erfolgt die Herabsetzung ab Januar 2010.

Stellst Du die Frage, weil in 9 Tagen die Frist von 3 Monaten des JA abläuft? Was hast Du in der Zeit unternommen bzgl. Nebenjob? Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Zustellung eines Briefes 3 Wochen benötigt. Es kann natürlich auch sein, dass das JA das Datum manipuliert oder den Brief über zwei Wochen rumliegen lassen haben. Welche Strategie hast Du nach Erhalt des JA-Schreibens entwickelt welche es ermöglicht, innerhalb weniger Tage reagieren zu können?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2010 19:14
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